Kennzeichen für Fahrradträger
Vorschriften zum Kennzeichen am Fahrradträger
Die Laienlösung aus Pappe, auf der das Nummernschild des Fahrzeugs notiert wurde, ist nicht erlaubt. Ein Fahrradträger braucht ein separates Kennzeichen! Damit wird ein drittes Nummernschild für ein Auto, das ein Fahrrad transportieren soll, nötig.
Kennzeichen für Fahrradträger: Laut Fahrzeug-Zulassungsverordnung vorgeschrieben
Soll ein Fahrrad mit dem Pkw befördert werden, muss dieses speziell befestigt werden, damit die Fahrt wirklich sicher ist. Der Fahrradträger wird am Auto angebracht und ermöglicht die Mitnahme des Zweirads. Möglicherweise müssen Sie jedoch ein zusätzliches Nummernschild bestellen, weil durch das heckseitige Anbringen des Fahrradträgers das am Auto befindliche Kennzeichen verdeckt werden kann. Die allseits beliebte Lösung aus Pappe, auf die das Kennzeichen geschrieben wird, ist allerdings nicht erlaubt. Die Fahrzeug-Zulassungsverordnung definiert in § 10 Absatz 9 Satz 1, wie das Zusatzkennzeichen anzubringen ist:
"Wird das hintere Kennzeichen zum Beispiel durch mitgeführte Ladung oder durch einen Ladungsträger (Fahrradträger) verdeckt, muss das Kennzeichen wiederholt werden. Dieses ist dafür am Fahrzeug oder am Ladungsträger anzubringen."
Somit ist kein zusätzliches Kennzeichen notwendig zu Bestellen, wenn der Fahrradträger auf dem Dach des Autos montiert wird. Wird der Träger jedoch hinten am Fahrzeug angebracht, ist das Kennzeichen in der Regel verdeckt und muss anderweitig lesbar gemacht werden. Der Grund: Kennzeichen sind immer freizuhalten und es ist sicherzustellen, dass diese jederzeit gut lesbar sind.
Art.Nr.: 002_F
Eurokennzeichen als Folgeschild für Fahrrad- oder Heckträger wird nach Ihrer Vorgabe geprägt. Bestellen Sie bis 18 Uhr und Ihr Kennzeichen wird am selben Tag versendet!
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Saison-Kennzeichen für Fahrradträger
Art.Nr.: 002_FS
Saison-Kennzeichen als Folgeschild für Fahrrad- oder Heckträger wird nach Ihrer Vorgabe geprägt. Bestellen Sie bis 18 Uhr und Ihr Kennzeichen wird am selben Tag versendet!
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E-Kennzeichen für Fahrradträger
Art.Nr.: 002_FE
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Verschiedene Arten der Fahrradträger
Wer sein Fahrrad mit dem Auto mitnehmen möchte, kann sich zwischen verschiedenen Varianten der Fahrradträger entscheiden:
- ✅ Dachträger werden auf dem Dach des Autos angebracht und wirken immer ein wenig abenteuerlich. So mancher Autofahrer, der hinter dem entsprechend ausgestatteten Fahrzeug unterwegs war, hat sich sicherlich schon gefragt, ob ein Absturz der Fahrräder zu befürchten ist. Doch die Dachträger sind in der Regel sicher, haben aber den Nachteil, dass sich das Fahrverhalten des Autos ändert. Außerdem ist es natürlich deutlich höher, was zum Beispiel bei Tunneln, Brücken und in Parkhäusern zu beachten ist. Zudem steigt der Benzinverbrauch des Fahrzeugs, auf dessen Dach die Fahrräder montiert wurden. Vorteilhaft hingegen ist, dass der Fahrer weiterhin freie Sicht hat, weil die Heckscheibe nicht durch die Zweiräder verdeckt wird. Das hintere Kennzeichen wird ebenfalls nicht verdeckt und muss dementsprechend nicht noch einmal zusätzlich angebracht werden. Das Rangieren des Fahrzeugs bleibt leicht, weil es sich in Länge und Breite nicht ändert.
- ✅ Kupplungsträger Der Fahrradträger wird direkt auf dem Kupplungskopf des Fahrzeugs befestigt. Großer Vorteil: Bei einem Auffahrunfall können die Räder nicht einfach herunterfallen. Zudem bleibt der Kofferraum frei zugänglich, wenn ein entsprechender Träger gewählt wird, der mitsamt den Rädern klappbar ist. Nachteilig ist aber, dass ein zusätzliches Kennzeichen angebracht werden muss.
- ✅ Heckträger Die Montage des Heckträgers erfolgt direkt an der Heckklappe, was allerdings die Sicht des Fahrers deutlich einschränken kann. Meist ist zudem das Kennzeichen des Fahrzeugs verdeckt, sodass ein zusätzliches Nummernschild angebracht werden muss. Das Kennzeichen „Marke Eigenbau“ ist nicht erlaubt!
