Wappen Bad Aibling Zulassungsstelle Bad Aibling


Ortsschild Bad Aibling.Kreis Rosenheim

Anschrift der Zulassungsstelle Kreis Rosenheim

  • Krankenhausstr. 5
    83043 Bad Aibling

Kontaktdaten der Zulassungsstelle Kreis Rosenheim

Öffnungszeiten der Zulassungsstelle Kreis Rosenheim

Montag 07.30 - 13.00 Uhr
Dienstag 07.30 - 13.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr*
Mittwoch 07.30 - 13.00 Uhr
Donnerstag 07.30 - 12.00 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr
Freitag 07.30 - 12.00 Uhr

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Zulassungsstelle Bad Aibling

Hierfür ist die Zulassungsstelle Bad Aibling befugt

Für die Anmeldung wie auch Ummeldung Ihres Kraftfahrzeugs, Eintragung, Änderung und Korrektur von Fahrzeugdokumenten, sowie für die Ausgabe von Nummernschildern und anderen Kennzeichen ist Ihre Kfz-Zulassungsstelle in Bad Aibling zuständig.

Um das Terminmanagement so einfach wie möglich zu halten, können Sie in der Regel hier{:rel="noopener noreferrer nofollow"} online einen Termin vereinbaren.

Darlegung aller Serivces

Die Zulassungsstelle Bad Aibling ist zuständig für eine Reihe von Dienstleistungen. Eine Auflistung dieser lesen Sie hier:

  • An- und Abmeldung von Fahrzeugen
  • Ausstellung von Kennzeichen und Plaketten
  • Eintragung, Änderung und Berichtigung
  • Verlust oder Diebstahl der Kennzeichen melden
  • Ausstellung von Kfz-Papieren
  • Ersatz von Kfz-Kennzeichen und Zulassungsbescheinigung (Teil I und Teil II)
  • Ersterteilung Fahrerlaubnis
  • Erweiterung der Fahrerlaubnis
  • Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
  • Neuerteilung Fahrerlaubnis nach Entzug
  • Internationaler Führerschein
  • Ausstellung von Bewohnerparkausweisen
  • Ausstellung von Ersatzdokumenten
  • Parkerleichterung für schwerbehinderte Menschen
  • Akteneinsicht

Auto zulassen Bad Aibling

Ihre Kfz Zulassungsstelle Bad Aibling ist für die Anmeldung Ihres Fahrzeugs zuständig, wenn es sich um ein fabrikneues, importiertes oder gebrauchtes Kfz handelt oder Sie einen Oldtimer zulassen möchten. Unerlässlich für die Anmeldung Ihres Autos ist dabei, dass Sie Ihren Hauptwohnsitz in Bad Aibling in Bayern haben. Auch als Unternehmer, Gewerbetreibender oder Freiberufler müssen Sie zwingend Ihren Hauptsitz in Bad Aibling haben.

Für die Kfz Zulassung in Bad Aibling erforderliche Unterlagen

Planen Sie einen Termin zum Anmelden Ihres Kraftfahrzeugs in Bad Aibling, sollten Sie sich gründlich vorbereiten, um ein weiteres Erscheinen zu vermeiden. Vorbereitung heißt in diesem Fall, die wichtigen Dokumente dabei zu haben. Dabei handelt es sich um folgende:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Zulassungsbescheinigung Teil I und II
  • Nachweis über gültige Hauptuntersuchung
  • Elektronische Versicherungsbestätigung in Form der eVB-Nummer
  • Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer

Möchten Sie ein Kraftfahrzeug aus dem Ausland in Bad Aibling anmelden, benötigen Sie dazu weitere Unterlagen, wie den Kaufvertrag, die Originalrechnung und die EG-Übereinstimmungserklärung (COC). Eine Vollmacht muss ausgestellt werden, sollte jemand anderes anstelle des Fahrzeughalters zur Anmeldung des Fahrzeuges entsandt werden. Möchten Sie als juristische Person, Firma oder Vereinigung ein Kraftfahrzeug anmelden, bringen Sie bitte außerdem einen Handels- oder Vereinsregisterauszug sowie eine Gewerbeanmeldung mit.

