Multifunktionale Kunststoff-Parkscheibe mit 24 Stunden-Anzeige, Eiskratzer, Wasserabstreifer und zwei Einkaufswagenchips.


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Parkscheibe richtig einstellen vermeidet Bußgeld

Die Parkscheibe gehört beinahe zur Grundausstattung eines Kfz und liegt meist im Handschuhfach oder in dem kleinen Fach in der Fahrertür. Doch obwohl schon in der Fahrschule der richtige Umgang mit der Parkscheibe sowie deren rechtskonformes Aussehen erlernt wird, treten immer noch Fehler auf. Diese können sogar ein Bußgeld kosten!

Alle Regelungen rund um die Parkscheibe

Die Parkscheibe muss immer dann verwendet werden, wenn ein entsprechendes Hinweisschild an einer Parkmöglichkeit steht. Auch dann, wenn der eigentlich zu benutzende Parkautomat nicht funktioniert, muss eine Parkscheibe genutzt werden. Wichtig ist, dass die maximale Parkhöchstdauer beachtet wird, die unter dem Verkehrszeichen zur Verwendung der Parkscheibe zu finden ist. Meist steht dort auch eine Zeit vermerkt, innerhalb derer die Parkscheibe überhaupt nötig wird. Das kann beispielsweise „werktags 07:00 bis 18:00 Uhr“ sein. Außerhalb der genannten Zeit wird keine Parkscheibe benötigt.

StVO-konformes Design der Parkscheibe

Wie die Parkscheibe auszusehen hat, ist in der StVO vorgegeben. Dort heißt es, dass ein blaues Rechteck verwendet werden muss, das 15 Zentimeter in der Höhe und 11 Zentimeter in der Breite misst. Die Parkscheibe muss eine Einteilung vorweisen, die sich auf jede halbe und volle Stunde einstellen lässt. Sogar die Schriftart ist vorgeschrieben, hier gilt die DIN 1451 und die dort genannten „Schriften für den Straßenverkehr“. Das Blau der Parkscheibe entstammt ebenfalls der DIN, genauer der DIN 6171 und den dort genannten „Aufsichtsfarben für Verkehrszeichen“.

Rechtssichere Platzierung der Parkscheibe

Eine Parkscheibe darf nicht einfach nur irgendwo im Auto abgelegt werden. Auch wenn es keine explizite Vorschrift gibt, die die Platzierung der Parkscheibe regelt, so geht es doch danach, diese so anzubringen, dass sie von außen leicht erkennbar ist. Meist wird sie daher auf dem Armaturenbrett abgelegt, sodass sie durch die Frontscheibe gut zu sehen ist. Wichtig zu wissen: Die Mitarbeiter vom Ordnungsamt sind nicht dazu verpflichtet, nach der Scheibe zu suchen! Wenn sie sie nicht gleich entdecken, kann das ein Knöllchen für den Autofahrer bedeuten.

Elektronische Parkscheiben sind erlaubt

Mittlerweile gibt es elektronische Parkscheiben, die ein wenig wie ein Wecker aussehen und die Parkzeit anzeigen. Auch diese Parkscheiben sind erlaubt, müssen allerdings einige Vorgaben erfüllen. Dazu gehören:

  • ✅ 24-Stunden-Zeitangabe
  • ✅ Ziffern auf dem Display müssen mindestens zwei Zentimeter groß sein
  • ✅ das Wort „Ankunftszeit“ muss zu lesen sein
  • ✅ abgebildet ist ein weißes „P“ auf blauem Grund
  • ✅ keine Abbildungen oder Werbeslogans auf der Frontseite
  • ✅ gute Ablesbarkeit von außen gegeben
  • ✅ Zulassung des Kraftfahrt-Bundesamtes ist vorhanden

Die Handhabung einer elektronischen Parkscheibe ist ganz leicht. Die Uhrzeit wird wie bei einem Wecker eingestellt. Die kleine Box wird nun unten rechts an der Frontscheibe befestigt. Die elektronische Parkscheibe erkennt durch einen integrierten Sensor, wenn das Fahrzeug nicht mehr bewegt wird. Nach 20 Sekunden Stillstand stellt die Parkscheibe die Ankunftszeit ein und richtet sich dabei nach der nächsten halben oder vollen Stunde. Die Zeit wird weiterhin angezeigt, bis das Auto wieder bewegt wird.

Das ist nicht erlaubt

Die Regelungen zur Verwendung der Parkscheibe sind eindeutig und damit sind auch die Dinge klar, die nicht gemacht werden dürfen. Zumindest theoretisch, denn in der Praxis passieren immer wieder ähnliche Fehler. Die wichtigsten sind im Folgenden zusammengefasst:

Mitlaufende Parkscheiben sind nicht erlaubt

Es gibt Parkscheiben, die weiterlaufen, doch diese sind nicht erlaubt. Eine digitale Parkscheibe darf ihre Einstellung nach dem Abstellen des Kfz nicht mehr verändern. Dies gilt auch für das Weiterdrehen der Parkscheibe: Wenn ein Autobesitzer zwischendurch zum Parkplatz geht und seine Parkscheibe auf die nächste halbe Stunde stellt, ist dies entsprechend der StVO eine Ordnungswidrigkeit. Ein Bußgeld kann verhängt werden.

