Kaufen Sie ein spezielles Fahrzeug, erhalten Sie das Auto nicht immer aus dem heimischen Markt. Oldtimer oder besondere Modelle werden vermehrt aus dem Ausland nach Deutschland verkauft. Teilweise sind dafür auch Preisunterschiede verantwortlich. In dem folgenden Artikel erfahren Sie die wichtigsten Informationen zu der Zulassung eines Import Fahrzeuges.
Wichtige Fakten zu der Zulassung des Import Fahrzeuges
Unabhängig von der Art des Fahrzeuges, ist die Zulassungsstelle für die Zulassung verantwortlich, die für Ihren Hauptwohnsitz zuständig ist. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Fahrzeug aus der Europäischen Union oder einem anderen Land kommt. Der Import eines Fahrzeuges nach Deutschland ist immer und für jedes Fahrzeug möglich. Für den rechtskonformen Import nach Deutschland müssen die europäischen Zulassungsvorschriften eingehalten werden. Bestehen Abweichungen, sind diese durch einen Umbau vor dem Import anzupassen. Handelt es sich um einen Import aus der Europäischen Union, müssen Sie keine Zollbeschränkungen beachten. Erfolgt die Einfuhr aus einem Nicht-EU-Land, ist eine Meldung bei dem zuständigen Zollamt notwendig.
Die einfache Zulassung des Import Fahrzeuges mit der EG-Übereinstimmungsbescheinigung
Bei der EG-Übereinstimmungsbescheinigung steht EG für die Europäische Gemeinschaft. Mit diesem Dokument, welches auch als CoC (Certificate of Conformity) bezeichnet wird, weisen Sie nach, dass das Fahrzeug den Normen der Europäischen Union entspricht. Der Hersteller stellt das Dokument aus und dokumentiert die technischen Eckdaten Ihres Fahrzeuges. Enthalten sind dabei auch die detaillierten Informationen zu den CO2- und Schadstoffwerten.
Wenn Sie das Dokument im Original bei Ihrer zuständigen Straßenverkehrsbehörde vorlegen, sparen Sie sich teure Gutachten für die Zulassung Ihres importierten Kfz. Seit dem Jahr 2000 ist dieses Dokument Pflicht und wird bei Neufahrzeugen direkt mit erstellt.
Besteht das Kfz die Anforderungen und erfüllt die Voraussetzungen für eine Import Zulassung, erhält das Fahrzeug die Betriebserlaubnis. In dieser Konstellation erfolgt die Genehmigung einzeln mit einer Einzelbetriebserlaubnis. In dem Gutachten werden die technischen Eckdaten beschrieben. Auf Basis dieser Eckdaten stellt die Zulassungsbehörde die Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II aus.
Bei Minderjährigen ist für die Zulassung des importierten Fahrzeuges eine Einverständniserklärung in Schriftform durch die Erziehungsberechtigten und deren Personalausweise erforderlich.
Lassen Sie das importierte Fahrzeug über eine Firma zu, legen Sie bei der Zulassungsbehörde die Gewerbeanmeldung und den Handelsregisterauszug vor. Erfolgt die Anmeldung durch einen Verein, benötigen Sie den Auszug aus dem Vereinsregister.
Für die Versicherung des Fahrzeuges ist die eVB-Nummer notwendig. Damit weisen Sie die vorhandene Kfz-Haftpflichtversicherung nach.
Wenn Sie Ihr Fahrzeug aus einem Nicht-EU-Land zulassen, sind die folgenden Unterlagen erforderlich:
- ✅ Nachweis zur Betriebserlaubnis mit einem Vollgutachten nach Paragraf 21 der Straßenverkehrsordnung) oder mit einer Einzelgenehmigung nach Paragraf 13 EG-FGV
- ✅ der aktuelle Hauptuntersuchungsbericht
- ✅ bei Nutzfahrzeugen: den Nachweis der gültigen Sicherheitsprüfung (SP-Prüfprotokoll)
- ✅ den Nachweis über die Verzollung des Kfz
Wie gelangt das Importfahrzeug ohne Zulassung ohne Strafe zu der Prüfstelle?
In vielen Fällen ist der Weg zu der Prüfstelle bei der DEKRA oder dem TÜV ein Problem, da das Fahrzeug keine Zulassung besitzt. Aufgrund dieser Gegebenheiten darf das Fahrzeug nicht auf Straßenverkehr teilnehmen. Als Lösung bietet sich ein Kurzzeitkennzeichen an. Sie dürfen mit dem Kennzeichen auch ohne gültige Hauptuntersuchung und ohne Betriebserlaubnis zu der Prüfstelle oder in eine Fachwerkstatt fahren. Wichtig ist, dass Ihr Fahrzeug verkehrssicher ist.
Welche Besonderheiten gibt es zu beachten?
Neben der Unterscheidung zwischen einem Nicht-EU-Land und den Ländern der Europäischen Union gibt es noch die EFTA-Staaten. Dazu zählen:
- ✅ Island
- ✅ Liechtenstein
- ✅ Norwegen
- ✅ Schweiz
In diesen Ländern gelten die gleichen Parameter wie bei Fahrzeugen aus der Europäischen Union.
Welche Kosten sind bei der Zulassung eines Import Fahrzeuges zu kalkulieren?
Wenn Sie ein Import Fahrzeug zulassen, berücksichtigen Sie die folgenden Kosten:
- ✅ Zulassung eines Importfahrzeuges – circa 27,00 Euro
- ✅ Erfassungsgebühr des Kraftfahrt-Bundesamtes – maximal 3,80 Euro
- ✅ Siegelgebühren für die Nummernschilder – 0,30 Euro pro Siegel
- ✅ Erteilung der Betriebserlaubnis – circa 39,50 Euro
Flexible Kosten entstehen noch für Ihr Wunschkennzeichen.