Zulassungsstelle Mecklenburg-Strelitz
Anschrift der Zulassungsstelle Mecklenburg-Strelitz Kreis
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Woldegker Chaussee 35
17235 Neustrelitz
Kontaktdaten der Zulassungsstelle Mecklenburg-Strelitz Kreis
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Telefonnummer:03981 / 481-441, -442, -443, -444
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Terminvereinbarung: 0395 57087 3700
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Faxnummer:03981 / 481-420
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E-Mail-Adresse:
Öffnungszeiten der Zulassungsstelle Mecklenburg-Strelitz Kreis |
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Montag | 08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 -16:00 Uhr |
Dienstag | 08:00 -12:00 Uhr 13:00 -17:30 Uhr |
Mittwoch | 08:00 - 12:00 Uhr |
Donnerstag | 08:00 -12:00 Uhr und 13:00 - 16:00 Uhr |
Freitag | 08:00 - 12:00 Uhr |
Zulassungsstelle Mecklenburg-Strelitz
Zulassungsservice Mecklenburg-Strelitz
Die Zulassungsstelle für Kraftfahrzeuge in Mecklenburg-Strelitz ist verantwortlich für die An- und Ummeldung von Kraftfahrzeugen, Ausstellung verschiedener Kennzeichen und Eintragung, Änderung und Korrektur von Fahrzeugpapieren.
Die unterschiedlichen Leistungen auf einen Blick
Die Zulassungsstelle Mecklenburg-Strelitz bietet eine Reihe von Dienstleistungen. Eine Auflistung dieser sehen Sie hier:
- An- und Abmeldung von Fahrzeugen
- Ausstellung von Kennzeichen und Plaketten
- Eintragung, Änderung und Berichtigung
- Verlust oder Diebstahl der Kennzeichen melden
- Ausstellung von Kfz-Papieren
- Ersatz von Kfz-Kennzeichen und Zulassungsbescheinigung (Teil I und Teil II)
- Ersterteilung Fahrerlaubnis
- Erweiterung der Fahrerlaubnis
- Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
- Neuerteilung Fahrerlaubnis nach Entzug
- Internationaler Führerschein
- Ausstellung von Bewohnerparkausweisen
- Ausstellung von Ersatzdokumenten
- Parkerleichterung für schwerbehinderte Menschen
- Akteneinsicht
Kfz-Zulassung Mecklenburg-Strelitz
In der Zulassungsstelle Mecklenburg-Strelitz können Sie diese Kraftfahrzeuge anmelden:
- Neu- und Gebrauchtfahrzeuge
- Importfahrzeuge aus dem Ausland
- Gebrauchtfahrzeuge aus dem EU-Ausland
- Oldtimer
Um Ihr Fahrzeug in Mecklenburg-Strelitz, Mecklenburg-Vorpommern anmelden zu können, ist es zwingend notwendig, dass auch Ihr Hauptwohnsitz sich ebenda befindet. Auch Unternehmen und Gewerbetreibende sind von dieser Regel nicht ausgeschlossen und müssen ihren Hauptsitz in Mecklenburg-Strelitz haben.
Für die Kfz Zulassung in Mecklenburg-Strelitz notwendige Dokumente
Wenn Sie sich für die Kfz-Zulassung in Mecklenburg-Strelitz anmelden, sollten Sie ausreichend vorbereitet sein, damit Sie nicht noch einmal wiederkommen müssen. Es ist wichtig, alle erforderlichen Dokumente mitzubringen. Damit Sie Ihr Auto anmelden können, benötigen Sie:
- Personalausweis oder Reisepass
- Zulassungsbescheinigung Teil I und II
- Nachweis über gültige Hauptuntersuchung
- Elektronische Versicherungsbestätigung in Form der eVB-Nummer
- Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer
Möchten Sie ein Kraftfahrzeug aus dem Ausland in Mecklenburg-Strelitz anmelden, benötigen Sie dazu weitere Papiere, wie den Kaufvertrag, die Originalrechnung und die EG-Übereinstimmungserklärung (COC). Eine Vollmacht muss ausgestellt werden, sollte jemand anderes anstelle des Fahrzeughalters zur Anmeldung des Fahrzeuges entsandt werden. Möchten Sie als juristische Person, Firma oder Vereinigung ein Kraftfahrzeug anmelden, bringen Sie bitte zusätzlich einen Handels- oder Vereinsregisterauszug sowie eine Gewerbeanmeldung mit.
