Das autonome Fahrzeuge eine Versicherung benötigen, ist aufgrund der immer wieder medial diskutierten Haftungsfrage sehr wichtig. Dabei sind viele Fragen ungeklärt, beispielsweise die Höhe der Summe, die für ein selbstfahrendes Auto in Bezug auf die Versicherung auf die Nutzer zukommen könnte. Wir erläutern Ihnen alle wichtigen Fakten zur Versicherung für autonomes Fahren und das Haftungsrecht für autonome Fahrzeuge.

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Wie ist der aktuelle Stand zum autonomen Fahren in Deutschland?

Deutschland strebt eine führende Rolle im Bereich des autonomen Fahrens an. Um das enorme Potenzial des autonomen und vernetzten Fahrens optimal zu nutzen, plant die Bundesregierung, die Forschung und Entwicklung voranzutreiben und somit die Mobilität der Zukunft vielfältiger, sicherer, umweltfreundlicher und benutzerorientierter zu gestalten.

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMDV) arbeitet intensiv daran, die Rahmenbedingungen weiter zu verbessern. Am 21. Juni 2017 trat bereits das Gesetz zum automatisierten Fahren (Änderung des Straßenverkehrsgesetzes) in Kraft. Dieses Gesetz beinhaltet veränderte Rechte und Pflichten des Fahrzeugführers während der automatisierten Fahrphase. Das bedeutet, dass automatisierte Systeme (Stufe 3) unter bestimmten Voraussetzungen die Fahraufgabe übernehmen dürfen.

Ein Fahrer ist jedoch weiterhin erforderlich, der sich im automatisierten Modus jedoch vom Verkehrsgeschehen und der Fahrzeugsteuerung abwenden kann.

Nun folgt der nächste Schritt: Mit dem neuen Gesetz zum autonomen Fahren haben wir den rechtlichen Rahmen geschaffen, damit autonome Kraftfahrzeuge (Stufe 4) in festgelegten Betriebsbereichen im öffentlichen Straßenverkehr im Regelbetrieb fahren können – und das in ganz Deutschland.

Deutschland wird somit der erste Staat weltweit sein, der Fahrzeuge ohne Fahrer aus der Forschung in den Alltag integriert. Das Ziel besteht darin, bis zum Jahr 2022 Fahrzeuge mit autonomen Fahrfunktionen im Regelbetrieb einzuführen.

Das neue Gesetz legt besonderen Wert auf Flexibilität: Der Betrieb führerloser Kraftfahrzeuge wird für eine Vielzahl von Einsatzszenarien ermöglicht. Die verschiedenen Anwendungsfälle werden nicht im Voraus abschließend geregelt, sondern lediglich örtlich begrenzt auf einen festgelegten Betriebsbereich. Einzelgenehmigungen, Ausnahmen und Auflagen wie die Anwesenheit eines jederzeit eingriffsbereiten Sicherheitsfahrers sind daher nicht erforderlich.

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Wer haftet beim autonomen Fahren?

Das Haftungsrecht für KI-Autos und für das autonome Fahren wird künftig eine der Kernfragen sein. Klar ist bisher, dass in Zukunft über einen erweiterten Versicherungsschutz nachgedacht werden muss.

In Zukunft wird nicht nur der Fahrer und sein Fahrzeug Versicherungsschutz benötigen, sondern auch die technische Aufsicht. Die Allianz betrachtet dies nicht als ein Problem. Klaus-Peter Röhler, CEO der Allianz Deutschland, verkündet: "Wir werden auch Versicherungsschutz für 'autonome Fahranfänger' und die 'technische Aufsicht' bieten und sie in die Kfz-Haftpflichtversicherung integrieren." Ähnlich wie herkömmliche Fahranfänger zu Beginn unsicher sind und an Erfahrung gewinnen, erwartet er, dass auch die im Rahmen des autonomen Fahrens eingesetzte Technologie im Laufe der Zeit besser, sicherer und zuverlässiger wird.

Die Allianz setzt sich dafür ein, dass Ergebnisse und Erkenntnisse von Herstellern, Zulieferern, Technologiefirmen und Versicherern im Bereich des autonomen Fahrens international gesammelt und auf einer unabhängigen Plattform ausgetauscht werden. Dies betrifft sowohl Fahrzeug- und Systemdaten als auch Unfalldaten.

