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Online-Fahrzeugzulassung: Schnell, einfach und sicher per i-Kfz

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur hat das Projekt „i-Kfz“ ins Leben gerufen. Damit soll die internetbasierte Zulassung von Fahrzeugen möglich werden. Der Gang zur Zulassungsstelle entfällt demnach, die An- und Ummeldung eines Kfz kann komplett von zu Hause aus durchgeführt werden. Die Zulassung soll damit einfacher, bequemer und für alle Beteiligten effizienter werden, Wartezeiten treten keine mehr auf. Nicht zuletzt werden Wege eingespart, die die Infrastruktur belasten und überdies zeitlich oftmals schwer zu bewältigen waren.

Zulassung per i-Kfz: Standardzulassungen für Privatpersonen wurden vereinfacht

Durch i-Kfz ist es seit dem 1. Oktober 2019 für alle Kfz-Halter möglich, normale Zulassungen – sogenannte Standardzulassungen – über das Internet vorzunehmen. Zu dem genannten Datum trat die vierte Verordnung zur Änderung der Kfz-Zulassung in Kraft, was in Fachkreisen als Stufe 3 bezeichnet wird. Von nun an sollen ausgewählte Fälle vollautomatisch bearbeitet werden können. Geplant ist noch eine vierte Stufe, dank der auch juristische Personen in der Lage sein sollen, eine Kfz-Zulassung online vorzunehmen. Das ist vor allem für Unternehmen wichtig, die derzeit noch keine Möglichkeit haben, i-Kfz zu nutzen.

So sahen die einzelnen Stufen der Umstellung aus

Die internetbasierte Zulassung der Kraftfahrzeuge erfolgte in mehreren Stufen, wobei Stufe 1 bereits zum 1. Januar 2015 in Kraft trat. Zu diesem Zeitpunkt wurden durch die Kommunen und Länder Möglichkeiten geschaffen, um Fahrzeug außer Betrieb zu setzen. Dafür wurde eine neue Zulassungsbescheinigung eingeführt, außerdem gab es zu diesem Stichtag neue Stempelplaketten, die einen verdeckten Sicherheitscode besaßen.

Dann folgte Stufe 2 zum 1. Oktober 2017. Von diesem Tag an konnten Kfz-Halter auch eine Wiederzulassung eines Fahrzeugs im gleichen Zulassungsbezirk beantragen und mussten dafür nicht mehr eigens zur Zulassungsstelle gehen. Wichtig war, dass die dafür nötigen Kennzeichen bei der Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs reserviert worden waren. Diese Stufe bildete die Grundlage für die weitere Digitalisierung in der Fahrzeugzulassung, denn erstmals wurden deutschlandweit die Erfassung, Speicherung und Prüfung der HU-Daten sowie der Daten zur Sicherheitsprüfung eines Fahrzeugs in Echtzeit möglich. Danach folgte eine Verordnung, in deren Rahmen die neue Zulassungsbescheinigung Teil II eingeführt wurde, auf der ein verdeckter Sicherheitscode zu finden war. Dies geschah analog zum vergebenen Sicherheitscode der Stufe 2.

Stufe 3 wurde wie bereits erwähnt zum 1. Oktober 2019 und damit genau zwei Jahre nach Stufe 2 umgesetzt. Alle Varianten der Wiederzulassung, dazu auch die Neuzulassung sowie eine gewünschte Umschreibung eines Fahrzeugs waren von jetzt an möglich. Die Bearbeitung der Anträge sowie die Entscheidungen zu diesen Anträgen ist nun voll automatisiert möglich, wobei auch Halterwechsel und ein damit gewünschtes Beibehalten des Kennzeichens möglich sind. Eine einfache Änderung der Adresse des Kfz-Halters ist ebenfalls voll automatisiert umsetzbar. Der neue Halter hat bei der Nutzung von i-Kfz die Möglichkeit, direkt im Anschluss an den Vorgang mit dem Fahrzeug zu fahren, was ein großer Vorteil der nun endlich eingeführten Stufe 3 ist. Möglich wird das durch die Bereitstellung der fahrzeugspezifischen Datensätze entsprechend der Übereinstimmungsbescheinigung der EG, die nun digital zur Verfügung gestellt wird. Innerhalb Deutschlands müssen die Fahrzeughersteller für eine Übermittlung der Datensätze zu den Fahrzeugen auf digitalem Weg sorgen. Damit stehen die Fahrzeugdaten bei der Um- oder Anmeldung sofort zur Verfügung und können für die internetbasierte Zulassung genutzt werden.

