Wenn Sie einen Anhänger an Ihrem Kfz nutzen wollen, müssen Sie den Anhänger verkehrskonform zulassen. Bei der Zulassung des Pkw Anhängers melden Sie sich bei der zuständigen Verkehrsbehörde Ihres Wohnortes. Die Zulassung des Pkw Anhängers ist in Deutschland Pflicht. Wenn Sie einen Autoanhänger anmelden, ist Ihr Personalausweis, der Fahrzeug­schein, der Fahrzeugbrief und die elektronische Versicherungs­bestä­tigung notwendig. Verfügen Sie über keine gültige Haftpflichtversicherung in Bezug auf Ihr Kfz, dürfen Sie den Anhänger nicht anmelden und nicht im Straßenverkehr fahren.

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Die Zulassungskosten des Anhängers unterscheiden sich je nach Landkreis und liegen im Durchschnitt bei etwa 30 €.

Einen Pkw-Anhänger anmelden - welche Unterlagen benötigen Sie?

Die notwendigen Unterlagen für die Anhängerzulassung sind in der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) fixiert. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie Pkw-Anhänger, Tieflader oder Trailer anmelden wollen. Wenn Sie den Anhänger zulassen, sind Sie auf der sicheren Seite.

Fahren Sie ohne Anmeldung des Anhängers im Straßenverkehr, drohen Ihnen Bußgelder. Als Ausnahme müssen Sie Anhänger nicht zulassen, die in land- oder forstwirtschaftlichen Unternehmen genutzt werden. In diesem Fall ist die Nutzung des Anhängers zulassungsfrei. Als Unterlagen fordert das Straßenverkehrsamt die folgenden Dokumente für die Anhängerzulassung:

  • ✅ Ihren Personalausweis oder einen gültigen Reisepass mit der amtlichen Meldebestätigung
  • ✅ die Zulassungsbescheinigung Teil I (ehemaliger Fahrzeugschein)
  • ✅ die Zulassungsbescheinigung Teil II (ehemaliger Fahrzeugbrief)
  • ✅ die elektronische Versicherungsbestätigung der Haftpflicht durch die eVB-Nummer

Wenn Sie den Anhänger als juristische Person zulassen, sind zusätzlich die folgenden Unterlagen notwendig:

  • ✅ der Auszug aus dem Handelsregister oder Vereinsregister
  • ✅ die Gewerbeanmeldung der juristischen Personen als GmbH, AG oder eingetragener Verein
  • ✅ eine Vollmacht mit entsprechender Berechtigung der juristischen Person

Anhänger zulassen

Importierten Anhänger zulassen

Wenn Sie einen importierten Anhänger zulassen, sind darüber hinaus weitere Dokumente nachzuweisen:

  • ✅ die Bescheinigung der Unbedenklichkeit des Bundesamtes für Kraftfahrt
  • ✅ die EWG-Über­einstimmungs­bescheinigung, welche auch als Certificate of Conformity oder COC-Papiere bezeichnet wird
  • ✅ die Unbedenklichkeitsbescheinigung des Zolls, wenn die Einfuhr aus Nicht-EU-Ländern erfolgt
  • ✅ den Nachweis der Einfuhrumsatzsteuererklärung bei einem Import aus der Europäischen Union
  • ✅ den Nachweis am Eigentum durch die ausländischen Fahrzeugpapiere
  • ✅ den Kaufvertrag oder die Bescheinigung des Imports im Original

Fehlt bei Ihrem Kfz Anhänger das Certificate of Conformity, sind für die Zulassung des Anhängers weitere Dokumente notwendig. Das Straßenverkehrsamt verlangt in dieser Konstellation:

  • ✅ ein Vollgutachten als technischen Nachweis durch eine zertifizierte Prüfstelle
  • ✅ das daraus resultierende technische Datenblatt nach Paragraf 21 der Straßen­verkehrs-Zulassungs-Ordnung

Einen Anhänger zulassen, ohne dass Sie einen Nachweis über den TÜV verfügen

Die Zulassung Ihres Anhängers ohne TÜV ist in einigen Landkreisen möglich. Für dieses Szenario gibt es keine einheitliche Regelung, wenn Sie Ihren Anhänger anmelden wollen. Einigen Zulassungsstellen reicht ein Stempel des TÜV mit dem Datum aus, um die Anhängerzulassung zu vollziehen. Wenn Sie den Anhänger zulassen möchten und den Prüfbericht nicht mehr finden, gibt es eine einfache Lösung. Der TÜV speichert zentral alle Daten und bietet Ihnen die Möglichkeit gegen eine kleine Gebühr einen zweiten Nachweis der Bescheinigung auszustellen.

Die Anmeldung des Pkw Anhängers ohne Haftpflichtversicherung

Wenn Sie Ihren Anhänger zulassen, ist dies ohne gültige Kfz-Haftpflichtversicherung nicht möglich. Für eine Teilnahme am Straßenverkehr ist eine gültige Haftpflichtversicherung zwingend notwendig, sonst drohen Ihnen hohe Strafen. Bei einem Unfall im Straßenverkehr sind Sie bei fehlender Basis-Absicherung in Form eine Haftpflicht immer schuldig! Vermeiden Sie hohe Strafen und gehen Sie kein Risiko! Jedes Straßenverkehrsamt vollzieht die Anhängerzulassung ausschließlich mit Nachweis in Form einer eVB-Nummer. Diese Nummer erhalten Sie bevor Sie den Anhänger anmelden von der Versicherungsgesellschaft. Für einen erweiterten Schutz steht es Ihnen frei, eine Teilkasko und Vollkasko abzuschließen. Wenn Sie den Anhänger zulassen möchten, reicht grundsätzlich die Haftpflichtversicherung aus.

