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Neuwagen zulassen: Dokumente, Kosten und alles, was Sie wissen müssen

Das Kraftfahrt-Bundesamt zeigt in seinen aktuellen Statistiken, dass auch in 2019 wieder mehr Fahrzeuge zugelassen wurden als im Jahr davor. Der Zuwachs wurde mit fünf Prozent angegeben, zugelassen wurden insgesamt mehr als 3,6 Millionen Pkw. Nach den Statistiken für die ersten beiden Quartale 2020 sieht es auch in diesem Jahr so aus, als könnte der Aufwärtstrend bestehen bleiben. Aber wie wird eine Neuwagen Zulassung überhaupt durchgeführt?

Neuwagen zulassen

Nötige Unterlagen für die Neuzulassung eines Pkw

Vor dem Gang zur Zulassungsstelle müssen alle nötigen Unterlagen und Papiere vorliegen. Sicherheitshalber sollte der neue Fahrzeughalter einen Termin bei der Zulassungsstelle vereinbaren, um Zeit zu sparen. Noch schneller geht es freilich, wenn i-Kfz genutzt wird, die Onlineanmeldung eines neuen Fahrzeugs. Die Dokumente, die zur Zulassung eines Neuwagens benötigt werden, sind:

  • ✅ gültiger Personalausweis bzw. Reisepass mit Meldebestätigung
  • ✅ Zulassungsbescheinigung Teil II
  • ✅ eVB-Nummer
  • ✅ SEPA-Mandat zum Einzug der Kfz-Steuern
  • ✅ EG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Bescheinigung)

Das gilt für die Zulassung durch andere Personen oder Firmen

Soll eine bevollmächtigte Person die Neuzulassung des Kfz vornehmen, ist dies theoretisch möglich. Der oder die Betreffende muss jedoch den Personalausweis des künftigen Fahrzeughalters mitbringen, außerdem den eigenen Personalausweis oder Reisepass. Die mitzubringende Meldebescheinigung des Bevollmächtigten muss aktuell sein. Des Weiteren wird eine Vollmacht benötigt, die vom Vollmachtgeber zu unterzeichnen ist. Firmen oder Vereine benötigen zudem einen Firmen- oder Vereinsnachweis. Möglich ist hier ein Auszug aus dem Vereinsregister, für Firmen ist eine Gewerbeanmeldung bzw. eine Kopie derselben ausreichend. Soll ein Minderjähriger die Zulassung vornehmen lassen, braucht er oder sie eine Einverständniserklärung der Eltern bzw. der Erziehungsberechtigten. Zusätzlich werden die Dokumente der Eltern oder Erziehungsberechtigten gebraucht. Die Zulassung auf Minderjährige ist nur dann möglich, wenn das Kind selbst die für das Führen des Fahrzeugs nötige Fahrerlaubnis hat oder wenn eine Schwerbehinderung des Kindes vorliegt.

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Wartezeiten in Kauf nehmen

Die Zulassung eines Neuwagens selbst ist schnell erledigt. Die langen Wartezeiten auf der Zulassungsstelle sind eher dann einzukalkulieren, wenn die betreffende Person noch nicht einmal zu ihrem Bearbeiter kommt, also vor der eigentlichen Verwaltungsarbeit. Damit die Wartezeiten so kurz wie möglich werden, empfiehlt sich die oben bereits erwähnte Terminvergabe, außerdem sollten alle nötigen Unterlagen bereit sein. Bitte beim Zusammenstellen der Unterlagen für die Zulassung des Neuwagens unbedingt daran denken, dass die Versicherung kontaktiert werden muss. Ohne eVB-Nummer gibt es auch keine Zulassung! Tipp: Beim Abschluss der Versicherung sollte unbedingt auf eine Vollkasko gesetzt werden. Diese schließt selbst verursachte Schäden mit ein und gerade bei einem Neuwagen ist diese Versicherung zu empfehlen. Die elektronische Versicherungsbestätigung – kurz eVB-Nummer – wird seitens der Versicherung elektronisch, postalisch oder telefonisch übermittelt. Es handelt sich um eine siebenstellige Nummer, die aus Zahlen und Buchstaben besteht.

