Wappen Georgsmarienhütte Zulassungsstelle Georgsmarienhütte


Ortsschild Georgsmarienhütte

Anschrift der Zulassungsstelle Kreis Osnabrück

  • Oeseder Str. 79
    49124 Georgsmarienhütte

Kontaktdaten der Zulassungsstelle Kreis Osnabrück

Öffnungszeiten der Zulassungsstelle Kreis Osnabrück

Montag 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 17:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 18:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Samstag 09:30 - 11:30 Uhr

Weitere Zulassungsstellen für Kennzeichen "OS"
Landkreis Osnabrück, Stadt Osnabrück, Quakenbrück, Fürstenau, Bersenbrück, Bramsche, Wallenhorst, Melle, Bad Essen, Bohmte

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Zulassungsstelle Georgsmarienhütte

Verantwortlichkeiten der Kfz-Zulassungsstelle Georgsmarienhütte

Müssen Sie Ihr Kraftfahrzeug an- oder ummelden, Nummernschilder oder sonstige Kennzeichen beantragen oder Fahrzeugpapiere eintragen, ändern oder berichtigen lassen, ist die Zulassungsstelle Georgsmarienhütte die richtige Anlaufstelle für Sie.

Welche Services die Zulassungsstelle Georgsmarienhütte genau bietet

Die Zuständigkeit der Zulassungsstelle Georgsmarienhütte enthält verschiedenste Dienstleistungen. Konkret sind diese im Folgenden aufgelistet.

  • An- und Abmeldung von Fahrzeugen
  • Ausstellung von Kennzeichen und Plaketten
  • Eintragung, Änderung und Berichtigung
  • Verlust oder Diebstahl der Kennzeichen melden
  • Ausstellung von Kfz-Papieren
  • Ersatz von Kfz-Kennzeichen und Zulassungsbescheinigung (Teil I und Teil II)
  • Ersterteilung Fahrerlaubnis
  • Erweiterung der Fahrerlaubnis
  • Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
  • Neuerteilung Fahrerlaubnis nach Entzug
  • Internationaler Führerschein
  • Ausstellung von Bewohnerparkausweisen
  • Ausstellung von Ersatzdokumenten
  • Parkerleichterung für schwerbehinderte Menschen
  • Akteneinsicht

Kfz-Zulassung Georgsmarienhütte

Ihre Kfz Zulassungsstelle Georgsmarienhütte ist für die Anmeldung Ihres Fahrzeugs zuständig, wenn es sich um ein fabrikneues, aus dem Ausland eingeführtes oder gebrauchtes Kfz handelt oder Sie einen Oldtimer anmelden möchten. Um Ihr Kfz in Georgsmarienhütte, Niedersachsen anmelden zu können, ist es zwingend notwendig, dass auch Ihr Hauptwohnsitz sich ebenda befindet. Auch Unternehmen und Gewerbetreibende sind von dieser Regel nicht ausgeschlossen und müssen ihren Hauptsitz in Georgsmarienhütte haben.

Diese Dokumente benötigen Sie für die Anmeldung Ihres Autos in Georgsmarienhütte

Planen Sie einen Termin zum Anmelden Ihres Kraftfahrzeugs in Georgsmarienhütte, sollten Sie sich präzise vorbereiten, um ein erneutes Erscheinen zu vermeiden. Vorbereitung heißt in diesem Fall, die wichtigen Dokumente dabei zu haben. Dabei handelt es sich um folgende:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Zulassungsbescheinigung Teil I und II
  • Nachweis über gültige Hauptuntersuchung
  • Elektronische Versicherungsbestätigung in Form der eVB-Nummer
  • Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer

Handelt es sich bei dem Kraftfahrzeug um einen Import aus dem Ausland, müssen Sie zur Anmeldung in Georgsmarienhütte weitere Dokumente, wie den Kaufvertrag, die Originalrechnung und die EG-Übereinstimmungserklärung (COC) vorlegen. Kann der Halter des Fahrzeuges die Anmeldung nicht persönlich ausführen, muss er eine Vollmacht ausstellen. Juristische Personen, Firmen und Vereinigungen müssen für die Anmeldung eines Kraftfahrzeugs außerdem einen Handels- oder Vereinsregisterauszug sowie eine Gewerbeanmeldung vorweisen können.