Das ist neu in Stufe 3

Die nachfolgend zusammenfassten Veränderungen ergaben sich durch die Einführung der Stufe 3 bei der Kfz-Zulassung:

  • ✅ Abmeldung bzw. Außerbetriebsetzung Bisher: Der Antrag zur Abmeldung konnte online gestellt werden. Ein Mitarbeiter der zuständige Zulassungsbehörde bearbeitete den Antrag und beschied diesen. Der entsprechende Bescheid ging postalisch beim Kfz-Halter ein. Jetzt: Alles wird komplett online durchgeführt, der Bescheid über die Abmeldung kann im Anschluss an die Eingabe der Daten direkt heruntergeladen werden.
  • ✅ Wiederzulassung Bisher: Der Onlineantrag konnte gestellt werden, wenn erneut das einmal vergebene Kennzeichen verwendet werden sollte und wenn der Halter des Kfz der gleiche war. Jetzt: Alle Zulassungsvarianten können durchgeführt werden, auch Wechsel des Halters oder die Vergabe anderer Kennzeichen sind möglich.
  • ✅ Umschreibung Bisher: Umschreibungen waren online nicht möglich. Jetzt: Umschreibungen können nach Einführung der Stufe 3 online vorgenommen werden. Änderungen der Adresse oder eine Mitnahme der Kennzeichen sind voll automatisiert möglich, der Halter des Kfz kann direkt nach dem Umschreiben das Fahrzeug nutzen und sich damit im öffentlichen Straßenverkehr bewegen. Der Antrag auf Umschreibung wird jedoch seitens der Zulassungsbehörde noch einmal überprüft.
  • ✅ Neuzulassung Bisher: Neuzulassungen konnten bisher online nicht vorgenommen werden. Jetzt: Die Neuzulassung von Kfz ist teil-automatisiert möglich, der Antrag muss immer noch einmal von einem Mitarbeiter der Zulassungsbehörde überprüft werden.

Vorteile von i-Kfz für Fahrzeughalter

Die Digitalisierung hat auch im Zulassungswesen Einzug gehalten und brachte mit Einführung der Stufe 3 zahlreiche Vorteile für Kfz-Halter mit. Zum einen ist die Zulassungsbehörde jetzt 24 Stunden am Tag und an jedem Wochentag direkt online erreichbar, es gibt keine Wartezeiten mehr. Das wiederum bringt eine enorme Zeitersparnis mit sich, immerhin betrugen die Wartezeiten früher einmal bis zu drei oder vier Stunden bei einem Zulassungsverfahren. Die moderne i-Kfz-Zulassung ist überdies von jedem Ort der Welt aus, somit könnte ein neues Fahrzeug theoretisch sogar vom Urlaubsort aus zugelassen oder umgemeldet werden. Nach Durchführen der entsprechenden Vorgänge ist das Fahrzeug sofort nutzbar. Dies war bisher nur möglich, wenn die Kennzeichen im Rahmen der Zulassung sofort mitgenommen werden konnten.

Außerbetriebsetzung eines Kfz nun voll automatisiert möglich

Nach Einführung bzw. Inkrafttreten der Stufe 3 ist die voll automatisierte Abmeldung (Außerbetriebsetzung) eines Kraftfahrzeugs für alle Privatpersonen möglich. Dazu sind diese Voraussetzungen zu erfüllen:

  • ✅ Fahrzeug erstmalig nach dem 1. Januar 2015 zugelassen
  • ✅ Kennzeichen mit Stempelplaketten und verdeckten Sicherheitscodes ist vorhanden
  • ✅ verdeckter Sicherheitscode in Zulassungsbescheinigung Teil I
  • ✅ Antragsteller besitzt einen neuen Personalausweis – kurz nPA – oder elektronischen Aufenthaltstitel – kurz eAT - mit Online-Ausweisfunktion, dazu ein entsprechendes Kartenlesegerät oder Smartphone (inklusive AusweisApp2)

So geht die Abmeldung mit i-Kfz

Die folgende Aufstellung zeigt die Vorgehensweise bei der Abmeldung eines Kraftfahrzeugs unter Nutzung von i-Kfz:

