Zulassungsstelle Landkreis Nordsachsen
Anschrift der Zulassungsstelle Kreis Nordsachsen
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Richard-Wagner-Str. 7a
04509 Delitzsch
Kontaktdaten der Zulassungsstelle Kreis Nordsachsen
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Telefonnummer:034202 / 988-5143
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Faxnummer:
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E-Mail-Adresse:
Öffnungszeiten der Zulassungsstelle Kreis Nordsachsen |
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Montag | 08.30 - 11.30 Uhr |
Dienstag | 08.30 - 11.30 Uhr und 13.00 - 19.00 Uhr |
Mittwoch | 08.30 - 11.30 Uhr |
Donnerstag | 08.30 - 11.30 Uhr und 13.00 - 15.30 Uhr |
Freitag | 08.30 - 11.30 Uhr |
Zulassungsstelle Landkreis Nordsachsen
Zulassungsstelle Landkreis Nordsachsen Leistungen und Services
Die Zulassungsstelle für Kraftfahrzeuge in Landkreis Nordsachsen kümmert sich um die An- und Ummeldung von Kraftfahrzeugen, Ausstellung verschiedener Kennzeichen und Eintragung, Aktualisierung und Berichtigung von Fahrzeugpapieren.
Sie haben die Möglichkeit, einen Termin für viele Angelegenheiten hier{:rel="noopener noreferrer nofollow"} online zu vereinbaren.
Welche Services die Zulassungsstelle Landkreis Nordsachsen genau bietet
Die Zulassungsstelle Landkreis Nordsachsen bietet eine Reihe von Dienstleistungen. Eine Auflistung dieser sehen Sie hier:
- An- und Abmeldung von Fahrzeugen
- Ausstellung von Kennzeichen und Plaketten
- Eintragung, Änderung und Berichtigung
- Verlust oder Diebstahl der Kennzeichen melden
- Ausstellung von Kfz-Papieren
- Ersatz von Kfz-Kennzeichen und Zulassungsbescheinigung (Teil I und Teil II)
- Ersterteilung Fahrerlaubnis
- Erweiterung der Fahrerlaubnis
- Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
- Neuerteilung Fahrerlaubnis nach Entzug
- Internationaler Führerschein
- Ausstellung von Bewohnerparkausweisen
- Ausstellung von Ersatzdokumenten
- Parkerleichterung für schwerbehinderte Menschen
- Akteneinsicht
Auto anmelden in Landkreis Nordsachsen
Ihre Kfz Zulassungsstelle Landkreis Nordsachsen ist für die Anmeldung Ihres Fahrzeugs zuständig, wenn es sich um ein fabrikneues, aus dem Ausland eingeführtes oder gebrauchtes Kfz handelt oder Sie einen Oldtimer auf sich anmelden lassen möchten. Ganz gleich, woher Ihr Kraftfahrzeug stammt, müssen Sie als Halter Ihren Hauptwohnsitz in Landkreis Nordsachsen haben, um Ihr Fahrzeug hier zulassen zu können. Selbiges gilt für Unternehmen und sonstige Gewerbetreibende.
Wichtige Papiere zur Kfz Zulassung in Landkreis Nordsachsen
Möchten Sie Ihr Kfz in Landkreis Nordsachsen zulassen, ist es wichtig, einige unerlässliche Unterlagen bereitzuhalten. Wer gut vorbereitet ist, spart sich Zeit und Mühe, einen weiteren Termin vereinbaren zu müssen. Die wichtigen Unterlagen finden Sie hier:
- Personalausweis oder Reisepass
- Zulassungsbescheinigung Teil I und II
- Nachweis über gültige Hauptuntersuchung
- Elektronische Versicherungsbestätigung in Form der eVB-Nummer
- Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer
Möchten Sie ein Kraftfahrzeug aus dem Ausland in Landkreis Nordsachsen anmelden, benötigen Sie dazu weitere Unterlagen, wie den Kaufvertrag, die Originalrechnung und die EG-Übereinstimmungserklärung (COC). Eine Vollmacht muss ausgestellt werden, sollte jemand anderes anstelle des Fahrzeughalters zur Anmeldung des Fahrzeuges entsandt werden. Möchten Sie als juristische Person, Firma oder Vereinigung ein Kraftfahrzeug anmelden, bringen Sie bitte darüber hinaus einen Handels- oder Vereinsregisterauszug und auch eine Gewerbeanmeldung mit.
