Das Jahr 2021 bringt für Autofahrer zahlreiche Neuerungen und Veränderungen mit sich. Nicht nur, dass das Autofahren wieder einmal teurer wird, werden auch in Bezug auf den Erwerb des Führerscheins und auf Reisen im Ausland neue Regelungen umgesetzt.

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Änderungen und Neuerungen für Autofahrer in 2021

Aktuelle Neuerungen für Autofahrer und Fahrzeugbesitzer

Ob höhere Spritpreise, härter geregelte Abgasnormen oder strenge Strafen für Gaffer bei Unfällen: Die neuen Regelungen sehen zahlreiche Verschärfungen im Straßenverkehr vor. An dieser Stelle folgt ein Überblick über die aktuell geltenden Neuerungen ab 2021:

  • Verteuerung von Benzin und Diesel: Ab 1. Januar 2021 wurden die Preise für Benzin und Diesel deutlich angehoben. Zum einen stiegen sie, weil die im Juli letzten Jahres gesenkte Mehrwertsteuer wieder auf 19 Prozent angehoben wurde. Zum anderen hat der Bundestag ein Gesetz verabschiedet, das ein Plus für den Klimaschutz vorsieht. Damit sollen Benzin und Diesel nun teurer werden, wobei für Benzin sieben Cent und für Diesel acht Cent je Liter vorgesehen sind. Die Regierung möchte damit eine Verringerung der klimaschädlichen fossilen Kraftstoffe bewirken.
  • Erhöhung der Pendlerpauschale: Die Erhöhung der Pendlerpauschale solle Autofahrer entlasten, die lange Anfahrtswege zu ihrem Arbeitsplatz haben. Ab dem 1. Januar 2021 ist daher die anrechenbare Pendlerpauschale gestiegen und stellt damit das Gegenstück zu den verteuerten Kraftstoffen dar. Ab dem 21. Kilometer für die einfache Fahrt zur Arbeit dürfen nun 35 Cent statt der bisher üblichen 30 Cent je Kilometer angesetzt werden. Diese anrechenbaren Werbekosten bleiben bis zum 20. Kilometer einfache Strecke aber auf 30 Cent bestehen. Geringverdiener bekommen darüber hinaus eine Mobilitätsprämie zugestanden, diese bietet weitere Steuervorteile. Ab dem 1. Januar 2024 soll die Pendlerpauschale dann auf 38 Cent je Kilometer steigen.
  • Versicherung für Kraftfahrzeuge: Neu geregelt sind auch die Typklasseneinstufungen, die für die Berechnung der Kfz-Versicherung maßgeblich sind. Davon betroffen sind in Deutschland mehr als elf Millionen Autofahrer. Rund 6,1 Millionen müssen sich mit höheren Einstufungen abfinden, etwa 4,6 Millionen profitieren von der Neuregelung und werden in für sie bessere Typklassen eingestuft.
  • Höhere Kfz-Steuer Bittere Pille für alle Besitzer von Spritschluckern: Fahrzeuge mit hohem Verbrauch werden nun mit einer höheren Kfz-Steuer belastet. Die folgende Übersicht zeigt, wie diese Belastung aussehen wird:
    • CO2-Ausstoß zwischen 95 und 115 g/km: 2 Euro pro g CO2
    • CO2-Ausstoß zwischen 115 und 135 g/km: 2,20 Euro pro g CO2
    • CO2-Ausstoß zwischen 135 und 155 g/km: 2,50 Euro pro g CO2
    • CO2-Ausstoß zwischen 155 und 175 g/km: 2,90 Euro pro g CO2
    • CO2-Ausstoß zwischen 175 und 195 g/km: 3,40 Euro pro g CO2
    • CO2-Ausstoß über 195 g/km: 4 Euro pro g CO2
  • Berechnet wird dabei immer der CO2-Ausstoß ab 95 g/km.
  • Neue Abgasnormen: Für neu zugelassene Pkw gilt nun, dass sie die Abgasnorm Euro 6d-ISC-FCM zu erfüllen haben. Das bedeutet, dass sie im Durchschnitt nicht mehr als 95 g/km CO2 ausstoßen dürfen. Der Verbrauch eines Dieselfahrzeugs liegt damit bei rund 3,6 Litern pro 100 km, bei einem Benziner sind es höchstens 4,1 Liter auf 100 km. Die Hersteller müssen mit Strafzahlungen rechnen, wenn ihre Fahrzeuge diese Werte übersteigen. Der Wert soll bis 2030 sogar noch weiter reduziert werden, geplant sind weitere 37,3 Prozent.

