Wappen Schwerin Zulassungsstelle Schwerin


Ortsschild Schwerin

Anschrift der Zulassungsstelle Ludwigslust Kreis

  • Heinrich-Hertz-Ring 2
    19061 Schwerin

Kontaktdaten der Zulassungsstelle Ludwigslust Kreis

Öffnungszeiten der Zulassungsstelle Ludwigslust Kreis

Montag 08.00 - 13.00 Uhr
Dienstag 08.00 - 13.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr
Mittwoch 08.00 - 13.00 Uhr
Donnerstag 08.00 - 13.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr
Freitag 08.00 - 13.00 Uhr

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Zulassungsstelle Schwerin

Hierfür ist die Zulassungsstelle Schwerin verantwortlich

Für die Anmeldung und auch Ummeldung Ihres Kraftfahrzeugs, Eintragung, Änderung und Korrektur von Fahrzeugdokumenten, sowie für die Ausgabe von Nummernschildern und anderen Kennzeichen ist Ihre Kfz-Zulassungsstelle in Schwerin verantwortlich.

Gesamtheit aller Serivces

Die Zuständigkeit der Zulassungsstelle Schwerin umfasst diverse Dienstleistungen. Konkret sind diese im Folgenden aufgelistet.

  • An- und Abmeldung von Fahrzeugen
  • Ausstellung von Kennzeichen und Plaketten
  • Eintragung, Änderung und Berichtigung
  • Verlust oder Diebstahl der Kennzeichen melden
  • Ausstellung von Kfz-Papieren
  • Ersatz von Kfz-Kennzeichen und Zulassungsbescheinigung (Teil I und Teil II)
  • Ersterteilung Fahrerlaubnis
  • Erweiterung der Fahrerlaubnis
  • Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
  • Neuerteilung Fahrerlaubnis nach Entzug
  • Internationaler Führerschein
  • Ausstellung von Bewohnerparkausweisen
  • Ausstellung von Ersatzdokumenten
  • Parkerleichterung für schwerbehinderte Menschen
  • Akteneinsicht

Auto zulassen Schwerin

Ihre Kfz Zulassungsstelle Schwerin ist für die Anmeldung Ihres Fahrzeugs zuständig, wenn es sich um ein fabrikneues, aus dem Ausland eingeführtes oder gebrauchtes Kfz handelt oder Sie einen Oldtimer auf sich anmelden lassen möchten. Um Ihr Kfz in Schwerin, Mecklenburg-Vorpommern anmelden zu können, ist es zwingend notwendig, dass auch Ihr Hauptwohnsitz sich ebenda befindet. Auch Unternehmen und Gewerbetreibende sind von dieser Regel nicht ausgeschlossen und müssen ihren Hauptsitz in Schwerin haben.

Unerlässliche Dokumente zur Kfz Zulassung in Schwerin

Planen Sie einen Termin zum Anmelden Ihres Kraftfahrzeugs in Schwerin, sollten Sie sich genau vorbereiten, um ein zweites Erscheinen zu vermeiden. Vorbereitung heißt in diesem Fall, die wichtigen Dokumente dabei zu haben. Dabei handelt es sich um folgende:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Zulassungsbescheinigung Teil I und II
  • Nachweis über gültige Hauptuntersuchung
  • Elektronische Versicherungsbestätigung in Form der eVB-Nummer
  • Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer

Handelt es sich bei dem Kraftfahrzeug um einen Import aus dem Ausland, müssen Sie zur Anmeldung in Schwerin weitere Dokumente, wie den Kaufvertrag, die Originalrechnung und die EG-Übereinstimmungserklärung (COC) dabeihaben. Kann der Halter des Fahrzeuges die Anmeldung nicht persönlich durchführen, muss er eine Vollmacht ausstellen. Für die Anmeldung eines Kfz von einer juristischen Person, Firma oder Vereinigung muss des Weiteren ein Handels- oder Vereinsregisterauszug wie auch eine Gewerbeanmeldung vorgelegt werden.

