Wappen Wittstock/Dosse Zulassungsstelle Wittstock/Dosse


Ortsschild Wittstock

Anschrift der Zulassungsstelle Ostprignitz-Ruppin Kreis

  • Burgstraße 2
    16909 Wittstock/Dosse

Kontaktdaten der Zulassungsstelle Ostprignitz-Ruppin Kreis

Öffnungszeiten der Zulassungsstelle Ostprignitz-Ruppin Kreis

Montag 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 17:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag 08:00 - 16:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

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Zulassungsstelle Wittstock/Dosse

Für diese Services können Sie sich an die Kfz-Zulassungsstelle Wittstock/Dosse wenden

Die Zulassungsstelle für Kraftfahrzeuge in Wittstock/Dosse ist verantwortlich für die An- und Ummeldung von Kraftfahrzeugen, Ausstellung verschiedener Kennzeichen und Eintragung, Aktualisierung und Berichtigung von Fahrzeugpapieren.

Welche Leistungen die Zulassungsstelle Wittstock/Dosse im Detail bietet

Sie können in der Kfz-Zulassungsstelle Wittstock/Dosse verschiedene Dienstleistungen in Anspruch nehmen. Um welche es sich dabei genau handelt, entnehmen Sie der folgenden Auflistung.

  • An- und Abmeldung von Fahrzeugen
  • Ausstellung von Kennzeichen und Plaketten
  • Eintragung, Änderung und Berichtigung
  • Verlust oder Diebstahl der Kennzeichen melden
  • Ausstellung von Kfz-Papieren
  • Ersatz von Kfz-Kennzeichen und Zulassungsbescheinigung (Teil I und Teil II)
  • Ersterteilung Fahrerlaubnis
  • Erweiterung der Fahrerlaubnis
  • Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
  • Neuerteilung Fahrerlaubnis nach Entzug
  • Internationaler Führerschein
  • Ausstellung von Bewohnerparkausweisen
  • Ausstellung von Ersatzdokumenten
  • Parkerleichterung für schwerbehinderte Menschen
  • Akteneinsicht

Kfz-Zulassung Wittstock/Dosse

In der Zulassungsstelle Wittstock/Dosse können Sie diese Kraftfahrzeuge anmelden:

  • Neu- und Gebrauchtwagen
  • Importfahrzeuge aus dem Ausland
  • Gebrauchtwagen aus dem EU-Ausland
  • Oldtimer

Unerlässlich für die Anmeldung Ihres Fahrzeugs ist dabei, dass Sie Ihren Hauptwohnsitz in Wittstock/Dosse in Brandenburg haben. Auch als Unternehmer, Gewerbetreibender oder Freiberufler müssen Sie zwingend Ihren Hauptsitz in Wittstock/Dosse haben.

Für die Kfz Zulassung in Wittstock/Dosse notwendige Unterlagen

Wenn Sie sich für die Kfz-Zulassung in Wittstock/Dosse anmelden, sollten Sie gut vorbereitet sein, damit Sie nicht noch einmal wiederkommen müssen. Es ist wichtig, alle erforderlichen Dokumente mitzubringen. Damit Sie Ihr Auto anmelden können, benötigen Sie:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Zulassungsbescheinigung Teil I und II
  • Nachweis über gültige Hauptuntersuchung
  • Elektronische Versicherungsbestätigung in Form der eVB-Nummer
  • Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer

Handelt es sich bei dem Kraftfahrzeug um einen Import aus dem Ausland, müssen Sie zur Anmeldung in Wittstock/Dosse weitere Dokumente, wie den Kaufvertrag, die Originalrechnung und die EG-Übereinstimmungserklärung (COC) mitbringen. Kann der Halter des Fahrzeuges die Anmeldung nicht persönlich vornehmen, muss er eine Vollmacht ausstellen. Möchten Sie als juristische Person, Firma oder Vereinigung ein Kraftfahrzeug anmelden, bringen Sie bitte zusätzlich einen Handels- oder Vereinsregisterauszug und auch eine Gewerbeanmeldung mit.

