Zulassungsstelle Kiel

Anschrift der Zulassungsstelle Stadt Kiel
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Saarbrückenstr. 147
24113 Kiel
Kontaktdaten der Zulassungsstelle Stadt Kiel
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Telefonnummer:0431 / 901-900, -2037, -2038
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Faxnummer:0431 / 901-62008
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E-Mail-Adresse:
Öffnungszeiten der Zulassungsstelle Stadt Kiel |
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Montag | 07.30 - 16.00 Uhr |
Dienstag | 07.30 - 16.00 Uhr |
Mittwoch | 07.30 - 12.00 Uhr 13.00 - 15.00 Uhr |
Donnerstag | 07.30 - 18.00 Uhr |
Freitag | 07.00 - 12.00 Uhr |
Zulassungsstelle Kiel
Serviceleistungen der Kfz-Zulassungsstelle Kiel
Möchten Sie Ihr Kraftfahrzeug an- oder ummelden, Nummernschilder oder sonstige Kennzeichen beantragen oder Fahrzeugpapiere eintragen, ändern oder berichtigen lassen, ist die Zulassungsstelle Kiel für Sie zuständig.
Alle Leistungen auf einen Blick
Die Zulassungsstelle Kiel offeriert eine Reihe von Dienstleistungen. Eine Auflistung dieser sehen Sie hier:
- An- und Abmeldung von Fahrzeugen
- Ausstellung von Kennzeichen und Plaketten
- Eintragung, Änderung und Berichtigung
- Verlust oder Diebstahl der Kennzeichen melden
- Ausstellung von Kfz-Papieren
- Ersatz von Kfz-Kennzeichen und Zulassungsbescheinigung (Teil I und Teil II)
- Ersterteilung Fahrerlaubnis
- Erweiterung der Fahrerlaubnis
- Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
- Neuerteilung Fahrerlaubnis nach Entzug
- Internationaler Führerschein
- Ausstellung von Bewohnerparkausweisen
- Ausstellung von Ersatzdokumenten
- Parkerleichterung für schwerbehinderte Menschen
- Akteneinsicht
Auto anmelden in Kiel
In der Zulassungsstelle Kiel können Sie diese Kraftfahrzeuge anmelden:
- Neu- und Gebrauchtfahrzeuge
- Importfahrzeuge aus dem Ausland
- Gebrauchtwagen aus dem EU-Ausland
- Oldtimer
Unabhängig davon, woher Ihr Kraftfahrzeug stammt, müssen Sie als Halter Ihren Hauptwohnsitz in Kiel in Schleswig-Holstein haben, um Ihr Fahrzeug hier zulassen zu können. Selbiges gilt für Unternehmen und sonstige Gewerbetreibende.
Diese Papiere benötigen Sie für das Anmelden Ihres Autos in Kiel
Wenn Sie sich für die Kfz-Zulassung in Kiel anmelden, sollten Sie ausreichend vorbereitet sein, damit Sie nicht noch einmal wiederkommen müssen. Es ist notwendig, alle erforderlichen Dokumente mitzubringen. Damit Sie Ihr Auto anmelden können, benötigen Sie:
- Personalausweis oder Reisepass
- Zulassungsbescheinigung Teil I und II
- Nachweis über gültige Hauptuntersuchung
- Elektronische Versicherungsbestätigung in Form der eVB-Nummer
- Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer
Möchten Sie ein Kraftfahrzeug aus dem Ausland in Kiel anmelden, benötigen Sie dazu weitere Unterlagen, wie den Kaufvertrag, die Originalrechnung und die EG-Übereinstimmungserklärung (COC). Eine Vollmacht muss ausgestellt werden, sollte jemand anderes als der Fahrzeughalter zur Anmeldung des Fahrzeuges entsandt werden. Möchten Sie als juristische Person, Firma oder Vereinigung ein Kraftfahrzeug anmelden, bringen Sie bitte außerdem einen Handels- oder Vereinsregisterauszug wie auch eine Gewerbeanmeldung mit.
