Zulassungsstelle Schwabmünchen / Landkreis Augsburg
Anschrift der Zulassungsstelle Landkreis Augsburg
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Fuggerstraße 10
86830 Schwabmünchen
Kontaktdaten der Zulassungsstelle Landkreis Augsburg
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Telefonnummer:0821 3102 3333
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0821 3102 2821
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Faxnummer:0821 3102 1821
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E-Mail-Adresse:
Öffnungszeiten der Zulassungsstelle Landkreis Augsburg |
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Montag | 07:30 - 12:30 und 14:00 - 16:00 |
Dienstag | 07:30 - 12:30 und 14:00 - 16:00 |
Mittwoch | 07:30 - 12:30 |
Donnerstag | 07:30 - 12:30 und 14:00 - 17:30 |
Freitag | 07:30 - 12:30 |
Zulassungsstelle Landkreis Augsburg
Zulassungsservice Schwabmünchen / Landkreis Augsburg
Für die Anmeldung und auch Ummeldung Ihres Kraftfahrzeugs, Eintragung, Änderung und Korrektur von Fahrzeugdokumenten, sowie für die Ausgabe von Nummernschildern und anderen Kennzeichen ist Ihre Kfz-Zulassungsstelle in Schwabmünchen / Landkreis Augsburg befugt.
Für viele Angelegenheiten besteht die Option, hier online einen Termin zu buchen.
Alle Leistungen auf einen Blick
Die Zulassungsstelle Schwabmünchen / Landkreis Augsburg offeriert eine Reihe von Dienstleistungen. Eine Auflistung dieser finden Sie hier:
- An- und Abmeldung von Fahrzeugen
- Ausstellung von Kennzeichen und Plaketten
- Eintragung, Änderung und Berichtigung
- Verlust oder Diebstahl der Kennzeichen melden
- Ausstellung von Kfz-Papieren
- Ersatz von Kfz-Kennzeichen und Zulassungsbescheinigung (Teil I und Teil II)
- Ersterteilung Fahrerlaubnis
- Erweiterung der Fahrerlaubnis
- Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
- Neuerteilung Fahrerlaubnis nach Entzug
- Internationaler Führerschein
- Ausstellung von Bewohnerparkausweisen
- Ausstellung von Ersatzdokumenten
- Parkerleichterung für schwerbehinderte Menschen
- Akteneinsicht
Auto anmelden in Schwabmünchen / Landkreis Augsburg
Bei Ihrer Zulassungsbehörde in Schwabmünchen / Landkreis Augsburg haben Sie die Möglichkeit, Kraftfahrzeuge zuzulassen, die fabrikneu, importiert oder gebraucht sind. Auch Oldtimer können hier an- oder umgemeldet werden. Unerlässlich für die Anmeldung Ihres Fahrzeugs ist dabei, dass Sie Ihren Hauptwohnsitz in Schwabmünchen / Landkreis Augsburg in Bayer haben. Auch als Unternehmer, Gewerbetreibender oder Freiberufler müssen Sie zwingend Ihren Hauptsitz in Schwabmünchen / Landkreis Augsburg haben.
Für die Kfz Zulassung in Schwabmünchen / Landkreis Augsburg notwendige Unterlagen
Wenn Sie sich für die Kfz-Zulassung in Schwabmünchen / Landkreis Augsburg anmelden, sollten Sie gut vorbereitet sein, damit Sie nicht noch einmal wiederkommen müssen. Es ist vonnöten, alle erforderlichen Dokumente mitzubringen. Damit Sie Ihr Auto anmelden können, benötigen Sie:
- Personalausweis oder Reisepass
- Zulassungsbescheinigung Teil I und II
- Nachweis über gültige Hauptuntersuchung
- Elektronische Versicherungsbestätigung in Form der eVB-Nummer
- Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer
Möchten Sie ein Kraftfahrzeug aus dem Ausland in Schwabmünchen / Landkreis Augsburg anmelden, benötigen Sie dazu weitere Unterlagen, wie den Kaufvertrag, die Originalrechnung und die EG-Übereinstimmungserklärung (COC). Eine Vollmacht muss ausgestellt werden, sollte jemand anderes anstelle des Fahrzeughalters zur Anmeldung des Fahrzeuges entsandt werden. Möchten Sie als juristische Person, Firma oder Vereinigung ein Kraftfahrzeug anmelden, bringen Sie bitte darüber hinaus einen Handels- oder Vereinsregisterauszug wie auch eine Gewerbeanmeldung mit.