Das müssen Sie beim Ummelden eines Autos in Bad Aibling beachten

Es kann ganz verschiedene Gründe haben, warum Sie Ihr Fahrzeug ummelden möchten. Eine Kfz-Ummeldung ist notwendig, wenn:

  • Sie innerhalb von Bad Aibling umgezogen sind
  • Sie innerhalb von Bad Aibling umgezogen sind und ein Halterwechsel stattfand
  • Sie aus einer anderen Stadt nach Bad Aibling gezogen sind

Gleich wie beim Anmelden eines Autos oder Motorrads in Bad Aibling, ist es auch beim Ummelden unerlässlich, dass sich Ihr Hauptwohnsitz dort befindet. Um sich optimal auf Ihren Termin vorzubereiten, halten Sie dieselben Dokumente bereit, welche auch zur Anmeldung eines Kfz benötigt werden. Wenn Sie dies bedenken, ist das Ummelden sowohl als privater Halter als auch als Unternehmen eine unkomplizierte Angelegenheit.

So organisieren Sie Ersatz der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II in Bad Aibling

Gleichermaßen wie beim An- und Ummelden Ihres Kraftfahrzeugs in Bad Aibling (Bayern) ist es auch bei der Beantragung von Ersatz der Zulassungsbescheinigung relevant, dass sich der Hauptwohnsitz des Halters dort befindet. Vor Ihrem Termin im Straßenverkehrsamt Bad Aibling sollten Sie die hier aufgelisteten Dokumente heraussuchen und sie vor Ort bereithalten:

  • Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass)
  • Bescheinigung der letzten Hauptuntersuchung
  • eidesstattliche Versicherung
  • ggf. Teil I oder II der Zulassungsbescheinigung, insofern nur ein Teil ersetzt werden muss

Zu den Gründen für einen Antrag auf Ersatz einer oder beider Zulassungsbescheinigungen zählen Verlust, Beschädigung und Diebstahl. Wurde Ihre Zulassungsbescheinigung unrechtmäßig entwendet, müssen Sie dies bei der Polizei zur Anzeige bringen und die Anzeige beim Straßenverkehrsamt vorlegen.

Online Serviceportal des Straßenverkehrsamts Bad Aibling

Durch die Nutzung des Online-Services können Sie viele Vorgänge aber effizienter erledigen. Dazu gehören:

  • die Zulassung eines Neuwagens
  • die Zulassung eines Motorrads
  • das Umschreiben eines Fahrzeugs
  • die Außerbetriebsetzung wie auch die Wiederzulassung eines Fahrzeugs

Den Gang zur Zulassungsstelle Bad Aibling können Sie sich in diesen Fällen dementsprechend sparen. Auch den gesamten Prozess von der Beantragung Ihres Kfz-Kennzeichens bis hin zur Zahlung können Sie hier{:rel="noopener noreferrer nofollow"} online abwickeln.

Unkompliziert, schnell und kostengünstig von zu Hause! Den ganzen Reservierungsprozess für Ihr ausgewähltes Kfz-Kennzeichen durchlaufen Sie in nur wenigen Minuten. Wegen der verschlüsselten Verbindungen sind Ihre Daten in unserem Serviceportal absolut sicher. Die von uns angewandten Verfahren, entsprechen immer den aktuellsten Sicherheits- und Datenschutzvorgaben.

Außerbetriebsetzung eines Kraftfahrzeugs in Bad Aibling

Eine Außerbetriebnahme Ihres Kraftfahrzeugs könnte für Sie infrage kommen, sollten Sie Ihr Kfz vorerst nicht benötigen, es jedoch nicht verkaufen wollen. So können Sie auf simplem Wege Kosten wie auch Steuern sparen. Ausgeschlossen ist allerdings die Nutzung Ihres Fahrzeugs, während es stillgelegt ist. Abgesehen von Ihren Nummernschildern brauchen Sie zum Abmelden Ihres Kraftfahrzeugs in Bad Aibling dieselben Dokumente, welche in der oben aufgeführten Liste zur Anmeldung benannt werden. Es ist gestattet, das Fahrzeug für eine Dauer von nicht länger als sieben Jahren außer Betrieb zu nehmen und anschließend wieder in Betrieb zu nehmen. Wenn Sie Ihr Kennzeichen für nur ein Jahr nicht nutzen möchten, können Sie es gegen eine geringe Gebühr reservieren, damit es nicht an andere vergeben wird. Die Zulassungsstelle Bad Aibling ist zudem Ihr richtiger Ansprechpartner, wenn Sie Ihr Fahrzeug angesichts nicht länger gegebener Fahrtüchtigkeit verschrotten lassen möchten.

Das müssen Sie über die Zahlungsmöglichkeiten in der Zulassungsstelle Bad Aibling wissen

Je nach Art der Dienstleistung werden unterschiedliche Beträge an Gebühren für die Bearbeitung fällig, die Ihnen der zuständige Beamte gerne mitteilt. In der Zulassungsstelle Bad Aibling müssen die Zahlungen direkt vorgenommen werden. Beides, Barzahlung wie auch die Bezahlung mit Girokarte, sind hier möglich.

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