Zulassungsstelle Schönenberg-Kübelberg
Anschrift der Zulassungsstelle Landkreis Kusel
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Rathausstraße 8
66901 Schönenberg-Kübelberg
Kontaktdaten der Zulassungsstelle Landkreis Kusel
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Telefonnummer:06373/504-216
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06373/504-217
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Faxnummer:
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E-Mail-Adresse:
Öffnungszeiten der Zulassungsstelle Landkreis Kusel |
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Montag | 08:00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.30 Uhr - 15.00 Uhr |
Dienstag | 08:00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.30 Uhr - 15.00 Uhr |
Mittwoch | 08:00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.30 Uhr - 15.00 Uhr |
Donnerstag | 08:00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.30 Uhr - 17.00 Uhr |
Freitag | 08.00 Uhr - 11.30 Uhr |
Samstag | 10.00 Uhr - 11.30 Uhr (nach vorheriger Terminvereinbarung) |
Zulassungsstelle Schönenberg-Kübelberg
Hierfür ist die Zulassungsstelle Schönenberg-Kübelberg befugt
Für die Anmeldung und Ummeldung Ihres Kraftfahrzeugs, Eintragung, Änderung und Korrektur von Fahrzeugdokumenten, sowie für die Ausgabe von Nummernschildern und anderen Kennzeichen ist Ihre Kfz-Zulassungsstelle in Schönenberg-Kübelberg verantwortlich.
Die unterschiedlichen Leistungen auf einen Blick
Die Zuständigkeit der Zulassungsstelle Schönenberg-Kübelberg enthält verschiedenste Dienstleistungen. Konkret sind diese im Folgenden aufgelistet.
- An- und Abmeldung von Fahrzeugen
- Ausstellung von Kennzeichen und Plaketten
- Eintragung, Änderung und Berichtigung
- Verlust oder Diebstahl der Kennzeichen melden
- Ausstellung von Kfz-Papieren
- Ersatz von Kfz-Kennzeichen und Zulassungsbescheinigung (Teil I und Teil II)
- Ersterteilung Fahrerlaubnis
- Erweiterung der Fahrerlaubnis
- Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
- Neuerteilung Fahrerlaubnis nach Entzug
- Internationaler Führerschein
- Ausstellung von Bewohnerparkausweisen
- Ausstellung von Ersatzdokumenten
- Parkerleichterung für schwerbehinderte Menschen
- Akteneinsicht
Auto zulassen Schönenberg-Kübelberg
Ihre Kfz Zulassungsstelle Schönenberg-Kübelberg ist für die Anmeldung Ihres Fahrzeugs zuständig, wenn es sich um ein fabrikneues, aus dem Ausland importiertes oder gebrauchtes Kfz handelt oder Sie einen Oldtimer zulassen möchten. Essentiell für die Anmeldung Ihres Autos ist dabei, dass Sie Ihren Hauptwohnsitz in Schönenberg-Kübelberg in Rheinland-Pfalz haben. Auch als Unternehmer, Gewerbetreibender oder Freiberufler müssen Sie zwingend Ihren Hauptsitz in Schönenberg-Kübelberg haben.
Diese Papiere benötigen Sie für das Anmelden Ihres Autos in Schönenberg-Kübelberg
Wenn Sie sich für die Kfz-Zulassung in Schönenberg-Kübelberg anmelden, sollten Sie optimal vorbereitet sein, damit Sie nicht noch einmal wiederkommen müssen. Es ist notwendig, alle erforderlichen Dokumente mitzubringen. Damit Sie Ihr Auto anmelden können, benötigen Sie:
- Personalausweis oder Reisepass
- Zulassungsbescheinigung Teil I und II
- Nachweis über gültige Hauptuntersuchung
- Elektronische Versicherungsbestätigung in Form der eVB-Nummer
- Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer
Möchten Sie ein Kraftfahrzeug aus dem Ausland in Schönenberg-Kübelberg anmelden, benötigen Sie dazu weitere Papiere, wie den Kaufvertrag, die Originalrechnung und die EG-Übereinstimmungserklärung (COC). Eine Vollmacht muss ausgestellt werden, sollte jemand anderes als der Fahrzeughalter zur Anmeldung des Fahrzeuges entsandt werden. Juristische Personen, Firmen und Vereinigungen müssen für die Anmeldung eines Kraftfahrzeugs ergänzend einen Handels- oder Vereinsregisterauszug sowie eine Gewerbeanmeldung vorweisen können.