Das müssen Sie beim Ummelden eines Autos in Georgsmarienhütte beachten

In verschiedenen Fällen muss ein Kraftfahrzeug umgemeldet werden. Eine Kfz-Ummeldung ist notwendig, wenn:

  • Sie innerhalb von Georgsmarienhütte umgezogen sind
  • Sie innerhalb von Georgsmarienhütte umgezogen sind und ein Halterwechsel stattfand
  • Sie aus einer anderen Stadt nach Georgsmarienhütte gezogen sind

Gleich wie beim Anmelden eines Autos oder Motorrads in Georgsmarienhütte, ist es auch beim Ummelden unerlässlich, dass sich Ihr Hauptwohnsitz dort befindet. Die hierfür benötigten Unterlagen sind dieselben, wie in der oben aufgeführten Liste zur Zulassung eines Kfz. So ist das Ummelden eines Fahrzeugs für private Halter wie auch Unternehmen möglich.

Diese Informationen müssen Sie zum Beantragen von Ersatz der Zulassungsbescheinigung in Georgsmarienhütte bedenken

Ganz wie beim An- und Ummelden Ihres Kraftfahrzeugs in Georgsmarienhütte (Niedersachsen) ist es auch bei der Beantragung von Ersatz der Zulassungsbescheinigung relevant, dass sich der Hauptwohnsitz des Halters dort befindet. Vor Ihrem Termin im Straßenverkehrsamt Georgsmarienhütte sollten Sie die hier aufgelisteten Dokumente heraussuchen und sie vor Ort bereithalten:

  • Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass)
  • Bescheinigung der letzten Hauptuntersuchung
  • eidesstattliche Versicherung
  • ggf. Teil I oder II der Zulassungsbescheinigung, insofern nur ein Teil ersetzt werden muss

Gründe für einen Antrag auf Ersatz der Zulassungsbescheinigung können Verlust, Beschädigung oder Diebstahl sein. Ist Letzteres der Fall, sind Sie angehalten, bei der Polizei Anzeige zu erstatten und diese Anzeige – neben den oben aufgezählten Dokumenten – bei der Zulassungsbehörde zur Einsicht vorzulegen.

Außerbetriebsetzung eines Kraftfahrzeugs in Georgsmarienhütte

Die Stilllegung eines Kraftfahrzeugs ergibt dann Sinn, wenn Sie als Halter es zwar für einen absehbaren Zeitraum nicht nutzen möchten, ein Verkauf aber nicht infrage kommt. Sie bietet eine gute Möglichkeit, laufende Kosten und Steuern einzusparen, ohne das Fahrzeug tatsächlich abgeben zu müssen. Fahren dürfen Sie Ihr Fahrzeug in dieser Zeit jedoch nicht. Die notwendigen Unterlagen für die Abmeldung eines Kraftfahrzeugs in Georgsmarienhütte entsprechen der Liste von Dokumenten zur Anmeldung. Zusätzlich müssen Sie Ihre Nummernschilder mitbringen. Die Zeitspanne der Außerbetriebnahme eines Kraftfahrzeugs ist auf sieben Jahre beschränkt. Außerdem können Sie sich auch an die Zulassungsstelle Georgsmarienhütte wenden, wenn Sie Ihr Kraftfahrzeug betreffend der Fahrtüchtigkeit verschrotten möchten.

So können Sie in der Zulassungsstelle Georgsmarienhütte zahlen

Für die unterschiedlichen Dienstleistungen wird entsprechend eine Bearbeitungsgebühr fällig. Die Höhe dieser nennt Ihnen gerne der zuständige Beamte. In der Zulassungsstelle Georgsmarienhütte müssen die Zahlungen direkt durchgeführt werden. Beides, Barzahlung oder die Bezahlung mit Girokarte, sind hier möglich.

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