Eurokennzeichen als Folgeschild für Fahrrad- oder Heckträger wird nach Ihrer Vorgabe geprägt. Bestellen Sie bis 18 Uhr und Ihr Kennzeichen wird am selben Tag versendet!


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Kennzeichen für Fahrradträger: Online bestellen und rechtssicher unterwegs sein

Sie möchten das Fahrrad mit in die Ferien nehmen und es dafür mithilfe eines Fahrradträgers transportieren? Sofern dabei das Kennzeichen des Autos verdeckt wird, muss ein spezielles Nummernschild für den Fahrradträger montiert werden. Die StVO gibt vor, dass das hintere Nummernschild jederzeit lesbar sein muss und dass dieses bei einem Verdecken durch Ladung zu wiederholen ist.

Kennzeichen für Fahrradträger online kaufen: Einfach Daten angeben und bestellen

Der Versuch, mit einem aus Pappe selbst gebastelten Kennzeichen Geld zu sparen, misslingt meist und endet in einer teuren Fahrt mit dem Fahrradträger. Bis zu 60 Euro Bußgeld werden fällig, wenn die Polizei eine Kontrolle vornimmt. Daher: Fahren Sie lieber vorschriftsmäßig, denn ein Kennzeichen für den Fahrradträger kostet nicht einmal 16 Euro plus Versand. Geben Sie bei der Bestellung einfach die Zeichen des Nummernschildes des Fahrzeugs, an dem Sie den Fahrradträger montieren wollen, an. Eine Reservierung bei der Zulassungsstelle ist nicht nötig, da das Kennzeichen die gleiche Zeichenfolge wie das Fahrzeugkennzeichen aufweist. Eine Plakette wird für das Kennzeichen nicht benötigt, daher braucht es nicht zur Zulassungsstelle zum Abstempeln geschickt werden. Legen Sie das Kennzeichen nun einfach in den Warenkorb und geben Sie die erfragten Daten ein. Bei einer Bestellung vor 18:00 Uhr wird das bestellte Nummernschild noch am gleichen Tag versendet. Die Lieferzeit beträgt ein bis drei Werktage.

Rechtskonforme Anfertigung des Fahrradträger-Kennzeichens

Das Kennzeichen für den Fahrradträger entspricht dem Standardmaß 520 x 110 mm und ist damit konform der DIN 74069. Es weist einen schwarzen Rand auf weißem Grund auf, die verwendeten Schriftzeichen entsprechen in Schriftart und Größe ebenfalls den Vorgaben der StVO. Das Kennzeichen ist reflektierend und erfüllt somit alle Anforderungen an das hintere Kennzeichen. Tipp: Abdeckungen wie zum Beispiel Folien oder Glas zum Schutz des Kennzeichens sind nicht zulässig und können ein Bußgeld nach sich ziehen.