  1. Onlineauftritt der Zulassungsbehörde aufrufen (zuständig ist die Zulassungsbehörde am Wohnsitz des Kfz-Halters)
  2. Nachweis der eigenen Identität mithilfe von nPA oder eAT
  3. Eingabe von Fahrzeugkennzeichen und Identifizierungsnummer des Fahrzeugs
  4. Freilegen der Markierung in Zulassungsbescheinigung Teil I
  5. Verdeckung bei den Stempelplaketten der Kennzeichen entfernen (nach Freilegen der Sicherheitscodes sind die Kennzeichen ungültig und dürfen im Straßenverkehr nicht mehr verwendet werden)
  6. Sicherheitscodes der Stempelplaketten an der richtigen Stelle der Maske online eintragen
  7. Kennzeichen auf Wunsch reservieren, falls eine spätere Wiederzulassung des Fahrzeugs im gleichen Zulassungsbezirk vorgenommen werden soll
  8. automatische Validierung der Daten
  9. Zahlung der fälligen Gebühren via ePayment
  10. Bestätigung der Eingaben
  11. automatische Prüfung des Antrags durch das System
  12. online Bestätigung der Abmeldung abrufen

Wiederzulassung eines Kfz ebenfalls voll automatisiert zu beantragen

Dank der Stufe 3 bzw. deren Gültigkeit ist nun auch die voll automatisierte Wiederzulassung eines Kraftfahrzeugs für alle Privatpersonen möglich. Dazu sind diese Voraussetzungen zu erfüllen:

  • ✅ Fahrzeug erstmalig nach dem 1. Januar 2015 zugelassen
  • ✅ Fahrzeug aktuell außer Betrieb gesetzt
  • ✅ Zulassungsbescheinigung Teil I liegt vor (Sicherheitscodes freigelegt)
  • ✅ Zulassungsbescheinigung Teil II liegt vor (Sicherheitscodes freigelegt, nur bei Halterwechsel nötig)
  • ✅ gültige eVB-Nummer liegt vor
  • ✅ Bescheinigung über bestandene HU und SP liegt vor
  • ✅ IBAN für Einzug der Kfz-Steuern ist vorhanden
  • ✅ Antragsteller besitzt einen neuen Personalausweis – kurz nPA – oder elektronischen Aufenthaltstitel – kurz eAT - mit Online-Ausweisfunktion, dazu ein entsprechendes Kartenlesegerät oder Smartphone (inklusive AusweisApp2)

So geht die Wiederzulassung mit i-Kfz

Die folgende Aufstellung zeigt die Vorgehensweise bei der Wiederzulassung eines Kraftfahrzeugs unter Nutzung von i-Kfz:

  1. Onlineauftritt der Zulassungsbehörde aufrufen (zuständig ist die Zulassungsbehörde am Wohnsitz des Kfz-Halters)
  2. Nachweis der eigenen Identität mithilfe von nPA oder eAT
  3. Freilegen der Markierung in Zulassungsbescheinigung Teil I
  4. Eingabe nötiger Daten: Kfz-Kennzeichen und Fahrzeug-Identnummer, Sicherheitscodes aus Zulassungsbescheinigung Teil I und II, Datum der HU und eventuell der SP, eVB-Nummer und IBAN
  5. Wahl neuer Kennzeichen bzw. Angabe Wunschkennzeichen oder reservierter Kennzeichen
  6. automatische Validierung der Daten
  7. Zahlung der fälligen Gebühren via ePayment
  8. Bestätigung der Eingaben
  9. Prüfung der Eingaben durch Mitarbeiter der Zulassungsbehörde
  10. postalische Versendung des Zulassungsbescheids mit Stempelplakettenträgern und Plakettenträgern für die HU, Gebührenbescheid, Zulassungsbescheinigung Teil I (bei Halterwechsel auch Zulassungsbescheinigung Teil II)
  11. Aufbringen der Plakettenträger auf die Kennzeichen
  12. direktes Losfahren möglich

Umschreibung eines Kfz bei Halterwechsel voll automatisiert beantragen

Soll ein gebrauchtes Fahrzeug bei einem Halterwechsel wieder zugelassen werden und besteht der Wunsch auf Mitnahme des Kennzeichens, ist das dank der Stufe 3 und der Digitalisierung der Zulassungsvorgänge per Internet möglich. Dafür sind die folgenden Voraussetzungen zu erbringen:

