Zulassungsstelle Neu-Ulm

Anschrift der Zulassungsstelle Kreis Neu-Ulm
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Kantstr. 8
8923 Neu-Ulm
Kontaktdaten der Zulassungsstelle Kreis Neu-Ulm
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Telefonnummer:0731 / 704-00
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Faxnummer:0731 / 704-069-0
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E-Mail-Adresse:
Öffnungszeiten der Zulassungsstelle Kreis Neu-Ulm |
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Montag | 07.30 - 12.30 Uhr |
Dienstag | 07.30 - 12.30 Uhr |
Mittwoch | 07.30 - 12.30 Uhr |
Donnerstag | 07.30 - 17.30 Uhr |
Freitag | 07.30 - 12.30 Uhr |
Zulassungsstelle Neu-Ulm
Zulassungsstelle Neu-Ulm Leistungen und Services
Möchten Sie Ihr Kraftfahrzeug an- oder ummelden, Nummernschilder oder sonstige Kennzeichen beantragen oder Fahrzeugpapiere eintragen, ändern oder berichtigen lassen, ist die Zulassungsstelle Neu-Ulm für Sie zuständig.
Die Online-Buchung eines Termins ist dabei für viele Angelegenheiten hier möglich.
Welche Leistungen die Zulassungsstelle Neu-Ulm konkret bietet
Die Zuständigkeit der Zulassungsstelle Neu-Ulm enthält unterschiedliche Dienstleistungen. Konkret sind diese im Folgenden aufgelistet.
- An- und Abmeldung von Fahrzeugen
- Ausstellung von Kennzeichen und Plaketten
- Eintragung, Änderung und Berichtigung
- Verlust oder Diebstahl der Kennzeichen melden
- Ausstellung von Kfz-Papieren
- Ersatz von Kfz-Kennzeichen und Zulassungsbescheinigung (Teil I und Teil II)
- Ersterteilung Fahrerlaubnis
- Erweiterung der Fahrerlaubnis
- Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
- Neuerteilung Fahrerlaubnis nach Entzug
- Internationaler Führerschein
- Ausstellung von Bewohnerparkausweisen
- Ausstellung von Ersatzdokumenten
- Parkerleichterung für schwerbehinderte Menschen
- Akteneinsicht
Auto anmelden in Neu-Ulm
Wollen Sie ein Kraftfahrzeug zulassen, das fabrikneu, importiert oder gebraucht ist, können Sie sich hierfür an die Kfz Zulassungsstelle in Neu-Ulm wenden. Ebenfalls ist die Anmeldung von Oldtimern möglich. Essentiell für die Anmeldung Ihres Kfz ist dabei, dass Sie Ihren Hauptwohnsitz in Neu-Ulm in Bayern haben. Auch als Unternehmer, Gewerbetreibender oder Freiberufler müssen Sie zwingend Ihren Hauptsitz in Neu-Ulm haben.
Diese Papiere benötigen Sie für die Zulassung Ihres Autos in Neu-Ulm
Möchten Sie Ihr Kfz in Neu-Ulm zulassen, ist es wichtig, einige unerlässliche Unterlagen mitzubringen. Wer gut organisiert ist, spart sich Zeit und Mühe, einen weiteren Termin vereinbaren zu müssen. Die wichtigen Unterlagen finden Sie hier:
- Personalausweis oder Reisepass
- Zulassungsbescheinigung Teil I und II
- Nachweis über gültige Hauptuntersuchung
- Elektronische Versicherungsbestätigung in Form der eVB-Nummer
- Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer
Handelt es sich bei dem Kraftfahrzeug um einen Import aus dem Ausland, müssen Sie zur Anmeldung in Neu-Ulm weitere Dokumente, wie den Kaufvertrag, die Originalrechnung und die EG-Übereinstimmungserklärung (COC) dabeihaben. Kann der Halter des Fahrzeuges die Anmeldung nicht persönlich ausführen, muss er eine Vollmacht ausstellen. Möchten Sie als juristische Person, Firma oder Vereinigung ein Kraftfahrzeug anmelden, bringen Sie bitte darüber hinaus einen Handels- oder Vereinsregisterauszug sowie eine Gewerbeanmeldung mit.