So melden Sie Ihr Auto in Schwerin um

Es kann ganz verschiedene Gründe geben, warum Sie Ihr Kfz ummelden möchten. Dies kann sein, ein Umzug innerhalb von Schwerin, bei dem ggf. auch ein Halterwechsel stattgefunden hat, oder auch der Umzug aus einer anderen Stadt nach Schwerin sein. Wichtig beim Ummelden Ihres Autos oder Motorrads ist, dass sich Ihr Hauptwohnsitz immer noch in Schwerin befindet. Die hierfür benötigten Unterlagen sind dieselben, wie in der oben vorzufindenden Liste zur Zulassung eines Kfz. So ist das Ummelden eines Fahrzeugs für private Halter wie auch Unternehmen möglich.

Folgende Dokumente brauchen Sie für einen Antrag auf Ersatz der Zulassungsbescheinigung in Schwerin

Wollen Sie beim Straßenverkehrsamt in Schwerin (Mecklenburg-Vorpommern) Ersatz für die Zulassungsbescheinigung beantragen, müssen Sie auch dort mit Ihrem Hauptwohnsitz gemeldet sein. Um sich auf den Termin in Ihrem Straßenverkehrsamt Schwerin richtig vorzubereiten, sollten Sie die im Folgenden aufgelisteten Dokumente im Vorhinein heraussuchen und zu Ihrem Termin mitbringen:

  • Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass)
  • Bescheinigung der letzten Hauptuntersuchung
  • eidesstattliche Versicherung
  • ggf. Teil I oder II der Zulassungsbescheinigung, insofern nur ein Teil ersetzt werden muss

Gründe für einen Antrag auf Ersatz der Zulassungsbescheinigung können Verlust, Beschädigung oder Diebstahl sein. Ist Letzteres der Fall, sind Sie angehalten, bei der Polizei Anzeige zu erstatten und diese Anzeige – neben den oben aufgelisteten Dokumenten – bei der Zulassungsbehörde zur Einsicht vorzulegen.

Stilllegung eines Kraftfahrzeugs in Schwerin

Gedenken Sie, Ihr Fahrzeug für einen gewissen Zeitraum nicht mehr zu nutzen, jedoch trotzdem nicht dazu bereit sind, es zu verkaufen, bietet sich die Alternative der Stilllegung an. So können Sie Steuern und andere Kosten reduzieren und das Fahrzeug weiterhin besitzen. Während dieser Zeit ist das Fahren des Fahrzeugs allerdings nicht erlaubt. Die notwendigen Unterlagen für die Abmeldung eines Kraftfahrzeugs in Schwerin entsprechen der Liste von Dokumenten zur Anmeldung. Darüber hinaus müssen Sie Ihre Nummernschilder mitbringen. Es ist erlaubt, das Fahrzeug für eine Dauer von bis zu sieben Jahren außer Betrieb zu nehmen und anschließend wieder in Betrieb zu nehmen. Wenn Sie Ihr Kennzeichen für nur ein Jahr nicht nutzen möchten, können Sie es gegen eine geringe Gebühr reservieren, damit es nicht an andere vergeben wird. Die Zulassungsstelle Schwerin ist zudem der richtige Ansprechpartner, wenn Sie Ihr Fahrzeug aufgrund von nicht länger gegebener Fahrtüchtigkeit verschrotten lassen möchten.

Zahlung der Servicegebühren in der Zulassungsstelle Schwerin

Für die unterschiedlichen Dienstleistungen wird entsprechend eine Bearbeitungsgebühr fällig. Die Höhe dieser nennt Ihnen natürlich der zuständige Beamte. Zahlungen werden in der Zulassungsstelle Schwerin sofort nach dem Termin abgewickelt. Hierfür können Sie zwischen Bargeld oder Girokarte wählen.

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