Wappen Stadt Rosenheim Zulassungsstelle Stadt Rosenheim


Ortsschild Rosenheim.Stadt

Anschrift der Zulassungsstelle Stadt Rosenheim

  • Westerndorferstr. 88
    83024 Rosenheim

Kontaktdaten der Zulassungsstelle Stadt Rosenheim

Öffnungszeiten der Zulassungsstelle Stadt Rosenheim

Montag 07.30 - 13.00 Uhr
Dienstag 07.30 - 13.00 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr
Mittwoch 07.30 - 13.00 Uhr
Donnerstag 07.30 - 13.00 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr
Freitag 07.30 - 12.00 Uhr

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Zulassungsstelle Rosenheim

Zulassungsservice Stadt Rosenheim

Wollen Sie Ihr Kraftfahrzeug an- oder ummelden, Nummernschilder oder sonstige Kennzeichen beantragen oder Fahrzeugpapiere eintragen, ändern oder berichtigen lassen, ist die Zulassungsstelle Stadt Rosenheim die richtige Anlaufstelle für Sie.

Die Online-Buchung eines Termins ist dabei für viele Angelegenheiten hier möglich.

Übersicht aller Leistungen

Die Zulassungsstelle Stadt Rosenheim ist zuständig für eine Reihe von Dienstleistungen. Eine Auflistung dieser sehen Sie hier:

  • An- und Abmeldung von Fahrzeugen
  • Ausstellung von Kennzeichen und Plaketten
  • Eintragung, Änderung und Berichtigung
  • Verlust oder Diebstahl der Kennzeichen melden
  • Ausstellung von Kfz-Papieren
  • Ersatz von Kfz-Kennzeichen und Zulassungsbescheinigung (Teil I und Teil II)
  • Ersterteilung Fahrerlaubnis
  • Erweiterung der Fahrerlaubnis
  • Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
  • Neuerteilung Fahrerlaubnis nach Entzug
  • Internationaler Führerschein
  • Ausstellung von Bewohnerparkausweisen
  • Ausstellung von Ersatzdokumenten
  • Parkerleichterung für schwerbehinderte Menschen
  • Akteneinsicht

Auto zulassen Stadt Rosenheim

In der Zulassungsstelle Stadt Rosenheim können Sie diese Kraftfahrzeuge anmelden:

  • Neu- und Gebrauchtfahrzeuge
  • Importfahrzeuge aus dem Ausland
  • Gebrauchtfahrzeuge aus dem EU-Ausland
  • Oldtimer

Um Ihr Fahrzeug in Stadt Rosenheim, Bayern anmelden zu können, ist es zwingend notwendig, dass auch Ihr Hauptwohnsitz sich ebenda befindet. Auch Unternehmen und Gewerbetreibende sind von dieser Regel nicht ausgeschlossen und müssen ihren Hauptsitz in Stadt Rosenheim haben.

Wichtige Unterlagen zur Kfz Zulassung in Stadt Rosenheim

Planen Sie einen Termin zum Anmelden Ihres Kraftfahrzeugs in Stadt Rosenheim, sollten Sie sich präzise vorbereiten, um ein zweites Erscheinen zu vermeiden. Vorbereitung heißt in diesem Fall, die wichtigen Dokumente dabei zu haben. Dabei handelt es sich um folgende:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Zulassungsbescheinigung Teil I und II
  • Nachweis über gültige Hauptuntersuchung
  • Elektronische Versicherungsbestätigung in Form der eVB-Nummer
  • Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer

Handelt es sich bei dem Kraftfahrzeug um einen Import aus dem Ausland, müssen Sie zur Anmeldung in Stadt Rosenheim weitere Dokumente, wie den Kaufvertrag, die Originalrechnung und die EG-Übereinstimmungserklärung (COC) mitbringen. Kann der Halter des Fahrzeuges die Anmeldung nicht persönlich vornehmen, muss er eine Vollmacht ausstellen. Für die Anmeldung eines Kfz von einer juristischen Person, Firma oder Vereinigung muss darüber hinaus ein Handels- oder Vereinsregisterauszug wie auch eine Gewerbeanmeldung vorgelegt werden.

