Die Europäische Union will im Jahr 2023 eine neue Richtlinie für die Führerscheine umsetzen und plant umfassende Änderungen. Die Neuerungen betreffen insbesondere die Fahranfänger sowie die Fristen für die Führerscheine. Wir erläutern Ihnen alle geplanten Änderungen rund um die Führerscheinreform.
Änderungen bei der Führerscheinprüfung
Nach dem Entwurf der 4. Richtlinie in Bezug auf die Führerscheine soll innerhalb der Europäischen Union mehr Flexibilität für die praktischen und theoretischen Führerscheinprüfungen herrschen. Demnach soll es künftig möglich sein, dass Sie Ihre Prüfungen in allen Mitgliedsstaaten der EU absolvieren können.
Die Erhöhung des zulässigen Gewichts mit Führerscheinklasse B
Bisher ist es Führerscheininhabern mit Klasse B erlaubt, Fahrzeuge mit einem Maximalgewicht von 3,5 Tonnen zu fahren. Dies gilt für alle Führerscheine, die nach dem Jahr 1999 abgeschlossen wurden. Mit der geplanten Führerscheinreform erhöht sich das zulässige Gewicht auf 4,25 Tonnen. Zu betonen ist dabei, dass die Anpassung des maximalen Gewichts mit der Verwendung alternativer Kraftstoffe einhergeht. Als weitere Voraussetzung ist der Besitz von Führerscheinklasse B von mindestens zwei Jahren vorgesehen. Mit dieser Regelung profitieren vornehmlich Wohnmobilfahrer. Oftmals sind die Wohnmobile schwerer als die 3,5 Tonnen, sodass mit der Anpassung eine Fahrt ohne Führerscheinerweiterung möglich sein wird.
Einheitliche Fahrverbote in Europa
Derzeit ist der Entzug der Führerscheine innerhalb der einzelnen Länder in der EU unterschiedlich geregelt. Im Rahmen der Führerscheinreform sollen die Fahrverbote auch länderübergreifend gelten. Wird Ihnen dann aufgrund eines Vergehens in Deutschland der Führerschein entzogen, dürfen Sie auch in den anderen Ländern nicht mehr fahren.
In diesem Zusammenhang sind darüber hinaus einheitliche Grenzen für den Alkohol- und Drogenkonsum geplant. Die individuellen Punktesysteme sollen europaweit angeglichen und vereinheitlicht werden. Die Fahrdaten von allen EU-Bürgerinnen und Bürgern sollen in einer europaweiten Datenbank gespeichert werden.
Die Anerkennung der Führerscheinklasse B ab 17 Jahren im Ausland
In Deutschland ist das begleitete Fahren seit mehreren Jahren gängige Praxis. Der Pkw-Führerschein im Alter von 17 Jahren wird in Deutschland von vielen Fahranfängern genutzt und erhöht die Flexibilität. Der Erwerb des Führerscheins mit 17 Jahren soll auch innerhalb der EU vereinheitlicht und anerkannt werden. Künftig wäre es dann auch im Rahmen des begleiteten Fahrens möglich, Landesgrenzen innerhalb der Europäischen Union zu überschreiten. In diesem Zusammenhang ist eine europaweit einheitliche Probezeit von zwei Jahren im Gespräch.
Die Anpassung des Mindestalters bei der Führerscheinklassen C und D
Mit der Führerscheinklasse C ist es möglich, einen Lkw zu fahren. In Deutschland gilt in dieser Konstellation aktuell ein Mindestalter von 21 Jahren. Die Führerscheinklasse D für die D darf in der Bundesrepublik Deutschland sogar erst mit 24 Jahren erworben werden.
Um dem Fahrermangel in beiden Segmenten entgegenzuwirken, war lange eine generelle Absenkung des Mindestalters in der Diskussion. Der nunmehr bekannte Entwurf enthält keine grundsätzliche Absenkung, allerdings ist eine Reduzierung des Alters im Bereich der öffentlichen Sicherheit integriert. Somit wäre es künftig möglich bei der Feuerwehr auch in jüngeren Jahren ein Feuerwehrfahrzeug zu fahren.
Weiterhin soll in der Zukunft ein begleitetes Fahren mit dem Führerschein C17 machbar sein, sodass auch ein Lastkraftwagen begleitend ab 17 Jahren gefahren werden darf.
Die EU-weite Gültigkeit der erweiterten Fahrerlaubnis für Leichtkrafträder
Nach den Angaben des ADAC soll mit der Führerscheinreform die spezielle Fahrerlaubnis B196 auch im Ausland Gültigkeit besitzen. Demnach wäre es künftig innerhalb der Europäischen Union möglich, die Leichtkrafträder bis 125 ccm mit der Erweiterung des Pkw-Führerscheins zu fahren. Derzeit ist diese Ausdehnung des Führerscheins nur in Deutschland möglich.
Wie geht es grundsätzlich weiter mit der Führerscheinreform?
Alle mit der Führerscheinreform geplanten Änderungen sind noch nicht offiziell und gültig. Nach der finalen Entscheidung über den Entwurf und deren Inhalte soll die Führerscheinreform noch im Jahr 2023 vollzogen werden. Derzeit wird der erste Entwurf debattiert und es ist noch nicht klar, wie viele Entwürfe es insgesamt werden. Teilweise fehlen auch angedachte Inhalte in dem Entwurf, sodass aktuell unklar ist, wie viele Verhandlungsrunden noch folgen.
Generell treten die Änderungen nicht sofort nach der Bestätigung durch die Kommission der EU in Deutschland in Kraft. Vor einer finalen Umsetzung in Deutschland müssen die fixierten Anpassungen zunächst in nationales Recht überführt werden. Dabei kann jedes Land den gewünschten Änderungen folgen oder alternativ eine andere Entscheidung treffen. Als Ziel der gewünschten Vereinheitlichung ist davon auszugehen, dass die meisten in der Entscheidung der Kommission enthaltenen Inhalte auch in Deutschland umgesetzt werden.