Das müssen Sie beim Ummelden eines Autos in Wittstock/Dosse beachten

In unterschiedlichen Fällen muss ein Kraftfahrzeug umgemeldet werden. Eine Kfz-Ummeldung ist notwendig, wenn:

  • Sie innerhalb von Wittstock/Dosse umgezogen sind
  • Sie innerhalb von Wittstock/Dosse umgezogen sind und ein Halterwechsel stattfand
  • Sie aus einer anderen Stadt nach Wittstock/Dosse gezogen sind

Ganz wie beim Anmelden eines Autos oder Motorrads in Wittstock/Dosse, ist es auch beim Ummelden vonnöten, dass sich Ihr Hauptwohnsitz dort befindet. Um sich perfekt auf Ihren Termin vorzubereiten, halten Sie dieselben Dokumente bereit, welche auch zur Anmeldung eines Kfz benötigt werden. Wenn Sie dies berücksichtigen, ist das Ummelden sowohl als privater Halter als auch als Unternehmen eine unkomplizierte Angelegenheit.

Ersatz der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II beim Straßenverkehrsamt Wittstock/Dosse

Wollen Sie beim Straßenverkehrsamt in Wittstock/Dosse (Brandenburg) Ersatz für die Zulassungsbescheinigung beantragen, müssen Sie auch dort Ihren Hauptwohnsitz haben. Vor Ihrem Termin im Straßenverkehrsamt Wittstock/Dosse sollten Sie die hier aufgelisteten Dokumente heraussuchen und sie vor Ort bereithalten:

  • Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass)
  • Bescheinigung der letzten Hauptuntersuchung
  • eidesstattliche Versicherung
  • ggf. Teil I oder II der Zulassungsbescheinigung, insofern nur ein Teil ersetzt werden muss

In diesen Fällen müssen Sie einen Antrag auf Ersatz der Zulassungsbescheinigung stellen: * Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I und/oder Teil II * Beschädigung der Zulassungsbescheinigung Teil I und/oder Teil II * Diebstahl der Zulassungsbescheinigung Teil I und/oder Teil II

Ist Letzteres der Fall, sind Sie angehalten, bei der Polizei Anzeige zu erstatten und diese Anzeige – neben den oben aufgelisteten Dokumenten – bei der Zulassungsbehörde zur Einsicht vorzulegen.

Kraftfahrzeug außer Betrieb nehmen in Wittstock/Dosse

Beabsichtigen Sie, Ihr Fahrzeug für einen gewissen Zeitraum nicht mehr zu nutzen, doch trotzdem nicht dazu bereit sind, es zu verkaufen, bietet sich die Alternative der Stilllegung an. So können Sie Steuern und andere Kosten reduzieren und das Fahrzeug weiterhin besitzen. Während dieser Zeit ist das Fahren des Fahrzeugs allerdings nicht erlaubt. Die benötigten Unterlagen für die Abmeldung eines Kraftfahrzeugs in Wittstock/Dosse entsprechen der Liste von Dokumenten zur Anmeldung. Des Weiteren müssen Sie Ihre Nummernschilder mitbringen. Der Zeitraum der Außerbetriebnahme eines Kraftfahrzeugs ist auf sieben Jahre beschränkt. Die Zulassungsstelle Wittstock/Dosse ist zudem der passende Ansprechpartner, wenn Sie Ihr Fahrzeug betreffs nicht länger gegebener Fahrtüchtigkeit verschrotten lassen möchten.

So können Sie in der Zulassungsstelle Wittstock/Dosse zahlen

Für die unterschiedlichen Dienstleistungen wird immer eine Bearbeitungsgebühr fällig. Die Höhe dieser nennt Ihnen natürlich der zuständige Beamte. In der Zulassungsstelle Wittstock/Dosse müssen die Zahlungen direkt vorgenommen werden. Beides, Barzahlung wie auch die Bezahlung mit Girokarte, sind hier möglich.

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