Wappen Stadt Zweibrücken Zulassungsstelle Stadt Zweibrücken


Ortsschild Stadt Zweibrücken

Anschrift der Zulassungsstelle Stadt Zweibrücken

  • Herzogstraße 3
    66482 Zweibrücken

Kontaktdaten der Zulassungsstelle Stadt Zweibrücken

Öffnungszeiten der Zulassungsstelle Stadt Zweibrücken

Montag 7.30 - 15.30 Uhr
Dienstag 7.30 - 11.30 Uhr
Mittwoch 7.30 - 11.30 Uhr
Donnerstag 7.30 - 17.30 Uhr
Freitag 7.30 - 11.30 Uhr

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Zweibrücken Kreis Südwestpfalz

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Zulassungsstelle Zweibrücken

Zulassungsservice Stadt Zweibrücken

Die Zulassungsstelle für Kraftfahrzeuge in Stadt Zweibrücken ist zuständig für die An- und Ummeldung von Kraftfahrzeugen, Ausstellung verschiedener Kennzeichen und Eintragung, Änderung und Berichtigung von Fahrzeugpapieren.

Dabei können Sie für viele Belange online hier{:rel="noopener noreferrer nofollow"} einen Termin ausmachen.

Welche Leistungen die Zulassungsstelle Stadt Zweibrücken genau bietet

Die Zuständigkeit der Zulassungsstelle Stadt Zweibrücken beinhaltet diverse Dienstleistungen. Konkret sind diese im Folgenden aufgelistet.

  • An- und Abmeldung von Fahrzeugen
  • Ausstellung von Kennzeichen und Plaketten
  • Eintragung, Änderung und Berichtigung
  • Verlust oder Diebstahl der Kennzeichen melden
  • Ausstellung von Kfz-Papieren
  • Ersatz von Kfz-Kennzeichen und Zulassungsbescheinigung (Teil I und Teil II)
  • Ersterteilung Fahrerlaubnis
  • Erweiterung der Fahrerlaubnis
  • Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
  • Neuerteilung Fahrerlaubnis nach Entzug
  • Internationaler Führerschein
  • Ausstellung von Bewohnerparkausweisen
  • Ausstellung von Ersatzdokumenten
  • Parkerleichterung für schwerbehinderte Menschen
  • Akteneinsicht

Kfz-Zulassung Stadt Zweibrücken

Ihre Kfz Zulassungsstelle Stadt Zweibrücken ist für die Anmeldung Ihres Fahrzeugs zuständig, wenn es sich um ein fabrikneues, aus dem Ausland importiertes oder gebrauchtes Kfz handelt oder Sie einen Oldtimer zulassen möchten. Ungeachtet davon, woher Ihr Kraftfahrzeug stammt, müssen Sie als Halter Ihren Hauptwohnsitz in Stadt Zweibrücken in Rheinland-Pfalz haben, um Ihr Fahrzeug hier zulassen zu können. Selbiges gilt für Unternehmen und sonstige Gewerbetreibende.

Für die Kfz Zulassung in Stadt Zweibrücken unverzichtbare Papiere

Planen Sie einen Termin zum Anmelden Ihres Kraftfahrzeugs in Stadt Zweibrücken, sollten Sie sich präzise vorbereiten, um ein erneutes Erscheinen zu vermeiden. Vorbereitung heißt in diesem Fall, die wichtigen Dokumente dabei zu haben. Dabei handelt es sich um folgende:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Zulassungsbescheinigung Teil I und II
  • Nachweis über gültige Hauptuntersuchung
  • Elektronische Versicherungsbestätigung in Form der eVB-Nummer
  • Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer

Handelt es sich bei dem Kraftfahrzeug um einen Import aus dem Ausland, müssen Sie zur Anmeldung in Stadt Zweibrücken weitere Dokumente, wie den Kaufvertrag, die Originalrechnung und die EG-Übereinstimmungserklärung (COC) mitbringen. Kann der Halter des Fahrzeuges die Anmeldung nicht persönlich ausführen, muss er eine Vollmacht ausstellen. Möchten Sie als juristische Person, Firma oder Vereinigung ein Kraftfahrzeug anmelden, bringen Sie bitte zusätzlich einen Handels- oder Vereinsregisterauszug wie auch eine Gewerbeanmeldung mit.

So melden Sie Ihr Auto in Stadt Zweibrücken um

Es kann ganz verschiedene Gründe haben, aus denen Sie Ihr Fahrzeug ummelden möchten. Dies kann sein, ein Umzug innerhalb von Stadt Zweibrücken, bei dem ggf. auch ein Halterwechsel stattgefunden hat, oder auch der Umzug aus einer anderen Stadt nach Stadt Zweibrücken sein. Ganz wie beim Anmelden eines Autos oder Motorrads in Stadt Zweibrücken, ist es auch beim Ummelden unerlässlich, dass sich Ihr Hauptwohnsitz dort befindet. Um sich ideal auf Ihren Termin vorzubereiten, halten Sie dieselben Dokumente bereit, welche auch zur Anmeldung eines Kfz benötigt werden. Wenn Sie dies berücksichtigen, ist das Ummelden sowohl als privater Halter als auch als Unternehmen eine unkomplizierte Angelegenheit.

