Wappen Landkreis Regensburg Zulassungsstelle Landkreis Regensburg


Ortsschild Landkreis Regensburg

Anschrift der Zulassungsstelle Kreis Regensburg

  • Altmühlstraße 6
    93059 Regensburg

Kontaktdaten der Zulassungsstelle Kreis Regensburg

Öffnungszeiten der Zulassungsstelle Kreis Regensburg

Montag 07.30 - 15.00 Uhr
Dienstag 07.30 - 15.00 Uhr
Mittwoch 07.30 - 15.00 Uhr
Donnerstag 07.30 - 17.00 Uhr
Freitag 07.30 - 11.30 Uhr

Weitere Zulassungsstellen für Kennzeichen "R"
Stadt Regensburg, Regensburg Nord, Regensburg

Kennzeichen R jetzt reservieren

Terminreservierung für Landkreis Regensburg  


Autokennzeichen für Landkreis Regensburg reservieren und bestellen


Zulassungsstelle Landkreis Regensburg

Zulassungsstelle Landkreis Regensburg Dienstleistungen und Services

Für die Anmeldung und Ummeldung Ihres Kraftfahrzeugs, Eintragung, Änderung und Korrektur von Fahrzeugdokumenten, sowie für die Ausgabe von Nummernschildern und anderen Kennzeichen ist Ihre Kfz-Zulassungsstelle in Landkreis Regensburg verantwortlich.

Für viele Angelegenheiten besteht die Option, hier online einen Termin zu buchen.

Gesamtheit aller Leistungen

Sie können in der Kfz-Zulassungsstelle Landkreis Regensburg verschiedene Dienstleistungen in Anspruch nehmen. Um welche es sich dabei konkret handelt, entnehmen Sie der folgenden Auflistung.

  • An- und Abmeldung von Fahrzeugen
  • Ausstellung von Kennzeichen und Plaketten
  • Eintragung, Änderung und Berichtigung
  • Verlust oder Diebstahl der Kennzeichen melden
  • Ausstellung von Kfz-Papieren
  • Ersatz von Kfz-Kennzeichen und Zulassungsbescheinigung (Teil I und Teil II)
  • Ersterteilung Fahrerlaubnis
  • Erweiterung der Fahrerlaubnis
  • Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
  • Neuerteilung Fahrerlaubnis nach Entzug
  • Internationaler Führerschein
  • Ausstellung von Bewohnerparkausweisen
  • Ausstellung von Ersatzdokumenten
  • Parkerleichterung für schwerbehinderte Menschen
  • Akteneinsicht

Auto zulassen Landkreis Regensburg

Ihre Kfz Zulassungsstelle Landkreis Regensburg ist für die Anmeldung Ihres Fahrzeugs zuständig, wenn es sich um ein fabrikneues, aus dem Ausland eingeführtes oder gebrauchtes Kfz handelt oder Sie einen Oldtimer auf sich anmelden lassen möchten. Um Ihr Fahrzeug in Landkreis Regensburg, Bayern anmelden zu können, ist es zwingend notwendig, dass auch Ihr Hauptwohnsitz sich ebenda befindet. Auch Unternehmen und Gewerbetreibende sind von dieser Regel nicht ausgeschlossen und müssen ihren Hauptsitz in Landkreis Regensburg haben.

Für die Kfz Zulassung in Landkreis Regensburg notwendige Dokumente

Planen Sie einen Termin zum Anmelden Ihres Kraftfahrzeugs in Landkreis Regensburg, sollten Sie sich präzise vorbereiten, um ein zweites Erscheinen zu vermeiden. Vorbereitung heißt in diesem Fall, die wichtigen Dokumente dabei zu haben. Dabei handelt es sich um folgende:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Zulassungsbescheinigung Teil I und II
  • Nachweis über gültige Hauptuntersuchung
  • Elektronische Versicherungsbestätigung in Form der eVB-Nummer
  • Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer

Möchten Sie ein Kraftfahrzeug aus dem Ausland in Landkreis Regensburg anmelden, benötigen Sie dazu weitere Dokumente, wie den Kaufvertrag, die Originalrechnung und die EG-Übereinstimmungserklärung (COC). Eine Vollmacht muss ausgestellt werden, sollte jemand anderes vom Fahrzeughalter zur Anmeldung des Fahrzeuges entsandt werden. Für die Anmeldung eines Kfz von einer juristischen Person, Firma oder Vereinigung muss darüber hinaus ein Handels- oder Vereinsregisterauszug wie auch eine Gewerbeanmeldung vorgelegt werden.

