Zulassungsstelle Stadt Heilbronn
Anschrift der Zulassungsstelle Stadt Heilbronn
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Lerchenstraße 40
74072 Heilbronn
Kontaktdaten der Zulassungsstelle Stadt Heilbronn
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Telefonnummer:07131 / 563-636
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Faxnummer:07131 / 562-045
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E-Mail-Adresse:
Öffnungszeiten der Zulassungsstelle Stadt Heilbronn |
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Montag | 07.30 - 15.00 Uhr |
Dienstag | 07.30 - 13.00 Uhr |
Mittwoch | 07.30 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr |
Donnerstag | 07.30 - 15.00 Uhr |
Freitag | 07.30 - 13.00 Uhr |
Zulassungsstelle Stadt Heilbronn
Damit können Sie sich an die Zulassungsstelle Stadt Heilbronn wenden
Möchten Sie Ihr Kraftfahrzeug an- oder ummelden, Nummernschilder oder sonstige Kennzeichen beantragen oder Fahrzeugpapiere eintragen, ändern oder berichtigen lassen, ist die Zulassungsstelle Stadt Heilbronn für Sie zuständig.
Als erster Schritt besteht für diverse Angelegenheiten die Möglichkeit, die Terminbuchung hier online auszuführen.
Übersicht aller Leistungen
Sie können in der Kfz-Zulassungsstelle Stadt Heilbronn verschiedene Dienstleistungen in Anspruch nehmen. Um welche es sich dabei konkret handelt, entnehmen Sie der folgenden Auflistung.
- An- und Abmeldung von Fahrzeugen
- Ausstellung von Kennzeichen und Plaketten
- Eintragung, Änderung und Berichtigung
- Verlust oder Diebstahl der Kennzeichen melden
- Ausstellung von Kfz-Papieren
- Ersatz von Kfz-Kennzeichen und Zulassungsbescheinigung (Teil I und Teil II)
- Ersterteilung Fahrerlaubnis
- Erweiterung der Fahrerlaubnis
- Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
- Neuerteilung Fahrerlaubnis nach Entzug
- Internationaler Führerschein
- Ausstellung von Bewohnerparkausweisen
- Ausstellung von Ersatzdokumenten
- Parkerleichterung für schwerbehinderte Menschen
- Akteneinsicht
Auto zulassen Stadt Heilbronn
In der Zulassungsstelle Stadt Heilbronn können Sie diese Kraftfahrzeuge anmelden:
- Neu- und Gebrauchtwagen
- Importfahrzeuge aus dem Ausland
- Gebrauchtwagen aus dem EU-Ausland
- Oldtimer
Um Ihr Kfz in Stadt Heilbronn, Baden-Württemberg anmelden zu können, ist es zwingend erfordelich, dass auch Ihr Hauptwohnsitz sich ebenda befindet. Auch Unternehmen und Gewerbetreibende sind von dieser Regel nicht ausgeschlossen und müssen ihren Hauptsitz in Stadt Heilbronn haben.
Diese Unterlagen benötigen Sie für die Zulassung Ihres Autos in Stadt Heilbronn
Planen Sie einen Termin zum Anmelden Ihres Kraftfahrzeugs in Stadt Heilbronn, sollten Sie sich präzise vorbereiten, um ein weiteres Erscheinen zu vermeiden. Vorbereitung heißt in diesem Fall, die wichtigen Dokumente dabei zu haben. Dabei handelt es sich um folgende:
- Personalausweis oder Reisepass
- Zulassungsbescheinigung Teil I und II
- Nachweis über gültige Hauptuntersuchung
- Elektronische Versicherungsbestätigung in Form der eVB-Nummer
- Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer
Möchten Sie ein Kraftfahrzeug aus dem Ausland in Stadt Heilbronn anmelden, benötigen Sie dazu weitere Dokumente, wie den Kaufvertrag, die Originalrechnung und die EG-Übereinstimmungserklärung (COC). Eine Vollmacht muss ausgestellt werden, sollte jemand anderes anstelle des Fahrzeughalters zur Anmeldung des Fahrzeuges entsandt werden. Juristische Personen, Firmen und Vereinigungen müssen für die Anmeldung eines Kraftfahrzeugs zusätzlich einen Handels- oder Vereinsregisterauszug sowie eine Gewerbeanmeldung vorweisen können.
