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Anschrift der Zulassungsstelle Hamburg

  • Süderstraße 140-142
    20537 Hamburg

Kontaktdaten der Zulassungsstelle Hamburg

Öffnungszeiten der Zulassungsstelle Hamburg

Montag 07.00 - 14.00 Uhr
Dienstag 07.00 - 18.00 Uhr
Mittwoch 07.00 - 14.00 Uhr
Donnerstag 07.00 - 18.00 Uhr
Freitag 07.00 - 12.00 Uhr

Weitere Zulassungsstellen für Kennzeichen "HH"
Hamburg-Bergedorf, Hamburg-Harburg, Bezirk Hamburg-Nord, Hamburg-West

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Zulassungsstelle Hamburg

An fünf Standorten können Sie in Hamburg Ihr Fahrzeug an- oder abmelden sowie viele andere Angelegenheiten klären. Beispielsweise besteht die Möglichkeit, ein Wunschkennzeichen zu reservieren oder sich verloren gegangene Fahrzeugpapiere ersetzen zu lassen.

Was Sie in einer Zulassungsstelle Hamburg alles erledigen können

Die fünf Zulassungsstellen in Hamburg sind für verschiedene Angelegenheiten rund um das Kraftfahrzeug zuständig. Dazu gehören:

  • ✅ Kfz-Anmeldung
  • ✅ Kfz-Ummeldung
  • ✅ Außerbetriebsetzung von Fahrzeugen
  • ✅ Wiederzulassung von Fahrzeugen
  • ✅ Zuteilung von Kennzeichen
  • ✅ Ersatz der Zulassungsbescheinigung Teil I und II
  • ✅ Ersatz von Kennzeichen

Nicht alle Kfz-Zulassungsstellen in Hamburg bieten die komplette Breite an Dienstleistungen an. Während Sie an sämtlichen Standorten Fahrzeuge anmelden, ummelden und abmelden können, sind für Führerscheinangelegenheiten ausschließlich die Führerscheinstellen in den Zulassungsstellen Mitte und Nord zuständig.

Wenn Sie hingegen Parkerleichterungen beantragen möchten, wenden Sie sich am besten an den Landesbetrieb Verkehr Mitte. Dort gibt es eine spezielle Abteilung, die den Namen „Ausnahme-Genehmigungs-Management“ trägt.

Parkerleichterungen in der Zulassungsstelle Hamburg Mitte beantragen

Schwerbehinderte Personen können in der Zulassungsstelle Hamburg Mitte eine Parkerleichterung beantragen, sofern sie bestimmte Voraussetzungen dafür erfüllen. Die Zulassungsstelle Hamburg kann den orangefarbenen und den blauen Parkausweis ausstellen.

Beide bieten eine ganze Reihe von Erleichterungen wie zum Beispiel die Erlaubnis, bis zu drei Stunden im eingeschränkten Halteverbot zu parken. Der blaue Parkausweis macht es außerdem möglich, Parkplätze mit dem Rollstuhlfahrersymbol zu nutzen.

Für die Antragsstellung ist unbedingt der Schwerbehindertenausweis mitzubringen. An diesen ist der Parkausweis stets gebunden. Das bedeutet, dass er seine Gültigkeit verliert, sobald der Schwerbehindertenausweis ausläuft. Gleichzeitig gilt, dass der Schwerbehindertenausweis allein nicht zum Parken auf Behindertenparkplätzen berechtigt. Den zugehörigen Parkausweis müssen Sie also stets separat beantragen.

Wenn Sie den Antrag persönlich einreichen, kann Ihnen die Zulassungsstelle Hamburg den Parkausweis sofort ausstellen. Für diesen Service müssen Sie keine Gebühren zahlen!

Kfz-Anmeldung in einer Zulassungsstelle in Hamburg

In einer Kfz-Zulassungsstellen in Hamburg ist die Zulassung folgender Fahrzeuge möglich:

  • ✅ Fabrikneue Fahrzeuge
  • ✅ Importfahrzeuge aus dem Ausland
  • ✅ Gebrauchtfahrzeuge aus dem EU-Ausland (durch Privatpersonen)
  • ✅ Oldtimer

Viele Vorgänge, wie die Neuzulassung eines fabrikneuen Fahrzeuges, eine Umschreibung, eine Außerbetriebsetzung und eine Wiederzulassung können Sie auch ganz bequem online erledigen. Das spart lästige Wartezeiten und macht es für beide Seiten deutlich einfacher.

Voraussetzungen für die Kfz-Anmeldung

Voraussetzung für die Kfz-Zulassung in Hamburg bei einem der Landesbetriebe Verkehr ist, dass der Halter oder die Halterin seinen Hauptwohnsitz in Hamburg hat. Firmen, Gewerbetreibende und Freiberufler müssen Ihr Unternehmen ebenfalls dort gemeldet haben. Wenn Sie nicht in Hamburg gemeldet sind, wenden Sie sich am besten in an die Zulassungsstelle in Ihrem Bezirk. Dort wird man Ihnen weiterhelfen.

