Saison-Kennzeichen als Folgeschild für Fahrrad- oder Heckträger wird nach Ihrer Vorgabe geprägt. Bestellen Sie bis 18 Uhr und Ihr Kennzeichen wird am selben Tag versendet!


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Saison-Kennzeichen für Fahrradträger online bestellen

Die StVO gibt vor, dass das hintere Kennzeichen, wenn es durch Ladung verdeckt wird, wiederholt werden muss, sodass es jederzeit gut sichtbar ist. Wer am Fahrzeug einen Fahrradträger montiert, der das Kennzeichen verdeckt, muss ein neues Nummernschild am Fahrradträger anbringen.

Saison-Kennzeichen einfach online bestellen

Es ist möglich, das hintere Kennzeichen vom Auto abzuschrauben und am Fahrradträger zu montieren. Die StVO gibt vor, dass das Kennzeichen des Fahrzeugs (bzw. die gleichen Schriftfolgen wie beim Fahrzeugkennzeichen) am Fahrradträger erscheinen muss. Wer aber nicht ständig mit dem Fahrradträger unterwegs ist und ein laufendes An- und Abmontieren des Kennzeichens verhindern möchte, ordert einfach ein zusätzliches Kennzeichen für den Fahrradträger. Ist das Fahrzeug nur saisonal zugelassen, muss die entsprechende Kennzeichnung auch auf dem Nummernschild des Fahrradträgers erscheinen. Dabei lässt sich das Saison-Kennzeichen für den Fahrradträger ganz einfach online bestellen: Geben Sie die gewünschten Buchstaben und Ziffern sowie die Saisonkennzeichnung in das dafür vorgesehene Formular ein und vervollständigen Sie die Bestellung mit Ihren persönlichen Daten. Nach einer letzten Prüfung senden Sie die Bestellung ab. Der Versand der geprägten Kennzeichen ist noch am gleichen Werktag möglich, wenn die Bestellung bis spätestens 18:00 Uhr eingegangen ist.

Mit Saison-Kennzeichen für Fahrradträger anstandslos durch die Kontrolle

Gerade auf längeren Fahrten ist die Wahrscheinlichkeit groß, mit dem Fahrzeug mit montiertem Fahrradträger in eine polizeiliche Kontrolle zu kommen. Entspricht das Kennzeichen dann nicht der DIN 74069, weist andere Maße als 520 x 110 mm auf oder ist gar selbst auf Pappe gemalt, kann das teuer werden. Bis zu 65 Euro Bußgeld drohen für das Fahren mit einem nicht zulässigen Kennzeichen oder für das Fehlen desselben. Wer allerdings das Saison-Kennzeichen für den Fahrradträger gemäß allen aktuellen Bestimmungen (reflektierend, schwarzer Rand, weißer Grund, kein Überziehen mit Folie etc.) montiert hat, kann ruhigen Gewissens in die nächste Kontrolle fahren.