Wappen Landkreis Straubing-Bogen Zulassungsstelle Landkreis Straubing-Bogen


Ortsschild Landkreis.Straubing-Bogen

Anschrift der Zulassungsstelle Kreis Straubing-Bogen

  • Leutnerstr. 15
    94315 Straubing

Kontaktdaten der Zulassungsstelle Kreis Straubing-Bogen

Öffnungszeiten der Zulassungsstelle Kreis Straubing-Bogen

Montag 07.45 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr
Dienstag 07.45 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr
Mittwoch 07.45 - 12.00 Uhr
Donnerstag 07.45 - 12.00 Uhr und 13.00 - 17.00 Uhr
Freitag 07.45 - 12.00 Uhr

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Straubing

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Zulassungsstelle Landkreis Straubing-Bogen

Zulassungsstelle Landkreis Straubing-Bogen Dienstleistungen und Services

Die Zulassungsstelle für Kraftfahrzeuge in Landkreis Straubing-Bogen kümmert sich um die An- und Ummeldung von Kraftfahrzeugen, Ausstellung verschiedener Kennzeichen und Eintragung, Aktualisierung und Korrektur von Fahrzeugpapieren.

Die unterschiedlichen Services auf einen Blick

Die Zuständigkeit der Zulassungsstelle Landkreis Straubing-Bogen beinhaltet verschiedenste Dienstleistungen. Konkret sind diese im Folgenden aufgelistet.

  • An- und Abmeldung von Fahrzeugen
  • Ausstellung von Kennzeichen und Plaketten
  • Eintragung, Änderung und Berichtigung
  • Verlust oder Diebstahl der Kennzeichen melden
  • Ausstellung von Kfz-Papieren
  • Ersatz von Kfz-Kennzeichen und Zulassungsbescheinigung (Teil I und Teil II)
  • Ersterteilung Fahrerlaubnis
  • Erweiterung der Fahrerlaubnis
  • Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
  • Neuerteilung Fahrerlaubnis nach Entzug
  • Internationaler Führerschein
  • Ausstellung von Bewohnerparkausweisen
  • Ausstellung von Ersatzdokumenten
  • Parkerleichterung für schwerbehinderte Menschen
  • Akteneinsicht

Kfz-Zulassung Landkreis Straubing-Bogen

Müssen Sie ein Kraftfahrzeug zulassen, das fabrikneu, importiert oder gebraucht ist, können Sie sich hierfür an die Kfz Zulassungsstelle in Landkreis Straubing-Bogen wenden. Ebenfalls ist die Anmeldung von Oldtimern möglich. Um Ihr Kfz in Landkreis Straubing-Bogen, Bayern anmelden zu können, ist es zwingend nötig, dass auch Ihr Hauptwohnsitz sich ebenda befindet. Auch Unternehmen und Gewerbetreibende sind von dieser Regel nicht ausgeschlossen und müssen ihren Hauptsitz in Landkreis Straubing-Bogen haben.

Unverzichtbare Papiere zur Kfz Zulassung in Landkreis Straubing-Bogen

Möchten Sie Ihr Kfz in Landkreis Straubing-Bogen zulassen, ist es wichtig, einige unerlässliche Unterlagen mitzubringen. Wer gut vorbereitet ist, spart sich Zeit und Mühe, einen weiteren Termin vereinbaren zu müssen. Die wichtigen Unterlagen finden Sie hier:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Zulassungsbescheinigung Teil I und II
  • Nachweis über gültige Hauptuntersuchung
  • Elektronische Versicherungsbestätigung in Form der eVB-Nummer
  • Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer

Möchten Sie ein Kraftfahrzeug aus dem Ausland in Landkreis Straubing-Bogen anmelden, benötigen Sie dazu weitere Dokumente, wie den Kaufvertrag, die Originalrechnung und die EG-Übereinstimmungserklärung (COC). Eine Vollmacht muss ausgestellt werden, sollte jemand anderes als der Fahrzeughalter zur Anmeldung des Fahrzeuges entsandt werden. Juristische Personen, Firmen und Vereinigungen müssen für die Anmeldung eines Kraftfahrzeugs ergänzend einen Handels- oder Vereinsregisterauszug sowie eine Gewerbeanmeldung vorlegen.