Diese Kosten fallen an

Die Kosten für eine Zulassung sind nicht einheitlich geregelt und können daher an dieser Stelle nur als Richtwerte genannt werden. Die Gebühren betragen in der Regel um 30 Euro, wenn ein Fahrzeug neu zugelassen wird. Für ein Wunschkennzeichen werden zusätzlich 10,20 Euro berechnet, für eine Reservierung sind weitere Gebühren einzuplanen. Diese liegen meist bei ca. 2,60 Euro. Des Weiteren sind neue Kennzeichen stets zu bezahlen. Prägestellen finden sich in der Regel direkt in der Nähe der Zulassungsstelle, teilweise sind sie im gleichen Gebäude untergebracht. Möglich ist natürlich auch die Online-Reservierung und Bestellung der neuen Kennzeichen.

Zulassung eines Neuwagens: Auch elektronisch möglich

Mit Einführung der Stufe 3 der internetbasierten Zulassung von Kfz ist es nun auch möglich, Neuwagen elektronisch und voll automatisiert zuzulassen. Dies verlangt aber, dass das Fahrzeug vorher noch nicht zugelassen war und es sich tatsächlich um einen Neuwagen handelt. Außerdem muss die Zulassungsbescheinigung Teil II vorliegen, auf der sich die verdeckten Sicherheitscodes befinden. Die eVB-Nummer wird für die elektronische Zulassung ebenso benötigt, des Weiteren die IBAN für den Einzug der Kfz-Steuern. Der Antragsteller braucht einen Personalausweis, auf dem die elektronische Ausweisfunktion freigeschaltet ist (bei der Beantragung des Personalausweises anzugeben) oder einen elektronischen Aufenthaltstitel mit Online-Ausweisfunktion.

Zulassung eines Neuwagens per i-Kfz

Die Zulassung eines Neuwagens über i-Kfz wird über das Onlineportal der Zulassungsbehörde vorgenommen. Zuständig ist hier wieder die Zulassungsbehörde am Wohnsitz des Fahrzeughalters. Die Vorgehensweise bei der Zulassung ist wie folgt:

  • ✅ eigene Identität nachweisen (durch Personalausweis oder elektronischen Aufenthaltstitel
  • ✅ Markierungen in Zulassungsbescheinigung Teil II freilegen
  • ✅ erfragte Daten eingeben (Kfz-Identnummer, Sicherheitscodes, IBAN, eVB-Nummer)
  • ✅ freies Kennzeichen wählen oder Wunschkennzeichen nennen bzw. reserviertes Kennzeichen angeben
  • ✅ Prüfung der Daten (erfolgt voll automatisiert)
  • ✅ Gebühren per ePayment zahlen
  • ✅ Eingaben bestätigen
  • ✅ Sachbearbeiter der Zulassungsstelle prüft die Daten
  • Sachbearbeiter der Zulassungsstelle versendet den Zulassungsbescheid per Post, außerdem Versand Gebührenbescheid, Zulassungsbescheinigung Teil I und II, HU-Plakettenträger, Stempelplakettenträger)
  • ✅ Zulassungsbescheid wird direkt bereitgestellt und kann ausgedruckt werden (Abruf nach 30 Minuten möglich)

Nach dem Ausdrucken des Zulassungsbescheides kann das Fahrzeug direkt im Straßenverkehr genutzt werden, der Zulassungsbescheid muss dafür mitgeführt werden. Wichtig: Die Plakettenträger müssen ebenfalls vor der ersten Fahrt aufgeklebt werden! Damit ist das Losfahren meist erst drei Tage nach der Zulassung möglich, denn die Plakettenträger sind erst drei Werktage nach Versand rechtsgültig.

Keine langen Wartezeiten gewünscht?

