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Nur wenige Autokäufer bezahlen ihr neues Fahrzeug direkt. Meist wird ein Kredit aufgenommen, um das Auto zu finanzieren. Wie aber steht es dann mit der Zulassung des nun finanzierten Fahrzeugs? Klare Antwort: Das Auto geht zwar in den Besitz des Käufers über, Eigentümer bleibt jedoch der Kreditgeber. Dieser behält daher auch die Zulassungsbescheinigung Teil II des Fahrzeugs.

Die Bank bleibt Eigentümer

Rein rechtlich gesehen wird zwischen dem Besitzer und dem Eigentümer einer Sache unterschieden. Besitzer ist immer der, der die Sache nutzt. Eigentümer ist derjenige, der die rechtliche Verfügungsgewalt über die Sache hat und demnach auch dazu berechtigt ist, die Sache zu verkaufen. Bei einem finanzierten Fahrzeug liegt genau dieser Fall vor: Besitzer ist der Käufer des Autos, der das Fahrzeug mit nach Hause nimmt und wie vorgesehen verwendet. Eigentümer ist der Kreditgeber, was in den meisten Fällen die Bank sein dürfte. Theoretisch könnte auch ein privater Geldgeber infrage kommen, auch dieser gilt dann rechtlich als Eigentümer des Fahrzeugs. Diese Regelung endet erst, wenn die letzte Rate für das Fahrzeug an den Kreditgeber gezahlt wurde und der Autokredit getilgt ist. Danach geht auch das Eigentum an den Besitzer des Fahrzeugs über.

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Der Verbleib der Zulassungsbescheinigung Teil II

Die Zulassungsbescheinigung Teil II (früher der Fahrzeugbrief) verbleibt für die Dauer des Autokredits bei dem Kreditgeber. Der Grund: Dieser Teil der Zulassungsbescheinigung muss immer beim Eigentümer und nicht beim Besitzer des Autos bleiben. Erst mit Zahlung der letzten Kreditrate erhält der Besitzer, der nun Eigentümer ist, diese Bescheinigung. Nun stellt sich jedoch die Frage, was mit der Zulassungsbescheinigung Teil II bei der Zulassung des finanzierten Fahrzeugs ist? Immerhin muss dieses Dokument auf der Zulassungsstelle vorgelegt werden, wenn es um Zulassung, Um- oder Abmeldung des Fahrzeugs geht. Auch dann, wenn technische Änderungen am Auto vorgenommen wurden, die eintragungspflichtig sind, muss die Zulassungsbescheinigung Teil II vorgelegt werden.

Die Zulassung des finanzierten Fahrzeugs

Wer nun ein Fahrzeug auf Kredit gekauft hat und dieses zulassen möchte, braucht die Zulassungsbescheinigung Teil II. Diese händigt der Kreditgeber jedoch nicht aus, sondern sie wird an die zuständige Zulassungsstelle geschickt. Nach Eingang dort wird sie für eine gewisse Zeit aufbewahrt. Nach meist zwei bis drei Wochen erfolgt die Rücksendung an den Kreditgeber. Wer sein Fahrzeug zulassen möchte, muss dies also innerhalb der genannten zwei bis drei Wochen tun, ansonsten ist die Zulassung wegen nicht vorliegender Dokumente nicht möglich. Es ist ratsam, sich vorher mit der Bank abzustimmen und in Erfahrung zu bringen, wann die Versendung der Unterlagen an die Zulassungsstelle erfolgt. So kann der eigene Besuch dort besser terminiert werden. Sicherheitshalber sollte zuvor bei der Zulassungsstelle angerufen und nachgefragt werden, ob die Zulassungsbescheinigung bereits vorliegt. So kann auch direkt ein Termin für die Zulassung vereinbart werden.

Natürlich ist die Versendung des Dokuments nicht kostenfrei. Die Zulassungsstelle berechnet neben den üblichen Gebühren für die Zulassung auch weitere Kosten, die sich auf die Aufbewahrung und Rücksendung der Zulassungsbescheinigung beziehen. Hierbei ist von rund 15 Euro auszugehen.

Ein finanziertes Fahrzeug zulassen: Nötige Dokumente

Neben der Zulassungsbescheinigung Teil I, die früher als Fahrzeugschein bezeichnet wurde, ist die Zulassungsbescheinigung Teil II nötig. Dazu kommen die folgenden Dokumente, ohne die die Zulassung des Autos nicht möglich ist.

Tipp: Sollte ein persönliches Erscheinen auf der Zulassungsstelle nicht möglich sein, muss der entsprechende Antrag auf den Internetseiten der Zulassungsstelle heruntergeladen und ausgefüllt werden und wird zusammen mit den geforderten Unterlagen in den dafür vorgesehenen Briefkasten bei der Behörde gesteckt (am besten alles zusammen in einen Briefumschlag stecken). Wurde die Zulassung vorgenommen, können die Unterlagen wieder abgeholt werden. Benötigt werden:

  • ✅ Zulassungsbescheinigungen Teil I und II
  • ✅ Personalausweis oder Reisepass (mit aktueller Meldebestätigung durch das Einwohnermeldeamt)
  • ✅ eVB-Nummer (wird online von der Versicherung verschickt)
  • ✅ Einverständniserklärung zum Lastschrifteinzug (SEPA-Mandat)

Soll die Zulassung durch eine bevollmächtigte Person vorgenommen werden, kommt außerdem noch eine schriftliche Vollmacht hinzu. Diese kann ebenfalls heruntergeladen und ausgefüllt werden. Von dieser Person wird der Personalausweis benötigt (oder der Reisepass mit aktueller Meldebestätigung), wobei diese Dokumente bei der Abholung der Unterlagen vorzuzeigen sind. Möchte eine minderjährige Person ein Fahrzeug zulassen, sind Ausweisdokumente vonnöten, welche durch die schriftliche Einverständniserklärung der Eltern ergänzt werden müssen.

