Wappen Bezirk Hamburg-Nord Zulassungsstelle Bezirk Hamburg-Nord


Ortsschild Bezirk Hamburg-Nord

Anschrift der Zulassungsstelle Hamburg

  • Langenhorner Chaussee 491
    22419 Hamburg

Kontaktdaten der Zulassungsstelle Hamburg

Öffnungszeiten der Zulassungsstelle Hamburg

Montag 07.00 - 14.00 Uhr
Dienstag 07.00 - 18.00 Uhr
Mittwoch 07.00 - 14.00 Uhr
Donnerstag 07.00 - 18.00 Uhr
Freitag 07.00 - 12.00 Uhr

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Hamburg, Hamburg-Bergedorf, Hamburg-Harburg, Hamburg-West

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Zulassungsstelle Bezirk Hamburg-Nord

Damit können Sie sich an die Zulassungsstelle Bezirk Hamburg-Nord wenden

Die Zulassungsstelle für Kraftfahrzeuge in Bezirk Hamburg-Nord kümmert sich um die An- und Ummeldung von Kraftfahrzeugen, Ausstellung verschiedener Kennzeichen und Eintragung, Aktualisierung und Berichtigung von Fahrzeugpapieren.

Sie haben die Möglichkeit, einen Termin für viele Angelegenheiten hier online zu vereinbaren.

Darlegung aller Leistungen

Sie können in der Kfz-Zulassungsstelle Bezirk Hamburg-Nord diverse Dienstleistungen in Anspruch nehmen. Um welche es sich dabei genau handelt, entnehmen Sie der folgenden Auflistung.

  • An- und Abmeldung von Fahrzeugen
  • Ausstellung von Kennzeichen und Plaketten
  • Eintragung, Änderung und Berichtigung
  • Verlust oder Diebstahl der Kennzeichen melden
  • Ausstellung von Kfz-Papieren
  • Ersatz von Kfz-Kennzeichen und Zulassungsbescheinigung (Teil I und Teil II)
  • Ersterteilung Fahrerlaubnis
  • Erweiterung der Fahrerlaubnis
  • Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
  • Neuerteilung Fahrerlaubnis nach Entzug
  • Internationaler Führerschein
  • Ausstellung von Bewohnerparkausweisen
  • Ausstellung von Ersatzdokumenten
  • Parkerleichterung für schwerbehinderte Menschen
  • Akteneinsicht

Auto zulassen Bezirk Hamburg-Nord

In der Zulassungsstelle Bezirk Hamburg-Nord können Sie diese Kraftfahrzeuge anmelden:

  • Neu- und Gebrauchtwagen
  • Importfahrzeuge aus dem Ausland
  • Gebrauchtwagen aus dem EU-Ausland
  • Oldtimer

Wichtig für die Anmeldung Ihres Kfz ist dabei, dass Sie Ihren Hauptwohnsitz in Bezirk Hamburg-Nord haben. Auch als Unternehmer, Gewerbetreibender oder Freiberufler müssen Sie zwingend Ihren Hauptsitz in Bezirk Hamburg-Nord haben.

Für die Kfz Zulassung in Bezirk Hamburg-Nord notwendige Dokumente

Möchten Sie Ihr Kfz in Bezirk Hamburg-Nord zulassen, ist es wichtig, einige unerlässliche Unterlagen herauszusuchen. Wer gut organisiert ist, spart sich Zeit und Mühe, einen weiteren Termin vereinbaren zu müssen. Die wichtigen Unterlagen finden Sie hier:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Zulassungsbescheinigung Teil I und II
  • Nachweis über gültige Hauptuntersuchung
  • Elektronische Versicherungsbestätigung in Form der eVB-Nummer
  • Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer

Handelt es sich bei dem Kraftfahrzeug um einen Import aus dem Ausland, müssen Sie zur Anmeldung in Bezirk Hamburg-Nord weitere Dokumente, wie den Kaufvertrag, die Originalrechnung und die EG-Übereinstimmungserklärung (COC) mitbringen. Kann der Halter des Fahrzeuges die Anmeldung nicht persönlich durchführen, muss er eine Vollmacht ausstellen. Möchten Sie als juristische Person, Firma oder Vereinigung ein Kraftfahrzeug anmelden, bringen Sie bitte außerdem einen Handels- oder Vereinsregisterauszug und auch eine Gewerbeanmeldung mit.