So melden Sie Ihr Auto in Neu-Ulm um
Vielerlei Ursachen können dazu führen, dass Sie Ihr Auto ummelden müssen. Vielleicht sind Sie kürzlich umgezogen, ganz gleich, ob innerhalb von Neu-Ulm oder aus einer anderen Stadt. Bei diesem Umzug kann auch ein Halterwechsel stattgefunden haben. Dabei ist es unumgänglich, dass Ihr Hauptwohnsitz bei der Ummeldung Ihres Autos in Neu-Ulm verbleibt. Um sich optimal auf Ihren Termin vorzubereiten, halten Sie dieselben Dokumente bereit, welche auch zur Anmeldung eines Kfz benötigt werden. Wenn Sie dies bedenken, ist das Ummelden sowohl als privater Halter als auch als Unternehmen eine unkomplizierte Angelegenheit.
Die Unterlagen brauchen Sie für einen Antrag auf Ersatz der Zulassungsbescheinigung in Neu-Ulm
Gleichermaßen wie beim An- und Ummelden Ihres Kraftfahrzeugs in Neu-Ulm (Bayern) ist es auch bei der Beantragung von Ersatz der Zulassungsbescheinigung wichtig, dass sich der Hauptwohnsitz des Halters dort befindet. Vor Ihrem Termin im Straßenverkehrsamt Neu-Ulm sollten Sie die hier aufgeführten Dokumente heraussuchen und sie vor Ort bereithalten:
- Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass)
- Bescheinigung der letzten Hauptuntersuchung
- eidesstattliche Versicherung
- ggf. Teil I oder II der Zulassungsbescheinigung, insofern nur ein Teil ersetzt werden muss
Ursachen für einen Antrag auf Ersatz der Zulassungsbescheinigung können Verlust, Beschädigung oder Diebstahl sein. Ist Letzteres der Fall, sind Sie angehalten, bei der Polizei Anzeige zu erstatten und diese Anzeige – neben den oben aufgezählten Dokumenten – bei der Zulassungsbehörde zur Einsicht vorzulegen.
Außerbetriebsetzung eines Kraftfahrzeugs in Neu-Ulm
Eine Außerbetriebnahme Ihres Kraftfahrzeugs könnte für Sie eine Möglichkeit sein, wenn Sie Ihr Fahrzeug nicht verkaufen wollen, es aber dennoch aktuell nicht nutzen. So können Sie auf einfachem Wege Kosten wie auch Steuern sparen. Ausgeschlossen ist allerdings die Nutzung Ihres Fahrzeugs, während es stillgelegt ist. Die nötigen Unterlagen für die Abmeldung eines Kraftfahrzeugs in Neu-Ulm entsprechen der Liste von Dokumenten zur Anmeldung. Darüber hinaus müssen Sie Ihre Nummernschilder mitbringen. Eine Stilllegung Ihres Kfz darf eine Zeitspanne von sieben Jahren nicht überschreiten. Planen Sie, Ihr Fahrzeug außer Betrieb zu nehmen, um es zu verschrotten, wenden Sie sich bitte ebenfalls an die Zulassungsstelle Neu-Ulm.
Zahlungsmöglichkeiten bei Ihrem Termin in der Zulassungsstelle Neu-Ulm
Für die unterschiedlichen Dienstleistungen wird immer eine Bearbeitungsgebühr fällig. Die Höhe dieser nennt Ihnen gerne der zuständige Beamte. In der Zulassungsstelle Neu-Ulm müssen die Zahlungen direkt durchgeführt werden. Beides, Barzahlung oder die Bezahlung mit Girokarte, sind hier möglich.
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