  • ✅ Fahrzeug erstmalig nach dem 1. Januar 2015 zugelassen und schon abgemeldet
  • ✅ Zulassungsbescheinigung Teil I liegt vor (Sicherheitscodes verdeckt)
  • ✅ Zulassungsbescheinigung Teil II liegt vor (Sicherheitscodes verdeckt)
  • ✅ gültige eVB-Nummer liegt vor
  • ✅ Bescheinigung über bestandene HU und SP liegt vor
  • ✅ IBAN für Einzug der Kfz-Steuern ist vorhanden
  • ✅ Antragsteller besitzt einen neuen Personalausweis – kurz nPA – oder elektronischen Aufenthaltstitel – kurz eAT - mit Online-Ausweisfunktion, dazu ein entsprechendes Kartenlesegerät oder Smartphone (inklusive AusweisApp2)
  • ✅ bisher geführtes Kennzeichen des Kfz wird übernommen

So geht die Umschreibung eines Kfz mit Halterwechsel über i-Kfz

Die folgende Aufstellung zeigt die Vorgehensweise bei der Umschreibung eines Kraftfahrzeugs mit Halterwechsel unter Nutzung von i-Kfz:

  1. Onlineauftritt der Zulassungsbehörde aufrufen (zuständig ist die Zulassungsbehörde am Wohnsitz des Kfz-Halters)
  2. Nachweis der eigenen Identität mithilfe von nPA oder eAT
  3. Freilegen der Markierung in Zulassungsbescheinigung Teil I und II
  4. Eingabe nötiger Daten: Kfz-Kennzeichen und Fahrzeug-Identnummer, Sicherheitscodes aus Zulassungsbescheinigung Teil I und II, Datum der HU und eventuell der SP, eVB-Nummer und IBAN
  5. automatische Validierung der Daten
  6. Zahlung der fälligen Gebühren via ePayment
  7. Bestätigung der Eingaben
  8. automatische Prüfung der Eingaben in Echtzeit
  9. sofortige Bereitstellung des Zulassungsbescheids, Abruf innerhalb von 30 Minuten möglich
  10. Ausdruck des Zulassungsbescheids, zum Fahren Mitführen dieses Ausdrucks nötig
  11. postalische Versendung der Zulassungsbescheinigung Teil I und II inklusive zugehörigem Informationsbrief

Erstmalige Zulassung eines neuen Kfz voll automatisiert beantragen

Soll ein nagelneues Fahrzeug erstmalig zugelassen werden, ist das direkt online möglich. Dafür sind die folgenden Voraussetzungen zu erbringen:

  • ✅ neues Fahrzeug, bisher nicht zugelassen
  • ✅ Zulassungsbescheinigung Teil II liegt vor (Sicherheitscodes verdeckt)
  • ✅ gültige eVB-Nummer liegt vor
  • ✅ IBAN für Einzug der Kfz-Steuern ist vorhanden
  • ✅ Antragsteller besitzt einen neuen Personalausweis – kurz nPA – oder elektronischen Aufenthaltstitel – kurz eAT - mit Online-Ausweisfunktion, dazu ein entsprechendes Kartenlesegerät oder Smartphone (inklusive AusweisApp2)

So geht die Neuzulassung eines bisher nicht angemeldeten Fahrzeugs über i-Kfz

Die folgende Aufstellung zeigt die Vorgehensweise bei der Neuzulassung eines bisher nicht angemeldeten Kraftfahrzeugs unter Nutzung von i-Kfz:

  1. Onlineauftritt der Zulassungsbehörde aufrufen (zuständig ist die Zulassungsbehörde am Wohnsitz des Kfz-Halters)
  2. Nachweis der eigenen Identität mithilfe von nPA oder eAT
  3. Freilegen der Markierung in Zulassungsbescheinigung Teil II
  4. Eingabe nötiger Daten: Fahrzeug-Identnummer, Sicherheitscodes aus Zulassungsbescheinigung Teil II, eVB-Nummer und IBAN
  5. Auswahl freies Kennzeichen, Angaben Wunsch- oder Reservierungskennzeichen
  6. automatische Validierung der Daten
  7. Zahlung der fälligen Gebühren via ePayment
  8. Bestätigung der Eingaben
  9. Prüfung der Daten durch Sachbearbeiter der Zulassungsbehörde
  10. postalische Versendung des Zulassungsbescheids, des Gebührenbescheids, der Zulassungsbescheinigung Teil I und II, der Stempelplakettenträger und der HU-Plakettenträger
  11. Aufkleben der Plakettenträger, diese sind meist erst drei Tage nach Versand wirksam – erst danach losfahren!
  12. automatische Prüfung der Eingaben in Echtzeit
  13. sofortige Bereitstellung des Zulassungsbescheids, Abruf innerhalb von 30 Minuten möglich
  14. Ausdruck des Zulassungsbescheids, zum Fahren Mitführen dieses Ausdrucks nötig
  15. postalische Versendung der Zulassungsbescheinigung Teil I und II inklusive zugehörigem Informationsbrief

