Zulassungsstelle Landkreis Osnabrück
Anschrift der Zulassungsstelle Kreis Osnabrück
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Am Schölerberg 1
49082 Osnabrück
Kontaktdaten der Zulassungsstelle Kreis Osnabrück
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Telefonnummer:0541/501-20000
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Faxnummer:0541 / 501-4432
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E-Mail-Adresse:
Öffnungszeiten der Zulassungsstelle Kreis Osnabrück |
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Montag | 07.30 - 15.00 Uhr |
Dienstag | 07.30 - 15.00 Uhr |
Mittwoch | 07.30 - 15.00 Uhr |
Donnerstag | 07.30 - 17.30 Uhr |
Freitag | 07.30 - 15.00 Uhr |
Samstag | 09.30 - 11.30 Uhr (nur Zulassungen) |
Weitere Zulassungsstellen für Kennzeichen "OS"
Stadt Osnabrück, Quakenbrück, Fürstenau, Bersenbrück, Bramsche, Wallenhorst, Georgsmarienhütte, Melle, Bad Essen, Bohmte
Zulassungsstelle Landkreis Osnabrück
Zulassungsstelle Landkreis Osnabrück Leistungen und Services
Wollen Sie Ihr Kraftfahrzeug an- oder ummelden, Nummernschilder oder sonstige Kennzeichen beantragen oder Fahrzeugpapiere eintragen, ändern oder berichtigen lassen, ist die Zulassungsstelle Landkreis Osnabrück die richtige Anlaufstelle für Sie.
Als erster Schritt besteht für die meisten Angelegenheiten die Möglichkeit, die Terminbuchung hier online auszuführen.
Sämtliche Leistungen auf einen Blick
Die Zuständigkeit der Zulassungsstelle Landkreis Osnabrück umfasst diverse Dienstleistungen. Konkret sind diese im Folgenden aufgelistet.
- An- und Abmeldung von Fahrzeugen
- Ausstellung von Kennzeichen und Plaketten
- Eintragung, Änderung und Berichtigung
- Verlust oder Diebstahl der Kennzeichen melden
- Ausstellung von Kfz-Papieren
- Ersatz von Kfz-Kennzeichen und Zulassungsbescheinigung (Teil I und Teil II)
- Ersterteilung Fahrerlaubnis
- Erweiterung der Fahrerlaubnis
- Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
- Neuerteilung Fahrerlaubnis nach Entzug
- Internationaler Führerschein
- Ausstellung von Bewohnerparkausweisen
- Ausstellung von Ersatzdokumenten
- Parkerleichterung für schwerbehinderte Menschen
- Akteneinsicht
Auto anmelden in Landkreis Osnabrück
Bei Ihrer Kfz Zulassungsstelle in Landkreis Osnabrück haben Sie die Möglichkeit, Kraftfahrzeuge zuzulassen, die fabrikneu, importiert oder gebraucht sind. Auch Oldtimer können hier an- oder umgemeldet werden. Essentiell für die Anmeldung Ihres Fahrzeugs ist dabei, dass Sie Ihren Hauptwohnsitz in Landkreis Osnabrück in Niedersachsen haben. Auch als Unternehmer, Gewerbetreibender oder Freiberufler müssen Sie zwingend Ihren Hauptsitz in Landkreis Osnabrück haben.
Unerlässliche Dokumente zur Kfz Zulassung in Landkreis Osnabrück
Möchten Sie Ihr Kfz in Landkreis Osnabrück zulassen, ist es wichtig, einige unerlässliche Unterlagen mitzubringen. Wer gut aufgestellt ist, spart sich Zeit und Mühe, einen weiteren Termin vereinbaren zu müssen. Die wichtigen Unterlagen finden Sie hier:
- Personalausweis oder Reisepass
- Zulassungsbescheinigung Teil I und II
- Nachweis über gültige Hauptuntersuchung
- Elektronische Versicherungsbestätigung in Form der eVB-Nummer
- Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer
Handelt es sich bei dem Kraftfahrzeug um einen Import aus dem Ausland, müssen Sie zur Anmeldung in Landkreis Osnabrück weitere Dokumente, wie den Kaufvertrag, die Originalrechnung und die EG-Übereinstimmungserklärung (COC) vorlegen. Kann der Halter des Fahrzeuges die Anmeldung nicht persönlich ausführen, muss er eine Vollmacht ausstellen. Juristische Personen, Firmen und Vereinigungen müssen für die Anmeldung eines Kraftfahrzeugs außerdem einen Handels- oder Vereinsregisterauszug sowie eine Gewerbeanmeldung mitbringen.
