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Anschrift der Zulassungsstelle Kreis Rosenheim

  • Äußere Oberaustraße 4 im Rosenheimer Aicherpark
    83026 Rosenheim

Kontaktdaten der Zulassungsstelle Kreis Rosenheim

Öffnungszeiten der Zulassungsstelle Kreis Rosenheim

Montag 07.30 - 13.00 Uhr
Dienstag 07.30 - 13.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch 07.30 - 13.00 Uhr
Donnerstag 07.30 - 12.00 Uhr und 14.00 - 17.00 Uhr
Freitag 07.30 - 12.00 Uhr

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Zulassungsstelle Landkreis Rosenheim

Zulassungsservice Landkreis Rosenheim

Für die Anmeldung und auch Ummeldung Ihres Kraftfahrzeugs, Eintragung, Änderung und Korrektur von Fahrzeugdokumenten, sowie für die Ausgabe von Nummernschildern und anderen Kennzeichen ist Ihre Kfz-Zulassungsstelle in Landkreis Rosenheim zuständig.

Um das Terminmanagement so unkompliziert wie möglich zu halten, können Sie für gewöhnlich hier online einen Termin buchen.

Die unterschiedlichen Leistungen auf einen Blick

Sie können in der Kfz-Zulassungsstelle Landkreis Rosenheim verschiedene Dienstleistungen in Anspruch nehmen. Um welche es sich dabei konkret handelt, entnehmen Sie der folgenden Auflistung.

  • An- und Abmeldung von Fahrzeugen
  • Ausstellung von Kennzeichen und Plaketten
  • Eintragung, Änderung und Berichtigung
  • Verlust oder Diebstahl der Kennzeichen melden
  • Ausstellung von Kfz-Papieren
  • Ersatz von Kfz-Kennzeichen und Zulassungsbescheinigung (Teil I und Teil II)
  • Ersterteilung Fahrerlaubnis
  • Erweiterung der Fahrerlaubnis
  • Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
  • Neuerteilung Fahrerlaubnis nach Entzug
  • Internationaler Führerschein
  • Ausstellung von Bewohnerparkausweisen
  • Ausstellung von Ersatzdokumenten
  • Parkerleichterung für schwerbehinderte Menschen
  • Akteneinsicht

Auto anmelden in Landkreis Rosenheim

In der Zulassungsstelle Landkreis Rosenheim können Sie diese Kraftfahrzeuge anmelden:

  • Neu- und Gebrauchtfahrzeuge
  • Importfahrzeuge aus dem Ausland
  • Gebrauchtfahrzeuge aus dem EU-Ausland
  • Oldtimer

Unerlässlich für die Anmeldung Ihres Fahrzeugs ist dabei, dass Sie Ihren Hauptwohnsitz in Landkreis Rosenheim in Bayern haben. Auch als Unternehmer, Gewerbetreibender oder Freiberufler müssen Sie zwingend Ihren Hauptsitz in Landkreis Rosenheim haben.

Unverzichtbare Papiere zur Kfz Zulassung in Landkreis Rosenheim

Wenn Sie sich für die Kfz-Zulassung in Landkreis Rosenheim anmelden, sollten Sie optimal vorbereitet sein, damit Sie nicht noch einmal wiederkommen müssen. Es ist wichtig, alle erforderlichen Dokumente mitzubringen. Damit Sie Ihr Auto anmelden können, benötigen Sie:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Zulassungsbescheinigung Teil I und II
  • Nachweis über gültige Hauptuntersuchung
  • Elektronische Versicherungsbestätigung in Form der eVB-Nummer
  • Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer

Um ein Kraftfahrzeug, das aus dem Ausland stammt, in Landkreis Rosenheim zu registrieren, sind weitere Unterlagen wie ein Kaufvertrag, eine Originalrechnung und die EG-Konformitätserklärung (COC) erforderlich. Falls der Fahrzeughalter selbst die Anmeldung nicht selbst durchführen kann, muss die entsandte Person eine Vollmacht vorlegen. Möchten Sie als juristische Person, Firma oder Vereinigung ein Kraftfahrzeug anmelden, bringen Sie bitte außerdem einen Handels- oder Vereinsregisterauszug wie auch eine Gewerbeanmeldung mit.

