Wappen St. Wendel Zulassungsstelle St. Wendel


Ortsschild Kreis.St. Wendel

Anschrift der Zulassungsstelle Kreis St. Wendel

  • Tritschlerstraße 5
    66606 Sankt Wendel

Kontaktdaten der Zulassungsstelle Kreis St. Wendel

  • Telefonnummer:
    06851 / 801-2828 (Zulassungsbehörde) 06851 / 801-2802 (Straßenve
  • Faxnummer:
    06851 / 801-2890
  • E-Mail-Adresse:

Öffnungszeiten der Zulassungsstelle Kreis St. Wendel

Montag 07.30 - 12.00 Uhr und 14.00 - 15.00 Uhr
Dienstag 07.30 - 12.00 Uhr und 14.00 - 15.00 Uhr
Mittwoch 07.30 - 12.00 Uhr und 14.00 - 15.00 Uhr
Donnerstag 07.30 - 12.00 Uhr und 14.00 - 15.00 Uhr
Freitag 07.30 - 12.00 Uhr

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Zulassungsstelle St. Wendel

Hierfür ist die Kfz-Zulassungsstelle St. Wendel zuständig

Möchten Sie Ihr Kraftfahrzeug an- oder ummelden, Nummernschilder oder sonstige Kennzeichen beantragen oder Fahrzeugpapiere eintragen, ändern oder berichtigen lassen, ist die Zulassungsstelle St. Wendel die richtige Anlaufstelle für Sie.

Sämtliche Services auf einen Blick

Die Zuständigkeit der Zulassungsstelle St. Wendel enthält diverse Dienstleistungen. Konkret sind diese im Folgenden aufgelistet.

  • An- und Abmeldung von Fahrzeugen
  • Ausstellung von Kennzeichen und Plaketten
  • Eintragung, Änderung und Berichtigung
  • Verlust oder Diebstahl der Kennzeichen melden
  • Ausstellung von Kfz-Papieren
  • Ersatz von Kfz-Kennzeichen und Zulassungsbescheinigung (Teil I und Teil II)
  • Ersterteilung Fahrerlaubnis
  • Erweiterung der Fahrerlaubnis
  • Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
  • Neuerteilung Fahrerlaubnis nach Entzug
  • Internationaler Führerschein
  • Ausstellung von Bewohnerparkausweisen
  • Ausstellung von Ersatzdokumenten
  • Parkerleichterung für schwerbehinderte Menschen
  • Akteneinsicht

Kfz-Zulassung St. Wendel

In der Zulassungsstelle St. Wendel können Sie diese Kraftfahrzeuge anmelden:

  • Neu- und Gebrauchtfahrzeuge
  • Importwagen aus dem Ausland
  • Gebrauchtfahrzeuge aus dem EU-Ausland
  • Oldtimer

Ganz gleich, woher Ihr Kraftfahrzeug stammt, müssen Sie als Halter Ihren Hauptwohnsitz in St. Wendel in Saarland haben, um Ihr Fahrzeug hier zulassen zu können. Selbiges gilt für Unternehmen und sonstige Gewerbetreibende.

Diese Papiere benötigen Sie für die Anmeldung Ihres Autos in St. Wendel

Planen Sie einen Termin zum Anmelden Ihres Kraftfahrzeugs in St. Wendel, sollten Sie sich genau vorbereiten, um ein weiteres Erscheinen zu vermeiden. Vorbereitung heißt in diesem Fall, die wichtigen Dokumente dabei zu haben. Dabei handelt es sich um folgende:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Zulassungsbescheinigung Teil I und II
  • Nachweis über gültige Hauptuntersuchung
  • Elektronische Versicherungsbestätigung in Form der eVB-Nummer
  • Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer

Handelt es sich bei dem Kraftfahrzeug um einen Import aus dem Ausland, müssen Sie zur Anmeldung in St. Wendel weitere Dokumente, wie den Kaufvertrag, die Originalrechnung und die EG-Übereinstimmungserklärung (COC) vorlegen. Kann der Halter des Fahrzeuges die Anmeldung nicht persönlich vornehmen, muss er eine Vollmacht ausstellen. Juristische Personen, Firmen und Vereinigungen müssen für die Anmeldung eines Kraftfahrzeugs ergänzend einen Handels- oder Vereinsregisterauszug sowie eine Gewerbeanmeldung vorlegen.