Diese Dokumente brauchen Sie für einen Antrag auf Ersatz der Zulassungsbescheinigung in Stadt Zweibrücken

Möchten Sie beim Straßenverkehrsamt in Stadt Zweibrücken (Rheinland-Pfalz) Ersatz für die Zulassungsbescheinigung beantragen, müssen Sie auch dort Ihren Hauptwohnsitz haben. Vor Ihrem Termin im Straßenverkehrsamt Stadt Zweibrücken sollten Sie die hier aufgezählten Dokumente heraussuchen und sie vor Ort bereithalten:

  • Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass)
  • Bescheinigung der letzten Hauptuntersuchung
  • eidesstattliche Versicherung
  • ggf. Teil I oder II der Zulassungsbescheinigung, insofern nur ein Teil ersetzt werden muss

In diesen Fällen müssen Sie einen Antrag auf Ersatz der Zulassungsbescheinigung stellen: * Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I und/oder Teil II * Beschädigung der Zulassungsbescheinigung Teil I und/oder Teil II * Diebstahl der Zulassungsbescheinigung Teil I und/oder Teil II

Ist Letzteres der Fall, sind Sie angehalten, bei der Polizei Anzeige zu erstatten und diese Anzeige – neben den oben aufgezählten Dokumenten – bei der Zulassungsbehörde zur Einsicht vorzulegen.

Diese Vorgänge können Sie in Stadt Zweibrücken auch online erledigen

Die Zulassungsstelle Stadt Zweibrücken bietet eine bequeme digitale Möglichkeit, mit der viele Vorgänge online erledigt werden können. Dazu gehören:

  • die Zulassung eines Neuwagens
  • die Zulassung eines Motorrads
  • das Umschreiben eines Fahrzeugs
  • die Außerbetriebsetzung wie auch die Wiederzulassung eines Fahrzeugs

Die Fahrt zur Zulassungsstelle Stadt Zweibrücken können Sie sich in diesen Fällen also sparen. Außerdem können Sie bei dieser Zulassungsstelle hier{:rel="noopener noreferrer nofollow"} den Zulassungsprozess vom Kfz-Kennzeichen bis zur Zahlung online abwickeln.

So wickeln Sie die gesamte Anmeldung Ihres Autos bequem, schnell und kostengünstig von zu Hause aus ab. In der Zeit von weniger Minuten haben Sie alle Schritte zur Beantragung Ihres neuen Kfz-Kennzeichens erledigt. Aufgrund der verschlüsselten Verbindungen sind Ihre Daten in unserem Serviceportal absolut sicher. Die von uns angewandten Verfahren, entsprechen immer den aktuellsten Sicherheits- und Datenschutzvorgaben.

Stilllegung eines Kraftfahrzeugs in Stadt Zweibrücken

Die Stilllegung eines Kraftfahrzeugs ergibt dann Sinn, wenn Sie als Halter es zwar für einen absehbaren Zeitraum nicht nutzen möchten, ein Verkauf aber nicht infrage kommt. Sie bietet eine gute Möglichkeit, laufende Kosten und Steuern einzusparen, ohne das Fahrzeug tatsächlich abgeben zu müssen. Fahren dürfen Sie Ihr Fahrzeug in dieser Zeit jedoch nicht. Zur Abmeldung eines Kraftfahrzeugs in der Zulassungsstelle Stadt Zweibrücken werden genau die gleichen Unterlagen benötigt wie zur Anmeldung. Daneben benötigen Sie Ihre Nummernschilder. Es ist zulässig, das Fahrzeug für eine Dauer von maximal sieben Jahren außer Betrieb zu nehmen und anschließend wieder in Betrieb zu nehmen. Wenn Sie Ihr Kennzeichen für nur ein Jahr nicht nutzen möchten, können Sie es gegen eine geringe Gebühr reservieren, damit es nicht an andere vergeben wird. Zudem können Sie sich auch an die Zulassungsstelle Stadt Zweibrücken wenden, wenn Sie Ihr Kraftfahrzeug betreffend der Fahrtüchtigkeit verschrotten möchten.

Kosten und Zahlungsmöglichkeiten in der Zulassungsstelle Stadt Zweibrücken

Für die unterschiedlichen Dienstleistungen wird entsprechend eine Bearbeitungsgebühr fällig. Die Höhe dieser nennt Ihnen natürlich der zuständige Beamte. In der Zulassungsstelle Stadt Zweibrücken müssen die Zahlungen direkt vorgenommen werden. Beides, Barzahlung und auch die Bezahlung mit Girokarte, sind hier möglich.

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