So melden Sie Ihr Auto in Mecklenburg-Strelitz um
Es kann ganz verschiedene Gründe geben, warum Sie Ihr Auto ummelden möchten. Eine Kfz-Ummeldung ist notwendig, wenn:
- Sie innerhalb von Mecklenburg-Strelitz umgezogen sind
- Sie innerhalb von Mecklenburg-Strelitz umgezogen sind und ein Halterwechsel stattfand
- Sie aus einer anderen Stadt nach Mecklenburg-Strelitz gezogen sind
Gleichermaßen wie beim Anmelden eines Autos oder Motorrads in Mecklenburg-Strelitz, ist es auch beim Ummelden unerlässlich, dass sich Ihr Hauptwohnsitz dort befindet. Bezüglich der notwendigen Dokumente orientieren Sie sich ganz einfach an der oben angefertigten Liste zum Anmelden eines Fahrzeugs.
So kommen Sie an Ersatz der Zulassungsbescheinigung (Teil I und II) in Mecklenburg-Strelitz
Auch für einen Antrag auf Ersatz der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II gilt: Der Halter des Kfz muss in Mecklenburg-Strelitz (Mecklenburg-Vorpommern) seinen Hauptwohnsitz haben. Um sich auf den Termin in Ihrem Straßenverkehrsamt Mecklenburg-Strelitz bestens vorzubereiten, sollten Sie die im Folgenden aufgelisteten Dokumente im Vorhinein heraussuchen und zu Ihrem Termin mitbringen:
- Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass)
- Bescheinigung der letzten Hauptuntersuchung
- eidesstattliche Versicherung
- ggf. Teil I oder II der Zulassungsbescheinigung, insofern nur ein Teil ersetzt werden muss
In diesen Fällen müssen Sie einen Antrag auf Ersatz der Zulassungsbescheinigung stellen: * Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I und/oder Teil II * Beschädigung der Zulassungsbescheinigung Teil I und/oder Teil II * Diebstahl der Zulassungsbescheinigung Teil I und/oder Teil II
Im Falle eines Diebstahls muss dieser bei der Polizei angezeigt werden. Die Anzeige bringen Sie bitte zum Termin in Ihrer Zulassungsstelle mit.
Ihre Anliegen ganz mühelos online durchführen
Die Zulassungsstelle Mecklenburg-Strelitz bietet eine unkomplizierte digitale Lösung, mit der viele Vorgänge online erledigt werden können. Bei diesen Vorgängen handelt es sich sowohl um die Zulassung Ihres Autos oder Motorrads, die Umschreibung Ihres Fahrzeuges, die Außerbetriebsetzung als auch die Wiederzulassung Ihres Kfz. So können Sie sich ganz einfach den Weg zur Zulassungsstelle Mecklenburg-Strelitz und vor allem auch die wertvolle Zeit sparen. Benötigen Sie ein neues Kfz-Kennzeichen, haben Sie die Möglichkeit, dieses hier zu beantragen und auch direkt zu zahlen, ohne bei der Zulassungsstelle vorstellig zu werden.
Die Anmeldung eines Fahrzeugs kann also auch simpel und kostengünstig sein! In der Zeit von weniger Minuten haben Sie alle Schritte zur Beantragung Ihres neuen Kfz-Kennzeichens vollzogen. Ihre Daten sind bei einer Online Bestellung über unser Serviceportal bestens gesichert. Hierfür sorgen verschlüsselte Verbindungen. Unsere Verfahren sind stets konform mit den gegenwärtigen Sicherheits- und Datenschutzvorgaben.
So setzen Sie Ihr Kraftfahrzeug in Mecklenburg-Strelitz außer Betrieb
Gedenken Sie, Ihr Fahrzeug für einen gewissen Zeitraum nicht mehr zu nutzen, doch trotzdem nicht dazu bereit sind, es zu verkaufen, bietet sich die Alternative der Stilllegung an. Auf diese Weise können Sie Steuern und andere Kosten reduzieren und das Fahrzeug weiterhin besitzen. Während dieser Zeit ist das Fahren des Fahrzeugs allerdings nicht erlaubt. Neben Ihren Nummernschildern benötigen Sie zum Abmelden Ihres Kraftfahrzeugs in Mecklenburg-Strelitz dieselben Dokumente, welche in der oben aufgeführten Liste zur Anmeldung gefordert werden. Eine Stilllegung Ihres Kfz darf einen Zeitraum von sieben Jahren nicht überschreiten. Planen Sie, Ihr Fahrzeug außer Betrieb zu nehmen, um es zu verschrotten, wenden Sie sich bitte ebenfalls an die Zulassungsstelle Mecklenburg-Strelitz.
Kosten und Zahlungsmöglichkeiten in der Zulassungsstelle Mecklenburg-Strelitz
Bedingt durch die Art der Dienstleistung werden unterschiedliche Beträge an Gebühren für die Bearbeitung fällig, die Ihnen der zuständige Beamte gerne mitteilt. Zahlungen werden in der Zulassungsstelle Mecklenburg-Strelitz direkt abgewickelt. Dazu können Sie zwischen Bargeld oder Girokarte wählen.
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