Zulassungsstelle Landkreis Augsburg
Anschrift der Zulassungsstelle Kreis Augsburg
-
Prinzregentenpl. 4
86150 Augsburg
Kontaktdaten der Zulassungsstelle Kreis Augsburg
-
Telefonnummer:0821 3102 3333
-
Faxnummer:0821 324-3503
-
E-Mail-Adresse:
Öffnungszeiten der Zulassungsstelle Kreis Augsburg |
|
Montag | 08.00 - 15.00 Uhr |
Dienstag | 08.00 - 12.30 Uhr |
Mittwoch | 07.00 - 12.30 Uhr |
Donnerstag | 08.00 - 17.30 Uhr |
Freitag | 08.00 - 15.00 Uhr |
Weitere Zulassungsstellen für Kennzeichen "A"
Augsburg, Augsburg-Haunstetten-Siebenbrunn
Zulassungsstelle Landkreis Augsburg
Zulassungsstelle Landkreis Augsburg Dienstleistungen und Services
Für die Anmeldung und Ummeldung Ihres Kraftfahrzeugs, Eintragung, Änderung und Korrektur von Fahrzeugdokumenten, sowie für die Ausgabe von Nummernschildern und anderen Kennzeichen ist Ihre Kfz-Zulassungsstelle in Landkreis Augsburg zuständig.
Um das Terminmanagement so einfach wie möglich zu halten, können Sie für gewöhnlich hier online einen Termin buchen.
Die unterschiedlichen Services auf einen Blick
Die Zulassungsstelle Landkreis Augsburg offeriert eine Reihe von Dienstleistungen. Eine Auflistung dieser sehen Sie hier:
- An- und Abmeldung von Fahrzeugen
- Ausstellung von Kennzeichen und Plaketten
- Eintragung, Änderung und Berichtigung
- Verlust oder Diebstahl der Kennzeichen melden
- Ausstellung von Kfz-Papieren
- Ersatz von Kfz-Kennzeichen und Zulassungsbescheinigung (Teil I und Teil II)
- Ersterteilung Fahrerlaubnis
- Erweiterung der Fahrerlaubnis
- Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
- Neuerteilung Fahrerlaubnis nach Entzug
- Internationaler Führerschein
- Ausstellung von Bewohnerparkausweisen
- Ausstellung von Ersatzdokumenten
- Parkerleichterung für schwerbehinderte Menschen
- Akteneinsicht
Auto zulassen Landkreis Augsburg
Ihre Kfz Zulassungsstelle Landkreis Augsburg ist für die Anmeldung Ihres Fahrzeugs zuständig, wenn es sich um ein fabrikneues, aus dem Ausland eingeführtes oder gebrauchtes Kfz handelt oder Sie einen Oldtimer zulassen möchten. Unerlässlich für die Anmeldung Ihres Autos ist dabei, dass Sie Ihren Hauptwohnsitz in Landkreis Augsburg in Bayern haben. Auch als Unternehmer, Gewerbetreibender oder Freiberufler müssen Sie zwingend Ihren Hauptsitz in Landkreis Augsburg haben.
Diese Dokumente benötigen Sie für das Anmelden Ihres Autos in Landkreis Augsburg
Planen Sie einen Termin zum Anmelden Ihres Kraftfahrzeugs in Landkreis Augsburg, sollten Sie sich genau vorbereiten, um ein weiteres Erscheinen zu vermeiden. Vorbereitung heißt in diesem Fall, die wichtigen Dokumente dabei zu haben. Dabei handelt es sich um folgende:
- Personalausweis oder Reisepass
- Zulassungsbescheinigung Teil I und II
- Nachweis über gültige Hauptuntersuchung
- Elektronische Versicherungsbestätigung in Form der eVB-Nummer
- Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer
Um ein Kraftfahrzeug, das aus dem Ausland kommt, in Landkreis Augsburg zu registrieren, sind weitere Unterlagen wie ein Kaufvertrag, eine Originalrechnung und die EG-Konformitätserklärung (COC) erforderlich. Falls der Fahrzeughalter selbst die Anmeldung nicht in Persona durchführen kann, muss die entsandte Person eine Vollmacht vorlegen. Möchten Sie als juristische Person, Firma oder Vereinigung ein Kraftfahrzeug anmelden, bringen Sie bitte zusätzlich einen Handels- oder Vereinsregisterauszug und auch eine Gewerbeanmeldung mit.
So melden Sie Ihr Auto in Landkreis Augsburg um
Verschiedene Ursachen können dazu führen, dass Sie Ihr Auto ummelden müssen. Eine Kfz-Ummeldung ist notwendig, wenn:
- Sie innerhalb von Landkreis Augsburg umgezogen sind
- Sie innerhalb von Landkreis Augsburg umgezogen sind und ein Halterwechsel stattfand
- Sie aus einer anderen Stadt nach Landkreis Augsburg gezogen sind
Dabei ist es unumgänglich, dass Ihr Hauptwohnsitz bei der Ummeldung Ihres Autos in Landkreis Augsburg verbleibt. Um sich optimal auf Ihren Termin vorzubereiten, halten Sie dieselben Dokumente bereit, welche auch zur Anmeldung eines Kfz benötigt werden. Wenn Sie dies berücksichtigen, ist das Ummelden sowohl als privater Halter als auch als Unternehmen eine unkomplizierte Angelegenheit.