Das müssen Sie zur Kfz-Zulassung in Hamburg mitbringen

Damit Sie Ihr Fahrzeug reibungslos anmelden können, benötigt die zuständige Zulassungsstelle in Hamburg diese Dokumente:

  • ✅ Personalausweis oder Reisepass
  • ✅ Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II
  • ✅ CoC-Dokument
  • ✅ Bericht über die Letzte Hauptuntersuchung
  • ✅ Bericht über letzte Abgas-Sonder-Untersuchung
  • ✅ Elektronische Versicherungsnummer
  • ✅ SEPA-Lastschriftmandat für die Entrichtung der Kfz-Steuer

Sollten Sie einen Kennzeichenwechsel geplant haben, bringen Sie bitte auch Ihre alten Kennzeichen mit. Wenn die An- oder Ummeldung durch eine andere Person erfolgen soll, müssen Sie dieser eine Vollmacht ausstellen.

Kfz-Ummeldung bei einer Kfz-Zulassungsstelle in Hamburg

Die Ummeldung von Fahrzeugen kann aus verschiedenen Gründen notwendig werden. An den fünf Standorten in Hamburg sind Ummeldungen in diesen Fällen möglich:

  • ✅ Umzug innerhalb von Hamburg mit Halterwechsel
  • ✅ Umzug innerhalb von Hamburg ohne Halterwechsel
  • ✅ Umzug aus einer anderen Stadt nach Hamburg ohne Halterwechsel

Die Ummeldung von Kraftfahrzeugen ist für Privatpersonen und Unternehmen möglich. Für die erfolgreiche Erledigung vor Ort bringen Sie die gleichen Dokumente wie für die Anmeldung eines Fahrzeuges mit.

So funktioniert eine Außerbetriebsetzung in Hamburg

Wenn Sie Ihr Fahrzeug hingegen nicht anmelden, sondern abmelden wollen, müssen Sie gar nicht erst auf einer der Kfz-Zulassungsstellen in Hamburg auftauchen. Denn wenn Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen, können Sie Ihr Fahrzeug auch ganz bequem online stilllegen.

Nutzen Sie dafür einfach das Serviceportal Hamburg. Halten Sie auch bei der Online-Abmeldung alle notwendigen Formulare bereit. Zudem benötigen Sie ein Lesegerät oder ein Smartphone mit NFC und AusweisApp2. Ihr Personalausweis muss zwingend eine freigeschaltete eID-Funktion besitzen. Sonst können Sie den Service leider nicht nutzen.

Falls Sie die Voraussetzungen für die Online-Außerbetriebsetzung nicht erfüllen, buchen Sie bitte unbedingt in der gewünschten Zulassungsstelle in Hamburg einen Termin.

Bezahlung der Gebühren in den Zulassungsstellen

Die Gebühren in den Zulassungsstellen der Stadt Hamburg richten sich individuell nach dem Aufwand sowie nach den vorhandenen Unterlagen. Sie können die Gebühren jeweils vor Ort per Girocard oder in bar begleichen. In den meisten Filialen stehen auch EC-Geldautomaten zum Abheben von Bargeld bereit.

Zuteilung von Kennzeichen

Je nach Einsatzzweck und Einsatzdauer des Fahrzeuges sind unterschiedliche Kennzeichen sinnvoll. In den Zulassungsstellen in Hamburg können Sie während der Öffnungszeiten eine ganze Reihe an verschiedenen Kennzeichentypen beantragen:

  • ✅ Versicherungskennzeichen
  • ✅ Wechselkennzeichen
  • ✅ Kleines Kennzeichen für Motorräder
  • ✅ Rote Kennzeichen
  • ✅ Saisonkennzeichen
  • ✅ E-Kennzeichen
  • ✅ Zusatzschild für Fahrradträger oder Ladung

Übrigens ist es Ihnen als Fahrzeughalter möglich, das Kennzeichen aus einer anderen Stadt mit nach Hamburg zu nehmen. Diese müssen Sie dann in der für Sie zuständigen Zulassungsstelle anmelden.

Das spart Ihnen viel Aufwand. In diesem Fall müssen Sie lediglich Ihre Zulassungsbescheinigung Teil I ändern und Ihre Adressänderung mitteilen. Wenn Sie ein neues Kennzeichen mit dem Kürzel HH wünschen, können Sie sich dieses natürlich auch ganz normal zuteilen lassen.

Ersatz der Zulassungsbescheinigung Teil I

Nur in Hamburg gemeldete Personen können einen Ersatz der Zulassungsbescheinigung Teil I beim LBV beantragen. Wenn Sie Ihre Zulassungsbescheinigung verloren haben oder sie beschädigt wurde, bringen Sie bitte diese Unterlagen mit zur Zulassungsstelle Hamburg:

  • ✅ Personalausweis oder Reisepass
  • ✅ Zulassungsbescheinigung Teil II
  • ✅ Nachweis über letzte Hauptuntersuchung
  • ✅ Versicherung an Eides statt (bei absoluter Unkenntlichkeit des Dokumentes)
  • ✅ Terminbestätigung nicht vergessen

Sollten die Zulassungsbescheinigung Teil I aufgrund eines Diebstahls verschwunden sein, erstatten Sie bitte Anzeige bei der Polizei. Diese Diebstahlsanzeige müssen Sie dann in der Zulassungsstelle Hamburg vorlegen.

