Umweltplakette Euro 4


Umweltplakette

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Ausgabestelle der Feinstaubplakette ist der AU Fachbetrieb Kfz Service Harald Bührner (E-B 198598), 69469 Weinheim, Pappelalle 17. Die Zuteilung der Feinstaubplakette erfolgt nur für berechtigte Fahrzeuge nach Prüfung aller Vergabevoraussetzungen durch die Ausgabestelle.

Die grüne Umweltplakette: Merkmale, Beantragung und Bußgelder

Deutsche Innenstädte sind häufig als Umweltzonen gekennzeichnet. Die Umweltplakette an der Windschutzscheibe ist nötig, um in diese Umweltzonen einfahren zu dürfen. Mittlerweile gibt es 58 Umweltzonen im Land, davon können 57 nur mit der grünen Plakette befahren werden. Lediglich in Neu-Ulm ist das Befahren der Umweltzone noch mit der gelben Plakette straffrei möglich. Aktuell gibt es vier Kategorien für die Umweltplakette, wobei Schadstoffgruppe 1 keinen Aufkleber bekommt, dann folgt der rote, der gelbe und als vierte Kategorie der grüne Aufkleber. Eine Plakette in Blau speziell für Dieselfahrzeuge mit geringen Emissionen wurde bisher noch nicht eingeführt.

Die grüne Umweltplakette der Schadstoffgruppe 4

Fahrzeuge, die aufgrund ihrer Schlüsselnummern in die Schadstoffklasse 4 eingruppiert wurden, erhalten die grüne Feinstaubplakette. Folgende Schlüsselnummern sind dafür relevant:

  • Schlüsselnummern für Benziner: 01, 02, 14, 16, 18-75, 77
  • Schlüsselnummern für Dieselfahrzeuge: 32, 33, 38, 39, 43, 53, 55-59, 60-70, 73-75

Voraussetzungen für die grüne Plakette

Um die grüne Plakette zu erhalten, muss das Fahrzeug kein Neuwagen sein, denn auch für Gebrauchte kann diese Plakette beantragt werden. Erreicht werden sollte mit der Einführung dieser Plakette, dass die Feinstaubbelastung in bisher stark belasteten Bereichen in der Stadt reduziert wird, denn Stickstoffoxide und Feinstaub können zu schweren gesundheitlichen Schäden führen und wirken krebsfördernd. Doch nicht jedes Fahrzeug bekommt automatisch eine grüne Plakette. Folgende Voraussetzungen müssen dafür gegeben sein:

  • Nachweis der entsprechenden Emissionsschlüsselnummer
  • Erfüllung der Abgasnorm (nachgeprüft im Rahmen der HU)

Auch Dieselfahrzeuge bekommen die grüne Plakette, mit der sich die Einhaltung der Euro-4-Regeln belegen lässt. Mit diesem Standard darf in alle Bereiche eingefahren werden. Die grüne Plakette wird mittlerweile an fast alle Besitzer eines Benziners, der über einen G-Kat verfügt, ausgegeben. Ebenso erhalten Fahrzeugbesitzer von Kfz mit Flüssiggas-, Erdgas- oder Ethanolantrieb diese Plakette.

Merkmale der grünen Plakette

Die ausgegebenen Plaketten sind so gefertigt, dass sie kaum gefälscht werden können. Dies ist schon allein aufgrund ihrer Beschaffenheit der Fall, denn wenn sie beispielsweise von einer Windschutzscheibe entfernt werden sollen, zerreißen sie und werden damit unbrauchbar.

Damit die grüne Plakette ihre Gültigkeit hat, muss das Kennzeichen des zugehörigen Pkw auf dem dafür vorgesehenen weißen Feld eingetragen werden. Wichtig ist, dass dabei ein lichtechter Stift verwendet wird, denn eine Maßgabe für die Plakette ist, dass diese unbedingt gut lesbar sein muss. Andernfalls droht ein Bußgeld!