Auto ummelden in Schönenberg-Kübelberg
Es kann ganz verschiedene Gründe geben, aus denen Sie Ihr Auto ummelden möchten. Eine Kfz-Ummeldung ist notwendig, wenn:
- Sie innerhalb von Schönenberg-Kübelberg umgezogen sind
- Sie innerhalb von Schönenberg-Kübelberg umgezogen sind und ein Halterwechsel stattfand
- Sie aus einer anderen Stadt nach Schönenberg-Kübelberg gezogen sind
Dabei ist es unbedingt notwendig, dass Ihr Hauptwohnsitz bei der Ummeldung Ihres Autos in Schönenberg-Kübelberg verbleibt. Bezüglich der notwendigen Dokumente orientieren Sie sich ganz einfach an der oben zusammengestellten Liste zum Anmelden eines Fahrzeugs.
Die Papiere brauchen Sie für einen Antrag auf Ersatz der Zulassungsbescheinigung in Schönenberg-Kübelberg
Auch für einen Antrag auf Ersatz der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II gilt: Der Halter des Kfz muss in Schönenberg-Kübelberg (Rheinland-Pfalz) seinen Hauptwohnsitz haben. Vor Ihrem Termin im Straßenverkehrsamt Schönenberg-Kübelberg sollten Sie die hier aufgelisteten Dokumente herauslegen und sie vor Ort bereithalten:
- Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass)
- Bescheinigung der letzten Hauptuntersuchung
- eidesstattliche Versicherung
- ggf. Teil I oder II der Zulassungsbescheinigung, insofern nur ein Teil ersetzt werden muss
Anlässe für einen Antrag auf Ersatz der Zulassungsbescheinigung können Verlust, Beschädigung oder Diebstahl sein. Ist Letzteres der Fall, sind Sie angehalten, bei der Polizei Anzeige zu erstatten und diese Anzeige – neben den oben aufgezählten Dokumenten – bei der Zulassungsbehörde zur Einsicht vorzulegen.
Diese Angelegenheiten können Sie in Schönenberg-Kübelberg auch online durchführen
Dank der Nutzung des Online-Services können Sie viele Vorgänge aber effizienter erledigen. Hierzu zählen beispielsweise das erstmalige Anmelden eines Neuwagens, das Umschreiben eines Autos, die Zulassung eines Motorrads oder auch eine Außerbetriebsetzung. Sparen Sie schnell und ohne großen Aufwand Ihre wertvolle Zeit und den Weg zur Zulassungsstelle Schönenberg-Kübelberg. Brauchen Sie ein neues Kfz-Kennzeichen, haben Sie die Möglichkeit, dieses hier{:rel="noopener noreferrer nofollow"} zu beantragen und auch sofort zu zahlen, ohne bei der Zulassungsstelle vorstellig zu werden.
Die Anmeldung eines Fahrzeugs kann also auch simpel und kostengünstig sein! Mit geringem Zeitaufwand ist der Reservierungsprozess für Ihr Kfz-Kennzeichen ausgeführt. Aufgrund der verschlüsselten Verbindungen sind Ihre Daten in unserem Serviceportal absolut sicher. Die von uns angewandten Verfahren, entsprechen immer den aktuellsten Sicherheits- und Datenschutzvorgaben.
So setzen Sie Ihr Kfz in Schönenberg-Kübelberg außer Betrieb
Eine Außerbetriebnahme Ihres Kraftfahrzeugs könnte für Sie eine Lösung sein, sollten Sie Ihr Kfz vorerst nicht benötigen, es jedoch nicht verkaufen wollen. So können Sie auf simplem Wege Kosten wie auch Steuern sparen. Ausgeschlossen ist allerdings die Nutzung Ihres Fahrzeugs, während es stillgelegt ist. Neben Ihren Nummernschildern brauchen Sie zum Abmelden Ihres Kraftfahrzeugs in Schönenberg-Kübelberg dieselben Dokumente, welche in der oben aufgeführten Liste zur Anmeldung benannt werden. Eine Stilllegung Ihres Kfz darf einen Zeitrahmen von sieben Jahren nicht überschreiten. Möchten Sie Ihr Auto außer Betrieb nehmen, um es zu verschrotten, wenden Sie sich bitte ebenfalls an die Zulassungsstelle Schönenberg-Kübelberg.
Zahlungsmöglichkeiten für Ihr Anliegen in der Zulassungsstelle Schönenberg-Kübelberg
Je nachdem, welche Leistungen Sie in Anspruch genommen haben, sind unterschiedlich hohe Gebühren fällig. Die genaue Bearbeitungsgebühr wird Ihnen der für Sie zuständige Beamte während Ihres Termins nennen. Die Zahlung kann in bar oder mit der EC-Karte durchgeführt werden und muss in der Zulassungsstelle Schönenberg-Kübelberg direkt verrichtet werden.
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