Ersatz der Zulassungsbescheinigung Teil II

Auch einen Ersatz der Zulassungsbescheinigung Teil II können Sie nur beantragen, wenn Sie in Hamburg Ihre Meldeadresse haben. Sie benötigen die gleichen Unterlagen wie für den Ersatz der Zulassungsbescheinigung Teil I.

Sollte der Fahrzeughalter verstorben sein, benötigt die Zulassungsstelle außerdem den Erbschein. Bei einem Kauf müssen Sie den Kaufvertrag im Original vorlegen. Eine Kopie ist nicht ausreichend!

Wiederzulassung von Fahrzeugen

Die Wiederzulassung kann erfolgen, wenn Sie ein stillgelegtes Fahrzeug wieder normal im Straßenverkehr nutzen wollen. Denn das dürfen Sie nur mit ordnungsgemäßer Zulassung und gültigen Kennzeichen. Genau wie die Außerbetriebsetzung können Sie auch die Wiederzulassung von Fahrzeugen online erledigen. Dafür müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • ✅ Elektronische Versicherungsbestätigung in Form der eVB-Nummer
  • ✅ Sicherheitscodes der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II
  • ✅ Sicherheitscodes der Kennzeichen
  • ✅ Lesegerät oder Smartphone mit NFC und AusweisApp2
  • ✅ Personalausweis mit freigeschalteter eID-Funktion
  • ✅ IBAN für die Zahlung der Kfz-Steuer
  • ✅ Kreditkarte oder GiroPay
  • ✅ Nachweis über gültige Hauptuntersuchung
  • ✅ Besonders wichtig: vorab reserviertes Kennzeichen

Falls Sie kein Kennzeichen reserviert haben, wenden Sie sich besser direkt an eine der fünf Zulassungsstellen in Hamburg.

Ersatz von Kennzeichen

Voraussetzung für die Kfz-Zulassung in Hamburg bei einem der Landesbetriebe Verkehr ist, dass der Halter oder die Halterin seinen Hauptwohnsitz in Hamburg hat. Firmen, Gewerbetreibende und Freiberufler müssen Ihr Unternehmen ebenfalls dort gemeldet haben. Wenn Sie nicht in Hamburg gemeldet sind, wenden Sie sich am besten in an die Zulassungsstelle in Ihrem Bezirk. Dort wird man Ihnen weiterhelfen.

Beachten Sie, dass sich die Untersuchungsintervalle je nach Land unterscheiden

Voraussetzungen für die Kfz-Anmeldung

Wenn Ihre Kennzeichen verschwunden sind, müssen Sie sich schnellstmöglich um Ersatz kümmern. Denn ohne gültiges Versicherungskennzeichen dürfen Sie nicht am Straßenverkehr teilnehmen.

Bei Verlust jeglicher Art sperrt die Zulassungsstelle Ihr altes Kennzeichen für zehn Jahre. So lässt es sich von möglichen Dieben nicht missbrauchen. Bei beschädigten Kennzeichen ist diese Sperrung natürlich nicht notwendig.

Dennoch sollten Sie diese auswechseln lassen. Das ist besonders dann notwendig, wenn sie unleserlich geworden sind. Sie brauchen diese Unterlagen:

  • ✅ Personalausweis oder Reisepass
  • ✅ Zulassungsbescheinigung Teil I und II
  • ✅ Nachweis über gültige Hauptuntersuchung
  • ✅ Bei Verlust: Eine Versicherung an Eides statt
  • ✅ Bei Diebstahl: Vorlage der Diebstahlsanzeige
  • ✅ Bei Beschädigung: das alte Kennzeichen

Wie Sie für die Kfz-Zulassung in Hamburg einen Termin vereinbaren

Am einfachsten erhalten Sie einen Termin über die Online-Buchung, die vom LBV angeboten wird.

Suchen Sie sich zunächst die Dienstleistung aus und finden Sie mithilfe der Standortwahl heraus, an welcher Zulassungsstelle in nächster Zeit Termine frei sind. Wenn Ihnen Datum und Uhrzeit fehlen, können Sie den Termin sofort buchen. Dafür müssen Sie Ihren Namen und Ihre E-Mail-Adresse angeben.

Daraufhin bekommen Sie eine E-Mail, in der Sie zur Bestätigung des Termins aufgerufen werden. Wenn Sie diese durchführen, erhalten Sie wiederum eine Bestätigung. Bringen Sie diese E-Mail zu Ihrem Termin in der Zulassungsstelle Hamburg mit.

Aufgrund des hohen Besucherandrangs und der ständigen Überlastung bittet der Landesbetrieb Verkehr darum, dass Sie immer vorab in der Zulassungsstelle Hamburg online einen Termin vereinbaren. Prüfen Sie außerdem, ob Sie Ihr Anliegen unter Umständen online abwickeln können.

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