Wappen Rotenburg (Wümme) Zulassungsstelle Rotenburg (Wümme)


Ortsschild Rotenburg (Wümme)

Anschrift der Zulassungsstelle Kreis Rotenburg (Wümme)

  • Hopfengarten 2
    27356 Rotenburg (Wümme)

Kontaktdaten der Zulassungsstelle Kreis Rotenburg (Wümme)

Öffnungszeiten der Zulassungsstelle Kreis Rotenburg (Wümme)

Montag 07.30 - 11.30 Uhrund 14.00 - 15.30 Uhr
Dienstag 07.30 - 11.30 Uhr und 14.00 - 15.30 Uhr
Mittwoch 07.30 - 11.30 Uhr
Donnerstag 07.30 - 11.30 Uhr und 14.00 - 17.30 Uhr
Freitag 07.30 - 11.30 Uhr

Weitere Zulassungsstellen für Kennzeichen "ROW"
Zeven

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Zulassungsstelle Rotenburg (Wümme)

Zulassungsservice Rotenburg (Wümme)

Möchten Sie Ihr Kraftfahrzeug an- oder ummelden, Nummernschilder oder sonstige Kennzeichen beantragen oder Fahrzeugpapiere eintragen, ändern oder berichtigen lassen, ist die Zulassungsstelle Rotenburg (Wümme) für Sie zuständig.

Welche Services die Zulassungsstelle Rotenburg (Wümme) im Detail bietet

Sie können in der Kfz-Zulassungsstelle Rotenburg (Wümme) unterschiedliche Dienstleistungen in Anspruch nehmen. Um welche es sich dabei im Speziellen handelt, entnehmen Sie der folgenden Auflistung.

  • An- und Abmeldung von Fahrzeugen
  • Ausstellung von Kennzeichen und Plaketten
  • Eintragung, Änderung und Berichtigung
  • Verlust oder Diebstahl der Kennzeichen melden
  • Ausstellung von Kfz-Papieren
  • Ersatz von Kfz-Kennzeichen und Zulassungsbescheinigung (Teil I und Teil II)
  • Ersterteilung Fahrerlaubnis
  • Erweiterung der Fahrerlaubnis
  • Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
  • Neuerteilung Fahrerlaubnis nach Entzug
  • Internationaler Führerschein
  • Ausstellung von Bewohnerparkausweisen
  • Ausstellung von Ersatzdokumenten
  • Parkerleichterung für schwerbehinderte Menschen
  • Akteneinsicht

Auto anmelden in Rotenburg (Wümme)

Müssen Sie ein Kraftfahrzeug zulassen, das fabrikneu, importiert oder gebraucht ist, können Sie sich hierfür an die Kfz Zulassungsstelle in Rotenburg (Wümme) wenden. Zusätzlich ist die Anmeldung von Oldtimern möglich. Ungeachtet davon, woher Ihr Kraftfahrzeug stammt, müssen Sie als Halter Ihren Hauptwohnsitz in Rotenburg (Wümme) in Niedersachsen haben, um Ihr Fahrzeug hier zulassen zu können. Selbiges gilt für Unternehmen und sonstige Gewerbetreibende.

Wichtige Unterlagen zur Kfz Zulassung in Rotenburg (Wümme)

Wenn Sie sich für die Kfz-Zulassung in Rotenburg (Wümme) anmelden, sollten Sie optimal vorbereitet sein, damit Sie nicht noch einmal wiederkommen müssen. Es ist vonnöten, alle erforderlichen Dokumente mitzubringen. Damit Sie Ihr Auto anmelden können, benötigen Sie:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Zulassungsbescheinigung Teil I und II
  • Nachweis über gültige Hauptuntersuchung
  • Elektronische Versicherungsbestätigung in Form der eVB-Nummer
  • Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer

Handelt es sich bei dem Kraftfahrzeug um einen Import aus dem Ausland, müssen Sie zur Anmeldung in Rotenburg (Wümme) weitere Dokumente, wie den Kaufvertrag, die Originalrechnung und die EG-Übereinstimmungserklärung (COC) mitbringen. Kann der Halter des Fahrzeuges die Anmeldung nicht persönlich vornehmen, muss er eine Vollmacht ausstellen. Für die Anmeldung eines Kfz von einer juristischen Person, Firma oder Vereinigung muss zudem ein Handels- oder Vereinsregisterauszug wie auch eine Gewerbeanmeldung vorgelegt werden.

