Zulassungsstelle Landkreis Heilbronn
Anschrift der Zulassungsstelle Kreis Heilbronn
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Lerchenstraße 40
74072 Heilbronn
Kontaktdaten der Zulassungsstelle Kreis Heilbronn
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Telefonnummer:07131 994-0
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Faxnummer:
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E-Mail-Adresse:
Öffnungszeiten der Zulassungsstelle Kreis Heilbronn |
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Montag | 07.30 - 15.00 Uhr |
Dienstag | 07.30 - 15.00 Uhr |
Mittwoch | 07.30 - 18.00 Uhr |
Donnerstag | 07.30 - 15.00 Uhr |
Freitag | 07.30 - 13.00 Uhr |
Weitere Zulassungsstellen für Kennzeichen "HN"
Stadt Heilbronn
Zulassungsstelle Landkreis Heilbronn
Zulassungsservice Landkreis Heilbronn
Für die Anmeldung wie auch Ummeldung Ihres Kraftfahrzeugs, Eintragung, Änderung und Korrektur von Fahrzeugdokumenten, sowie für die Ausgabe von Nummernschildern und anderen Kennzeichen ist Ihre Kfz-Zulassungsstelle in Landkreis Heilbronn befugt.
Um das Terminmanagement so unkompliziert wie möglich zu halten, können Sie in den meisten Fällen hier online einen Termin buchen.
Welche Services die Zulassungsstelle Landkreis Heilbronn im Detail bietet
Die Zulassungsstelle Landkreis Heilbronn ist zuständig für eine Reihe von Dienstleistungen. Eine Auflistung dieser lesen Sie hier:
- An- und Abmeldung von Fahrzeugen
- Ausstellung von Kennzeichen und Plaketten
- Eintragung, Änderung und Berichtigung
- Verlust oder Diebstahl der Kennzeichen melden
- Ausstellung von Kfz-Papieren
- Ersatz von Kfz-Kennzeichen und Zulassungsbescheinigung (Teil I und Teil II)
- Ersterteilung Fahrerlaubnis
- Erweiterung der Fahrerlaubnis
- Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
- Neuerteilung Fahrerlaubnis nach Entzug
- Internationaler Führerschein
- Ausstellung von Bewohnerparkausweisen
- Ausstellung von Ersatzdokumenten
- Parkerleichterung für schwerbehinderte Menschen
- Akteneinsicht
Auto anmelden in Landkreis Heilbronn
Möchten Sie ein Kraftfahrzeug zulassen, das fabrikneu, importiert oder gebraucht ist, können Sie sich hierfür an die Kfz Zulassungsstelle in Landkreis Heilbronn wenden. Zudem ist die Anmeldung von Oldtimern möglich. Um Ihr Kfz in Landkreis Heilbronn, Baden-Württemberg anmelden zu können, ist es zwingend notwendig, dass auch Ihr Hauptwohnsitz sich ebenda befindet. Auch Unternehmen und Gewerbetreibende sind von dieser Regel nicht ausgeschlossen und müssen ihren Hauptsitz in Landkreis Heilbronn haben.
Für die Kfz Zulassung in Landkreis Heilbronn notwendige Dokumente
Wenn Sie sich für die Kfz-Zulassung in Landkreis Heilbronn anmelden, sollten Sie optimal vorbereitet sein, damit Sie nicht noch einmal wiederkommen müssen. Es ist vonnöten, alle erforderlichen Dokumente mitzubringen. Damit Sie Ihr Auto anmelden können, benötigen Sie:
- Personalausweis oder Reisepass
- Zulassungsbescheinigung Teil I und II
- Nachweis über gültige Hauptuntersuchung
- Elektronische Versicherungsbestätigung in Form der eVB-Nummer
- Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer
Möchten Sie ein Kraftfahrzeug aus dem Ausland in Landkreis Heilbronn anmelden, benötigen Sie dazu weitere Papiere, wie den Kaufvertrag, die Originalrechnung und die EG-Übereinstimmungserklärung (COC). Eine Vollmacht muss ausgestellt werden, sollte jemand anderes als der Fahrzeughalter zur Anmeldung des Fahrzeuges entsandt werden. Juristische Personen, Firmen und Vereinigungen müssen für die Anmeldung eines Kraftfahrzeugs außerdem einen Handels- oder Vereinsregisterauszug sowie eine Gewerbeanmeldung vorweisen können.
