Endlich ist das neue Auto da und die Spannung auf die erste Tour steigt. Doch davor hat der Gesetzgeber die Zulassung des Kfz gesetzt. Diese ist seit einiger Zeit auch online möglich, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.
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Kfz Zulassung online oder vor Ort
Seit Einführung einiger Neuerungen erlaubt der Gesetzgeber, die Zulassung des Kfz auch online durchzuführen. Das spart jede Menge Zeit auf der Zulassungsstelle. Das Kleben der Plaketten ist aber online nicht möglich, hierfür muss doch noch ein Termin bei der Zulassungsstelle vereinbart werden. Doch die Bearbeitungszeit des betreffenden Vorgangs ist so deutlich kürzer und kein Vergleich zur kompletten Zulassung des Autos vor Ort. Wichtig sind die folgenden Unterlagen, die in jedem Fall zur Zulassung eines Pkw oder eines anderen Kfz benötigt werden:
- ✅ Zulassungsbescheinigung Teil II
- ✅ Personalausweis oder Reisepass
- ✅ eVB-Nummer
- ✅ SEPA-Lastschriftmandat für die Kfz-Steuer
Wer als Halter eines Kfz sein Auto online zulassen möchte, kann "i-kfz" nutzen, die internetbasierte Zulassung für Kfz. Seit Oktober 2019 können hier auch Zulassungen und Umschreibungen online vorgenommen werden, zuvor wurden nur Wiederzulassungen und Abmeldungen der Fahrzeuge auf diesem Weg erlaubt. Wichtig: Der Personalausweis benötigt die aktivierte eID-Funktion sowie einen PIN. Auf dem Smartphone muss die AusweisApp2 installiert sein, alternativ wird ein Kartenlesegerät benötigt. Die Zulassungsbescheinigung Teil II muss über einen verdeckten Sicherheitscode verfügen.

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Zulassung des Kfz je nach Verwendungszweck
Das Kfz wird je nach Verwendungszweck und Fahrzeugart (ergibt sich aus den zugehörigen Unterlagen) zugelassen. Möglich ist zum Beispiel das reguläre Kennzeichen, das den uneingeschränkten Betrieb des Autos erlaubt. Auch ein Kurzzeitkennzeichen kann vergeben werden, welches für Überführungs- und Zulassungsfahrten wichtig und fünf Tage lang gültig ist. Das Saisonkennzeichen ist für alle Fahrzeuge sinnvoll, die nur innerhalb eines bestimmten Zeitraums genutzt werden sollen. Das H-Kennzeichen wird für Oldtimer vergeben, das E-Kennzeichen für E-Fahrzeuge. Weitere mögliche Kennzeichen sind das Wechselkennzeichen für zwei verschiedene Autos, die nicht zeitgleich betrieben werden dürfen, das Ausfuhrkennzeichen sowie das grüne Kennzeichen für Fahrzeuge der Land- und Forstwirtschaft sowie von gemeinnützigen Vereinen oder Hilfsorganisationen.
Vertretung auf der Zulassungsstelle
Um ein Auto oder anderes Kfz zuzulassen, ist es möglich, dass eine andere Person den Termin auf der Zulassungsstelle wahrnimmt. Diese muss als Vertreter vom Fahrzeughalter benannt werden und eine Zulassungsvollmacht mitführen. Außerdem muss sich der Stellvertreter ausweisen können und dafür neben dem Personalausweis oder Reisepass des Kfz-Halters auch den eigenen Pass oder Ausweis vorlegen können. Sicherheitshalber sollte sich der Halter telefonisch zur Verfügung halten, falls es zu Fragen oder Problemen auf der Zulassungsstelle kommt. Ist alles geregelt, wird das Kfz wie gewünscht zugelassen.