Auto ummelden in Kiel
Es kann ganz verschiedene Gründe geben, aus denen Sie Ihr Kfz ummelden möchten. Dies kann sein, ein Umzug innerhalb von Kiel, bei dem ggf. auch ein Halterwechsel stattgefunden hat, oder auch der Umzug aus einer anderen Stadt nach Kiel sein. Dabei ist es obligatorisch, dass Ihr Hauptwohnsitz bei der Ummeldung Ihres Fahrzeugs in Kiel verbleibt. Um sich ideal auf Ihren Termin vorzubereiten, halten Sie dieselben Dokumente bereit, welche auch zur Anmeldung eines Kfz benötigt werden. Wenn Sie dies bedenken, ist das Ummelden sowohl als privater Halter als auch als Unternehmen eine unkomplizierte Angelegenheit.
So beantragen Sie Ersatz der Zulassungsbescheinigung (Teil I und II) in Kiel
Auch für einen Antrag auf Ersatz der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II gilt: Der Halter des Fahrzeugs muss in Kiel (Schleswig-Holstein) mit seinem Hauptwohnsitz gemeldet sein. Um sich auf den Termin in Ihrem Straßenverkehrsamt Kiel optimal vorzubereiten, sollten Sie die im Folgenden aufgelisteten Dokumente vor dem Termin heraussuchen und zu Ihrem Termin mitbringen:
- Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass)
- Bescheinigung der letzten Hauptuntersuchung
- eidesstattliche Versicherung
- ggf. Teil I oder II der Zulassungsbescheinigung, insofern nur ein Teil ersetzt werden muss
In diesen Fällen müssen Sie einen Antrag auf Ersatz der Zulassungsbescheinigung stellen: * Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I und/oder Teil II * Beschädigung der Zulassungsbescheinigung Teil I und/oder Teil II * Diebstahl der Zulassungsbescheinigung Teil I und/oder Teil II
Im Falle eines Diebstahls muss dieser bei der Polizei angezeigt werden. Die Anzeige bringen Sie bitte zum Termin in Ihrem Straßenverkehrsamt mit.
Kfz außer Betrieb nehmen in Kiel
Planen Sie, Ihr Fahrzeug für einen voraussehbaren Zeitraum nicht mehr zu nutzen, aber trotzdem nicht dazu bereit sind, es zu verkaufen, bietet sich die Alternative der Stilllegung an. So können Sie Steuern und andere Kosten reduzieren und das Fahrzeug weiterhin besitzen. Während dieser Zeit ist das Fahren des Fahrzeugs allerdings nicht erlaubt. Zur Abmeldung eines Kraftfahrzeugs in der Zulassungsstelle Kiel werden Unterlagen benötigt wie zur Anmeldung. Zusätzlich benötigen Sie Ihre Nummernschilder. Es ist zulässig, das Fahrzeug für eine Dauer von bis zu sieben Jahren außer Betrieb zu nehmen und anschließend wieder in Betrieb zu nehmen. Wenn Sie Ihr Kennzeichen für nur ein Jahr nicht nutzen möchten, können Sie es gegen eine geringe Gebühr reservieren, damit es nicht an andere vergeben wird. Die Zulassungsstelle Kiel ist zudem der richtige Ansprechpartner, wenn Sie Ihr Fahrzeug aufgrund von nicht länger gegebener Fahrtüchtigkeit verschrotten lassen möchten.
Zahlung der Bearbeitungsgebühren in der Zulassungsstelle Kiel
Für die unterschiedlichen Dienstleistungen wird immer eine Bearbeitungsgebühr fällig. Die Höhe dieser nennt Ihnen gerne der zuständige Beamte. In der Zulassungsstelle Kiel müssen die Zahlungen direkt abgewickelt werden. Beides, Barzahlung oder die Bezahlung mit Girokarte, sind hier möglich.
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