Das müssen Sie beim Ummelden eines Autos in Landkreis Straubing-Bogen beachten

Es kann ganz verschiedene Gründe haben, warum Sie Ihr Auto ummelden möchten. Dies kann sein, ein Umzug innerhalb von Landkreis Straubing-Bogen, bei dem ggf. auch ein Halterwechsel stattgefunden hat, oder auch der Umzug aus einer anderen Stadt nach Landkreis Straubing-Bogen sein. Wichtig beim Ummelden Ihres Autos oder Motorrads ist, dass sich Ihr Hauptwohnsitz nach wie vor in Landkreis Straubing-Bogen befindet. Um sich ideal auf Ihren Termin vorzubereiten, halten Sie dieselben Dokumente bereit, welche auch zur Anmeldung eines Kfz benötigt werden. Wenn Sie dies beachten, ist das Ummelden sowohl als privater Halter als auch als Unternehmen eine unkomplizierte Angelegenheit.

Das müssen Sie zum Beantragen von Ersatz der Zulassungsbescheinigung in Landkreis Straubing-Bogen berücksichtigen

Gleich wie beim An- und Ummelden Ihres Kraftfahrzeugs in Landkreis Straubing-Bogen (Bayern) ist es auch bei der Beantragung von Ersatz der Zulassungsbescheinigung wichtig, dass sich der Hauptwohnsitz des Halters dort befindet. Vor Ihrem Termin im Straßenverkehrsamt Landkreis Straubing-Bogen sollten Sie die hier aufgeführten Dokumente herauslegen und sie vor Ort bereithalten:

  • Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass)
  • Bescheinigung der letzten Hauptuntersuchung
  • eidesstattliche Versicherung
  • ggf. Teil I oder II der Zulassungsbescheinigung, insofern nur ein Teil ersetzt werden muss

In diesen Fällen müssen Sie einen Antrag auf Ersatz der Zulassungsbescheinigung stellen: * Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I und/oder Teil II * Beschädigung der Zulassungsbescheinigung Teil I und/oder Teil II * Diebstahl der Zulassungsbescheinigung Teil I und/oder Teil II

Im Falle eines Diebstahls muss dieser bei der Polizei angezeigt werden. Die Anzeige bringen Sie bitte zum Termin in Ihrer Zulassungsstelle mit.

Digitales Serviceportal der Zulassungsstelle Landkreis Straubing-Bogen

Durch die Nutzung des Online-Services können Sie viele Vorgänge aber effizienter erledigen. Dazu gehören:

  • die Zulassung eines Neuwagens
  • die Zulassung eines Motorrads
  • das Umschreiben eines Fahrzeugs
  • die Außerbetriebsetzung wie auch die Wiederzulassung eines Fahrzeugs

Den Weg zur Zulassungsstelle Landkreis Straubing-Bogen können Sie sich in diesen Fällen also sparen. Auch den kompletten Prozess von der Beantragung Ihres Kfz-Kennzeichens bis hin zur Zahlung können Sie hier digital abwickeln.

Unkompliziert, schnell und kostengünstig von zu Hause! Mit geringem Zeitaufwand ist der Reservierungsprozess für Ihr Kfz-Kennzeichen abgeschlossen. Unser Serviceportal bietet Ihnen dabei einen erstklassigen Schutz Ihrer Daten durch verschlüsselte Verbindungen. Um dies zu garantieren, erfüllen unsere Verfahren jederzeit die gegenwärtigen Sicherheits- und Datenschutzbestimmungen.

Stilllegung eines Kfz in Landkreis Straubing-Bogen

Die Stilllegung eines Kraftfahrzeugs ergibt dann Sinn, wenn es auf absehbare Zeit nicht genutzt werden soll. Sie bietet eine gute Möglichkeit, laufende Kosten und Steuern einzusparen, ohne das Fahrzeug tatsächlich abgeben zu müssen. Fahren dürfen Sie Ihr Fahrzeug in dieser Zeit jedoch nicht. Die nötigen Unterlagen für die Abmeldung eines Kraftfahrzeugs in Landkreis Straubing-Bogen entsprechen der Liste von Dokumenten zur Anmeldung. Darüber hinaus müssen Sie Ihre Nummernschilder mitbringen. Eine Stilllegung Ihres Kfz darf einen Zeitrahmen von sieben Jahren nicht überschreiten. Die Zulassungsstelle Landkreis Straubing-Bogen ist zudem der richtige Ansprechpartner, wenn Sie Ihr Fahrzeug betreffs nicht länger gegebener Fahrtüchtigkeit verschrotten lassen möchten.

Zahlungsmöglichkeiten in der Zulassungsstelle Landkreis Straubing-Bogen

Je nachdem, welche Services Sie in Anspruch genommen haben, sind unterschiedlich hohe Gebühren fällig. Die genaue Bearbeitungsgebühr wird Ihnen der für Sie zuständige Beamte während Ihres Termins nennen. Zahlungen werden in der Zulassungsstelle Landkreis Straubing-Bogen direkt abgewickelt. Hierbei können Sie zwischen Bargeld oder Girokarte wählen.

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