Das müssen Sie beim Ummelden eines Autos in Landkreis Heilbronn beachten
Verschiedene Gründe können dazu führen, dass Sie Ihr Auto ummelden müssen. Eine Kfz-Ummeldung ist notwendig, wenn:
- Sie innerhalb von Landkreis Heilbronn umgezogen sind
- Sie innerhalb von Landkreis Heilbronn umgezogen sind und ein Halterwechsel stattfand
- Sie aus einer anderen Stadt nach Landkreis Heilbronn gezogen sind
Unerlässlich beim Ummelden Ihres Autos oder Motorrads ist, dass sich Ihr Hauptwohnsitz immer noch in Landkreis Heilbronn befindet. Um sich ideal auf Ihren Termin vorzubereiten, halten Sie dieselben Dokumente bereit, welche auch zur Anmeldung eines Kfz benötigt werden. Wenn Sie dies berücksichtigen, ist das Ummelden sowohl als privater Halter als auch als Unternehmen eine unkomplizierte Angelegenheit.
So beantragen Sie Ersatz der Zulassungsbescheinigung (Teil I und II) in Landkreis Heilbronn
Ganz wie beim An- und Ummelden Ihres Kraftfahrzeugs in Landkreis Heilbronn (Baden-Württemberg) ist es auch bei der Beantragung von Ersatz der Zulassungsbescheinigung wichtig, dass sich der Hauptwohnsitz des Halters dort befindet. Um sich auf den Termin in Ihrem Straßenverkehrsamt Landkreis Heilbronn richtig vorzubereiten, sollten Sie die im Folgenden aufgelisteten Dokumente im Vorhinein heraussuchen und zu Ihrem Termin mitbringen:
- Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass)
- Bescheinigung der letzten Hauptuntersuchung
- eidesstattliche Versicherung
- ggf. Teil I oder II der Zulassungsbescheinigung, insofern nur ein Teil ersetzt werden muss
Zu den Gründen für einen Antrag auf Ersatz einer oder beider Zulassungsbescheinigungen zählen Verlust, Beschädigung und Diebstahl. Wurde Ihre Zulassungsbescheinigung unrechtmäßig entwendet, müssen Sie dies bei der Polizei zur Anzeige bringen und die Anzeige beim Straßenverkehrsamt vorweisen können.
Kfz stilllegen in Landkreis Heilbronn
Eine Außerbetriebnahme Ihres Kraftfahrzeugs könnte für Sie infrage kommen, wenn Sie Ihr Fahrzeug nicht verkaufen wollen, es aber trotzdem derzeit nicht nutzen. So können Sie auf einfachem Wege Kosten wie auch Steuern sparen. Ausgeschlossen ist allerdings die Nutzung Ihres Fahrzeugs, während es stillgelegt ist. Zur Abmeldung eines Kraftfahrzeugs in der Zulassungsstelle Landkreis Heilbronn werden die gleichen Unterlagen benötigt wie zur Anmeldung. Zusätzlich benötigen Sie Ihre Nummernschilder. Die Zeitspanne der Außerbetriebnahme eines Kraftfahrzeugs ist auf sieben Jahre beschränkt. Möchten Sie Ihr Fahrzeug außer Betrieb nehmen, um es zu verschrotten, wenden Sie sich bitte ebenfalls an die Zulassungsstelle Landkreis Heilbronn.
Das müssen Sie über die Zahlung in der Zulassungsstelle Landkreis Heilbronn wissen
Bedingt durch die Art der Dienstleistung werden unterschiedliche Beträge an Gebühren für die Bearbeitung fällig, die Ihnen der zuständige Beamte gerne nennt. In der Zulassungsstelle Landkreis Heilbronn müssen die Zahlungen direkt abgewickelt werden. Beides, Barzahlung und auch die Bezahlung mit Girokarte, sind hier möglich.
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