Wappen Stadt Osnabrück Zulassungsstelle Stadt Osnabrück


Ortsschild Stadt Osnabrück

Anschrift der Zulassungsstelle Stadt Osnabrück

  • Am Schölerberg 1
    49082 Osnabrück

Kontaktdaten der Zulassungsstelle Stadt Osnabrück

Öffnungszeiten der Zulassungsstelle Stadt Osnabrück

Montag 07:30 - 15:00 Uhr
Dienstag 07:30 - 15:00 Uhr
Mittwoch 07:30 - 15:00 Uhr
Donnerstag 07:30 - 17:30 Uhr
Freitag 07:30 - 15:00 Uhr
Samstag 09:30 - 11:30 Uh

Weitere Zulassungsstellen für Kennzeichen "OS"
Landkreis Osnabrück, Quakenbrück, Fürstenau, Bersenbrück, Bramsche, Wallenhorst, Georgsmarienhütte, Melle, Bad Essen, Bohmte

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Zulassungsstelle Stadt Osnabrück

Damit können Sie sich an die Zulassungsstelle Stadt Osnabrück wenden

Die Zulassungsstelle für Kraftfahrzeuge in Stadt Osnabrück ist zuständig für die An- und Ummeldung von Kraftfahrzeugen, Ausstellung verschiedener Kennzeichen und Eintragung, Änderung und Berichtigung von Fahrzeugpapieren.

Darlegung aller Serivces

Die Zulassungsstelle Stadt Osnabrück bietet eine Reihe von Dienstleistungen. Eine Auflistung dieser sehen Sie hier:

  • An- und Abmeldung von Fahrzeugen
  • Ausstellung von Kennzeichen und Plaketten
  • Eintragung, Änderung und Berichtigung
  • Verlust oder Diebstahl der Kennzeichen melden
  • Ausstellung von Kfz-Papieren
  • Ersatz von Kfz-Kennzeichen und Zulassungsbescheinigung (Teil I und Teil II)
  • Ersterteilung Fahrerlaubnis
  • Erweiterung der Fahrerlaubnis
  • Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
  • Neuerteilung Fahrerlaubnis nach Entzug
  • Internationaler Führerschein
  • Ausstellung von Bewohnerparkausweisen
  • Ausstellung von Ersatzdokumenten
  • Parkerleichterung für schwerbehinderte Menschen
  • Akteneinsicht

Auto zulassen Stadt Osnabrück

Wollen Sie ein Kraftfahrzeug zulassen, das fabrikneu, importiert oder gebraucht ist, können Sie sich hierfür an die Kfz Zulassungsstelle in Stadt Osnabrück wenden. Zudem ist die Anmeldung von Oldtimern möglich. Um Ihr Auto in Stadt Osnabrück, Niedersachsen anmelden zu können, ist es zwingend nötig, dass auch Ihr Hauptwohnsitz sich ebenda befindet. Auch Unternehmen und Gewerbetreibende sind von dieser Regel nicht ausgeschlossen und müssen ihren Hauptsitz in Stadt Osnabrück haben.

Unverzichtbare Unterlagen zur Kfz Zulassung in Stadt Osnabrück

Wenn Sie sich für die Kfz-Zulassung in Stadt Osnabrück anmelden, sollten Sie gut vorbereitet sein, damit Sie nicht noch einmal wiederkommen müssen. Es ist notwendig, alle erforderlichen Dokumente mitzubringen. Damit Sie Ihr Auto anmelden können, benötigen Sie:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Zulassungsbescheinigung Teil I und II
  • Nachweis über gültige Hauptuntersuchung
  • Elektronische Versicherungsbestätigung in Form der eVB-Nummer
  • Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer

Handelt es sich bei dem Kraftfahrzeug um einen Import aus dem Ausland, müssen Sie zur Anmeldung in Stadt Osnabrück weitere Dokumente, wie den Kaufvertrag, die Originalrechnung und die EG-Übereinstimmungserklärung (COC) dabeihaben. Kann der Halter des Fahrzeuges die Anmeldung nicht persönlich vornehmen, muss er eine Vollmacht ausstellen. Möchten Sie als juristische Person, Firma oder Vereinigung ein Kraftfahrzeug anmelden, bringen Sie bitte außerdem einen Handels- oder Vereinsregisterauszug und auch eine Gewerbeanmeldung mit.

