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E-Kennzeichen für Elektroautos

Das E-Kennzeichen ist mehr als nur der Hinweis darauf, dass es sich bei dem zugehörigen Fahrzeug um ein Elektroauto handelt. Vielmehr gehen mit diesem Kennzeichen einige Vorteile einher, und das, obwohl sie nicht mal teurer als konventionelle Kennzeichen sind. Wichtig: Das Fahrzeug, das ein E-Kennzeichen bekommen soll, muss bestimmte Anforderungen erfüllen, die im Elektromobilitätsgesetz, das seit Juni 2015 gilt, aufgeführt sind.

E-Kennzeichen für Elektroautos: Alles Wichtige in der Übersicht

E-Kennzeichen werden nur an Elektroautos vergeben, wobei in Deutschland auch Brennstoffzellenautos damit fahren dürfen. Ein Wasserstoffauto könnte das E-Kennzeichen daher ebenso bekommen wie ein Hybridfahrzeug. Vorab gut zu wissen: Das E-Kennzeichen ist nicht teurer als ein normales Nummernschild, die Kosten liegen zwischen 20 und 30 Euro. Gleichzeitig bringt das "E" zahlreiche Vorteile mit sich, welche als Anreiz gelten sollen, in ein Elektroauto zu investieren.

Das E-Kennzeichen ist keine Pflicht, es kann aber an Elektroautos montiert werden. Wer dies nicht möchte, kann ebenso mit einem normalen Kennzeichen unterwegs sein. Wichtig ist in jedem Fall die erfolgte Kfz-Haftpflichtversicherung, diese ist auch bei einem Elektroauto die Basis für die Vergabe gültiger Nummernschilder.

Voraussetzungen für die Vergabe der E-Kennzeichen für Elektroautos

Entsprechend der Vorgaben, die durch das Elektromobilitätsgesetz in Deutschland gelten, kann das E-Kennzeichen für diese Fahrzeuge beantragt werden:

  • ✅ Brennstoffzellenautos
  • ✅ Plug-in-Hybride
  • ✅ Batterieelektrofahrzeuge

Wer einen Plug-in-Hybriden mit einem E-Kennzeichen fahren möchte, muss sicherstellen, dass das Fahrzeug die gesetzlichen Anforderungen für die Vergabe eines solchen Kennzeichens erfüllt. Dazu gehört, dass der Ausstoß an Kohlendioxid bei weniger als 50 g/km liegt. Die Reichweite des Fahrzeugs muss auf mindestens 40 km festgelegt sein, wenn das Auto nur mit dem Elektroantrieb unterwegs ist.

Ein Nummernschild ist auch für E-Autos Pflicht, das "E" auf dem Kennzeichen jedoch nicht. Wer Letzteres nicht möchte, nutzt einfach ein normales Kennzeichen und verzichtet auf die Vorteile, die seitens der Städte und Gemeinden geboten werden. Wer in einer Stadt wohnt, die keine derartigen Vorteile bietet bzw. in einer Stadt ohne die gebotenen Vorteile häufiger zu Gast ist, kann sich die Mehrkosten für das E-Kennzeichen sparen.

Die Umweltplakette wird übrigens auch für ein Auto mit E-Kennzeichen nötig, denn nur mit dieser Plakette ist es erlaubt, in einer Stadt oder Region festgeschriebene Umweltzonen zu befahren. Die Plakette wird bei der Kfz-Zulassungsstelle des Hauptwohnsitzes beantragt. Besitzt das zugehörige Fahrzeug ein "E" im Kennzeichen, wird dieser Buchstabe auch auf der Umweltplakette vermerkt. Damit gehört das "E" fest zum Nummernschild dazu.