So melden Sie Ihr Auto in Rotenburg (Wümme) um

In einigen Fällen muss ein Kraftfahrzeug umgemeldet werden. Dazu gehört ein Umzug innerhalb von Rotenburg (Wümme) (womöglich mit gleichzeitigem Halterwechsel) und der Umzug von einer anderen Stadt nach Rotenburg (Wümme). Dabei ist es obligatorisch, dass Ihr Hauptwohnsitz bei der Ummeldung Ihres Fahrzeugs in Rotenburg (Wümme) verbleibt. Um sich ideal auf Ihren Termin vorzubereiten, halten Sie dieselben Dokumente bereit, welche auch zur Anmeldung eines Kfz benötigt werden. Wenn Sie dies beachten, ist das Ummelden sowohl als privater Halter als auch als Unternehmen eine unkomplizierte Angelegenheit.

Antrag auf Ersatz der Zulassungsbescheinigung (Teil I und II) in Rotenburg (Wümme)

Wollen Sie beim Straßenverkehrsamt in Rotenburg (Wümme) (Niedersachsen) Ersatz für die Zulassungsbescheinigung beantragen, müssen Sie auch dort gemeldet sein. Für Ihren Termin im Straßenverkehrsamt Rotenburg (Wümme) bringen Sie bitte diese Dokumente mit:

  • Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass)
  • Bescheinigung der letzten Hauptuntersuchung
  • eidesstattliche Versicherung
  • ggf. Teil I oder II der Zulassungsbescheinigung, insofern nur ein Teil ersetzt werden muss

In diesen Fällen müssen Sie einen Antrag auf Ersatz der Zulassungsbescheinigung stellen: * Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I und/oder Teil II * Beschädigung der Zulassungsbescheinigung Teil I und/oder Teil II * Diebstahl der Zulassungsbescheinigung Teil I und/oder Teil II

Ist Letzteres der Fall, sind Sie angehalten, bei der Polizei Anzeige zu erstatten und diese Anzeige – neben den oben aufgelisteten Dokumenten – bei der Zulassungsbehörde zur Einsicht vorzulegen.

Angelegenheiten, die Sie im Serviceportal der Zulassungsstelle Rotenburg (Wümme) vollziehen können

Die Zulassungsstelle Rotenburg (Wümme) bietet eine unkomplizierte digitale Lösung, mit der viele Vorgänge online erledigt werden können. Bei diesen Vorgängen handelt es sich sowohl um die Zulassung Ihres Autos oder Motorrads, die Umschreibung Ihres Fahrzeuges, die Außerbetriebsetzung als auch die Wiederzulassung Ihres Kfz. Den Weg zur Zulassungsstelle Rotenburg (Wümme) können Sie sich in diesen Fällen dementsprechend sparen. Außerdem können Sie bei dieser Zulassungsstelle hier den Zulassungsprozess vom Kfz-Kennzeichen bis zur Zahlung online durchführen.

So wickeln Sie die gesamte Anmeldung Ihres Autos bequem, schnell und kostengünstig von zu Hause aus ab. Den gesamten Reservierungsprozess für Ihr gewünschtes Kfz-Kennzeichen durchlaufen Sie in nur wenigen Minuten. Ihre Daten sind bei einer Online Bestellung über unser Serviceportal optimal gesichert. Hierfür sorgen verschlüsselte Verbindungen. Unsere Verfahren sind stets konform mit den gegenwärtigen Sicherheits- und Datenschutzvorgaben.

Außerbetriebsetzung eines Kfz in Rotenburg (Wümme)

Die Stilllegung eines Kraftfahrzeugs ergibt dann Sinn, wenn Sie als Halter es zwar für einen genauen Zeitraum nicht nutzen möchten, ein Verkauf aber nicht infrage kommt. Sie bietet eine gute Möglichkeit, laufende Kosten und Steuern einzusparen, ohne das Fahrzeug tatsächlich abgeben zu müssen. Fahren dürfen Sie Ihr Fahrzeug in dieser Zeit jedoch nicht. Neben Ihren Nummernschildern brauchen Sie zum Abmelden Ihres Kraftfahrzeugs in Rotenburg (Wümme) dieselben Dokumente, welche in der oben aufgeführten Liste zur Anmeldung genannt werden. Die Zeitspanne der Außerbetriebnahme eines Kraftfahrzeugs ist auf sieben Jahre beschränkt. Möchten Sie Ihr Auto außer Betrieb nehmen, um es zu verschrotten, wenden Sie sich bitte ebenfalls an die Zulassungsstelle Rotenburg (Wümme).

Zahlungsmöglichkeiten für Ihr Anliegen in der Zulassungsstelle Rotenburg (Wümme)

Je nachdem, welche Leistungen Sie in Anspruch genommen haben, sind unterschiedlich hohe Gebühren fällig. Die genaue Bearbeitungsgebühr wird Ihnen der für Sie zuständige Beamte während Ihres Termins nennen. Zahlungen werden in der Zulassungsstelle Rotenburg (Wümme) während des Termins abgewickelt. Hierbei können Sie zwischen Bargeld oder Girokarte wählen.

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