Die grüne Plakette besitzt einen Durchmesser von acht Zentimetern und muss schwarz umrandet sein. Der schwarze Rand sowie die grüne Farbe der Plakette sind lichtecht, die verwendete grüne Farbe trägt die Kennzeichnung RAL 6024. Auch das Schriftfeld muss bestimmten Maßen entsprechen und darf nicht größer oder kleiner sein als sechs mal zwei Zentimeter.

Die grüne Plakette muss auf der Beifahrerseite in der rechten, unteren Ecke geklebt werden. Dort stört sie das Sichtfeld des Fahrers am wenigsten, ist aber gleichzeitig von außen gut erkennbar. Im oberen Bereich darf sie nicht geklebt werden, weil viele Fahrzeuge dort einen dunkelgrünen Lichtschutzstreifen haben, der die Farbe der Plakette verändern und diese weniger gut sichtbar machen würde.

Tipp: Fahrzeuge ohne Verbrennungsmotor, die mit Elektroantrieb oder Brennstoffzellen fahren, werden in der Regel ebenfalls in die Schadstoffgruppe 4 eingeordnet.

Erhalt der grünen Plakette

Die grüne Plakette kann online geordert werden, nachdem dafür ein eigenes Formular ausgefüllt werden muss. TÜV und DEKRA sowie die Autowerkstätten vergeben die Plakette auch direkt vor Ort. Wichtig ist aber, dass ein Nachweis über die Rechtmäßigkeit der Plakette gegeben werden kann. Im Fahrzeugschein ist beispielsweise die entsprechende Schlüsselnummer vermerkt, diese muss vorgezeigt werden können (zumindest in Kopie).

Die grüne Plakette ist in ihrer Gültigkeit nicht beschränkt und gilt unbefristet. Wird das Fahrzeug aber neu zugelassen und bekommt in dem Zuge ein neues Kennzeichen, muss auch die Plakette erneuert werden.

Kosten für die grüne Plakette

Wer einen Neuwagen kauft, bekommt die grüne Plakette meist direkt vom Verkäufer mit und muss diese nicht separat bezahlen. Wird zum Beispiel bei einer TÜV-Station diese Plakette erworben, müssen dafür fünf Euro eingerechnet werden, bei Versand müssen durch Porto und Verwaltungskosten sechs Euro gezahlt werden.

Die grüne Umweltplakette wird auch ohne vorherige Sichtung des Fahrzeugs ausgehändigt, lediglich der Fahrzeugschein muss im Original oder als Kopie vorgelegt werden.

Bußgelder bei Nichtmitführen der grünen Plakette

Die grüne Plakette soll eine Verminderung von schädlichen Verunreinigungen der Luft durch Kraftfahrzeuge bewirken. Dafür wurden auch die Umweltzonen eingerichtet. Werden diese nun ohne grüne Plakette befahren, gilt das als Verstoß gegen das Verkehrsverbot und es fallen 80 Euro Bußgeld an. Dazu kommen noch einmal die Bearbeitungskosten, die in der Regel um 25 Euro liegen.

Wichtig: Auch Ausländer müssen die grüne Plakette rechtmäßig angebracht vorweisen können, wenn sie eine deutsche Umweltzone befahren. Sind sie dieser Pflicht nicht nachgekommen und beträgt die Geldbuße mehr als 70 Euro, wird diese auch im Herkunftslaut laut EU-Richtlinie 2011/82 vom 25. Oktober 2011 verfolgt. Das Vollstreckungsverfahren kann im Heimatland bis zur Haftstrafe geführt werden.