    Wichtig: Alle ab 2021 neu zugelassenen Fahrzeuge dürfen im Real Driving Emission Test maximal das 1,5-Fache der labordiagnostisch ermittelten Grenzwerte bei Stickoxiden aufzeigen. Der Verbrauch der Kfz wird über das On-Board Fuel Consumption Meter ermittelt, das in allen Fahrzeugen enthalten sein muss und die Werte an die EU-Kommission übermittelt.
  • Private Ladestationen für E-Autos: Da die Bundesregierung die Verbreitung der E-Mobilität fördern möchte, gibt es auch in 2021 staatliche Förderprämien für E-Autos und Hybridfahrzeuge, wobei diese noch bis Ende des Jahres gelten und in ihrer Höhe rückwirkend für Fahrzeuge mit Erstzulassung ab 2020 verdoppelt werden. Außerdem haben Mieter und Eigentümer einen Anspruch auf die eigene Wallbox, also auf eine private Ladestation.
  • Gaffer werden bestraft: Gaffer stehen nur allzu gern an der Unfallstelle und behindern dort leider die Rettungsarbeiten. Nachdem alle Appelle an die Vernunft der Menschen gescheitert sind, wurden nun die Strafen für Gaffer deutlich angehoben. Fotografen und Filmen von Toten werden jetzt stärker sanktioniert, wobei sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren droht. Bislang galt das nur für das Fotografieren und Filmen von Unfallopfern. Die Strafen sehen wie folgt aus:
    • Gaffen am Unfallort (definiert als unerlaubte Ansammlung): Bußgeld bis zu 1.000 Euro
    • Filmen und Fotografieren von Unfallopfern: Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren
    • Filmen und Fotografieren von Toten: Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren
    • Unterlassene Hilfeleistung oder Behinderung der Rettungskräfte: Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr
  • Einigung auf Bußgelder und Fahrverbote: Es war in 2020 eine Meldung, die viele Autofahrer erfreute: Wegen eines Zitierfehlers im aktuellen Bußgeldkatalog galten die Neuerungen nicht, sondern es mussten die alten Bußgeldsätze verhängt werden. Auch bis jetzt ist noch keine Einigung in Bezug auf Bußgelder und Fahrverbote unter den Ländern und dem Bundesverkehrsministerium in Sicht. Ob noch vor den Wahlen ein Kompromiss erreicht wird, ist fraglich.
  • DAB Plus für das Autoradio: Für alle Pkw, die ab dem 21. Dezember 2020 neu zugelassen wurden und die über ein serienmäßiges Radio verfügen, muss dieses bereits ab Werk DAB+ fähig sein.
  • Sichtbare Autoteile werden günstiger: Sichtbare Autoersatzteile mussten bisher herstellerseitig geliefert werden, denn es galt ein Nachbau-Verbot. Eine entsprechende Gesetzesänderung hob dieses Verbot nun auf. Doch das neue Gesetz gilt nur für Ersatzteile, für die ein Kopierschutz nach Inkrafttreten des Gesetzes angemeldet worden ist.
  • Zulassung nur noch für EURO-5-Motorräder: Ab dem 1. Januar 2021 dürfen keine Fahrzeuge mehr zugelassen werden, die in die Klasse L eingestuft wurden. Dies gilt überwiegend für Motorräder, deren Typgenehmigung nach EURO-4 erfolgte. Ausnahmegenehmigungen soll es aufgrund der noch sehr hohen Bestände der Hersteller geben, die in 2020 wegen der Corona-Pandemie deutlich weniger Motorräder als üblich verkaufen konnten. Wichtig: Wer sich schon in 2020 ein Motorrad gekauft hat, das eine EURO-4-Typgenehmigung hatte, muss dieses bis zum Ende des Jahres 2020 erstmalig zulassen.