Vorgaben für das Kennzeichen für Fahrradträger
Entsprechend der Vorgaben der Fahrzeug-Zulassungsverordnung ist das Kennzeichen an der Ladung oder am Ladungsträger zu wiederholen. Dabei muss dieses Zusatzkennzeichen die gleiche Nummer tragen wie das normale Kennzeichen, außerdem müssen die gleichen Anforderungen an das Nummernschild erfüllt sein wie bei dem originalen Kennzeichen. Ausnahme: Das zusätzliche Kennzeichen muss nicht gestempelt werden, braucht also keine entsprechende Plakette von der Zulassungsstelle. Folgende Vorgaben muss das Zusatzkennzeichen erfüllen:
- ✅ schwarze Beschriftung auf weißem Grund
- ✅ schwarzer Rand
- ✅ keine Abdeckungen
- ✅ reflektierend
- ✅ entsprechend DIN 74069
- ✅ Maße: 520 x 110 mm (B x H)
Zudem ist die zu verwendende Schriftart vorgegeben, des Weiteren die Schrifthöhe. Die Bundesanstalt für Straßenwesen vergibt dafür Schriftmuster, mit denen eine Fälschung der Kennzeichen verhindert werden soll. Diese Vorgaben gelten normalerweise für Kennzeichen für Pkw, sind aber auch für Nummernschilder für Fahrradträger maßgeblich. Wichtig ist für das hintere Kennzeichen die Einrichtung einer Beleuchtung, denn auch im Dunkeln muss das Kennzeichen gut lesbar sein. Allerdings ist laut Fahrzeug-Zulassungsverordnung auch die Anbringung des Kennzeichens auf dem Leuchtenträger erlaubt, was für eine ausreichende Beleuchtung sorgen kann. Dies ist im Einzelfall zu überprüfen, ehe die Fahrt losgehen kann.
Kosten für das Kennzeichen für Fahrradträger
Viele Autofahrer wollen Geld sparen und basteln ihr zusätzliches Kennzeichen für den Fahrradträger selbst. Doch etwas Geld muss schon investiert werden, da diese Variante nun einmal nicht erlaubt ist. In der Praxis zeigt sich aber, dass das Zusatzkennzeichen gar nicht so teuer ist: Wenn Sie die Schilder online kaufen, kosten sie zwischen 15 und 25 Euro. Wichtig ist, dass in jedem Fall die gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden, da das Schild ansonsten durch ein Bußgeld teuer werden kann. Tipp: Fragen bezüglich der Kennzeichen für Fahrradträger beantwortet die örtliche Zulassungsbehörde gern. Bestellen Sie jetzt online bei uns und profitieren Sie vom schnellen Versand.
Fehlendes Kennzeichen am Fahrradträger kostet ein Bußgeld
Wer ohne zusätzliches Kennzeichen unterwegs ist, muss mit einem Bußgeld rechnen. Dieses kann auf mindestens 60 Euro festgelegt werden. Teurer wird es in jedem Fall, wenn das Kennzeichen mit einer Folie oder mit Glas bedeckt ist. Jetzt werden mindestens 65 Euro fällig. Sollte das Kennzeichen für den Fahrradträger eine andere Nummer als das Auto zeigen, wird dies bei einer Kontrolle als Kennzeichenmissbrauch gewertet, was mit einer Geld- oder einer Freiheitsstrafe belegt wird. Bei einer Freiheitsstrafe droht bis zu ein Jahr! Das Straßenverkehrsgesetz sanktioniert damit auch die Personen, die im öffentlichen Straßenverkehr unterwegs sind und wissen, dass ihr Kennzeichen gefälscht, unterdrückt oder verfälscht worden ist. Der Täter kann bei einer Strafe wegen des Kennzeichenmissbrauchs zusätzlich zur Freiheits- oder Geldstrafe drei Punkte in Flensburg eingetragen bekommen. Diese Strafen drohen übrigens auch, wenn das Kennzeichen zwar dem Nummernschild des Fahrzeugs entspricht, dieses aber aus Pappe gebastelt oder anderweitig selbst hergestellt wurde. Um ein Bußgeld zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen, die Nummernschilder zu kaufen.
Fahrradträger ausleihen: Und das Kennzeichen?