Weitere Fehler bei der Verwendung der Parkscheibe

Der Bußgeldkatalog der StVO macht klar, dass ein Überschreiten der erlaubten maximalen Parkdauer mit einem Bußgeld belegt werden kann. Die Höhe des Bußgelds ist davon abhängig, wie lange die Parkdauer überschritten worden ist. 10 Euro werden für das Überschreiten um 30 Minuten fällig, 30 Euro müssen für ein Überschreiten von mehr als drei Stunden gezahlt werden.

Wenn ein Auto ohne Parkscheibe parkt und durch einen Parkverstoß auch noch ein Rettungsfahrzeug behindert, muss der Autofahrer mit 70 Euro Bußgeld rechnen.

Da die Parkscheibe ein Verkehrszeichen ist, wird auch bei Verwendung einer anderen als der standardisierten Scheibe ein Bußgeld verhängt. Egal, ob die Abweichung in der Farbe, im Aufdruck oder in der Größe besteht: Ein Bußgeld in Höhe von mindestens fünf Euro wird fällig.

Zu beachten ist des Weiteren die richtige Einstellung: Die Parkscheibe wird auf die nächste halbe oder volle Stunde nach der tatsächlichen Ankunftszeit eingestellt. Das heißt, dass sie zum Beispiel auf 10:30 Uhr gestellt werden kann, wenn die Ankunft auf dem Parkplatz um 10:05 Uhr war. Wird die Anzeige so platziert, dass sie zwischen zwei Markierungen liegt, droht wiederum ein Bußgeld, weil die Anzeige nicht eindeutig ist.

Parkscheibe auch für das Motorrad verwenden

Für Motorradfahrer gibt es keine Ausnahme von der Regel, eine Parkscheibe benutzen zu müssen. Auch ihnen droht ein Bußgeld, wenn die Parkscheibe nicht verwendet wird. Tipp für Biker: Statt des Parkens auf einem normalen Parkplatz wird das Motorrad gern auf dem Gehweg abgestellt. Doch das ist nicht erlaubt und kann ein Verwarngeld von bis zu 20 Euro kosten. Das Parken ist hier nur erlaubt, wenn es durch ein Verkehrsschild oder durch eine Kennzeichnung der Parkfläche angezeigt wird. Es hilft auch nicht, eine Parkscheibe zu benutzen, wenn widerrechtlich geparkt wird!

FAQs zur Parkscheibe

  • 1. Darf ich eine elektronische Parkscheibe benutzen?

    Ja, eine elektronische Parkscheibe darf benutzt werden. Doch auch für sie gibt es Vorgaben wie zum Beispiel die gute Lesbarkeit der Anzeige. Außerdem muss die Zulassung durch das Kraftfahrt-Bundesamt vorliegen. Ein weißes „P“ auf blauem Grund muss vorhanden sein, außerdem gibt es eine Größenvorgabe für die Anzeige. Die Ziffern müssen genau 20 mm groß sein.

  • 2. Wann muss ich eine Parkscheibe benutzen?

    Eine Parkscheibe muss verwendet werden, wenn die einzustellende Parkuhr defekt ist. Außerdem kommt sie zur Anwendung, wenn das entsprechende Verkehrsschild zur Anbringung der Parkscheibe auffordert. Das kann auch innerhalb bestimmter Zeiten sein, ein Zusatzschild unter dem Verkehrszeichen weist dann darauf hin. Wer die Parkscheibe nicht verwendet, auch wenn sie vorgegeben ist, muss mit einem Knöllchen richten.

  • 3. Brauche ich eine Parkscheibe für das Motorrad?

    Auch das Motorrad gilt als Kraftfahrzeug und benötigt folglich ebenso eine Parkscheibe an entsprechend gekennzeichneten Stellen. Wer das Bike einfach abstellt und keine Parkscheibe anbringt, riskiert ein Knöllchen.

  • 4. Gibt es Vorschriften für die Parkscheibe?

    Die Parkscheibe muss den Vorschriften der StVO entsprechen: Ein blaues Rechteck mit den Maßen 15 x 11 cm muss es sein. Die Einteilung muss auf jede halbe und volle Stunde einstellbar sein. Die Schriftart muss den vorgegebenen „Schriften für den Straßenverkehr“ entsprechen. Wichtig ist zudem, dass kein Werbeaufdruck verwendet wird. Eine andersfarbige Parkscheibe kann ein Knöllchen nach sich ziehen.