Zulassungsstelle Landkreis Mecklenburgische Seenplatte
Anschrift der Zulassungsstelle Mecklenburgische Seenplatte
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Platanenstraße 43
17033 Neubrandenburg
Kontaktdaten der Zulassungsstelle Mecklenburgische Seenplatte
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Telefonnummer:0395 57087 0
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Terminvereinbarung: 0395 57087 3700
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Faxnummer:0395 57087 65999
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E-Mail-Adresse:
Öffnungszeiten der Zulassungsstelle Mecklenburgische Seenplatte |
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Montag | 08:00 -12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 |
Dienstag | 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:30 Uhr |
Mittwoch | 08:00 - 12:00 Uhr |
Donnerstag | 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr |
Freitag | 08:00 - 12:00 Uhr |
Zulassungsstelle Mecklenburgische Seenplatte
Hierfür ist die Zulassungsstelle Landkreis Mecklenburgische Seenplatte befugt
Für die Anmeldung und auch Ummeldung Ihres Kraftfahrzeugs, Eintragung, Änderung und Korrektur von Fahrzeugdokumenten, sowie für die Ausgabe von Nummernschildern und anderen Kennzeichen ist Ihre Kfz-Zulassungsstelle in Landkreis Mecklenburgische Seenplatte zuständig.
Darlegung aller Serivces
Die Zulassungsstelle Landkreis Mecklenburgische Seenplatte bietet eine Reihe von Dienstleistungen. Eine Auflistung dieser sehen Sie hier:
- An- und Abmeldung von Fahrzeugen
- Ausstellung von Kennzeichen und Plaketten
- Eintragung, Änderung und Berichtigung
- Verlust oder Diebstahl der Kennzeichen melden
- Ausstellung von Kfz-Papieren
- Ersatz von Kfz-Kennzeichen und Zulassungsbescheinigung (Teil I und Teil II)
- Ersterteilung Fahrerlaubnis
- Erweiterung der Fahrerlaubnis
- Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
- Neuerteilung Fahrerlaubnis nach Entzug
- Internationaler Führerschein
- Ausstellung von Bewohnerparkausweisen
- Ausstellung von Ersatzdokumenten
- Parkerleichterung für schwerbehinderte Menschen
- Akteneinsicht
Kfz-Zulassung Landkreis Mecklenburgische Seenplatte
In der Zulassungsstelle Landkreis Mecklenburgische Seenplatte können Sie diese Kraftfahrzeuge anmelden:
- Neu- und Gebrauchtwagen
- Importfahrzeuge aus dem Ausland
- Gebrauchtfahrzeuge aus dem EU-Ausland
- Oldtimer
Ungeachtet davon, woher Ihr Kraftfahrzeug stammt, müssen Sie als Halter Ihren Hauptwohnsitz in Landkreis Mecklenburgische Seenplatte in Mecklenburg-Vorpommern haben, um Ihr Fahrzeug hier zulassen zu können. Selbiges gilt für Unternehmen und sonstige Gewerbetreibende.
Diese Papiere benötigen Sie für die Anmeldung Ihres Autos in Landkreis Mecklenburgische Seenplatte
Möchten Sie Ihr Kfz in Landkreis Mecklenburgische Seenplatte zulassen, ist es wichtig, einige unerlässliche Unterlagen herauszusuchen. Wer gut organisiert ist, spart sich Zeit und Mühe, einen weiteren Termin vereinbaren zu müssen. Die wichtigen Unterlagen finden Sie hier:
- Personalausweis oder Reisepass
- Zulassungsbescheinigung Teil I und II
- Nachweis über gültige Hauptuntersuchung
- Elektronische Versicherungsbestätigung in Form der eVB-Nummer
- Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer
Handelt es sich bei dem Kraftfahrzeug um einen Import aus dem Ausland, müssen Sie zur Anmeldung in Landkreis Mecklenburgische Seenplatte weitere Dokumente, wie den Kaufvertrag, die Originalrechnung und die EG-Übereinstimmungserklärung (COC) mitbringen. Kann der Halter des Fahrzeuges die Anmeldung nicht persönlich ausführen, muss er eine Vollmacht ausstellen. Für die Anmeldung eines Kfz von einer juristischen Person, Firma oder Vereinigung muss des Weiteren ein Handels- oder Vereinsregisterauszug wie auch eine Gewerbeanmeldung vorgelegt werden.
