Zulassungsstelle Elmenhorst (Lauenburg)
Anschrift der Zulassungsstelle Kreis Herzogtum-Lauenburg
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Kesselflickerstr. 2
21493 Elmenhorst
Kontaktdaten der Zulassungsstelle Kreis Herzogtum-Lauenburg
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Telefonnummer:04151 / 86 73 0
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Faxnummer:04151 / 86 73 60
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E-Mail-Adresse:
Öffnungszeiten der Zulassungsstelle Kreis Herzogtum-Lauenburg |
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Montag | 07.30 - 12.00 Uhr |
Dienstag | 07.30 - 12.00 Uhr und 14.00 - 15.00 Uhr |
Mittwoch | 07.30 - 12.00 Uhr |
Donnerstag | 07.30 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr |
Freitag | 07.30 - 12.00 Uhr |
Zulassungsstelle Elmenhorst (Lauenburg)
Verantwortlichkeiten der Zulassungsstelle Elmenhorst (Lauenburg)
Die Zulassungsstelle für Kraftfahrzeuge in Elmenhorst (Lauenburg) ist verantwortlich für die An- und Ummeldung von Kraftfahrzeugen, Ausstellung verschiedener Kennzeichen und Eintragung, Aktualisierung und Korrektur von Fahrzeugpapieren.
Welche Leistungen die Zulassungsstelle Elmenhorst (Lauenburg) genau bietet
Die Zulassungsstelle Elmenhorst (Lauenburg) offeriert eine Reihe von Dienstleistungen. Eine Auflistung dieser finden Sie hier:
- An- und Abmeldung von Fahrzeugen
- Ausstellung von Kennzeichen und Plaketten
- Eintragung, Änderung und Berichtigung
- Verlust oder Diebstahl der Kennzeichen melden
- Ausstellung von Kfz-Papieren
- Ersatz von Kfz-Kennzeichen und Zulassungsbescheinigung (Teil I und Teil II)
- Ersterteilung Fahrerlaubnis
- Erweiterung der Fahrerlaubnis
- Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
- Neuerteilung Fahrerlaubnis nach Entzug
- Internationaler Führerschein
- Ausstellung von Bewohnerparkausweisen
- Ausstellung von Ersatzdokumenten
- Parkerleichterung für schwerbehinderte Menschen
- Akteneinsicht
Auto zulassen Elmenhorst (Lauenburg)
Wollen Sie ein Kraftfahrzeug zulassen, das fabrikneu, importiert oder gebraucht ist, können Sie sich hierfür an die Kfz Zulassungsstelle in Elmenhorst (Lauenburg) wenden. Zusätzlich ist die Anmeldung von Oldtimern möglich. Um Ihr Auto in Elmenhorst (Lauenburg), Schleswig-Holstein anmelden zu können, ist es zwingend nötig, dass auch Ihr Hauptwohnsitz sich ebenda befindet. Auch Unternehmen und Gewerbetreibende sind von dieser Regel nicht ausgeschlossen und müssen ihren Hauptsitz in Elmenhorst (Lauenburg) haben.
Für die Kfz Zulassung in Elmenhorst (Lauenburg) erforderliche Papiere
Möchten Sie Ihr Kfz in Elmenhorst (Lauenburg) zulassen, ist es wichtig, einige unerlässliche Unterlagen mitzubringen. Wer gut organisiert ist, spart sich Zeit und Mühe, einen weiteren Termin vereinbaren zu müssen. Die wichtigen Unterlagen finden Sie hier:
- Personalausweis oder Reisepass
- Zulassungsbescheinigung Teil I und II
- Nachweis über gültige Hauptuntersuchung
- Elektronische Versicherungsbestätigung in Form der eVB-Nummer
- Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer
Um ein Kraftfahrzeug, das aus dem Ausland importiert wurde, in Elmenhorst (Lauenburg) zu registrieren, sind weitere Unterlagen wie ein Kaufvertrag, eine Originalrechnung und die EG-Konformitätserklärung (COC) erforderlich. Kann der Fahrzeughalter selbst nicht zur Anmeldung erscheinen, muss für die entsandte Person eine Vollmacht ausgestellt werden. Möchten Sie als juristische Person, Firma oder Vereinigung ein Kraftfahrzeug anmelden, bringen Sie bitte darüber hinaus einen Handels- oder Vereinsregisterauszug und auch eine Gewerbeanmeldung mit.