So melden Sie Ihr Auto in Landkreis Nordsachsen um
Es kann ganz verschiedene Gründe geben, warum Sie Ihr Kfz ummelden möchten. Eine Kfz-Ummeldung ist notwendig, wenn:
- Sie innerhalb von Landkreis Nordsachsen umgezogen sind
- Sie innerhalb von Landkreis Nordsachsen umgezogen sind und ein Halterwechsel stattfand
- Sie aus einer anderen Stadt nach Landkreis Nordsachsen gezogen sind
Essentiell beim Ummelden Ihres Autos oder Motorrads ist, dass sich Ihr Hauptwohnsitz nach wie vor in Landkreis Nordsachsen befindet. Die hierfür benötigten Dokumente sind dieselben, wie in der oben aufgeführten Liste zur Zulassung eines Kfz. So ist das Ummelden eines Fahrzeugs für private Halter wie auch Unternehmen möglich.
So beantragen Sie Ersatz der Zulassungsbescheinigung (Teil I und II) in Landkreis Nordsachsen
Auch für einen Antrag auf Ersatz der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II gilt: Der Halter des Fahrzeugs muss in Landkreis Nordsachsen seinen Hauptwohnsitz haben. Um sich auf den Termin in Ihrem Straßenverkehrsamt Landkreis Nordsachsen richtig vorzubereiten, sollten Sie die im Folgenden aufgelisteten Dokumente im Vorhinein heraussuchen und zu Ihrem Termin mitbringen:
- Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass)
- Bescheinigung der letzten Hauptuntersuchung
- eidesstattliche Versicherung
- ggf. Teil I oder II der Zulassungsbescheinigung, insofern nur ein Teil ersetzt werden muss
In diesen Fällen müssen Sie einen Antrag auf Ersatz der Zulassungsbescheinigung stellen: * Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I und/oder Teil II * Beschädigung der Zulassungsbescheinigung Teil I und/oder Teil II * Diebstahl der Zulassungsbescheinigung Teil I und/oder Teil II
Wurde Ihre Zulassungsbescheinigung unrechtmäßig entwendet, müssen Sie dies bei der Polizei zur Anzeige bringen und die Anzeige beim Straßenverkehrsamt vorlegen.
Stilllegung eines Kfz in Landkreis Nordsachsen
Eine Außerbetriebnahme Ihres Kraftfahrzeugs könnte für Sie infrage kommen, sollten Sie Ihr Kfz vorerst nicht benötigen, es jedoch nicht verkaufen wollen. So können Sie auf schnellem Wege Kosten wie auch Steuern sparen. Ausgeschlossen ist allerdings die Nutzung Ihres Fahrzeugs, während es stillgelegt ist. Die notwendigen Unterlagen für die Abmeldung eines Kraftfahrzeugs in Landkreis Nordsachsen entsprechen der Liste von Dokumenten zur Anmeldung. Darüber hinaus müssen Sie Ihre Nummernschilder mitbringen. Eine Außerbetriebnahme Ihres Kfz darf einen Zeitraum von sieben Jahren nicht überschreiten. Die Zulassungsstelle Landkreis Nordsachsen ist zudem Ihr richtiger Ansprechpartner, wenn Sie Ihr Fahrzeug angesichts nicht länger gegebener Fahrtüchtigkeit verschrotten lassen möchten.
Kosten und Zahlungsmöglichkeiten in der Zulassungsstelle Landkreis Nordsachsen
Für die unterschiedlichen Dienstleistungen wird entsprechend eine Bearbeitungsgebühr fällig. Die Höhe dieser nennt Ihnen selbstverständlich der zuständige Beamte. In der Zulassungsstelle Landkreis Nordsachsen müssen die Zahlungen direkt durchgeführt werden. Beides, Barzahlung wie auch die Bezahlung mit Girokarte, sind hier möglich.
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