Nicht jeder braucht den Fahrradträger ständig am Fahrzeug, daher teilen sich mehrere Personen oft einen Träger. Doch wenn dieser von einem Fahrzeug auf das andere wechselt, ist Vorsicht geboten. Der Grund: Häufig wird das Nummernschild vergessen! Dann befindet sich der Fahrradträger zwar am richtigen Fahrzeug, trägt jedoch das Kennzeichen von dem anderen Auto. Daher bitte nicht vergessen, auch die Kennzeichen zu wechseln. Dieser Fall ist nicht zu vergleichen mit dem Ausleihen eines normalen Pkw-Anhängers, der ein anderes Kennzeichen haben darf und der auch ohne Kennzeichenwechsel von anderen Autofahrern benutzt werden kann. Bei einem Fahrradträger ist dies nicht erlaubt, da er das gleiche Kennzeichen tragen muss wie das Auto, auf dem er montiert ist, also wäre eine Bestellung sinnvoller. Der Pkw-Anhänger braucht eine eigene Zulassung und bekommt daher sein eigenes Kennzeichen.
Vorgaben für Fahrradträger und Kennzeichen in anderen Ländern
Die meisten Regelungen, die in Deutschland gelten, sind auch auf die umliegenden Länder übertragbar. So auch in Bezug auf die Fahrradträger bzw. die Kennzeichen. Auch in der Schweiz dürfen die Kennzeichen am Auto nicht verdeckt werden, somit ist dort ebenfalls ein zusätzliches Kennzeichen anzubringen. In Österreich sieht es etwas anders aus, hier reicht es, wenn auf dem Kennzeichen die Nummer des Autos, an welchem der Fahrradträger montiert ist, steht.
Wie kommt man an ein Zusatzkennzeichen für einen Fahrradträger?
Autofahrer haben die Möglichkeit, ein zusätzliches Kennzeichen für ihr Auto zu kaufen, was in seiner Funktion als Kennzeichen für den Fahrradträger auch nicht gestempelt sein muss bzw. keine entsprechende Plakette zu tragen braucht. Es ist daher einfach, in die örtliche Schilderdruckerei zu gehen und ein weiteres Schild anfertigen zu lassen. Oder eine Online-Bestellung zu tätigen, sodass das Kennzeichen in jedem Fall danach an dem Fahrradträger angebracht werden kann.
Zusammenfassung: Das gilt für Kennzeichen am Fahrradträger in Deutschland
Die folgende Checkliste ist für alle Autofahrer wichtig, die mit einem Fahrradträger unterwegs sein wollen:
- ✅ Fahrzeuge benötigen vorn und hinten gut sichtbare und lesbare Kennzeichen (auch in der Dunkelheit)
- ✅ Kennzeichen müssen der DIN entsprechen und dürfen nicht aus Pappe bestehen
- ✅ Kennzeichen müssen gedruckt und dürfen nicht selbst gemalt werden
- ✅ Kennzeichen kann separat am Fahrradträger angebracht werden
- ✅ Vorgaben für Nummernschilder für Pkw gelten
- ✅ keine Stempelplakette nötig
- ✅ ohne zusätzliches Kennzeichen droht ein Bußgeld von mindestens 60 Euro
- ✅ je nach Straftatbestand kann Kennzeichenmissbrauch mit Geld- und Freiheitsstrafe sowie drei Punkten in Flensburg geahndet werden
- Zusatzkennzeichen können online gekauft werden
FAQs: Häufige Fragen rund um Kennzeichen für Fahrradträger
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1. Wann wird ein Kennzeichen für Fahrradträger benötigt?
Sobald das hintere Kennzeichen des Fahrzeugs durch den Fahrradträger verdeckt wird, muss der Träger ein eigenes Kennzeichen bekommen. Das Nummernschild für den Fahrradträger muss das gleiche Kennzeichen sein, das auch der Pkw trägt. Eine Stempelplakette wird nicht benötigt.
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2. Wie muss das Kennzeichen für einen Fahrradträger gestaltet sein?
Für das Kennzeichen am Fahrradträger gilt, dass es genauso aussehen muss wie ein normales Kennzeichen. Die vorgegebenen Schriftarten sind daher ebenso zu verwenden wie die Schriftgrößen, die für ein normales Nummernschild erlaubt sind. Die Zeichen müssen schwarz auf weißem Grund sein, das Kennzeichen nach DIN braucht einen schwarzen Rand.
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3. Was kostet das Kennzeichen für den Fahrradträger?
Die Kosten für einen Fahrradträger sind unterschiedlich, meist fallen zwischen 15 und 25 Euro an. Sie können direkt beim Schildermacher oder online gekauft werden.
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4. Welche Bußgelder drohen ohne gut sichtbares Kennzeichen für Fahrradträger?
Wer erwischt wird und kein Kennzeichen für den Fahrradträger hat, muss mit einem Bußgeld von mindestens 60 Euro rechnen. Teurer wird’s, wenn das falsche Kennzeichen (nicht das Nummerschild des Fahrzeugs) am Fahrradträger ist. Ein Kennzeichenmissbrauch wird mit mindestens 65 Euro geahndet, sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr droht. Außerdem werden drei Punkte in Flensburg eingetragen.