Das müssen Sie beim Ummelden eines Autos in Stadt Heilbronn beachten
In verschiedenen Fällen muss ein Kraftfahrzeug umgemeldet werden. Eine Kfz-Ummeldung ist notwendig, wenn:
- Sie innerhalb von Stadt Heilbronn umgezogen sind
- Sie innerhalb von Stadt Heilbronn umgezogen sind und ein Halterwechsel stattfand
- Sie aus einer anderen Stadt nach Stadt Heilbronn gezogen sind
Dabei ist es obligatorisch, dass Ihr Hauptwohnsitz bei der Ummeldung Ihres Kfz in Stadt Heilbronn verbleibt. Die hierfür benötigten Dokumente sind dieselben, wie in der oben bereits erstellten Liste zur Zulassung eines Kfz. So ist das Ummelden eines Fahrzeugs für private Halter wie auch Unternehmen möglich.
So beantragen Sie Ersatz der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II in Stadt Heilbronn
Möchten Sie beim Straßenverkehrsamt in Stadt Heilbronn (Baden-Württemberg) Ersatz für die Zulassungsbescheinigung beantragen, müssen Sie auch dort Ihren Hauptwohnsitz haben. Zu Ihrem Termin im Straßenverkehrsamt Stadt Heilbronn bringen Sie bitte diese Dokumente mit:
- Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass)
- Bescheinigung der letzten Hauptuntersuchung
- eidesstattliche Versicherung
- ggf. Teil I oder II der Zulassungsbescheinigung, insofern nur ein Teil ersetzt werden muss
In diesen Fällen müssen Sie einen Antrag auf Ersatz der Zulassungsbescheinigung stellen: * Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I und/oder Teil II * Beschädigung der Zulassungsbescheinigung Teil I und/oder Teil II * Diebstahl der Zulassungsbescheinigung Teil I und/oder Teil II
Ist Letzteres der Fall, sind Sie angehalten, bei der Polizei Anzeige zu erstatten und diese Anzeige – neben den oben genannten Dokumenten – bei der Zulassungsbehörde zur Einsicht vorzulegen.
Außerbetriebsetzung eines Kfz in Stadt Heilbronn
Die Stilllegung eines Kraftfahrzeugs ergibt dann Sinn, wenn es für gewissen Zeit nicht gebraucht werden soll. Sie bietet eine gute Möglichkeit, laufende Kosten und Steuern einzusparen, ohne das Fahrzeug tatsächlich abgeben zu müssen. Fahren dürfen Sie Ihr Fahrzeug in dieser Zeit jedoch nicht. Zur Abmeldung eines Kraftfahrzeugs in der Zulassungsstelle Stadt Heilbronn werden die gleichen Unterlagen benötigt wie zur Anmeldung. Zusätzlich benötigen Sie Ihre Nummernschilder. Die Zeitspanne der Außerbetriebnahme eines Kraftfahrzeugs ist auf sieben Jahre begrenzt. Wollen Sie Ihr Auto außer Betrieb nehmen, um es zu verschrotten, wenden Sie sich bitte ebenfalls an die Zulassungsstelle Stadt Heilbronn.
Zahlungsmöglichkeiten bei Ihrem Termin in der Zulassungsstelle Stadt Heilbronn
Je nachdem, welche Leistungen Sie in Anspruch genommen haben, sind unterschiedlich hohe Gebühren fällig. Die genaue Bearbeitungsgebühr wird Ihnen der für Sie zuständige Beamte beim Termin nennen. Zahlungen werden in der Zulassungsstelle Stadt Heilbronn direkt abgewickelt. Hierbei können Sie zwischen Bargeld oder Girokarte wählen.
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