Ersatz der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II beim Straßenverkehrsamt Landkreis Augsburg
Möchten Sie beim Straßenverkehrsamt in Landkreis Augsburg (Bayern) Ersatz für die Zulassungsbescheinigung beantragen, müssen Sie auch dort Ihren Hauptwohnsitz haben. Für Ihren Termin im Straßenverkehrsamt Landkreis Augsburg bringen Sie bitte diese Papiere mit:
- Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass)
- Bescheinigung der letzten Hauptuntersuchung
- eidesstattliche Versicherung
- ggf. Teil I oder II der Zulassungsbescheinigung, insofern nur ein Teil ersetzt werden muss
In diesen Fällen müssen Sie einen Antrag auf Ersatz der Zulassungsbescheinigung stellen: * Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I und/oder Teil II * Beschädigung der Zulassungsbescheinigung Teil I und/oder Teil II * Diebstahl der Zulassungsbescheinigung Teil I und/oder Teil II
Wurde Ihre Zulassungsbescheinigung unrechtmäßig entwendet, müssen Sie dies bei der Polizei zur Anzeige bringen und die Anzeige beim Straßenverkehrsamt vorzeigen.
Digitaler Zulassungsservice in Landkreis Augsburg
Die Zulassungsstelle Landkreis Augsburg bietet eine simple digitale Option, mit der viele Vorgänge online erledigt werden können. Bei diesen Vorgängen handelt es sich sowohl um die Zulassung Ihres Autos oder Motorrads, die Umschreibung Ihres Fahrzeuges, die Außerbetriebsetzung als auch die Wiederzulassung Ihres Kfz. Die Fahrt zur Zulassungsstelle Landkreis Augsburg können Sie sich in diesen Fällen demnach sparen. Brauchen Sie ein neues Kfz-Kennzeichen, haben Sie die Option, dieses hier{:rel="noopener noreferrer nofollow"} zu beantragen und auch direkt zu zahlen, ohne bei der Zulassungsstelle vorstellig zu werden.
Die Anmeldung eines Fahrzeugs kann also auch simpel und kostengünstig sein! Mit geringem Zeitaufwand ist der Reservierungsprozess für Ihr Kfz-Kennzeichen abgeschlossen. Ihre Daten sind bei einer Online Bestellung über unser Serviceportal bestens gesichert. Hierfür sorgen verschlüsselte Verbindungen. Unsere Verfahren sind stets konform mit den gegenwärtigen Sicherheits- und Datenschutzvorgaben.
Stilllegung eines Kfz in Landkreis Augsburg
Die Stilllegung eines Kraftfahrzeugs ergibt dann Sinn, wenn Sie als Halter es zwar für einen genauen Zeitraum nicht nutzen möchten, ein Verkauf aber nicht infrage kommt. Sie bietet eine einfache Möglichkeit, laufende Kosten und Steuern einzusparen, ohne das Fahrzeug tatsächlich abgeben zu müssen. Fahren dürfen Sie Ihr Fahrzeug in dieser Zeit jedoch nicht. Zur Abmeldung eines Kraftfahrzeugs in der Zulassungsstelle Landkreis Augsburg werden dieselben Unterlagen benötigt wie zur Anmeldung. Zusätzlich benötigen Sie Ihre Nummernschilder. Es ist zulässig, das Fahrzeug für eine Dauer von bis zu sieben Jahren außer Betrieb zu nehmen und anschließend wieder in Betrieb zu nehmen. Wenn Sie Ihr Kennzeichen für nur ein Jahr nicht nutzen möchten, können Sie es gegen eine geringe Gebühr reservieren, damit es nicht an andere vergeben wird. Die Zulassungsstelle Landkreis Augsburg ist zudem der richtige Ansprechpartner, wenn Sie Ihr Fahrzeug angesichts nicht länger gegebener Fahrtüchtigkeit verschrotten lassen möchten.
Zahlungsmöglichkeiten in der Zulassungsstelle Landkreis Augsburg
Abhängig von der Art der Dienstleistung werden unterschiedliche Beträge an Gebühren für die Bearbeitung fällig, die Ihnen der zuständige Beamte gerne mitteilt. Die Zahlung kann in bar oder mittels EC-Karte durchgeführt werden und muss in der Zulassungsstelle Landkreis Augsburg direkt verrichtet werden.
Zulassungsstellen in der Nähe
- » Gersthofen/ Landkreis Augsburg
- » Augsburg
- » Landkreis Aichach-Friedberg
- » Schwabmünchen / Landkreis Augsburg
- » Augsburg-Haunstetten-Siebenbrunn
- » Friedberg (Bayern)
- » Wertingen /Landkreis Dillingen a.d.Donau
Zurück zur Suche