  • Hauptuntersuchung: Die Fahrzeuge, die noch eine gelbe TÜV-Plakette haben, müssen in 2021 zur Hauptuntersuchung angemeldet werden. Ist die Prüfung erfolgt, wird eine rosafarbene Plakette vergeben, der neue Vorstellungstermin ist dann in 2023. Neufahrzeuge mit grüner Plakette genießen weiterhin die Dreijahresfrist, was sowohl für Pkw als auch für Wohnmobile gilt. Die Plaketten für 2021 sind gelb, für 2022 braun, für 2023 rosa, für 2024 grün und für 2025 orange.
  • Neuregelungen für Fahrschüler: Die praktische Fahrprüfung, die ab 2021 abgelegt wird, wird rund zehn Minuten länger dauern. Die Fahrt selbst soll um fünf Minuten verlängert werden, dazu kommt ein ebenso langes Gespräch zur Auswertung. Der Prüfling soll in dem Gespräch ein ausführliches Feedback zu seiner Fahrt erhalten und Informationen über seine Fahrkompetenz bekommen. Außerdem gilt, dass bei einem Erwerb der Führerscheinklasse B mit einem Automatikfahrzeug später trotzdem ein Auto mit Schaltgetriebe gefahren werden darf. Das gilt aber nur, wenn die betreffende Person zehn zusätzliche Fahrstunden mit einem Fahrzeug mit Schaltgetriebe absolviert hat und von der Fahrschule darüber eine Bescheinigung ausgehändigt bekommen hat. Für die Vergabe der Bescheinigung ist eine Testfahrt nötig.
  • Instandhaltung der Fernstraßen: Bisher waren die Bundesländer für die deutschen Fernstraßen zuständig, ab 2021 ist es der Bund. Er muss sich fortan um Planung, Bau und Betrieb sowie um die Unterhaltung der Straßen kümmern. Auch die Vermögensverwaltung und die Finanzierung der Fernstraßen obliegen nun dem Bund. Eigens für die Erfüllung dieser Aufgaben wurde die Infrastruktur-GmbH gegründet.
  • Für Autofahrer im Ausland:
    • In Österreich werden für 2021 und 2022 apfelgrüne Vignetten vergeben, die Preise dafür steigen um durchschnittlich 1,5 Prozent. Die Jahresvignette für einen Pkw kostet nun 92,50 Euro, für zwei Monate werden 27,80 Euro fällig. Das Pickerl für zehn Tage kostet 9,50 Euro.
    • Wer in der Schweiz fahren möchte, muss 38 Euro für eine Jahresvignette zahlen, auch hier ist eine Preiserhöhung von 1,50 Euro zu verzeichnen. In der Schweiz kostet die Vignette immer noch 40 Franken. Ab 2022 gilt nicht mehr nur die Klebeversion, sondern zusätzlich gibt es eine elektronische Vignette.
    • Das Tempolimit auf Spaniens innerörtlichen Straßen wird gesenkt, ab Mitte 2021 sollen die neuen Regelungen landesweit gelten. Davor können die einzelnen Gemeinden aber selbst schon die entsprechenden Regelungen einführen. Bei Straßen mit einer Fahrspur für beide Fahrtrichtungen gilt dann die maximale Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h, bei einer Fahrbahn für jede Fahrtrichtung wurden 30 km/h als Höchstgeschwindigkeit festgelegt. Weiterhin bei 50 km/h bleibt es innerorts, wenn zwei oder mehr Fahrspuren in beiden Fahrtrichtungen vorhanden sind. Das Mitführen von Radarwarngeräten ist in Spanien künftig verboten, bisher wurde nur die Benutzung bestraft. Das Bußgeld kann bis 500 Euro betragen.
    • In Frankreich gilt ab November 2021 die Winterreifenpflicht für alle Regionen in den Bergen. Die genaue Festlegung der Gebiete, in denen diese Regelung greifen wird, steht noch aus. Bislang kann die Winterausrüstung für Fahrzeuge in Frankreich je nach Witterungs- und Straßenlage individuell angeordnet werden.
    • Die Vignette für Autobahnen in Tschechien wird ab 2021 nur noch digital vergeben und ist bereits seit Dezember 2020 im E-Shop, als Kiosken mit Selbstbedienung sowie an den üblichen Verkaufsstellen erhältlich. Die Vignette gilt für einen Zeitraum von 365 Tagen, das Kaufdatum ist dabei unerheblich.