Da keine neue Technologie fehlerfrei ist, erwartet die Allianz in Zukunft Unfälle, insbesondere im Zusammenspiel von herkömmlichen und autonomen Fahrzeugen. Das Vertrauen der Öffentlichkeit in automatisierte und autonome Systeme könne jedoch nur gewährleistet werden, wenn Unfallursachen und sogar "Beinahe-Unfälle" korrekt aufgeklärt werden können.

Der Versicherer schlägt vor, dass ein europaweiter, unabhängiger Treuhänder zum Schutz personenbezogener Daten die Auto- und Unfalldaten verwaltet. Dieser Treuhänder sollte prüfen, ob ein berechtigtes Interesse an der Unfallaufklärung besteht und die erforderlichen Daten den jeweiligen Parteien zur Verfügung stellt.

Die Vorschläge sind nicht uneigennützig. Die von den Fahrzeugen erfassten und übermittelten Daten könnten schon bald der Schlüssel für die Autoversicherung sein. Versicherungsunternehmen machen sich seit Jahren Sorgen um die Verfügbarkeit solcher Daten. Sie fürchten, dass die Autohersteller ihnen den Zugang zu diesen Daten erschweren und sie stark von den Informationen abhängig werden, die ihnen die Hersteller zur Verfügung stellen - und wie teuer dies für sie wird.

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Die Frage, autonomes Fahren, wer haftet, wird auch bei der HUK-Coburg immer wieder in die Betrachtungen einbezogen. Michael Müller, Leiter der Abteilung Kraftfahrt Betrieb bei der HUK-COBURG, ist überzeugt, dass diese Frage niemals zu Lasten eines Verkehrsopfers oder Unfallverursachers ausgetragen werden darf. Müller betont: "Unabhängig von dem, was passiert, wird die HUK-COBURG die Schadenfälle regulieren - unabhängig davon, ob der Fahrer einen Fehler gemacht hat oder ein technisches System versagt hat."

Diese Haltung wird auch von Klaus-Jürgen Heitmann, Vorstand der HUK-COBURG, unterstützt. "Wir möchten das Haftungssystem so belassen, wie es ist - als Schutzschild für die Verkehrsopfer", sagt er. Er setzt sich dafür ein, dass auch bei Unfällen mit autonom fahrenden Autos grundsätzlich die Kfz-Versicherung die Hauptverantwortung für die Regulierung trägt.

"Die Opfer stehen im Mittelpunkt und haben auch in Zukunft das Recht auf Entschädigung von einem Versicherer. Wie sich die Hersteller beteiligen müssen, ist dann unsere Angelegenheit."

Die Rolle des Fahrzeughalters

Auch wenn die Konstellation der autonomen Fahrzeuge und wer haftet letztlich noch nicht klar beantwortet werden kann, bleibt der Fahrzeughalter unterschiedlichen Quellen zufolge in der Verantwortung.

Derzeit besteht in Deutschland ein kombiniertes Haftungssystem, das aus Halterhaftung, Fahrerhaftung und Produzentenhaftung besteht. In erster Linie liegt die Haftung beim Fahrzeughalter, der über seine Kfz-Versicherung abgesichert ist. Renata Jungo Brüngger, Juristin und Mitglied des Vorstands der Mercedes-Benz Group für Integrität und Recht, betont, dass dieses System gut funktioniere. Die aktuellen Regeln seien technologieneutral und würden sowohl für hochautomatisierte als auch für konventionelle Fahrzeuge Rechtsklarheit schaffen. Es ist die Aufgabe der Hersteller, nachzuweisen, dass das hochautomatisierte System in der Lage ist, die Fahraufgabe zu übernehmen, und sie tragen dementsprechend die Verantwortung.

  • ✅ Derzeit haftet der Fahrzeughalter über seine Pflichtversicherung bei Verkehrsunfällen, unabhängig davon, ob er den Unfall verschuldet hat oder nicht. Es gilt das Prinzip der Gefährdungshaftung.
  • ✅ Fahrer können für fehlerhaftes Fahren, absichtliches oder fahrlässiges Handeln bei Unfällen zur Verantwortung gezogen werden.
  • ✅ Aktuell können auch Fahrzeughersteller für Unfälle die Haftung übernehmen, wenn zum Zeitpunkt des Unfalls ein automatisiertes System eingeschaltet war und feststeht, dass eine falsche Programmierung für den Unfall ursächlich war.

Es ist nicht realistisch, dass sich die Grundprinzipien der Halterhaftung ändern, und der ADAC führt auch Gründe des Opferschutzes an, um das derzeitige System beizubehalten.