Wappen Stadt Regensburg Zulassungsstelle Stadt Regensburg


Ortsschild Stadt Regensburg

Anschrift der Zulassungsstelle Stadt Regensburg

  • Johann-Hösl-Str. 11
    93053 Regensburg

Kontaktdaten der Zulassungsstelle Stadt Regensburg

Öffnungszeiten der Zulassungsstelle Stadt Regensburg

Montag 07.30 - 12.00 Uhr
Dienstag 07.30 - 12.00 Uhr und 13.30 - 15.00 Uhr
Mittwoch 07.30 - 12.00 Uhr und 13.30 - 15.00 Uhr
Donnerstag 07.30 - 13.00 Uhr und 15.00 - 17.30 Uhr
Freitag 07.30 - 12.00 Uhr

Weitere Zulassungsstellen für Kennzeichen "R"
Landkreis Regensburg, Regensburg Nord, Regensburg

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Zulassungsstelle Regensburg

Zulassungsstelle Stadt Regensburg Leistungen und Services

Die Zulassungsstelle für Kraftfahrzeuge in Stadt Regensburg ist zuständig für die An- und Ummeldung von Kraftfahrzeugen, Ausstellung verschiedener Kennzeichen und Eintragung, Änderung und Korrektur von Fahrzeugpapieren.

Übersicht aller Serivces

Die Zuständigkeit der Zulassungsstelle Stadt Regensburg umfasst verschiedenste Dienstleistungen. Konkret sind diese im Folgenden aufgelistet.

  • An- und Abmeldung von Fahrzeugen
  • Ausstellung von Kennzeichen und Plaketten
  • Eintragung, Änderung und Berichtigung
  • Verlust oder Diebstahl der Kennzeichen melden
  • Ausstellung von Kfz-Papieren
  • Ersatz von Kfz-Kennzeichen und Zulassungsbescheinigung (Teil I und Teil II)
  • Ersterteilung Fahrerlaubnis
  • Erweiterung der Fahrerlaubnis
  • Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
  • Neuerteilung Fahrerlaubnis nach Entzug
  • Internationaler Führerschein
  • Ausstellung von Bewohnerparkausweisen
  • Ausstellung von Ersatzdokumenten
  • Parkerleichterung für schwerbehinderte Menschen
  • Akteneinsicht

Auto zulassen Stadt Regensburg

Ihre Kfz Zulassungsstelle Stadt Regensburg ist für die Anmeldung Ihres Fahrzeugs zuständig, wenn es sich um ein fabrikneues, importiertes oder gebrauchtes Kfz handelt oder Sie einen Oldtimer anmelden möchten. Ganz gleich, woher Ihr Kraftfahrzeug stammt, müssen Sie als Halter Ihren Hauptwohnsitz in Stadt Regensburg in Bayern haben, um Ihr Fahrzeug hier zulassen zu können. Selbiges gilt für Unternehmen und sonstige Gewerbetreibende.

Wichtige Unterlagen zur Kfz Zulassung in Stadt Regensburg

Möchten Sie Ihr Kfz in Stadt Regensburg zulassen, ist es wichtig, einige unerlässliche Unterlagen mitzubringen. Wer gut vorbereitet ist, spart sich Zeit und Mühe, einen weiteren Termin vereinbaren zu müssen. Die wichtigen Unterlagen finden Sie hier:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Zulassungsbescheinigung Teil I und II
  • Nachweis über gültige Hauptuntersuchung
  • Elektronische Versicherungsbestätigung in Form der eVB-Nummer
  • Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer

Möchten Sie ein Kraftfahrzeug aus dem Ausland in Stadt Regensburg anmelden, benötigen Sie dazu weitere Papiere, wie den Kaufvertrag, die Originalrechnung und die EG-Übereinstimmungserklärung (COC). Eine Vollmacht muss ausgestellt werden, sollte jemand anderes vom Fahrzeughalter zur Anmeldung des Fahrzeuges entsandt werden. Möchten Sie als juristische Person, Firma oder Vereinigung ein Kraftfahrzeug anmelden, bringen Sie bitte darüber hinaus einen Handels- oder Vereinsregisterauszug und auch eine Gewerbeanmeldung mit.