Die Neuwagen Zulassung per i-Kfz ist besonders einfach und kann direkt von zu Hause aus erledigt werden. Sind alle nötigen Unterlagen vorhanden, ist die Zulassung binnen weniger Minuten erledigt. Losfahren kann der neue Fahrzeughalter allerdings erst, wenn die Plakettenträger wirksam geworden sind, was rund drei Tage nach deren Versand der Fall ist. Um die Wartezeiten vor der Zulassung zu verkürzen, ist ein Zulassungstermin sinnvoll. Dieser kann online vereinbart werden oder telefonisch. Die Terminvereinbarung ist generell zu empfehlen, denn vergebene Termine werden unangemeldeten Besuchern vorgezogen. Auch die Reservierung des Wunschkennzeichens kann viel Zeit bei der Zulassung sparen. Die Prüfung der Verfügbarkeit von Wunschkennzeichen ist über das Internet möglich, hier kann es auch gleich reserviert werden. Offizielle Seiten von Behörden bieten diese Reservierung ebenso an wie spezielle Shops für Kfz-Kennzeichen. Die Seiten informieren zugleich darüber, wie lange ein Kennzeichen noch reserviert werden kann bzw. wie lange die Reservierung gültig ist. Das Wunschkennzeichen kostet 12,80 Euro, was bundeseinheitlich geregelt ist. Der Betrag wird bei der Zulassung vor Ort entrichtet oder im Rahmen des ePayments bei der Nutzung von i-Kfz bezahlt. Werden Kennzeichen über Drittanbieter geordert, sind diese mitunter teurer. Damit die Zulassung eines Neuwagens so schnell wie möglich vonstattengeht, können die Kennzeichen selbst auch direkt online bestellt werden. Damit entfällt das lange Anstehen auf der Prägestelle bei der Zulassungsbehörde. Die grünen Umweltplaketten können ebenfalls online bestellt werden.

Alte Kennzeichen bei der Neuwagen Zulassung verwenden?

Ist das alte Fahrzeug abgemeldet, können die Kennzeichen für den Neuwagen wieder verwendet werden. Dafür allerdings muss bei der Abmeldung des früheren Kfz gegenüber dem Straßenverkehrsamt mitgeteilt werden. Die Zulassungsbehörde nennt danach die anfallenden Kosten und weiß um die Dauer der Gültigkeit einer Reservierung. In der Regel muss eine feste Frist zwischen der Anmeldung des neuen Fahrzeugs und der Abmeldung des früheren Kfz eingehalten werden, damit die Kennzeichen auch weiterhin verwendet werden können.

So geht die Firmenzulassung

Juristische Personen, Firmen oder Einrichtungen müssen ein Fahrzeug am Ort des Firmensitzes zulassen. Möglich ist auch der Ort, an dem eine beteiligte Niederlassung geführt wird. Sofern innerhalb Deutschlands kein Firmensitz und keine Niederlassung vorhanden ist, wird als Ort der Zulassungsbehörde der Wohnort oder gewöhnliche Aufenthaltsort eines Empfangsberechtigten gewählt. Die Zulassung auf eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts oder auf eingetragene Kaufleute muss auf einen „benannten Vertreter“ erfolgen. Von diesem sind die nötigen Personaldaten anzugeben. Das heißt, dass eine Zulassung nicht auf eine Kanzlei GbR erfolgen kann, sondern einer der beteiligten Anwälte muss die Zulassung auf seinen Namen vornehmen lassen.

Eine Zulassung von Neuwagen per i-Kfz ist noch nicht möglich, hierfür muss erst die vierte Stufe der internetbasierten Fahrzeugzulassung in Kraft treten. Mit dieser ist vorgesehen, die Onlinezulassung auch juristischen Personen zugänglich zu machen. Bisher scheitert die Umsetzung des Vorhabens noch daran, dass Vollmachts- und Vertretungsbefugnisse nicht immer geklärt sind und in der bisherigen Form nicht zur Onlineidentifikation taugen.