Auto ummelden in Bezirk Hamburg-Nord

Es kann ganz verschiedene Gründe geben, aus denen Sie Ihr Auto ummelden möchten. Eine Kfz-Ummeldung ist notwendig, wenn:

  • Sie innerhalb von Bezirk Hamburg-Nord umgezogen sind
  • Sie innerhalb von Bezirk Hamburg-Nord umgezogen sind und ein Halterwechsel stattfand
  • Sie aus einer anderen Stadt nach Bezirk Hamburg-Nord gezogen sind

Essentiell beim Ummelden Ihres Autos oder Motorrads ist, dass sich Ihr Hauptwohnsitz weiterhin in Bezirk Hamburg-Nord befindet. Die hierfür benötigten Papiere sind dieselben, wie in der oben vorzufindenden Liste zur Zulassung eines Kfz. So ist das Ummelden eines Fahrzeugs für private Halter wie auch Unternehmen möglich.

Hinweise zum Antrag auf Ersatz der Zulassungsbescheinigung beim Straßenverkehrsamt Bezirk Hamburg-Nord

Auch für einen Antrag auf Ersatz der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II gilt: Der Halter des Kfz muss in Bezirk Hamburg-Nord seinen Hauptwohnsitz haben. Für Ihren Termin im Straßenverkehrsamt Bezirk Hamburg-Nord bringen Sie bitte diese Papiere mit:

  • Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass)
  • Bescheinigung der letzten Hauptuntersuchung
  • eidesstattliche Versicherung
  • ggf. Teil I oder II der Zulassungsbescheinigung, insofern nur ein Teil ersetzt werden muss

Anlässe für einen Antrag auf Ersatz der Zulassungsbescheinigung können Verlust, Beschädigung oder Diebstahl sein. Ist Letzteres der Fall, sind Sie angehalten, bei der Polizei Anzeige zu erstatten und diese Anzeige – neben den oben genannten Dokumenten – bei der Zulassungsbehörde zur Einsicht vorzulegen.

Außerbetriebsetzung eines Kraftfahrzeugs in Bezirk Hamburg-Nord

Die Stilllegung eines Kraftfahrzeugs ergibt dann Sinn, wenn es für gewissen Zeit nicht gefahren werden soll. Sie bietet eine gute Möglichkeit, laufende Kosten und Steuern einzusparen, ohne das Fahrzeug tatsächlich abgeben zu müssen. Fahren dürfen Sie Ihr Fahrzeug in dieser Zeit jedoch nicht. Neben Ihren Nummernschildern benötigen Sie zum Abmelden Ihres Kraftfahrzeugs in Bezirk Hamburg-Nord dieselben Dokumente, welche in der oben aufgeführten Liste zur Anmeldung genannt werden. Es ist zulässig, das Fahrzeug für eine Dauer von maximal sieben Jahren außer Betrieb zu nehmen und anschließend wieder in Betrieb zu nehmen. Wenn Sie Ihr Kennzeichen für nur ein Jahr nicht nutzen möchten, können Sie es gegen eine geringe Gebühr reservieren, damit es nicht an andere vergeben wird. Möchten Sie Ihr Fahrzeug außer Betrieb nehmen, um es zu verschrotten, wenden Sie sich bitte ebenfalls an die Zulassungsstelle Bezirk Hamburg-Nord.

So können Sie in der Zulassungsstelle Bezirk Hamburg-Nord zahlen

Bedingt durch die Art der Dienstleistung werden unterschiedliche Beträge an Gebühren für die Bearbeitung fällig, die Ihnen der zuständige Beamte gerne nennt. In der Zulassungsstelle Bezirk Hamburg-Nord müssen die Zahlungen direkt durchgeführt werden. Beides, Barzahlung oder die Bezahlung mit Girokarte, sind hier möglich.

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