Auto ummelden in Landkreis Rosenheim

In unterschiedlichen Fällen muss ein Kraftfahrzeug umgemeldet werden. Dazu gehört ein Umzug innerhalb von Landkreis Rosenheim (womöglich mit gleichzeitigem Halterwechsel) und der Umzug von einer anderen Stadt nach Landkreis Rosenheim. Dabei ist es unumgänglich, dass Ihr Hauptwohnsitz bei der Ummeldung Ihres Fahrzeugs in Landkreis Rosenheim verbleibt. In Bezug auf die notwendigen Dokumente orientieren Sie sich ganz einfach an der oben aufgeführten Liste zum Anmelden eines Fahrzeugs.

Ersatz der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II beim Straßenverkehrsamt Landkreis Rosenheim

Gleich wie beim An- und Ummelden Ihres Kraftfahrzeugs in Landkreis Rosenheim (Bayern) ist es auch bei der Beantragung von Ersatz der Zulassungsbescheinigung relevant, dass sich der Hauptwohnsitz des Halters dort befindet. Um sich auf den Termin in Ihrem Straßenverkehrsamt Landkreis Rosenheim bestens vorzubereiten, sollten Sie die im Folgenden aufgelisteten Dokumente vorher heraussuchen und zu Ihrem Termin mitbringen:

  • Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass)
  • Bescheinigung der letzten Hauptuntersuchung
  • eidesstattliche Versicherung
  • ggf. Teil I oder II der Zulassungsbescheinigung, insofern nur ein Teil ersetzt werden muss

Der Antrag auf Ersatz der Zulassungsbescheinigung kann aufgrund von Verlust, Beschädigung oder Diebstahl erfolgen. Im Falle eines Diebstahls muss dieser bei der Polizei angezeigt werden. Die Anzeige bringen Sie bitte zum Termin in Ihrem Straßenverkehrsamt mit.

Diese Angelegenheiten können Sie in Landkreis Rosenheim auch digital durchführen

Die Zulassungsstelle Landkreis Rosenheim bietet eine bequeme digitale Option, mit der viele Vorgänge online erledigt werden können. Bei diesen Vorgängen handelt es sich sowohl um die Zulassung Ihres Autos oder Motorrads, die Umschreibung Ihres Fahrzeuges, die Außerbetriebsetzung als auch die Wiederzulassung Ihres Kfz. So können Sie sich ganz leicht den Weg zur Zulassungsstelle Landkreis Rosenheim und vor allem auch die wertvolle Zeit sparen. Brauchen Sie ein neues Kfz-Kennzeichen, haben Sie die Möglichkeit, dieses hier zu beantragen und auch direkt zu zahlen, ohne bei der Zulassungsstelle vorstellig zu werden.

Die Anmeldung eines Fahrzeugs kann also auch simpel und kostengünstig sein! Den vollständigen Reservierungsprozess für Ihr gewünschtes Kfz-Kennzeichen durchlaufen Sie in nur wenigen Minuten. Unser Serviceportal bietet Ihnen dabei einen absoluten Schutz Ihrer Daten durch verschlüsselte Verbindungen. Um dies zu sichern, erfüllen unsere Verfahren jederzeit die gegenwärtigen Sicherheits- und Datenschutzbestimmungen.

Kfz außer Betrieb nehmen in Landkreis Rosenheim

Wenn Sie Ihr Kraftfahrzeug auf absehbare Zeit nicht benötigen, aber trotzdem nicht dazu bereit sind, es zu verkaufen, bietet sich die Alternative der Stilllegung an. So können Sie Steuern und andere Kosten reduzieren und das Fahrzeug weiterhin besitzen. Während dieser Zeit ist das Fahren des Fahrzeugs allerdings nicht erlaubt. Zur Abmeldung eines Kraftfahrzeugs in der Zulassungsstelle Landkreis Rosenheim werden die gleichen Unterlagen benötigt wie zur Anmeldung. Daneben benötigen Sie Ihre Nummernschilder. Eine Außerbetriebnahme Ihres Kfz darf eine Zeitspanne von sieben Jahren nicht überschreiten. Die Zulassungsstelle Landkreis Rosenheim ist zudem der richtige Ansprechpartner, wenn Sie Ihr Fahrzeug angesichts nicht länger gegebener Fahrtüchtigkeit verschrotten lassen möchten.

Zahlung der Servicegebühren in der Zulassungsstelle Landkreis Rosenheim

Je nachdem, welche Dienstleistungen Sie in Anspruch genommen haben, sind unterschiedlich hohe Gebühren fällig. Die genaue Bearbeitungsgebühr wird Ihnen der für Sie zuständige Beamte während Ihres Termins nennen. In der Zulassungsstelle Landkreis Rosenheim müssen die Zahlungen direkt durchgeführt werden. Beides, Barzahlung und auch die Bezahlung mit Girokarte, sind hier möglich.

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