Das müssen Sie beim Ummelden eines Autos in Stadt Osnabrück beachten

Verschiedene Geschehnisse können dazu führen, dass Sie Ihr Auto ummelden müssen. Eine Kfz-Ummeldung ist notwendig, wenn:

  • Sie innerhalb von Stadt Osnabrück umgezogen sind
  • Sie innerhalb von Stadt Osnabrück umgezogen sind und ein Halterwechsel stattfand
  • Sie aus einer anderen Stadt nach Stadt Osnabrück gezogen sind

Gleich wie beim Anmelden eines Autos oder Motorrads in Stadt Osnabrück, ist es auch beim Ummelden notwendig, dass sich Ihr Hauptwohnsitz dort befindet. Die hierfür benötigten Dokumente sind dieselben, wie in der oben aufgeführten Liste zur Zulassung eines Kfz. So ist das Ummelden eines Fahrzeugs für private Halter wie auch Unternehmen möglich.

Folgendes müssen Sie zum Beantragen von Ersatz der Zulassungsbescheinigung in Stadt Osnabrück berücksichtigen

Müssen Sie beim Straßenverkehrsamt in Stadt Osnabrück (Niedersachsen) Ersatz für die Zulassungsbescheinigung beantragen, müssen Sie auch dort gemeldet sein. Zu Ihrem Termin im Straßenverkehrsamt Stadt Osnabrück bringen Sie bitte diese Dokumente mit:

  • Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass)
  • Bescheinigung der letzten Hauptuntersuchung
  • eidesstattliche Versicherung
  • ggf. Teil I oder II der Zulassungsbescheinigung, insofern nur ein Teil ersetzt werden muss

In diesen Fällen müssen Sie einen Antrag auf Ersatz der Zulassungsbescheinigung stellen: * Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I und/oder Teil II * Beschädigung der Zulassungsbescheinigung Teil I und/oder Teil II * Diebstahl der Zulassungsbescheinigung Teil I und/oder Teil II

Wurde Ihre Zulassungsbescheinigung unrechtmäßig entwendet, müssen Sie dies bei der Polizei zur Anzeige bringen und die Anzeige beim Straßenverkehrsamt vorzeigen.

Stilllegung eines Kraftfahrzeugs in Stadt Osnabrück

Die Stilllegung eines Kraftfahrzeugs ergibt dann Sinn, wenn es auf bestimmte Zeit nicht genutzt werden soll. Sie bietet eine einfache Möglichkeit, laufende Kosten und Steuern einzusparen, ohne das Fahrzeug tatsächlich abgeben zu müssen. Fahren dürfen Sie Ihr Fahrzeug in dieser Zeit jedoch nicht. Die notwendigen Unterlagen für die Abmeldung eines Kraftfahrzeugs in Stadt Osnabrück entsprechen der Liste von Dokumenten zur Anmeldung. Zusätzlich müssen Sie Ihre Nummernschilder mitbringen. Die Zeitspanne der Außerbetriebnahme eines Kraftfahrzeugs ist auf sieben Jahre begrenzt. Zudem können Sie sich auch an die Zulassungsstelle Stadt Osnabrück wenden, wenn Sie Ihr Kraftfahrzeug aufgrund der Fahrtüchtigkeit verschrotten möchten.

Zahlungsmöglichkeiten bei Ihrem Termin in der Zulassungsstelle Stadt Osnabrück

Abhängig von der Art der Dienstleistung werden unterschiedliche Beträge an Gebühren für die Bearbeitung fällig, die Ihnen der zuständige Beamte gerne erklärt. Die Zahlung kann in bar oder via EC-Karte erfolgen und muss in der Zulassungsstelle Stadt Osnabrück direkt verrichtet werden.

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