Beantragung des E-Kennzeichens für Elektrofahrzeuge

Soll ein Fahrzeug neu zugelassen werden, ist das E-Kennzeichen für Elektroautos direkt mit zu beantragen. Dies geschieht bei der zuständigen Zulassungsstelle. Dennoch ist es auch möglich, das "E" nachträglich eintragen zu lassen, wenn dies bei der ursprünglichen Zulassung des Autos nicht vorgenommen wurde. Wichtig ist, bei der Beantragung bzw. Zulassung des Autos alle nötigen Unterlagen zur Hand zu haben:

  • ✅ Zulassungsbescheinigung Teil I und II des Fahrzeugs
  • ✅ Nachweis über die gültige HU
  • ✅ Personalausweis des Fahrzeugeigentümers
  • ✅ eventuell Vollmacht für eine andere Person, wenn der Fahrzeugeigentümer das Auto nicht selbst zulässt
  • ✅ Personalausweis des Bevollmächtigten
  • ✅ Nachweis über Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen laut Elektromobilitätsgesetz (z. B. Bescheinigung des Herstellers oder EG-Übereinstimmungsbescheinigung)
  • ✅ gültige eVB-Nummer
  • ✅ evtl. alte Kfz-Kennzeichen

Über die eVB-Nummer kann der gültige Versicherungsschutz des Fahrzeugs nachgewiesen werden. In der Regel genügt ein Anruf bei der Versicherung und die vorläufige eVB-Nummer wird ausgestellt. Mittlerweile bieten viele Versicherungen diesen Service auch online an. Wichtig ist aber, dass alle nötigen Daten zum Fahrzeug noch ergänzt werden, ansonsten teilt die Versicherung der Zulassungsstelle dies mit und das Fahrzeug kann vorläufig stillgelegt werden, bis alle Versicherungsnachweise vorhanden sind. Natürlich auf Kosten des Eigentümers!

Nach der Beantragung des E-Kennzeichens können die neuen Nummerschilder in der Regel direkt vor Ort geprägt werden, es ist aber auch möglich, diese online zu kaufen, prägen zu lassen und zum Kleben der Plakette zur Zulassungsstelle zu bringen.

Kosten für das E-Kennzeichen

Die Kosten für das E-Kennzeichen für ein Elektrofahrzeug liegen nicht über den normalen Kosten für Nummerschilder, doch angesichts dessen, dass damit zum Beispiel kostenlos geparkt werden kann (in Städten, die diese Vorteile bieten), wäre das sogar verständlich. Fällig werden zwischen 50 und 60 Euro, wobei allein 30 Euro als Bearbeitungsgebühr bei der Zulassungsstelle anfallen. Der restliche Betrag wird für die neuen Schilder aufgewendet.

Tipp: Das Kraftfahrzeugsteuergesetz sieht vor, dass Halter von Elektrofahrzeugen für einen festen Zeitraum von der Kfz-Steuer befreit sind. So müssen diejenigen, die ihr Auto zwischen 2011 und 2025 gekauft haben bzw. noch kaufen, für die auf den Kauf folgenden zehn Jahre keine Steuern zahlen. Diese Regelung sollte einst nur bis 2020 gelten, wurde aber noch einmal um fünf Jahre verlängert. Nähere Auskünfte zur Berechnung und Festsetzung der Steuer erteilt der Zoll.

Wichtig zu beachten: Die Befreiung von der Steuer hat nichts mit der Versicherungspflicht zu tun! Eine solche besteht auch für steuerbefreite Fahrzeuge, die ein E-Kennzeichen haben. Die Versicherung ist in jedem Fall bei der Zulassung des Autos nachzuweisen.

So sieht das E-Kennzeichen aus

Das E-Kennzeichen weist einen festen Aufbau auf und weicht dabei nicht vom Aufbau eines normalen Kennzeichens ab. Lediglich das "E" am Ende deutet darauf hin, dass es sich hierbei um ein Kennzeichen für ein Elektroauto handelt. Der grundsätzliche Aufbau des E-Kennzeichens von links nach rechts sieht wie folgt aus:

Nationalitätskennzeichen: Auf dem sogenannten Euro-Feld (blauer Streifen ganz links) findet sich der EU-Sternenkranz, außerdem der Länderbuchstabe. Für Deutschland ist hier das "D" zu lesen.