Auto ummelden in St. Wendel

Es kann ganz verschiedene Gründe haben, warum Sie Ihr Kfz ummelden möchten. Dies kann sein, ein Umzug innerhalb von St. Wendel, bei dem ggf. auch ein Halterwechsel stattgefunden hat, oder auch der Umzug aus einer anderen Stadt nach St. Wendel sein. Wichtig beim Ummelden Ihres Autos oder Motorrads ist, dass sich Ihr Hauptwohnsitz nach wie vor in St. Wendel befindet. Die hierfür benötigten Unterlagen sind dieselben, wie in der oben aufgeführten Liste zur Zulassung eines Kfz. So ist das Ummelden eines Fahrzeugs für private Halter wie auch Unternehmen möglich.

Folgendes müssen Sie zum Beantragen von Ersatz der Zulassungsbescheinigung in St. Wendel berücksichtigen

Gleichermaßen wie beim An- und Ummelden Ihres Kraftfahrzeugs in St. Wendel (Saarland) ist es auch bei der Beantragung von Ersatz der Zulassungsbescheinigung essentiell, dass sich der Hauptwohnsitz des Halters dort befindet. Zu Ihrem Termin im Straßenverkehrsamt St. Wendel bringen Sie bitte diese Dokumente mit:

  • Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass)
  • Bescheinigung der letzten Hauptuntersuchung
  • eidesstattliche Versicherung
  • ggf. Teil I oder II der Zulassungsbescheinigung, insofern nur ein Teil ersetzt werden muss

In diesen Fällen müssen Sie einen Antrag auf Ersatz der Zulassungsbescheinigung stellen: * Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I und/oder Teil II * Beschädigung der Zulassungsbescheinigung Teil I und/oder Teil II * Diebstahl der Zulassungsbescheinigung Teil I und/oder Teil II

Wurde Ihre Zulassungsbescheinigung unrechtmäßig entwendet, müssen Sie dies bei der Polizei zur Anzeige bringen und die Anzeige beim Straßenverkehrsamt vorzeigen.

Stilllegung eines Kfz in St. Wendel

Eine Außerbetriebnahme Ihres Kraftfahrzeugs könnte für Sie eine Lösung sein, wenn Sie Ihr Fahrzeug nicht verkaufen wollen, es aber trotz dessen derzeit nicht nutzen. So können Sie auf simplem Wege Kosten wie auch Steuern sparen. Ausgeschlossen ist allerdings die Nutzung Ihres Fahrzeugs, während es stillgelegt ist. Die nötigen Unterlagen für die Abmeldung eines Kraftfahrzeugs in St. Wendel entsprechen der Liste von Dokumenten zur Anmeldung. Des Weiteren müssen Sie Ihre Nummernschilder mitbringen. Eine Außerbetriebnahme Ihres Kfz darf einen Zeitrahmen von sieben Jahren nicht überschreiten. Möchten Sie Ihr Kfz außer Betrieb nehmen, um es zu verschrotten, wenden Sie sich bitte ebenfalls an die Zulassungsstelle St. Wendel.

Kosten und Zahlungsmöglichkeiten in der Zulassungsstelle St. Wendel

Abhängig von der Art der Dienstleistung werden unterschiedliche Beträge an Gebühren für die Bearbeitung fällig, die Ihnen der zuständige Beamte gerne mitteilt. In der Zulassungsstelle St. Wendel müssen die Zahlungen direkt abgewickelt werden. Beides, Barzahlung wie auch die Bezahlung mit Girokarte, sind hier möglich.

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