Endlich ist das neue Auto da und die Spannung auf die erste Tour steigt. Doch davor hat der Gesetzgeber die Zulassung des Kfz gesetzt. Diese ist seit einiger Zeit auch online möglich, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
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Kfz Zulassung online oder vor Ort
Seit Einführung einiger Neuerungen erlaubt der Gesetzgeber, die Zulassung des Kfz auch online durchzuführen. Das spart jede Menge Zeit auf der Zulassungsstelle. Das Kleben der Plaketten ist aber online nicht möglich, hierfür muss doch noch ein Termin bei der Zulassungsstelle vereinbart werden. Doch die Bearbeitungszeit des betreffenden Vorgangs ist so deutlich kürzer und kein Vergleich zur kompletten Zulassung des Autos vor Ort. Wichtig sind die folgenden Unterlagen, die in jedem Fall zur Zulassung eines Pkw oder eines anderen Kfz benötigt werden:
- ✅ Zulassungsbescheinigung Teil II
- ✅ Personalausweis oder Reisepass
- ✅ eVB-Nummer
- ✅ SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer
Wer als Halter eines Kfz sein Auto online zulassen möchte, kann "i-kfz" nutzen, die internetbasierte Zulassung für Kfz. Seit Oktober 2019 können hier auch Zulassungen und Umschreibungen online vorgenommen werden, zuvor wurden nur Wiederzulassungen und Abmeldungen der Fahrzeuge auf diesem Weg erlaubt. Wichtig: Der Personalausweis benötigt die aktivierte eID-Funktion sowie einen PIN. Auf dem Smartphone muss die AusweisApp2 installiert sein, alternativ wird ein Kartenlesegerät benötigt. Die Zulassungsbescheinigung Teil II muss über einen verdeckten Sicherheitscode verfügen.
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Auf der Internetseite der Zulassungsstelle gibt es die Möglichkeit der Identifizierung. Diese geschieht über den Personalausweis. Danach wird die Markierung des Fahrzeugbriefs freigelegt. Der entsprechende Code zur Zulassung des Autos wird in die angezeigte Maske eingegeben, nachdem die Fahrzeug-Identifikationsnummer ebenfalls genannt werden musste. Erfragt wird nun die eVB-Nummer als Nachweis einer bestehenden Haftpflichtversicherung für das Auto. Zuletzt werden die Daten zur Bankverbindung eingegeben, damit später die Steuer für den Pkw abgebucht werden kann. Wichtig ist, alle Unterlagen parat zu haben, damit die Eingabe der Daten reibungslos erfolgen kann.
Nun kann das gewünschte Kennzeichen für den Pkw gewählt werden. Sie hatten zuvor schon ein Wunschkennzeichen für Ihr neues Kfz reserviert? Das ist ebenfalls online möglich und jetzt wichtig. Es kann nun angegeben werden. Die Bezahlung läuft via ePayment. Am Ende des Vorgangs werden alle Eingaben geprüft und die jeweiligen Unterlagen an Sie übersendet. Sie erhalten dann den Bescheid über die Zulassung des Kfz, die Zulassungsbescheinigung Teil I und II sowie die Stempelplakettenträger und den Plakettenträger für die HU zum Aufkleben auf das Kennzeichen. Wichtig: Auf dem Zulassungsbescheid ist ein Termin genannt. Dieser ist wichtig, denn er besagt, wann mit dem Auto tatsächlich losgefahren werden darf.
Die Kosten für die Zulassung des Autos sind nicht überall in Deutschland gleich geregelt, je nach Zulassungsbezirk können sie demnach differieren. In der Regel wird die neue Zulassung eines Pkw bis 27 Euro betragen. Eine Wiederzulassung im gleichen Bezirk ist günstiger und bedeutet Kosten von ca. 11 Euro. Die Wiederzulassung des Pkw in einem anderen Bezirk beläuft sich auf rund 26 Euro. Auch für eine Umschreibung oder Adressänderung fallen Kosten an, die bei dem Termin auf der Zulassungsstelle beglichen werden müssen. Die Adressänderung im eigenen Zulassungsbezirk beläuft sich auf rund 15 Euro, eine Änderung der Halteradresse im auswärtigen Zulassungsbezirk kostet bis 26 Euro. Eine nach einem Halterwechsel erfolgte Ummeldung verursacht Kosten von rund 29 Euro.
Welche Gebühren konkret anfallen, kann vorab bei der für die Zulassung des Kfz zuständigen Stelle erfragt werden.
Sie können Ihr Wunschkennzeichen für Ihr neues Auto direkt bei der Zulassungsstelle reservieren oder geben die entsprechenden Daten hier in unser Formular ein. Wir leiten Sie dann auf die Seite der Zulassungsstelle, die für Ihren Wohnort zuständig ist, weiter. Dort kann die Reservierung der Kennzeichen vorgenommen werden. Dies gilt aber nur, wenn die gewünschten Zeichen noch frei sind. Einen Rechtsanspruch auf ein bestimmtes Kennzeichen gibt es nicht. Nach der Reservierung besteht eine verschiedene lange Zeit, bis zu der ein Termin auf der Zulassungsstelle vorliegen sollte. Die Zulassung kann bei einigen Behörden innerhalb einer Woche erfolgen, andere lassen dafür sogar ein halbes Jahr Zeit. Nach dieser Frist wird das Wunschkennzeichen wieder freigegeben und ist für alle Interessenten verfügbar. Die Reservierung kostet inklusive der nötigen Bearbeitungsgebühr 12,80 Euro, die Kosten werden direkt bei der Zulassungsstelle beglichen.
Zulassung des Kfz je nach Verwendungszweck
Das Kfz wird je nach Verwendungszweck und Fahrzeugart (ergibt sich aus den zugehörigen Unterlagen) zugelassen. Möglich ist zum Beispiel das reguläre Kennzeichen, das den uneingeschränkten Betrieb des Autos erlaubt. Auch ein Kurzzeitkennzeichen kann vergeben werden, welches für Überführungs- und Zulassungsfahrten wichtig und fünf Tage lang gültig ist. Das Saisonkennzeichen ist für alle Fahrzeuge sinnvoll, die nur innerhalb eines bestimmten Zeitraums genutzt werden sollen. Das H-Kennzeichen wird für Oldtimer vergeben, das E-Kennzeichen für E-Fahrzeuge. Weitere mögliche Kennzeichen sind das Wechselkennzeichen für zwei verschiedene Autos, die nicht zeitgleich betrieben werden dürfen, das Ausfuhrkennzeichen sowie das grüne Kennzeichen für Fahrzeuge der Land- und Forstwirtschaft sowie von gemeinnützigen Vereinen oder Hilfsorganisationen.
Vertretung auf der Zulassungsstelle
Um ein Auto oder anderes Kfz zuzulassen, ist es möglich, dass eine andere Person den Termin auf der Zulassungsstelle wahrnimmt. Diese muss als Vertreter vom Fahrzeughalter benannt werden und eine Zulassungsvollmacht mitführen. Außerdem muss sich der Stellvertreter ausweisen können und dafür neben dem Personalausweis oder Reisepass des Kfz-Halters auch den eigenen Pass oder Ausweis vorlegen können. Sicherheitshalber sollte sich der Halter telefonisch zur Verfügung halten, falls es zu Fragen oder Problemen auf der Zulassungsstelle kommt. Ist alles geregelt, wird das Kfz wie gewünscht zugelassen.