Den Kfz Anhänger anmelden ohne Papiere

Einfacher und schneller ist die Zulassung des Anhängers mit den oben genannten Dokumenten. Haben Sie keinen Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief, ist die Zulassung des Kfz Anhängers mit einem Eigentumsnachweis dennoch möglich. In dieser speziellen Situation muss Ihnen der Vorbesitzer nachweisen, dass er die Zulassungsbescheinigung Teil II nicht mehr besitzt. Mit dieser schriftlichen Bestätigung in Verbindung mit einem Kaufvertrag im Original können Sie den Anhänger zulassen. Im zweiten Schritt prüft das zuständige Straßenverkehrsamt bei einem gebrauchten Anhänger, ob dieser gestohlen wurde. Wenn Sie über die Zulassungsbescheinigung Teil I verfügen und das vorherige Kennzeichen des Anhängers kennen, erstellt Ihnen die Behörde einen Ersatz des Fahrzeugbriefes. In diesem Fall können Sie den Kfz Anhänger zulassen und bedenkenlos nutzen.

Kfz Anhänger anmelden

Wie sinnvoll ist die Nutzung eines Wechselkennzeichens?

Wenn Sie Ihren Anhänger zulassen und einen weiteren Anhänger besitzen, lohnt sich ein Wechselkennzeichen. Die zwei Anhänger dürfen ein Maximalgewicht von 750 Kilogramm nicht überschreiten. Sind diese Voraussetzungen bei Ihnen gegeben, sparen Sie sich mit einem Wechselkennzeichen Steuern und Gebühren. Nutzen Sie das Nummernschild im Wechsel ganz nach Ihren Bedürfnissen. Weiterhin benötigen Sie eine Bestätigung über die Versicherung für dieses besondere Kennzeichen.

Die Zulassungskosten des Anhängers

Wenn Sie Anhänger anmelden, liegen die Kosten bei circa 30 €. Für die Anhängerzulassung gibt es in Deutschland keinen einheitlich festgelegten Kostensatz. Zu den Zulassungskosten für den Anhänger kommen weitere Kosten von 15 bis 20 € hinzu, insofern Sie eine Tempo-100-Plakette nutzen. Ein weiterer Kostenfaktor sind die Gebühren für den TÜV-Bericht. Ist dieser notwendig, kalkulieren Sie mit weiteren Kosten zwischen 25 € und 60 €. Besitzt Ihr Anhänger die Voraussetzungen für die 100er-Zulassung nicht, ist es möglich Ihr Fahrzeug nachzurüsten. In diesem Fall entstehen weitere Zulassungskosten des Anhängers, welche nicht pauschal sind. Abhängig von dem Fahrzeugtyp und dem Aufwand variieren die Kosten.

Nicht vergessen dürfen Sie bei den Kosten die Kfz-Steuern im Zusammenhang der Zulassungskosten des Anhängers. Die Steuern liegen bei 7,46 € per Anno pro 200 Kilogramm des zugelassenen Gewichtes. Wiegt Ihr Anhänger 500 Kilogramm, betragen die Kfz-Steuern 3 x 7,46 € im Jahr (= 22,38 €).

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Den Anhänger zulassen, ohne den Gang zu der Zulassungsstelle

Mit der internetbasierten Zulassung von Fahrzeugen können Sie Ihren Anhänger anmelden, ohne persönlich auf die Straßenverkehrsbehörde zu müssen. Sie können somit den Anhänger zulassen und das vollkommen orts- und zeitunabhängig. Sparen Sie sich lange Wartezeiten, wenn Sie Ihren Anhänger anmelden wollen. Mit den folgenden Voraussetzungen ist die Zulassung des Pkw Anhängers online möglich:

  • ✅ Sie verfügen über einen Personalausweis mit Aktivierung der "electronic Identity"-Funktion und den entsprechenden PINs.
  • ✅ Sie besitzen das Kartenlesegerät beziehungsweise alternativ ein Smartphone mit der kostenlosen "Ausweis-App2".
  • ✅ Die Ausstattung mit dem verdeckten Sicherheitscode bei der Zulassungsbescheinigung Teil I Ihres Anhängers ist existent. (Entfällt bei Fahrzeugen mit Erstzulassung nach dem 31.12.2014)
  • ✅ Die Zulassungskosten des Anhängers können Sie bargeldlos mit EC- oder Kreditkarte begleichen.

Realisieren Sie die Anhängerzulassung online, steigen die Zulassungskosten des Anhängers. Die in Deutschland einheitlichen Kosten für die Zulassung des Anhängers bei einem i-Kfz liegen bei 27,9 € anstatt im Regelfall 27 €. Ob die Gebühren geringer sind als vor Ort, hängt von der Behörde ab, bei der Sie Ihren Anhänger zulassen. Im Vergleich zu dem Gang auf die Behörde sparen Sie sich jedoch die Fahrkosten und viel Zeit!

Wenn Sie einen Anhänger anmelden wollen, beachten Sie die Zulassungskosten und weiteren Gebühren. Auch für einen Anhänger besteht in Deutschland eine Zulassungspflicht. Bevor Sie einen Anhänger zulassen können, benötigen Sie verschiedene Unterlagen. Die notwendigen Dokumente hängen von der Herkunft des Anhängers ab. Beachten Sie unsere Hinweise, um die Anhängerzulassung einfach und schnell zu realisieren.