Das müssen Sie beim Ummelden eines Autos in Landkreis Mecklenburgische Seenplatte beachten
In einigen Fällen muss ein Kraftfahrzeug umgemeldet werden. Eine Kfz-Ummeldung ist notwendig, wenn:
- Sie innerhalb von Landkreis Mecklenburgische Seenplatte umgezogen sind
- Sie innerhalb von Landkreis Mecklenburgische Seenplatte umgezogen sind und ein Halterwechsel stattfand
- Sie aus einer anderen Stadt nach Landkreis Mecklenburgische Seenplatte gezogen sind
Ganz wie beim Anmelden eines Autos oder Motorrads in Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, ist es auch beim Ummelden notwendig, dass sich Ihr Hauptwohnsitz dort befindet. In Bezug auf die notwendigen Dokumente orientieren Sie sich ganz einfach an der oben angefertigten Liste zum Anmelden eines Fahrzeugs.
Beantragen von Ersatz der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II in Landkreis Mecklenburgische Seenplatte
Gleichermaßen wie beim An- und Ummelden Ihres Kraftfahrzeugs in Landkreis Mecklenburgische Seenplatte (Mecklenburg-Vorpommern) ist es auch bei der Beantragung von Ersatz der Zulassungsbescheinigung essentiell, dass sich der Hauptwohnsitz des Halters dort befindet. Vor Ihrem Termin im Straßenverkehrsamt Landkreis Mecklenburgische Seenplatte sollten Sie die hier aufgeführten Dokumente heraussuchen und sie vor Ort bereithalten:
- Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass)
- Bescheinigung der letzten Hauptuntersuchung
- eidesstattliche Versicherung
- ggf. Teil I oder II der Zulassungsbescheinigung, insofern nur ein Teil ersetzt werden muss
Gründe für einen Antrag auf Ersatz der Zulassungsbescheinigung können Verlust, Beschädigung oder Diebstahl sein. Ist Letzteres der Fall, sind Sie angehalten, bei der Polizei Anzeige zu erstatten und diese Anzeige – neben den oben aufgezählten Dokumenten – bei der Zulassungsbehörde zur Einsicht vorzulegen.
Online Services des Straßenverkehrsamts Landkreis Mecklenburgische Seenplatte
Dank der Nutzung des Online-Services können Sie viele Vorgänge aber effizienter erledigen. Dazu gehören:
- die Zulassung eines Neuwagens
- die Zulassung eines Motorrads
- das Umschreiben eines Fahrzeugs
- die Außerbetriebsetzung wie auch die Wiederzulassung eines Fahrzeugs
So können Sie sich ganz einfach den Weg zur Zulassungsstelle Landkreis Mecklenburgische Seenplatte und vor allem auch die kostbare Zeit sparen. Auch den kompletten Prozess von der Beantragung Ihres Kfz-Kennzeichens bis hin zur Zahlung können Sie hier{:rel="noopener noreferrer nofollow"} digital abwickeln.
Unkompliziert, schnell und kostengünstig von zu Hause! Den gesamten Reservierungsprozess für Ihr neues Kfz-Kennzeichen durchlaufen Sie in nur wenigen Minuten. Unser Serviceportal bietet Ihnen dabei einen erstklassigen Schutz Ihrer Daten durch verschlüsselte Verbindungen. Um dies zu sichern, erfüllen unsere Verfahren jederzeit die gegenwärtigen Sicherheits- und Datenschutzbestimmungen.
So setzen Sie Ihr Kraftfahrzeug in Landkreis Mecklenburgische Seenplatte außer Betrieb
Eine Außerbetriebnahme Ihres Kraftfahrzeugs könnte für Sie eine Möglichkeit sein, sollten Sie Ihr Kfz vorerst nicht benötigen, es jedoch nicht verkaufen wollen. So können Sie auf einfachem Wege Kosten wie auch Steuern sparen. Ausgeschlossen ist allerdings die Nutzung Ihres Fahrzeugs, während es stillgelegt ist. Zur Abmeldung eines Kraftfahrzeugs in der Zulassungsstelle Landkreis Mecklenburgische Seenplatte werden genau die gleichen Unterlagen benötigt wie zur Anmeldung. Daneben benötigen Sie Ihre Nummernschilder. Eine Außerbetriebnahme Ihres Kfz darf eine Zeitspanne von sieben Jahren nicht überschreiten. Wollen Sie Ihr Kfz außer Betrieb nehmen, um es zu verschrotten, wenden Sie sich bitte ebenfalls an die Zulassungsstelle Landkreis Mecklenburgische Seenplatte.
Zahlungsmöglichkeiten in der Zulassungsstelle Landkreis Mecklenburgische Seenplatte
Je nachdem, welche Services Sie in Anspruch genommen haben, sind unterschiedlich hohe Gebühren fällig. Die genaue Bearbeitungsgebühr wird Ihnen der für Sie zuständige Beamte während Ihres Termins nennen. In der Zulassungsstelle Landkreis Mecklenburgische Seenplatte müssen die Zahlungen direkt vorgenommen werden. Beides, Barzahlung wie auch die Bezahlung mit Girokarte, sind hier möglich.
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