Beispielhafte Umweltzonen

Die folgenden vier Städte sind Vorreiter bei den Umweltzonen, stehen hier aber nur stellvertretend für viele weitere Städte, die nur noch mit der grünen Umweltplakette befahren werden dürfen:

  • München - Eingeführt wurde hier am 1. Oktober 2010 eine Umweltzone im Mittleren Ring, rote und gelbe Plaketten wurden in kleinen Schritten ausgeschlossen. Kfz dürfen den Bereich innerhalb des Mittleren Rings nur noch mit der grünen Plakette befahren, wobei Krafträder und landwirtschaftliche Fahrzeuge von der Plakettenpflicht ausgenommen sind.
  • Berlin - Hier wurde schon am 1. Januar 2008 eine Umweltzone eingerichtet. Heute gilt diese innerhalb des S-Bahn-Rings und lässt das Befahren nur noch mit der grünen Plakette zu. Außerdem gibt es seit November 2019 eine Dieselverbotszone, die auf acht Straßen gilt und eine Gesamtlänge von knapp drei Kilometern aufweist. Alle Dieselfahrzeuge, die die Normen 0 bis 5 erfüllen, sind hier verboten. Bußgelder bis 75 Euro werden für eine Zuwiderhandlung verhängt.
  • Stuttgart - Seit dem 1. März 2008 gilt die Umweltzone im gesamten Bereich der Stadt, seit Juli 2020 gilt zudem ein Fahrverbot für Dieselfahrzeuge, die die Euronormen 0 bis 5 erfüllen. Diese dürfen nicht mehr in der Innenstadt Stuttgarts unterwegs sein, die Euro-6-Norm erlaubt das Befahren des Bereichs. Die grüne Plakette muss dafür aber vorhanden sein.
  • Düsseldorf - Die grüne Umweltzone gilt in Düsseldorf seit dem 15. Februar 2009, diese Zone wird schrittweise erweitert. Seit dem 1. März 2021 wurden die für E-Autos vorgehaltenen Fahrspuren wieder für alle Fahrzeuge freigegeben. Die Fahrverbotszone gilt für Dieselfahrzeuge mit der Norm 0 bis drei sowie für Benziner mit der Norm 0. Beim Fahren ohne grüne Plakette werden sogar mehr als 80 Euro Bußgeld fällig.

Die Vergabe der grünen Umweltplaketten

Um herauszufinden, welche Plakettenfarbe ein Kfz bekommt, reicht ein Blick in die Zulassungsbescheinigung. Dort finden sich die Emissions-Schlüsselnummern unter Punkt 14.1. Die dort erkennbaren letzten beiden Ziffern sind für die Eingruppierung nötig, denn sie stellen die Emissionsklasse dar.

Wurden die Fahrzeugpapiere vor dem 1. Oktober 2005 ausgestellt, ist die Nummer unter „Schlüsselnummer zu 1“ zu finden.

Vergabe überall möglich?

Wie bereits erwähnt wurde, können die Plaketten von den Zulassungsbehörden sowie von TÜV und DEKRA ausgegeben werden. Diese sind zur Durchführung der Abgasuntersuchung berechtigt und damit auch zur Ausgabe der betreffenden Plaketten. Dazu kommen über 30.000 AU-berechtigte Werkstätten in Deutschland sowie die technischen Überwachungsvereine GTÜ und KÜS. Ausländische Fahrzeugbesitzer können über die genannten Prüfanstalten beantragen, dass eine grüne Plakette ausgegeben wird.

Diese Kfz brauchen keine Umweltplakette

Nicht alle Fahrzeuge müssen mit einer grünen Umweltplakette ausgestattet werden und können demzufolge alle Umweltzonen befahren. Dazu gehören unter anderem diese:

  • Motorräder (auch Trikes)
  • mobile Geräte und Maschinen
  • Land- und forstwirtschaftliche Maschinen und Geräte
  • Arbeitsmaschinen
  • Fahrzeuge für die medizinische Betreuung
  • Fahrzeuge für den Transport von Behinderten
  • Fahrzeuge von Polizei, Feuerwehr und Militär
  • Oldtimer

Oldtimer sind auch dann von der Regelung ausgenommen, wenn sie im Ausland zugelassen sind. Sie müssen dann aber ähnliche Anforderungen erfüllen wie die Oldtimer hierzulande, die mit einem „H“-Kennzeichen ausgestattet werden. Das Fahrzeug muss dafür wenigstens 30 Jahre als sein und muss sich in einem guten Erhaltungszustand befinden. Der Oldtimer-Weltverband FIVA legt entsprechende Kriterien fest, nach denen ein Oldtimer international anerkannt werden kann. Solche Fahrzeuge sollten eine Kopie ihrer Zulassungsbescheinigung, aus der das Alter des Fahrzeugs hervorgeht, sowie eventuell den FIVA-Pass im Fahrzeug so deponieren, dass diese Unterlagen von draußen gut ersichtlich sind.