Auto ummelden in Landkreis Osnabrück
In unterschiedlichen Fällen muss ein Kraftfahrzeug umgemeldet werden. Eine Kfz-Ummeldung ist notwendig, wenn:
- Sie innerhalb von Landkreis Osnabrück umgezogen sind
- Sie innerhalb von Landkreis Osnabrück umgezogen sind und ein Halterwechsel stattfand
- Sie aus einer anderen Stadt nach Landkreis Osnabrück gezogen sind
Essentiell beim Ummelden Ihres Autos oder Motorrads ist, dass sich Ihr Hauptwohnsitz weiterhin in Landkreis Osnabrück befindet. Bezüglich der notwendigen Dokumente orientieren Sie sich ganz einfach an der oben aufgeführten Liste zum Anmelden eines Fahrzeugs.
Auskünfte zum Antrag auf Ersatz der Zulassungsbescheinigung bei der Zulassungsstelle Landkreis Osnabrück
Auch für einen Antrag auf Ersatz der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II gilt: Der Halter des Fahrzeugs muss in Landkreis Osnabrück (Niedersachsen) seinen Hauptwohnsitz haben. Um sich auf den Termin in Ihrem Straßenverkehrsamt Landkreis Osnabrück richtig vorzubereiten, sollten Sie die im Folgenden aufgelisteten Dokumente vorher heraussuchen und zu Ihrem Termin mitbringen:
- Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass)
- Bescheinigung der letzten Hauptuntersuchung
- eidesstattliche Versicherung
- ggf. Teil I oder II der Zulassungsbescheinigung, insofern nur ein Teil ersetzt werden muss
Zu den Gründen für einen Antrag auf Ersatz eines oder beider Teile der Zulassungsbescheinigung zählen Verlust, Beschädigung und Diebstahl. Wurde Ihre Zulassungsbescheinigung unrechtmäßig entwendet, müssen Sie dies bei der Polizei zur Anzeige bringen und die Anzeige beim Straßenverkehrsamt vorweisen können.
So setzen Sie Ihr Kfz in Landkreis Osnabrück außer Betrieb
Eine Außerbetriebnahme Ihres Kraftfahrzeugs könnte für Sie infrage kommen, sollten Sie Ihr Kfz vorerst nicht benötigen, es jedoch nicht verkaufen wollen. So können Sie auf einfachem Wege Kosten wie auch Steuern sparen. Ausgeschlossen ist allerdings die Nutzung Ihres Fahrzeugs, während es stillgelegt ist. Die notwendigen Unterlagen für die Abmeldung eines Kraftfahrzeugs in Landkreis Osnabrück entsprechen der Liste von Dokumenten zur Anmeldung. Zusätzlich müssen Sie Ihre Nummernschilder mitbringen. Es ist zulässig, das Fahrzeug für eine Dauer von nicht länger als sieben Jahren außer Betrieb zu nehmen und anschließend wieder in Betrieb zu nehmen. Wenn Sie Ihr Kennzeichen für nur ein Jahr nicht nutzen möchten, können Sie es gegen eine geringe Gebühr reservieren, damit es nicht an andere vergeben wird. Die Zulassungsstelle Landkreis Osnabrück ist zudem Ihr richtiger Ansprechpartner, wenn Sie Ihr Fahrzeug betreffs nicht länger gegebener Fahrtüchtigkeit verschrotten lassen möchten.
Zahlungsmöglichkeiten in der Zulassungsstelle Landkreis Osnabrück
Je nachdem, welche Dienstleistungen Sie in Anspruch genommen haben, werden unterschiedlich hohe Gebühren fällig. Die genaue Bearbeitungsgebühr wird Ihnen der für Sie zuständige Beamte vor Ort nennen. Die Zahlung kann in bar oder mittels EC-Karte erfolgen und muss in der Zulassungsstelle Landkreis Osnabrück direkt verrichtet werden.
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