Häufig gestellte Fragen rund um die Neuwagen Zulassung

  • 1. Muss zur Zulassung eine Kfz-Versicherung abgeschlossen sein?

    Ja, die Zulassung ist nur möglich, wenn eine gültige eVB-Nummer vorliegt. Diese kann auch telefonisch bei einer Kfz-Versicherung der Wahl erfragt werden und wird sogar online bereitgestellt.

  • 2. Welche Unterlagen sind für die Zulassung eines Neuwagens nötig?

    Um einen Neuwagen zuzulassen, muss ein gültiger Personalausweis oder ein Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung vorliegen. Außerdem wird die Zulassungsbescheinigung Teil II benötigt, des Weiteren die elektronische Versicherungsbestätigung. Hinzu kommt das SEPA-Mandat, zusätzlich braucht die Zulassungsbehörde die COC-Bescheinigung. Diese erhält der Käufer direkt beim Händler beim Kauf des Fahrzeugs.

  • 3. Welche Kosten fallen für die Zulassung an?

    Die Kosten sind nicht bundeseinheitlich geregelt, es ist mit ungefähr 30 Euro zu rechnen. Hinzu kommen die Kosten für die Kennzeichen mit 10,20 Euro. Wer Wunschkennzeichen haben möchte, muss dafür noch einmal 2,60 Euro bezahlen. Wer online Nummernschilder kauft, kommt meist etwas günstiger, die Reservierungskosten bleiben jedoch bestehen und müssen bei der Zulassungsbehörde entrichtet werden.

  • 4. Kann die Zulassung auch online erfolgen?

    Ja, nach Einführung der Stufe 3 der internetbasierten Kfz-Zulassung ist die Zulassung auch online möglich. Zuständig ist die jeweils am Wohnort zuständige Zulassungsstelle. Die Zulassung wird jedoch zusätzlich von einem Sachbearbeiter geprüft. Der Zulassungsbescheid wird postalisch verschickt. Die Kosten werden via ePayment direkt bezahlt. Ein Losfahren ist jedoch erst möglich, wenn die Plakettenträger wirksam geworden sind, was meist drei Tage nach Versand der Fall ist.

  • 5. Welche Zulassungsstelle ist für mich zuständig?

    Es ist immer die Zulassungsstelle am Wohnort zuständig. Geht es um eine Zulassung eines Kfz für ein Unternehmen, muss die Zulassungsstelle am Sitz des Unternehmens oder an einer Niederlassung aufgesucht werden.

  • 6. Kann eine andere Person die Zulassung vornehmen?

    Ja, eine Zulassung ist durch eine bevollmächtigte Person durchführbar. Dafür braucht der Bevollmächtigte seinen eigenen Personalausweis oder eine aktuelle Meldebescheinigung, außerdem die Vollmacht und die Ausweispapiere des Vollmachtgebers. Eine Zulassung auf Minderjährige ist nur möglich, wenn das betreffende Kind selbst die für das Fahrzeug nötige Fahrerlaubnis hat oder wenn eine Schwerbehinderung seitens des Kindes, für das das Fahrzeug benötigt wird, vorliegt.

  • 7. Kann ich die alten Kennzeichen verwenden?

    Bei einer Neuzulassung können die Kennzeichen des vorherigen Kfz verwendet werden. Dafür muss allerdings die Reservierung der Kennzeichen bei der Abmeldung des alten Fahrzeugs vorgenommen werden. Außerdem ist in der Regel eine Frist zwischen An- und Abmeldung einzuhalten, denn die Reservierung ist nicht auf unbestimmte Zeit möglich.

  • 8. Darf ich mit ungestempelten Kennzeichen fahren?

    Das Fahren ist auch ohne gestempelte Kennzeichen möglich, allerdings nur innerhalb des eigenen Zulassungsbezirks. Bei Zulassung per i-Kfz sind überdies die auszudruckenden Papiere mitzuführen. Es handelt sich dabei um die Zulassungsbestätigung, die auf Verlangen vorzuzeigen ist.