Auto ummelden in Stadt Rosenheim

Es kann ganz verschiedene Gründe haben, warum Sie Ihr Fahrzeug ummelden möchten. Eine Kfz-Ummeldung ist notwendig, wenn:

  • Sie innerhalb von Stadt Rosenheim umgezogen sind
  • Sie innerhalb von Stadt Rosenheim umgezogen sind und ein Halterwechsel stattfand
  • Sie aus einer anderen Stadt nach Stadt Rosenheim gezogen sind

Dabei ist es unbedingt notwendig, dass Ihr Hauptwohnsitz bei der Ummeldung Ihres Fahrzeugs in Stadt Rosenheim verbleibt. Um sich optimal auf Ihren Termin vorzubereiten, halten Sie dieselben Dokumente bereit, welche auch zur Anmeldung eines Kfz benötigt werden. Wenn Sie dies bedenken, ist das Ummelden sowohl als privater Halter als auch als Unternehmen eine unkomplizierte Angelegenheit.

Diese Papiere brauchen Sie für einen Antrag auf Ersatz der Zulassungsbescheinigung in Stadt Rosenheim

Auch für einen Antrag auf Ersatz der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II gilt: Der Halter des Autos muss in Stadt Rosenheim (Bayern) seinen Hauptwohnsitz haben. Für Ihren Termin im Straßenverkehrsamt Stadt Rosenheim bringen Sie bitte diese Unterlagen mit:

  • Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass)
  • Bescheinigung der letzten Hauptuntersuchung
  • eidesstattliche Versicherung
  • ggf. Teil I oder II der Zulassungsbescheinigung, insofern nur ein Teil ersetzt werden muss

In diesen Fällen müssen Sie einen Antrag auf Ersatz der Zulassungsbescheinigung stellen: * Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I und/oder Teil II * Beschädigung der Zulassungsbescheinigung Teil I und/oder Teil II * Diebstahl der Zulassungsbescheinigung Teil I und/oder Teil II

Wurde Ihre Zulassungsbescheinigung unrechtmäßig entwendet, müssen Sie dies bei der Polizei zur Anzeige bringen und die Anzeige beim Straßenverkehrsamt vorweisen können.

Ihre Anliegen ganz einfach digital erledigen

Durch die Nutzung des Online-Services können Sie viele Vorgänge aber effizienter erledigen. Hierzu zählen beispielsweise das erstmalige Anmelden eines Neuwagens, das Umschreiben eines Autos, die Zulassung eines Motorrads oder auch eine Außerbetriebsetzung. Den Weg zur Zulassungsstelle Stadt Rosenheim können Sie sich in diesen Fällen also sparen. Außerdem können Sie bei dieser Zulassungsstelle hier den Zulassungsprozess vom Kfz-Kennzeichen bis zur Zahlung online abschließen.

So wickeln Sie die gesamte Anmeldung Ihres Autos bequem, schnell und kostengünstig von zu Hause aus ab. Binnen weniger Minuten haben Sie alle Schritte zur Beantragung Ihres neuen Kfz-Kennzeichens abgewickelt. Dank den verschlüsselten Verbindungen sind Ihre Daten in unserem Serviceportal absolut sicher. Die von uns angewandten Verfahren, entsprechen immer den aktuellsten Sicherheits- und Datenschutzvorgaben.

Außerbetriebsetzung eines Kraftfahrzeugs in Stadt Rosenheim

Eine Außerbetriebnahme Ihres Kraftfahrzeugs könnte für Sie infrage kommen, wenn Sie Ihr Fahrzeug nicht verkaufen wollen, es aber trotz dessen zurzeit nicht nutzen. So können Sie auf schnellem Wege Kosten wie auch Steuern sparen. Ausgeschlossen ist allerdings die Nutzung Ihres Fahrzeugs, während es stillgelegt ist. Zur Abmeldung eines Kraftfahrzeugs in der Zulassungsstelle Stadt Rosenheim werden die gleichen Unterlagen benötigt wie zur Anmeldung. Zusätzlich benötigen Sie Ihre Nummernschilder. Der Zeitraum der Außerbetriebnahme eines Kraftfahrzeugs ist auf sieben Jahre beschränkt. Die Zulassungsstelle Stadt Rosenheim ist zudem Ihr richtiger Ansprechpartner, wenn Sie Ihr Fahrzeug betreffs nicht länger gegebener Fahrtüchtigkeit verschrotten lassen möchten.

Zahlungsmöglichkeiten in der Zulassungsstelle Stadt Rosenheim

Bedingt durch die Art der Dienstleistung werden unterschiedliche Beträge an Gebühren für die Bearbeitung fällig, die Ihnen der zuständige Beamte gerne erklärt. Die Zahlung kann in bar oder mit der EC-Karte durchgeführt werden und muss in der Zulassungsstelle Stadt Rosenheim direkt verrichtet werden.

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