Anbringen der Stempelplakette mit i-Kfz

FAQs zu i-Kfz: Wichtige Fragen und Antworten rund um die voll automatisierte Zulassung von Fahrzeugen

Ist die Zulassungsbehörde für i-Kfz zuständig?

Die Bundesländer und hier in der untergeordneten Ebene die Kommunalbehörden sind für die Umsetzung der Stufe 3 zur voll automatisierten Fahrzeugzulassung, Abmeldung und Umschreibung von Kfz zuständig. Die Behörden stellen die Portale für i-Kfz zur Verfügung. Die für den jeweiligen Wohnort zuständige Zulassungsbehörde gibt nähere Auskünfte über den aktuellen Stand der Umsetzung von i-Kfz.

Welche Zulassungen können online durchgeführt werden?

Möglich ist die Zulassung von neuen Fahrzeugen, die noch nie zugelassen waren, ebenso wie die Zulassung von Fahrzeugen, die nach dem 1. Januar 2015 erstmalig zugelassen waren. Neben der Neu- und der Wiederzulassung der Kfz sind auch die Umschreibung und Abmeldung möglich. Eine Umschreibung ist sowohl bei Halterwechsel als auch bei einem Wohnortwechsel des Halters online durchführbar.

Welche Voraussetzungen gelten für die Nutzung von i-Kfz?

Um die Möglichkeiten von i-Kfz nutzen zu können, muss der neue Personalausweise mit Online-Ausweisfunktion vorliegen. Dies gilt auch für den elektronischen Aufenthaltstitel, der eine aktivierte Ausweisfunktion haben muss. Zusätzlich sind Lesegerät und AusweisApp2 nötig. Letztere wird auf das Smartphone geladen, wobei dieses eine NFC-Schnittstelle besitzen müssen. Um die Kfz-Steuer zu entrichten, ist ein Girokonto mit zugehöriger IBAN nötig. Geht es um eine Neuzulassung, um Umschreibung oder Wiederzulassung, braucht das Fahrzeug eine gültige eVB-Nummer (bei der Versicherung zu beantragen), sowie eine gültige HU und nötigenfalls eine Bescheinigung über die Sicherheitsprüfung. Zusätzlich werden Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II je nach Vorgang benötigt, außerdem die Stempelplaketten mit den zugehörigen Sicherheitscodes. Bei einer Abmeldung müssen die Zulassungsbescheinigung Teil I sowie die Stempelplaketten vorliegen. Letztere benötigen Sicherheitscodes.

Welche Vorteile bietet i-Kfz?

Wer sich für i-Kfz entscheidet, muss keine Wartezeiten auf der Zulassungsbehörde mehr hinnehmen und spart somit viel Zeit. Es ist keine Terminvergabe nötig, die vorher teilweise mehrere Monate im Voraus geplant werden musste. Die An- oder Ummeldung des Kfz kann von zu Hause bzw. von jedem Ort der Welt aus durchgeführt werden. Lange Wegezeiten gibt es nicht mehr, außerdem steht die Online-Zulassungsbehörde rund um die Uhr zur Verfügung. Werden die alten Kennzeichen beibehalten, kann das Fahrzeug sofort nach der Umschreibung genutzt werden.

Was heißt eigentlich „voll automatisiert“?

“Voll automatisiert“ heißt, dass ein Antrag online gestellt werden kann und direkt in Echtzeit bearbeitet wird. Eine weitere Prüfung eines Mitarbeiters der Behörde ist nicht nötig. Einige Vorgänge beim Zulassen eines Kfz sind jedoch nur teilautomatisiert möglich und müssen vor der endgültigen Entscheidung durch den Mitarbeiter der Zulassungsbehörde geprüft werden. Dieser verschickt dann auch den jeweiligen Bescheid. Wichtig: Der Bürger muss sich vor der Nutzung der voll automatisierten Zulassung im Webportal der Zulassungsbehörde mithilfe des nPA oder des eAT ausweisen und die geforderten Daten eingeben. Die Daten werden direkt überprüft, der Abruf des zugehörigen Bescheids ist ebenfalls online möglich.