Neue Kennzeichen für das Fahrzeug erhalten

Bisher war es üblich, dass neue Kfz-Kennzeichen direkt auf der Zulassungsstelle beantragt und bei der Prägestelle vor Ort gedruckt werden konnten. Sie wurden dann in fertigem Zustand wieder ausgehändigt. Möglich war aber natürlich auch die vorherige Reservierung der Kennzeichen und der Onlinekauf. Letzterer wird sich in naher Zukunft durchsetzen bzw. dominiert mittlerweile schon das Geschehen. Nach dem Kauf müssen die Nummernschilder nur noch zum Stempeln zur Zulassungsstelle gebracht werden, damit sie eine gültige Plakette bekommen können. Die Prägestellen vor Ort wird es schon bald nicht mehr geben, wie Experten der Branche annehmen.

Seit dem 1. Oktober 2019 ist die dritte Stufe der Zulassung von Fahrzeugen über das Internet in Kraft getreten. Nun können alle standardisierten Zulassungsvorgänge für Privatpersonen online abgewickelt werden. Wichtige Voraussetzung: Das zuzulassende Fahrzeug wurde das erste Mal nach 2015 zugelassen und der Personalausweis des Halters verfügt über eine Online-Ausweisfunktion. Nun kann der entsprechende Antrag vollautomatisiert durchgeführt werden.

Die Vorgehensweise ist dabei wie folgt:

  • ✅ Aufrufen der Onlineseite der zuständigen Zulassungsstelle
  • ✅ Nachweis der eigenen Identität über Chip-Funktion des Personalausweises
  • ✅ Markierung auf Zulassungsbescheinigung Teil I offenlegen
  • ✅ Erfragte Daten in die Formularmaske eintragen
  • ✅ freies Kennzeichen wählen oder reserviertes Kennzeichen angeben
  • ✅ Gebühr über ePayment bezahlen
  • ✅ Daten bestätigen
  • ✅ Antrag wird bei der Zulassungsstelle geprüft
  • ✅ Zulassungsstelle versendet die nötigen Unterlagen sowie den Plakettenträger für HU
  • ✅ Plakettenträger können auf dem Kennzeichen aufgebracht werden
  • ✅ Losfahren bitte erst nach Erhalt des von der Zulassungsbehörde versandten Bescheids

Können finanzierte Fahrzeuge wieder verkauft werden?

Der Wiederverkauf eines finanzierten Fahrzeugs gestaltet sich nicht ganz so einfach wie bei einem bereits abbezahlten und ins Eigentum übergegangenen Auto. In der Regel ist eine entsprechende Absprache mit dem Kreditgeber nötig, der die Zahlung des restlichen Kreditbetrags verlangen wird. Ist das Geld nicht vorhanden, muss ggf. ein weiterer Kredit zur Ablösung des Autokredits aufgenommen werden, um eine Umschuldung zu ermöglichen. Ist bereits ein Käufer für das Auto vorhanden, kann dieser eventuell auch in die bestehende Finanzierung einsteigen. Auch das muss mit der kreditgebenden Bank abgesprochen werden.

Häufige Fragen zur Zulassung eines finanzierten Fahrzeugs?

  • 1. Wo ist der Fahrzeugbrief bei einer Finanzierung?

    Der Fahrzeugbrief – auch Zulassungsbescheinigung Teil I genannt – verbleibt beim Kreditgeber. Dieser wird in der Regel die Bank sein, die nun auch Eigentümer des Autos ist. Erst nach der Tilgung des gesamten Kredits kann die Herausgabe des Fahrzeugbriefs an den Besitzer des Autos erfolgen.

  • 2. Wie kann ich ein finanziertes Fahrzeug anmelden?

    Der Kreditgeber muss die Zulassungsbescheinigung Teil I an die zuständige Zulassungsstelle schicken. Welche das ist, kann der Bank vorab mitgeteilt werden. Die Zulassungsstelle wird den Fahrzeugbrief für zwei bis drei Wochen aufbewahren und sendet ihn dann an die Bank zurück. Während dieser Zeit muss die Zulassung erfolgen.

  • 3. Kann ich das Auto ohne Fahrzeugbrief anmelden?

    Nein, die Zulassung ohne Fahrzeugbrief ist nicht möglich. Liegt dieser nicht vor, weil ihn die Bank noch nicht an die Zulassungsstelle gesandt hat, kann die Zulassung nicht vorgenommen werden. Es ist ein neuer Termin zu vereinbaren.

  • 4. Kann ich ein finanziertes Fahrzeug einfach verkaufen?

    Der Verkauf eines finanzierten Fahrzeugs ist nicht ohne Weiteres möglich. Meist muss der Kreditbetrag erst vollständig getilgt werden, ehe der Verkauf durchgeführt werden kann. Unter Umständen kann der neue Käufer in den Kredit einsteigen, dies erfordert aber eine konkrete Absprache mit der Bank sowie die Erfüllung einiger Voraussetzungen.