So melden Sie Ihr Auto in Landkreis Regensburg um

Es kann ganz verschiedene Gründe geben, warum Sie Ihr Fahrzeug ummelden möchten. Dies kann sein, ein Umzug innerhalb von Landkreis Regensburg, bei dem ggf. auch ein Halterwechsel stattgefunden hat, oder auch der Umzug aus einer anderen Stadt nach Landkreis Regensburg sein. Dabei ist es unumgänglich, dass Ihr Hauptwohnsitz bei der Ummeldung Ihres Autos in Landkreis Regensburg verbleibt. Um sich optimal auf Ihren Termin vorzubereiten, halten Sie dieselben Dokumente bereit, welche auch zur Anmeldung eines Kfz benötigt werden. Wenn Sie dies berücksichtigen, ist das Ummelden sowohl als privater Halter als auch als Unternehmen eine unkomplizierte Angelegenheit.

Diese Dokumente brauchen Sie für einen Antrag auf Ersatz der Zulassungsbescheinigung in Landkreis Regensburg

Gleichermaßen wie beim An- und Ummelden Ihres Kraftfahrzeugs in Landkreis Regensburg (Bayern) ist es auch bei der Beantragung von Ersatz der Zulassungsbescheinigung relevant, dass sich der Hauptwohnsitz des Halters dort befindet. Um sich auf den Termin in Ihrem Straßenverkehrsamt Landkreis Regensburg richtig vorzubereiten, sollten Sie die im Folgenden aufgelisteten Dokumente vorher heraussuchen und zu Ihrem Termin mitbringen:

  • Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass)
  • Bescheinigung der letzten Hauptuntersuchung
  • eidesstattliche Versicherung
  • ggf. Teil I oder II der Zulassungsbescheinigung, insofern nur ein Teil ersetzt werden muss

In diesen Fällen müssen Sie einen Antrag auf Ersatz der Zulassungsbescheinigung stellen: * Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I und/oder Teil II * Beschädigung der Zulassungsbescheinigung Teil I und/oder Teil II * Diebstahl der Zulassungsbescheinigung Teil I und/oder Teil II

Ist Letzteres der Fall, sind Sie angehalten, bei der Polizei Anzeige zu erstatten und diese Anzeige – neben den oben aufgezählten Dokumenten – bei der Zulassungsbehörde zur Einsicht vorzulegen.

Stilllegung eines Kraftfahrzeugs in Landkreis Regensburg

Wenn Sie Ihr Kraftfahrzeug auf absehbare Zeit nicht benötigen, aber trotzdem nicht dazu bereit sind, es zu verkaufen, bietet sich die Alternative der Stilllegung an. So können Sie Steuern und andere Kosten reduzieren und das Fahrzeug weiterhin besitzen. Während dieser Zeit ist das Fahren des Fahrzeugs allerdings nicht erlaubt. Abgesehen von Ihren Nummernschildern brauchen Sie zum Abmelden Ihres Kraftfahrzeugs in Landkreis Regensburg dieselben Dokumente, welche in der oben aufgeführten Liste zur Anmeldung benannt werden. Die Zeitspanne der Außerbetriebnahme eines Kraftfahrzeugs ist auf sieben Jahre begrenzt. Die Zulassungsstelle Landkreis Regensburg ist zudem der richtige Ansprechpartner, wenn Sie Ihr Fahrzeug aufgrund von nicht länger gegebener Fahrtüchtigkeit verschrotten lassen möchten.

Zahlung der Bearbeitungsgebühren in der Zulassungsstelle Landkreis Regensburg

Je nachdem, welche Leistungen Sie in Anspruch genommen haben, sind unterschiedlich hohe Gebühren fällig. Die genaue Bearbeitungsgebühr wird Ihnen der für Sie zuständige Beamte vor Ort nennen. Die Zahlung kann in bar oder mit der EC-Karte erfolgen und muss in der Zulassungsstelle Landkreis Regensburg direkt verrichtet werden.

Zulassungsstellen in der Nähe


Zurück zur Suche