Wappen Neustadt an der Waldnaab Zulassungsstelle Neustadt an der Waldnaab


Ortsschild Neustadt.an der Waldnaab

Anschrift der Zulassungsstelle Kreis Neustadt an der Waldnaab

  • Stadtplatz 38
    92660 Neustadt a.d.Waldnaab

Kontaktdaten der Zulassungsstelle Kreis Neustadt an der Waldnaab

Öffnungszeiten der Zulassungsstelle Kreis Neustadt an der Waldnaab

Montag 07.30 - 12.00 Uhr
Dienstag 07.30 - 12.00 Uhr und 13.30 - 16.00 Uhr
Mittwoch 07.30 - 12.00 Uhr
Donnerstag 07.30 - 12.00 Uhr und 13.30 - 17.00 Uhr
Freitag 07.30 - 12.00 Uhr

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Zulassungsstelle Neustadt an der Waldnaab

Damit können Sie sich an die Kfz-Zulassungsstelle Neustadt an der Waldnaab wenden

Die Zulassungsstelle für Kraftfahrzeuge in Neustadt an der Waldnaab ist verantwortlich für die An- und Ummeldung von Kraftfahrzeugen, Ausstellung verschiedener Kennzeichen und Eintragung, Aktualisierung und Berichtigung von Fahrzeugpapieren.

Sie können sogar für viele Belange auf digitalem Weg hier einen Termin buchen.

Welche Leistungen die Zulassungsstelle Neustadt an der Waldnaab konkret bietet

Die Zuständigkeit der Zulassungsstelle Neustadt an der Waldnaab umfasst verschiedenste Dienstleistungen. Konkret sind diese im Folgenden aufgelistet.

  • An- und Abmeldung von Fahrzeugen
  • Ausstellung von Kennzeichen und Plaketten
  • Eintragung, Änderung und Berichtigung
  • Verlust oder Diebstahl der Kennzeichen melden
  • Ausstellung von Kfz-Papieren
  • Ersatz von Kfz-Kennzeichen und Zulassungsbescheinigung (Teil I und Teil II)
  • Ersterteilung Fahrerlaubnis
  • Erweiterung der Fahrerlaubnis
  • Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
  • Neuerteilung Fahrerlaubnis nach Entzug
  • Internationaler Führerschein
  • Ausstellung von Bewohnerparkausweisen
  • Ausstellung von Ersatzdokumenten
  • Parkerleichterung für schwerbehinderte Menschen
  • Akteneinsicht

Auto anmelden in Neustadt an der Waldnaab

In der Zulassungsstelle Neustadt an der Waldnaab können Sie diese Kraftfahrzeuge anmelden:

  • Neu- und Gebrauchtwagen
  • Importfahrzeuge aus dem Ausland
  • Gebrauchtwagen aus dem EU-Ausland
  • Oldtimer

Essentiell für die Anmeldung Ihres Fahrzeugs ist dabei, dass Sie Ihren Hauptwohnsitz in Neustadt an der Waldnaab in Bayern haben. Auch als Unternehmer, Gewerbetreibender oder Freiberufler müssen Sie zwingend Ihren Hauptsitz in Neustadt an der Waldnaab haben.

Wichtige Dokumente zur Kfz Zulassung in Neustadt an der Waldnaab

Möchten Sie Ihr Kfz in Neustadt an der Waldnaab zulassen, ist es wichtig, einige unerlässliche Unterlagen mitzubringen. Wer gut organisiert ist, spart sich Zeit und Mühe, einen weiteren Termin vereinbaren zu müssen. Die wichtigen Unterlagen finden Sie hier:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Zulassungsbescheinigung Teil I und II
  • Nachweis über gültige Hauptuntersuchung
  • Elektronische Versicherungsbestätigung in Form der eVB-Nummer
  • Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer

Um ein Kraftfahrzeug, das aus dem Ausland kommt, in Neustadt an der Waldnaab zu registrieren, sind weitere Unterlagen wie ein Kaufvertrag, eine Originalrechnung und die EG-Konformitätserklärung (COC) erforderlich. Falls der Fahrzeughalter selbst die Anmeldung nicht selbst durchführen kann, muss die entsandte Person eine Vollmacht vorlegen. Möchten Sie als juristische Person, Firma oder Vereinigung ein Kraftfahrzeug anmelden, bringen Sie bitte zusätzlich einen Handels- oder Vereinsregisterauszug und auch eine Gewerbeanmeldung mit.

