Zulassungsstelle Adorf/Vogtl.
Anschrift der Zulassungsstelle Vogtlandkreis
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Oelsnitzer Str. 44a
08626 Adorf
Kontaktdaten der Zulassungsstelle Vogtlandkreis
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Telefonnummer:037423 / 53-0 und -2750
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Faxnummer:
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E-Mail-Adresse:
Öffnungszeiten der Zulassungsstelle Vogtlandkreis |
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Montag | 09.00 - 12.00 Uhr |
Dienstag | 09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr |
Mittwoch | 09.00 - 12.00 Uhr |
Donnerstag | 09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr |
Freitag | 09.00 - 12.00 Uhr |
Zulassungsstelle Adorf/Vogtl.
Zulassungsservice Adorf/Vogtl.
Die Zulassungsstelle für Kraftfahrzeuge in Adorf/Vogtl. kümmert sich um die An- und Ummeldung von Kraftfahrzeugen, Ausstellung verschiedener Kennzeichen und Eintragung, Änderung und Korrektur von Fahrzeugpapieren.
Übersicht aller Serivces
Sie können in der Kfz-Zulassungsstelle Adorf/Vogtl. diverse Dienstleistungen in Anspruch nehmen. Um welche es sich dabei genau handelt, entnehmen Sie der folgenden Auflistung.
- An- und Abmeldung von Fahrzeugen
- Ausstellung von Kennzeichen und Plaketten
- Eintragung, Änderung und Berichtigung
- Verlust oder Diebstahl der Kennzeichen melden
- Ausstellung von Kfz-Papieren
- Ersatz von Kfz-Kennzeichen und Zulassungsbescheinigung (Teil I und Teil II)
- Ersterteilung Fahrerlaubnis
- Erweiterung der Fahrerlaubnis
- Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
- Neuerteilung Fahrerlaubnis nach Entzug
- Internationaler Führerschein
- Ausstellung von Bewohnerparkausweisen
- Ausstellung von Ersatzdokumenten
- Parkerleichterung für schwerbehinderte Menschen
- Akteneinsicht
Auto anmelden in Adorf/Vogtl.
In der Zulassungsstelle Adorf/Vogtl. können Sie diese Kraftfahrzeuge anmelden:
- Neu- und Gebrauchtfahrzeuge
- Importfahrzeuge aus dem Ausland
- Gebrauchtfahrzeuge aus dem EU-Ausland
- Oldtimer
Essentiell für die Anmeldung Ihres Kfz ist dabei, dass Sie Ihren Hauptwohnsitz in Adorf/Vogtl. in Sachsen haben. Auch als Unternehmer, Gewerbetreibender oder Freiberufler müssen Sie zwingend Ihren Hauptsitz in Adorf/Vogtl. haben.
Für die Kfz Zulassung in Adorf/Vogtl. erforderliche Papiere
Wenn Sie sich für die Kfz-Zulassung in Adorf/Vogtl. anmelden, sollten Sie optimal vorbereitet sein, damit Sie nicht noch einmal wiederkommen müssen. Es ist wichtig, alle erforderlichen Dokumente mitzubringen. Damit Sie Ihr Auto anmelden können, benötigen Sie:
- Personalausweis oder Reisepass
- Zulassungsbescheinigung Teil I und II
- Nachweis über gültige Hauptuntersuchung
- Elektronische Versicherungsbestätigung in Form der eVB-Nummer
- Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer
Handelt es sich bei dem Kraftfahrzeug um einen Import aus dem Ausland, müssen Sie zur Anmeldung in Adorf/Vogtl. weitere Dokumente, wie den Kaufvertrag, die Originalrechnung und die EG-Übereinstimmungserklärung (COC) mitbringen. Kann der Halter des Fahrzeuges die Anmeldung nicht persönlich durchführen, muss er eine Vollmacht ausstellen. Für die Anmeldung eines Kfz von einer juristischen Person, Firma oder Vereinigung muss des Weiteren ein Handels- oder Vereinsregisterauszug sowie eine Gewerbeanmeldung vorgelegt werden.
Das müssen Sie beim Ummelden eines Autos in Adorf/Vogtl. beachten
Es kann ganz verschiedene Gründe haben, warum Sie Ihr Fahrzeug ummelden möchten. Dies kann sein, ein Umzug innerhalb von Adorf/Vogtl., bei dem ggf. auch ein Halterwechsel stattgefunden hat, oder auch der Umzug aus einer anderen Stadt nach Adorf/Vogtl. sein. Unerlässlich beim Ummelden Ihres Autos oder Motorrads ist, dass sich Ihr Hauptwohnsitz weiterhin in Adorf/Vogtl. befindet. Hinsichtlich der notwendigen Dokumente orientieren Sie sich ganz einfach an der oben aufgeführten Liste zum Anmelden eines Fahrzeugs.
Folgendes müssen Sie zum Beantragen von Ersatz der Zulassungsbescheinigung in Adorf/Vogtl. berücksichtigen
Möchten Sie beim Straßenverkehrsamt in Adorf/Vogtl. (Sachsen) Ersatz für die Zulassungsbescheinigung beantragen, müssen Sie auch dort mit Ihrem Hauptwohnsitz gemeldet sein. Für Ihren Termin im Straßenverkehrsamt Adorf/Vogtl. bringen Sie bitte diese Unterlagen mit:
- Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass)
- Bescheinigung der letzten Hauptuntersuchung
- eidesstattliche Versicherung
- ggf. Teil I oder II der Zulassungsbescheinigung, insofern nur ein Teil ersetzt werden muss
In diesen Fällen müssen Sie einen Antrag auf Ersatz der Zulassungsbescheinigung stellen: * Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I und/oder Teil II * Beschädigung der Zulassungsbescheinigung Teil I und/oder Teil II * Diebstahl der Zulassungsbescheinigung Teil I und/oder Teil II
Ist Letzteres der Fall, sind Sie angehalten, bei der Polizei Anzeige zu erstatten und diese Anzeige – neben den oben aufgezählten Dokumenten – bei der Zulassungsbehörde zur Einsicht vorzulegen.
So setzen Sie Ihr Kfz in Adorf/Vogtl. außer Betrieb
Eine Außerbetriebnahme Ihres Kraftfahrzeugs könnte für Sie eine Möglichkeit sein, sollten Sie Ihr Kfz vorerst nicht benötigen, es jedoch nicht verkaufen wollen. So können Sie auf einfachem Wege Kosten wie auch Steuern sparen. Ausgeschlossen ist allerdings die Nutzung Ihres Fahrzeugs, während es stillgelegt ist. Neben Ihren Nummernschildern benötigen Sie zum Abmelden Ihres Kraftfahrzeugs in Adorf/Vogtl. dieselben Dokumente, welche in der oben aufgeführten Liste zur Anmeldung gefordert werden. Der Zeitraum der Außerbetriebnahme eines Kraftfahrzeugs ist auf sieben Jahre begrenzt. Planen Sie, Ihr Fahrzeug außer Betrieb zu nehmen, um es zu verschrotten, wenden Sie sich bitte ebenfalls an die Zulassungsstelle Adorf/Vogtl..
Kosten und Zahlungsmöglichkeiten in der Zulassungsstelle Adorf/Vogtl.
Für die unterschiedlichen Dienstleistungen wird jeweils eine Bearbeitungsgebühr fällig. Die Höhe dieser nennt Ihnen natürlich der zuständige Beamte. In der Zulassungsstelle Adorf/Vogtl. müssen die Zahlungen direkt vorgenommen werden. Beides, Barzahlung und auch die Bezahlung mit Girokarte, sind hier möglich.
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