Das müssen Sie beim Ummelden eines Autos in Elmenhorst (Lauenburg) beachten
In verschiedenen Fällen muss ein Kraftfahrzeug umgemeldet werden. Eine Kfz-Ummeldung ist notwendig, wenn:
- Sie innerhalb von Elmenhorst (Lauenburg) umgezogen sind
- Sie innerhalb von Elmenhorst (Lauenburg) umgezogen sind und ein Halterwechsel stattfand
- Sie aus einer anderen Stadt nach Elmenhorst (Lauenburg) gezogen sind
Gleichermaßen wie beim Anmelden eines Autos oder Motorrads in Elmenhorst (Lauenburg), ist es auch beim Ummelden unerlässlich, dass sich Ihr Hauptwohnsitz dort befindet. Um sich optimal auf Ihren Termin vorzubereiten, halten Sie dieselben Dokumente bereit, welche auch zur Anmeldung eines Kfz benötigt werden. Wenn Sie dies bedenken, ist das Ummelden sowohl als privater Halter als auch als Unternehmen eine unkomplizierte Angelegenheit.
Ersatz der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II beim Straßenverkehrsamt Elmenhorst (Lauenburg)
Auch für einen Antrag auf Ersatz der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II gilt: Der Halter des Fahrzeugs muss in Elmenhorst (Lauenburg) (Schleswig-Holstein) gemeldet sein. Um sich auf den Termin in Ihrem Straßenverkehrsamt Elmenhorst (Lauenburg) bestens vorzubereiten, sollten Sie die im Folgenden aufgelisteten Dokumente vorher heraussuchen und zu Ihrem Termin mitbringen:
- Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass)
- Bescheinigung der letzten Hauptuntersuchung
- eidesstattliche Versicherung
- ggf. Teil I oder II der Zulassungsbescheinigung, insofern nur ein Teil ersetzt werden muss
In diesen Fällen müssen Sie einen Antrag auf Ersatz der Zulassungsbescheinigung stellen: * Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I und/oder Teil II * Beschädigung der Zulassungsbescheinigung Teil I und/oder Teil II * Diebstahl der Zulassungsbescheinigung Teil I und/oder Teil II
Ist Letzteres der Fall, sind Sie angehalten, bei der Polizei Anzeige zu erstatten und diese Anzeige – neben den oben aufgezählten Dokumenten – bei der Zulassungsbehörde zur Einsicht vorzulegen.
Außerbetriebsetzung eines Kraftfahrzeugs in Elmenhorst (Lauenburg)
Die Stilllegung eines Kraftfahrzeugs ergibt dann Sinn, wenn es für gewissen Zeit nicht gebraucht werden soll. Sie bietet eine einfache Möglichkeit, laufende Kosten und Steuern einzusparen, ohne das Fahrzeug tatsächlich abgeben zu müssen. Fahren dürfen Sie Ihr Fahrzeug in dieser Zeit jedoch nicht. Die benötigten Unterlagen für die Abmeldung eines Kraftfahrzeugs in Elmenhorst (Lauenburg) entsprechen der Liste von Dokumenten zur Anmeldung. Darüber hinaus müssen Sie Ihre Nummernschilder mitbringen. Eine Außerbetriebnahme Ihres Kfz darf einen Zeitrahmen von sieben Jahren nicht überschreiten. Zudem können Sie sich auch an die Zulassungsstelle Elmenhorst (Lauenburg) wenden, wenn Sie Ihr Kraftfahrzeug wegen der Fahrtüchtigkeit verschrotten möchten.
Das müssen Sie über die Zahlung in der Zulassungsstelle Elmenhorst (Lauenburg) wissen
Bedingt durch die Art der Dienstleistung werden unterschiedliche Beträge an Gebühren für die Bearbeitung fällig, die Ihnen der zuständige Beamte gerne erklärt. In der Zulassungsstelle Elmenhorst (Lauenburg) müssen die Zahlungen direkt durchgeführt werden. Beides, Barzahlung oder die Bezahlung mit Girokarte, sind hier möglich.
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