Kann ein Fahrzeug für eine andere Person angemeldet werden?

Eine Anmeldung für eine andere Person ist nicht möglich. Lediglich die Abmeldung ist für andere Personen durchführbar. Nötig sind dafür die Stempelplaketten des betreffenden Fahrzeugs sowie die Zulassungsbescheinigung Teil I. Der Antragsteller identifiziert sich auf der Seite der Zulassungsbehörde und trägt die erfragten Daten in die Maske ein. Der Halter bekommt dann ein Schreiben, in dem die Abmeldung des Fahrzeugs durch die Zulassungsbehörde bestätigt wird. Gleichzeitig kann eine andere Person im Rahmen der Abmeldung eine Reservierung der abgemeldeten Kennzeichen für den Zeitraum von einem Jahr vornehmen.

Wann muss ich mich direkt an die Zulassungsstelle wenden?

In einigen Fällen ist die Zulassungsbehörde direkt zu informieren bzw. gibt sie die Informationen zur weiteren Vorgehensweise heraus. Das ist immer dann nötig, wenn:

  • ✅ Stempelplaketten falsch aufgeklebt wurden
  • ✅ Zulassungsdokumente verloren gingen
  • ✅ Zulassungsbescheid oder Zulassungsdokumente zwar per Post verschickt wurden, jedoch nicht angekommen sind
  • ✅ das Fahrzeug im Portal nicht gefunden werden kann
  • ✅ die Sicherheitscodes nicht lesbar sind

Kann ich i-Kfz nutzen, auch wenn ich keinen neuen Personalausweis habe?

Nein, dies ist aus Sicherheitsgründen nicht möglich. Die Funktionen von i-Kfz sind nur mit der freigeschalteten Onlinefunktion nutzbar, die im Rahmen der Beantragung des Personalausweises freigegeben werden müssen.

Ist i-Kfz teurer als eine normale Zulassung?

Die Gebühren für eine Anmeldung über i-Kfz sind höher als bei einer Zulassungsstelle, weil neben der Beantragung und Ausstellung der Zulassungspapiere auch der Versand der Dokumente bezahlt werden muss. Es liegen somit höhere Sachkosten vor, die auf den Fahrzeughalter umgelegt werden.

Kann das Fahrzeug über i-Kfz auf einen Zweitwohnsitz angemeldet werden?

Nein, die Zulassung eines Fahrzeugs über i-Kfz ist immer nur für den Hauptwohnort möglich. Die dortige Zulassungsbehörde ist Ansprechpartner für An- und Abmeldungen sowie für Umschreibungen des Kraftfahrzeugs. Zuständig ist immer die Behörde, die für den Hauptwohnort verantwortlich ist bzw. für die Wohnung, die vorwiegend genutzt wird.

Wie erfolgt die Zustellung der Dokumente?

Die einzelnen Zulassungsstellen regeln den Versand unterschiedlich, die Art der Zustellung der Dokumente ist damit nicht einheitlich geregelt. Diese können auf dem normalen Postweg zugehen, möglich ist aber auch der Versand per Einschreiben. Auch hier gibt es die Möglichkeit, dass dieses eigenhändig entgegenzunehmen ist oder von einer bevollmächtigten Person in Empfang genommen werden kann.

Die Seite ist während der Anmeldung abgestürzt! Was nun?

Die eingegebenen Daten werden im Portal für 30 Minuten gespeichert, wenn der Vorgang unterbrochen worden ist. Damit ist es möglich, die Beantragung binnen dieser Zeit wieder aufzunehmen. Danach sind die Daten allerdings gelöscht, der Vorgang kann nicht bearbeitet werden. Eine Neueingabe der Daten ist nötig.

Können auch Unternehmen i-Kfz nutzen?

Nein, bisher können nur Privatpersonen i-Kfz nutzen. Es ist allerdings mit der vierten Stufe vorgesehen, diese Möglichkeit auch juristischen Personen zugänglich zu machen. Damit könnten auch Unternehmen ihre Kraftfahrzeuge online anmelden. Bisher scheitert Stufe 4 noch an nachweisbaren Vollmachts- und Vertretungsbefugnissen, die im Rahmen der Identifizierung im Portal zur Identifikation genutzt werden können.