Unterscheidungszeichen: Die ersten Buchstaben des Kennzeichens geben an, in welchem Landkreis oder welcher Stadt das Fahrzeug zugelassen ist.

Prüfplakette und Stempelplakette: Die Prüfplakette findet sich oben auf dem Nummernschild und zeigt die Frist, wann die nächste HU wieder fällig ist. Auf der Stempelplakette, die unter der Prüfplakette befestigt ist, ist das Dienstsiegel der jeweils zuständigen Zulassungsstelle der Stadt oder des Landkreises zu sehen.

Buchstaben- und Ziffernfolge: Erkennungsnummer und dargestellte Buchstaben sind hier in einer einzigartigen Kombination aufgeführt. Ein bis zwei Buchstaben sind möglich, die Anzahl der Ziffern darf zwischen eins und vier liegen. Diese Folge darf selbst bestimmt werden, häufig sind Kombinationen aus den Anfangsbuchstaben des Vor- und Nachnamens sowie des Geburtsjahres zu finden. Auch eine freie Zusammenstellung der Kombination ist möglich.

E: Das "E" steht für "Elektroauto" und wird nur entsprechend der gesetzlichen Vorgaben zugeteilt.

Vorteile des E-Kennzeichens für E-Autos

Rund 600 Millionen Euro hatte die Bundesregierung zur Verfügung gestellt, um Menschen zu unterstützen, die in ein E-Auto investieren wollten. Die hohen Anschaffungskosten wären ansonsten für viele Käufer ein Aus-Kriterium gewesen. Die Regierung hatte die Käufer bis 2020 mit bis zu 6.000 Euro Prämie unterstützt, wobei diese Förderung auch für Hybridfahrzeuge beansprucht werden konnte. Der Zuschuss war hier allerdings geringer und betrug nur bis zu 4.500 Euro. Des Weiteren wurde die Kfz-Steuer erlassen, darauf wurde bereits weiter oben in diesem Text eingegangen. Zu den Vorteilen, die das E-Kennzeichen mit sich bringt, gehören aber einige weitere, die individuell durch die Städte und Kommune festgelegt worden sind und die sich je nach Stadt unterscheiden können. Viele Kommunen haben zum Beispiel das kostenlose Parken im Angebot: Hier wird durch das Ordnungsamt vor Ort kontrolliert, ob das Parken ohne Parkscheibe und ohne Parkticket rechtens ist. Findet sich das "E" auf dem Nummernschild, ist alles in Ordnung und das Auto darf kostenfrei parken. Die Regelungen sind in den Städten aber unterschiedlich. Während in einigen Orten das ganztägige kostenlose Parken erlaubt wird, ist in anderen Städten die kostenfreie Parkzeit auf zwei Stunden limitiert.

Auch weitere Vorteile werden durch einige Städte gewährt. In manchen Ortschaften ist es möglich, mit dem E-Auto auch die Busspur zu benutzen und so schneller durch den Verkehr zu kommen. Anderswo dürfen Ladestationen kostenfrei benutzt werden, was ebenfalls als Vorteil gegenüber dem Verbrennungsmotor zu sehen ist.

Kombination aus E-Kennzeichen und Saisonkennzeichen

Wer sein Auto nur innerhalb einer bestimmten Zeit des Jahres fahren möchte, kann ein Saisonkennzeichen beantragen. Dann darf das Auto zum Beispiel nur von April bis Oktober auf öffentlichen Straßen bewegt werden. Achtung: Wer sein Auto auf der Straße parkt und auf den Hof fährt, bewegt es auch im öffentlichen Verkehrsraum und muss es zulassen.

Natürlich kann das E-Kennzeichen auch mit dem Saisonkennzeichen kombiniert werden. Bei der Zulassung des Fahrzeugs müssen einfach die entsprechenden Nachweise über die Eigenschaften als Elektroauto oder Plug-in-Hybrid beigebracht werden.

Häufig gestellte Fragen rund um das E-Kennzeichen für Elektroautos