Tipp: Elektrofahrzeuge müssen immer eine grüne Plakette vorweisen können, auf dieser muss das vollständige Kennzeichen inklusive dem „E“ vorhanden sein. Andernfalls gilt auch für E-Autos, dass diese nicht in die Umweltzonen einfahren dürfen, wenn sie keine entsprechende Plakette haben.

FAQs zur grünen Umweltplakette

  • 1. Was ist eine Umweltzone?

    Eine Umweltzone ist ein Gebiet, in das nur speziell gekennzeichnete Fahrzeuge einfahren dürfen. Als Kennzeichnung für die Erlaubnis zur Einfahrt gilt die grüne Plakette. Diese wird aber nur an Fahrzeuge vergeben, die eine entsprechende Schlüsselnummer in ihrer Zulassungsbescheinigung vorweisen können. Die Plakette muss an der Windschutzscheibe angebracht werden. Grund für die Einführung von Umweltzonen war der Wunsch, die Belastung mit Feinstaub und Stickoxide in dem betreffenden Bereich zu reduzieren.

  • 2. Wo gilt die grüne Umweltplakette?

    Die Plakette gilt immer in ganz Deutschland und ist nicht auf eine Stadt beschränkt. Mit ihr dürfen die Umweltzonen befahren werden, vorausgesetzt, es handelt sich um eine grüne Plakette. In Abhängigkeit von dieser gibt es verschiedene Abstufungen, sodass Kfz mit einer gelben Plakette keine grüne Umweltzone befahren dürfen.

    Teilweise werden auch ausländische Plaketten in Deutschland anerkannt. Umgekehrt werden die deutschen Plaketten im Ausland jedoch noch nicht akzeptiert.

  • 3. Wie lange gilt die Plakette?

    Die Gültigkeit der Plakette ist nicht begrenzt und kann sich auf das gesamte Fahrzeugleben erstrecken. Es kann aber nötig werden, die Plakette zu ersetzen. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn das Fahrzeug ein neues Kennzeichen erhält – die Nummer auf der Plakette muss immer mit dem Kennzeichen übereinstimmen. Auch beim Wechseln der Windschutzscheibe wird eine neue Plakette nötig, denn die alte lässt sich nicht unbeschadet ablösen. Verblasst zum Beispiel die Farbe, wird die Plakette ebenfalls ungültig und muss ersetzt werden.

  • 4. Dürfen mehrere Umweltplaketten an eine Windschutzscheibe geklebt werden?

    Mancher Autobesitzer klebt die neue Umweltplakette, die er nach der Zulassung seines Fahrzeugs bekommen hat, einfach neben die alte Plakette. Doch das ist nicht rechtens! Geklebt werden darf immer nur die Plakette, die auch zu dem aktuell gültigen Kennzeichen gehört. Es muss von außen eindeutig erkennbar sein, welche Plakette gerade gilt und das ist nicht möglich, wenn mehrere Plaketten geklebt sind. Befinden sich mehrere Aufkleber an der Windschutzscheibe, kann ein Bußgeld von bis zu 80 Euro erhoben werden.

  • 5. Muss die Plakette geklebt werden?

    Die Plakette gilt nur als angebracht, wenn sie auch angeklebt ist. Das heißt, dass ein bloßes Hinlegen auf die Armatur nicht rechtlich gültig ist, selbst wenn die Plakette dort gut erkennbar wäre. Um ein Kfz mit der Plakette zu kennzeichnen, muss diese „deutlich sichtbar auf der Innenseite der Windschutzscheibe“ angebracht werden.