Zulassungsstelle Hamburg-Harburg
Anschrift der Zulassungsstelle Hamburg
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Schellerdamm 5-7
21079 Hamburg
Kontaktdaten der Zulassungsstelle Hamburg
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Telefonnummer:040 428 58 – 0
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Faxnummer:040 / 428-583-271
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E-Mail-Adresse:
Öffnungszeiten der Zulassungsstelle Hamburg |
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Montag | 07.00 - 18.00 Uhr |
Dienstag | 07.00 - 14.00 Uhr |
Mittwoch | 07.00 - 18.00 Uhr |
Donnerstag | 07.00 - 14.00 Uhr |
Freitag | 07.00 - 12.00 Uhr |
Zulassungsstelle Hamburg-Harburg
Verantwortlichkeiten der Kfz-Zulassungsstelle Hamburg-Harburg
Die Zulassungsstelle für Kraftfahrzeuge in Hamburg-Harburg ist zuständig für die An- und Ummeldung von Kraftfahrzeugen, Ausstellung verschiedener Kennzeichen und Eintragung, Aktualisierung und Berichtigung von Fahrzeugpapieren.
Sie haben die Möglichkeit, einen Termin für viele Angelegenheiten hier online zu vereinbaren.
Welche Leistungen die Zulassungsstelle Hamburg-Harburg im Detail bietet
Die Zuständigkeit der Zulassungsstelle Hamburg-Harburg enthält verschiedenste Dienstleistungen. Konkret sind diese im Folgenden aufgelistet.
- An- und Abmeldung von Fahrzeugen
- Ausstellung von Kennzeichen und Plaketten
- Eintragung, Änderung und Berichtigung
- Verlust oder Diebstahl der Kennzeichen melden
- Ausstellung von Kfz-Papieren
- Ersatz von Kfz-Kennzeichen und Zulassungsbescheinigung (Teil I und Teil II)
- Ersterteilung Fahrerlaubnis
- Erweiterung der Fahrerlaubnis
- Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
- Neuerteilung Fahrerlaubnis nach Entzug
- Internationaler Führerschein
- Ausstellung von Bewohnerparkausweisen
- Ausstellung von Ersatzdokumenten
- Parkerleichterung für schwerbehinderte Menschen
- Akteneinsicht
Kfz-Zulassung Hamburg-Harburg
In der Zulassungsstelle Hamburg-Harburg können Sie diese Kraftfahrzeuge anmelden:
- Neu- und Gebrauchtwagen
- Importfahrzeuge aus dem Ausland
- Gebrauchtfahrzeuge aus dem EU-Ausland
- Oldtimer
Unabhängig davon, woher Ihr Kraftfahrzeug stammt, müssen Sie als Halter Ihren Hauptwohnsitz in Hamburg-Harburg haben, um Ihr Fahrzeug hier zulassen zu können. Selbiges gilt für Unternehmen und sonstige Gewerbetreibende.
Diese Dokumente benötigen Sie für die Anmeldung Ihres Autos in Hamburg-Harburg
Planen Sie einen Termin zum Anmelden Ihres Kraftfahrzeugs in Hamburg-Harburg, sollten Sie sich präzise vorbereiten, um ein erneutes Erscheinen zu vermeiden. Vorbereitung heißt in diesem Fall, die wichtigen Dokumente dabei zu haben. Dabei handelt es sich um folgende:
- Personalausweis oder Reisepass
- Zulassungsbescheinigung Teil I und II
- Nachweis über gültige Hauptuntersuchung
- Elektronische Versicherungsbestätigung in Form der eVB-Nummer
- Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer
Möchten Sie ein Kraftfahrzeug aus dem Ausland in Hamburg-Harburg anmelden, benötigen Sie dazu weitere Papiere, wie den Kaufvertrag, die Originalrechnung und die EG-Übereinstimmungserklärung (COC). Eine Vollmacht muss ausgestellt werden, sollte jemand anderes anstelle des Fahrzeughalters zur Anmeldung des Fahrzeuges entsandt werden. Juristische Personen, Firmen und Vereinigungen müssen für die Anmeldung eines Kraftfahrzeugs außerdem einen Handels- oder Vereinsregisterauszug sowie eine Gewerbeanmeldung vorlegen.
Das müssen Sie beim Ummelden eines Autos in Hamburg-Harburg beachten
In einigen Fällen muss ein Kraftfahrzeug umgemeldet werden. Dazu gehört ein Umzug innerhalb von Hamburg-Harburg (womöglich mit gleichzeitigem Halterwechsel) und der Umzug von einer anderen Stadt nach Hamburg-Harburg. Gleich wie beim Anmelden eines Autos oder Motorrads in Hamburg-Harburg, ist es auch beim Ummelden unerlässlich, dass sich Ihr Hauptwohnsitz dort befindet. Hinsichtlich der notwendigen Dokumente orientieren Sie sich ganz einfach an der oben zusammengestellten Liste zum Anmelden eines Fahrzeugs.
Folgendes müssen Sie zum Beantragen von Ersatz der Zulassungsbescheinigung in Hamburg-Harburg beachten
Möchten Sie beim Straßenverkehrsamt in Hamburg-Harburg Ersatz für die Zulassungsbescheinigung beantragen, müssen Sie auch dort Ihren Hauptwohnsitz haben. Vor Ihrem Termin im Straßenverkehrsamt Hamburg-Harburg sollten Sie die hier aufgezählten Dokumente heraussuchen und sie vor Ort bereithalten:
- Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass)
- Bescheinigung der letzten Hauptuntersuchung
- eidesstattliche Versicherung
- ggf. Teil I oder II der Zulassungsbescheinigung, insofern nur ein Teil ersetzt werden muss
Zu den Gründen für einen Antrag auf Ersatz einer oder beider Zulassungsbescheinigungen zählen Verlust, Beschädigung und Diebstahl. Wurde Ihre Zulassungsbescheinigung unrechtmäßig entwendet, müssen Sie dies bei der Polizei zur Anzeige bringen und die Anzeige beim Straßenverkehrsamt vorlegen.
Kraftfahrzeug stilllegen in Hamburg-Harburg
Die Stilllegung eines Kraftfahrzeugs ergibt dann Sinn, wenn es für gewissen Zeit nicht genutzt werden soll. Sie bietet eine unkomplizierte Möglichkeit, laufende Kosten und Steuern einzusparen, ohne das Fahrzeug tatsächlich abgeben zu müssen. Fahren dürfen Sie Ihr Fahrzeug in dieser Zeit jedoch nicht. Die notwendigen Unterlagen für die Abmeldung eines Kraftfahrzeugs in Hamburg-Harburg entsprechen der Liste von Dokumenten zur Anmeldung. Des Weiteren müssen Sie Ihre Nummernschilder mitbringen. Die Dauer der Außerbetriebnahme eines Kraftfahrzeugs ist auf sieben Jahre begrenzt. Zusätzlich können Sie sich auch an die Zulassungsstelle Hamburg-Harburg wenden, wenn Sie Ihr Kraftfahrzeug aufgrund der Fahrtüchtigkeit verschrotten möchten.
Kosten und Zahlungsmöglichkeiten in der Zulassungsstelle Hamburg-Harburg
Je nachdem, welche Dienstleistungen Sie in Anspruch genommen haben, werden unterschiedlich hohe Gebühren fällig. Die genaue Bearbeitungsgebühr wird Ihnen der für Sie zuständige Beamte während Ihres Termins nennen. Zahlungen werden in der Zulassungsstelle Hamburg-Harburg sofort nach dem Termin abgewickelt. Dazu können Sie zwischen Bargeld oder Girokarte wählen.
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