Auto ummelden in Stadt Regensburg

In verschiedenen Fällen muss ein Kraftfahrzeug umgemeldet werden. Eine Kfz-Ummeldung ist notwendig, wenn:

  • Sie innerhalb von Stadt Regensburg umgezogen sind
  • Sie innerhalb von Stadt Regensburg umgezogen sind und ein Halterwechsel stattfand
  • Sie aus einer anderen Stadt nach Stadt Regensburg gezogen sind

Unerlässlich beim Ummelden Ihres Autos oder Motorrads ist, dass sich Ihr Hauptwohnsitz nach wie vor in Stadt Regensburg befindet. Um sich perfekt auf Ihren Termin vorzubereiten, halten Sie dieselben Dokumente bereit, welche auch zur Anmeldung eines Kfz benötigt werden. Wenn Sie dies berücksichtigen, ist das Ummelden sowohl als privater Halter als auch als Unternehmen eine unkomplizierte Angelegenheit.

Auskünfte zum Antrag auf Ersatz der Zulassungsbescheinigung beim Straßenverkehrsamt Stadt Regensburg

Ganz wie beim An- und Ummelden Ihres Kraftfahrzeugs in Stadt Regensburg (Bayern) ist es auch bei der Beantragung von Ersatz der Zulassungsbescheinigung essentiell, dass sich der Hauptwohnsitz des Halters dort befindet. Um sich auf den Termin in Ihrem Straßenverkehrsamt Stadt Regensburg bestens vorzubereiten, sollten Sie die im Folgenden aufgelisteten Dokumente im Vorhinein heraussuchen und zu Ihrem Termin mitbringen:

  • Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass)
  • Bescheinigung der letzten Hauptuntersuchung
  • eidesstattliche Versicherung
  • ggf. Teil I oder II der Zulassungsbescheinigung, insofern nur ein Teil ersetzt werden muss

Anlässe für einen Antrag auf Ersatz der Zulassungsbescheinigung können Verlust, Beschädigung oder Diebstahl sein. Ist Letzteres der Fall, sind Sie angehalten, bei der Polizei Anzeige zu erstatten und diese Anzeige – neben den oben aufgezählten Dokumenten – bei der Zulassungsbehörde zur Einsicht vorzulegen.

So setzen Sie Ihr Kraftfahrzeug in Stadt Regensburg außer Betrieb

Eine Außerbetriebnahme Ihres Kraftfahrzeugs könnte für Sie infrage kommen, wenn Sie Ihr Fahrzeug nicht verkaufen wollen, es aber dennoch zurzeit nicht nutzen. So können Sie auf einfachem Wege Kosten wie auch Steuern sparen. Ausgeschlossen ist allerdings die Nutzung Ihres Fahrzeugs, während es stillgelegt ist. Abgesehen von Ihren Nummernschildern benötigen Sie zum Abmelden Ihres Kraftfahrzeugs in Stadt Regensburg dieselben Dokumente, welche in der oben aufgeführten Liste zur Anmeldung benannt werden. Es ist zulässig, das Fahrzeug für eine Dauer von maximal sieben Jahren außer Betrieb zu nehmen und anschließend wieder in Betrieb zu nehmen. Wenn Sie Ihr Kennzeichen für nur ein Jahr nicht nutzen möchten, können Sie es gegen eine geringe Gebühr reservieren, damit es nicht an andere vergeben wird. Möchten Sie Ihr Fahrzeug außer Betrieb nehmen, um es zu verschrotten, wenden Sie sich bitte ebenfalls an die Zulassungsstelle Stadt Regensburg.

Zahlungsmöglichkeiten bei Ihrem Termin in der Zulassungsstelle Stadt Regensburg

Abhängig von der Art der Dienstleistung werden unterschiedliche Beträge an Gebühren für die Bearbeitung fällig, die Ihnen der zuständige Beamte gerne mitteilt. Zahlungen werden in der Zulassungsstelle Stadt Regensburg während des Termins abgewickelt. Hierfür können Sie zwischen Bargeld oder Girokarte wählen.

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