So melden Sie Ihr Auto in Schwabmünchen / Landkreis Augsburg um
Es kann ganz verschiedene Gründe haben, warum Sie Ihr Auto ummelden möchten. Eine Kfz-Ummeldung ist notwendig, wenn:
- Sie innerhalb von Schwabmünchen / Landkreis Augsburg umgezogen sind
- Sie innerhalb von Schwabmünchen / Landkreis Augsburg umgezogen sind und ein Halterwechsel stattfand
- Sie aus einer anderen Stadt nach Schwabmünchen / Landkreis Augsburg gezogen sind
Dabei ist es unumgänglich, dass Ihr Hauptwohnsitz bei der Ummeldung Ihres Autos in Schwabmünchen / Landkreis Augsburg verbleibt. Um sich optimal auf Ihren Termin vorzubereiten, halten Sie dieselben Dokumente bereit, welche auch zur Anmeldung eines Kfz benötigt werden. Wenn Sie dies beachten, ist das Ummelden sowohl als privater Halter als auch als Unternehmen eine unkomplizierte Angelegenheit.
Hinweise zum Antrag auf Ersatz der Zulassungsbescheinigung beim Straßenverkehrsamt Schwabmünchen / Landkreis Augsburg
Auch für einen Antrag auf Ersatz der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II gilt: Der Halter des Kfz muss in Schwabmünchen / Landkreis Augsburg (Bayer) seinen Hauptwohnsitz haben. Für Ihren Termin im Straßenverkehrsamt Schwabmünchen / Landkreis Augsburg bringen Sie bitte diese Papiere mit:
- Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass)
- Bescheinigung der letzten Hauptuntersuchung
- eidesstattliche Versicherung
- ggf. Teil I oder II der Zulassungsbescheinigung, insofern nur ein Teil ersetzt werden muss
In diesen Fällen müssen Sie einen Antrag auf Ersatz der Zulassungsbescheinigung stellen: * Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I und/oder Teil II * Beschädigung der Zulassungsbescheinigung Teil I und/oder Teil II * Diebstahl der Zulassungsbescheinigung Teil I und/oder Teil II
Wurde Ihre Zulassungsbescheinigung unrechtmäßig entwendet, müssen Sie dies bei der Polizei zur Anzeige bringen und die Anzeige beim Straßenverkehrsamt vorzeigen.
Anliegen, die Sie im Serviceportal der Zulassungsstelle Schwabmünchen / Landkreis Augsburg durchführen können
Die Zulassungsstelle Schwabmünchen / Landkreis Augsburg bietet eine simple digitale Lösung, mit der viele Vorgänge online erledigt werden können. Bei diesen Vorgängen handelt es sich sowohl um die Zulassung Ihres Autos oder Motorrads, die Umschreibung Ihres Fahrzeuges, die Außerbetriebsetzung als auch die Wiederzulassung Ihres Kfz. So können Sie sich ganz einfach den Weg zur Zulassungsstelle Schwabmünchen / Landkreis Augsburg und vor allem auch die unersetzliche Zeit sparen. Außerdem können Sie bei dieser Zulassungsstelle hier{:rel="noopener noreferrer nofollow"} den Zulassungsprozess vom Kfz-Kennzeichen bis zur Zahlung online abschließen.
So wickeln Sie die gesamte Anmeldung Ihres Autos bequem, schnell und kostengünstig von zu Hause aus ab. In der Zeit von weniger Minuten haben Sie alle Schritte zur Beantragung Ihres neuen Kfz-Kennzeichens erledigt. Unser Serviceportal bietet Ihnen dabei einen absoluten Schutz Ihrer Daten durch verschlüsselte Verbindungen. Um dies zu gewährleisten, erfüllen unsere Verfahren jederzeit die gegenwärtigen Sicherheits- und Datenschutzbestimmungen.
Kraftfahrzeug außer Betrieb nehmen in Schwabmünchen / Landkreis Augsburg
Die Stilllegung eines Kraftfahrzeugs ergibt dann Sinn, wenn Sie als Halter es zwar für einen konkreten Zeitraum nicht nutzen möchten, ein Verkauf aber nicht infrage kommt. Sie bietet eine unkomplizierte Möglichkeit, laufende Kosten und Steuern einzusparen, ohne das Fahrzeug tatsächlich abgeben zu müssen. Fahren dürfen Sie Ihr Fahrzeug in dieser Zeit jedoch nicht. Die benötigten Unterlagen für die Abmeldung eines Kraftfahrzeugs in Schwabmünchen / Landkreis Augsburg entsprechen der Liste von Dokumenten zur Anmeldung. Zusätzlich müssen Sie Ihre Nummernschilder mitbringen. Der Zeitraum der Außerbetriebnahme eines Kraftfahrzeugs ist auf sieben Jahre begrenzt. Wollen Sie Ihr Kfz außer Betrieb nehmen, um es zu verschrotten, wenden Sie sich bitte ebenfalls an die Zulassungsstelle Schwabmünchen / Landkreis Augsburg.
Kosten und Zahlungsmöglichkeiten in der Zulassungsstelle Schwabmünchen / Landkreis Augsburg
Je nachdem, welche Services Sie in Anspruch genommen haben, werden unterschiedlich hohe Gebühren fällig. Die genaue Bearbeitungsgebühr wird Ihnen der für Sie zuständige Beamte beim Termin nennen. Die Zahlung kann in bar oder via EC-Karte erfolgen und muss in der Zulassungsstelle Schwabmünchen / Landkreis Augsburg direkt verrichtet werden.
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