So melden Sie Ihr Auto in Neustadt an der Waldnaab um

Es kann ganz verschiedene Gründe geben, warum Sie Ihr Fahrzeug ummelden möchten. Eine Kfz-Ummeldung ist notwendig, wenn:

  • Sie innerhalb von Neustadt an der Waldnaab umgezogen sind
  • Sie innerhalb von Neustadt an der Waldnaab umgezogen sind und ein Halterwechsel stattfand
  • Sie aus einer anderen Stadt nach Neustadt an der Waldnaab gezogen sind

Unerlässlich beim Ummelden Ihres Autos oder Motorrads ist, dass sich Ihr Hauptwohnsitz immer noch in Neustadt an der Waldnaab befindet. Die hierfür benötigten Dokumente sind dieselben, wie in der oben aufgeführten Liste zur Zulassung eines Kfz. So ist das Ummelden eines Fahrzeugs für private Halter wie auch Unternehmen möglich.

Antrag auf Ersatz der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II in Neustadt an der Waldnaab

Ganz wie beim An- und Ummelden Ihres Kraftfahrzeugs in Neustadt an der Waldnaab (Bayern) ist es auch bei der Beantragung von Ersatz der Zulassungsbescheinigung wichtig, dass sich der Hauptwohnsitz des Halters dort befindet. Um sich auf den Termin in Ihrem Straßenverkehrsamt Neustadt an der Waldnaab bestens vorzubereiten, sollten Sie die im Folgenden aufgelisteten Dokumente vor dem Termin heraussuchen und zu Ihrem Termin mitbringen:

  • Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass)
  • Bescheinigung der letzten Hauptuntersuchung
  • eidesstattliche Versicherung
  • ggf. Teil I oder II der Zulassungsbescheinigung, insofern nur ein Teil ersetzt werden muss

In diesen Fällen müssen Sie einen Antrag auf Ersatz der Zulassungsbescheinigung stellen: * Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I und/oder Teil II * Beschädigung der Zulassungsbescheinigung Teil I und/oder Teil II * Diebstahl der Zulassungsbescheinigung Teil I und/oder Teil II

Ist Letzteres der Fall, sind Sie angehalten, bei der Polizei Anzeige zu erstatten und diese Anzeige – neben den oben aufgezählten Dokumenten – bei der Zulassungsbehörde zur Einsicht vorzulegen.

Stilllegung eines Kfz in Neustadt an der Waldnaab

Planen Sie, Ihr Fahrzeug für einen gewissen Zeitraum nicht mehr zu nutzen, aber trotzdem nicht dazu bereit sind, es zu verkaufen, bietet sich die Alternative der Stilllegung an. Auf diese Weise können Sie Steuern und andere Kosten reduzieren und das Fahrzeug weiterhin besitzen. Während dieser Zeit ist das Fahren des Fahrzeugs allerdings nicht erlaubt. Abgesehen von Ihren Nummernschildern benötigen Sie zum Abmelden Ihres Kraftfahrzeugs in Neustadt an der Waldnaab dieselben Dokumente, welche in der oben aufgeführten Liste zur Anmeldung gefordert werden. Es ist erlaubt, das Fahrzeug für eine Dauer von maximal sieben Jahren außer Betrieb zu nehmen und anschließend wieder in Betrieb zu nehmen. Wenn Sie Ihr Kennzeichen für nur ein Jahr nicht nutzen möchten, können Sie es gegen eine geringe Gebühr reservieren, damit es nicht an andere vergeben wird. Zudem können Sie sich auch an die Zulassungsstelle Neustadt an der Waldnaab wenden, wenn Sie Ihr Kraftfahrzeug betreffend der Fahrtüchtigkeit verschrotten möchten.

Zahlung der Servicegebühren in der Zulassungsstelle Neustadt an der Waldnaab

Abhängig von der Art der Dienstleistung werden unterschiedliche Beträge an Gebühren für die Bearbeitung fällig, die Ihnen der zuständige Beamte gerne erklärt. Die Zahlung kann in bar oder mittels EC-Karte durchgeführt werden und muss in der Zulassungsstelle Neustadt an der Waldnaab direkt verrichtet werden.

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