Der Prozess des An-, Um- und Abmeldens Ihrer Fahrzeuge über das Internet ist seit dem 1. September deutlich bequemer und effizienter. Insbesondere ist es möglich, die Fahrzeuge direkt nach der An- oder Ummeldung auf den Straßen zu nutzen, was eine erhebliche Erleichterung darstellt. Dieser Fortschritt wurde von Verkehrsminister Volker Wissing (FDP) am 01.09.2023 verkündet: "Das Gute daran ist: die Gebühren für die Zulassung können dadurch auch spürbar gesenkt werden."

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Die digitale Zulassung Ihres Kfz - was hat sich geändert?

Darüber hinaus ist zu beachten, dass nicht nur Privatpersonen, sondern auch juristische Personen, darunter Autohändler und Betreiber von Autoflotten wie Autovermieter, nun die digitale Kfz Zulassung nutzen können. Verkehrsminister Volker Wissing (FDP) betont, dass dies ein weiterer Schritt zur vollständigen Digitalisierung der Kfz-Zulassung in Deutschland darstellt. Abgesehen von den reduzierten Gebühren gibt es laut Angaben des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV) zahlreiche weitere Vorzüge, darunter die Möglichkeit, Meldungen rund um die Uhr an sieben Tagen in der Woche durchzuführen.

Zu den benannten Änderungen, die im September in Kraft traten, gehört darüber hinaus auch die Option, spezielle Kennzeichen wie E-Kennzeichen sowie Kennzeichen für Oldtimer und saisonale Nutzung online zu beantragen.

Ein kurzer historischer Abriss zum digitalen Zulassungsverfahren

Die Einführung von i-Kfz für Ihr Fahrzeug erfolgte in mehreren Phasen, wobei die Verantwortung für die Umsetzung bei den Bundesländern und Kommunalverwaltungen liegt. Diese stellen die entsprechenden i-Kfz-Portale für die Zulassungsvorgänge bereit. In der folgenden Übersicht finden Sie alle wichtigen Meilensteine und wie sich die Kfz Zulassung digital entwickelt hat.

Schritt 1:

Seit dem 1. Januar 2015 besteht die Möglichkeit, die Außerbetriebsetzung von Fahrzeugen online zu beantragen.

Schritt 2:

Ab dem 1. Oktober 2017 kann über i-Kfz die Wiederzulassung eines Fahrzeugs unter Beibehaltung des bei der Außerbetriebsetzung reservierten Kennzeichens im selben Zulassungsbezirk beantragt werden.

Schritt 3:

Seit dem 1. Oktober 2019 können Neuzulassungen, Umschreibungen und alle Arten von Wiederzulassungen online abgewickelt werden.

Schritt 4:

Ab dem 1. September 2023 haben auch juristische Personen die Möglichkeit, i-Kfz zu nutzen. Fahrzeuge können unmittelbar nach der digitalen Zulassung am Straßenverkehr teilnehmen. Damit ist der gesamte Prozess nun vollständig automatisiert.

Digitale Kfz-Zulassung

Wie können Sie als Privatperson Fahrzeuge digital anmelden?

Privatpersonen können Fahrzeuge digital anmelden, indem sie die von den Kommunen bereitgestellten i-Kfz-Portale nutzen, die über die Internetseiten der Zulassungsbehörden zugänglich sind. Bereits seit 2015 war es möglich, Fahrzeuge online abzumelden. Ab 2017 konnten Halter online die Wiederzulassung ihres Fahrzeugs beantragen, sofern sie immer noch die Halter waren. Ab 2019 wurden auch Neuzulassungen, Umschreibungen und alle Varianten der Wiederzulassung online ermöglicht.

Seit 01.09.2023 stehen alle diese Dienste digital für die genannten natürlichen und juristischen Personen zur Verfügung. Um sie nutzen zu können, müssen Sie für die digitale Kfz Zulassung jedoch über einen aktuellen Personalausweis mit freigeschalteter e-ID oder ein digitales Benutzerkonto beim Bund, die sogenannte Bund-ID, verfügen.

Grundsätzlich bleibt das Verfahren unverändert. Es ist jedoch erforderlich, dass das vorhandene Kennzeichen beibehalten wird. Der Antrag wird automatisiert in Echtzeit überprüft, und der Zulassungsbescheid ist innerhalb von 30 Minuten online verfügbar. Diesen kann man dann ausdrucken, bei sich führen und direkt losfahren. Die Zulassungsbescheinigung Teil I und II sowie ein Informationsdokument werden von der Zulassungsbehörde per Post verschickt.

Auto online zulassen

Die Plaketten, die auf die Nummernschilder des angemeldeten Fahrzeugs geklebt werden, werden den Nutzern nach der Anmeldung per Post zugeschickt. Während sie auf die Plaketten warten, können sie das Fahrzeug dennoch nutzen, da es für die Übergangszeit einen vorläufigen Zulassungsnachweis gibt, den sie selbst ausdrucken können. Somit können Sie mit dem digitalen Zulassungsbescheid Ihr Kfz schnell und unkompliziert nutzen.

Wie können Autohäuser Fahrzeuge anmelden?

Autohändler, Versicherungen, Autovermieter und andere Unternehmen, die mehr als 500 Zulassungsvorgänge pro Jahr durchführen, haben nun die Möglichkeit, dies ebenfalls online zu realisieren. Hierfür können sie sich entweder selbst bei einer sogenannten Großkundenschnittstelle registrieren lassen oder die Dienste eines dafür registrierten Dienstleisters in Anspruch nehmen. Insbesondere Tageszulassungen können die Händler nun eigenständig durchführen. Damit können die Dienstleister die Abwicklung für Ihre Kunden mit einem deutlich reduzierten Aufwand übernehmen.

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Sinken die Gebühren dank des digitalen Zulassungsverfahrens tatsächlich deutlich?

Auf diese Frage gibt es keine eindeutige Antwort.

Was Verkehrsminister Wissing weniger thematisiert als die Vorteile der neuen digitalen Kfz-Zulassung, ist die gleichzeitig in Kraft tretende neue Gebührenordnung. Demnach zahlen Fahrzeughalter ab dem 1. September 2023 tatsächlich für einige Dienstleistungen deutlich weniger, wenn sie sie online durchführen. Zum Beispiel sinkt der Mindestpreis für Neuzulassungen von 27,60 Euro auf 16,30 Euro. Andererseits werden die Preise für diejenigen, die sich weiterhin persönlich an die Zulassungsstelle begeben möchten, teilweise deutlich erhöht. Beispielsweise wird die Umschreibung eines Fahrzeugs auf einen anderen Halter ab sofort mindestens 26,80 Euro kosten, anstatt der bisherigen 19,90 Euro. Zum Vergleich: Online kostet diese Ummeldung ab Freitag mindestens 18,09 Euro.

Die Höhe der Kosten hängt demnach auch von der genutzten Variante ab. Um die Kfz Zulassung digital interessanter zu gestalten, wurden in dieser Konstellation auch die Kosten reduziert.

Der aktuelle Stand zur digitalen Kfz Zulassung - funktioniert das Verfahren bereits überall?

Die Verfügbarkeit der elektronischen Zulassung ist zum aktuellen Stand noch unklar. Das Deutsche Kraftfahrzeuggewerbe hat bisher keine Informationen darüber, welche Zulassungsbehörden bereits die Möglichkeit zur elektronischen Zulassung anbieten oder in naher Zukunft dazu in der Lage sein werden. Ebenso plant das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA), am kommenden Freitag eine Liste der teilnehmenden Kfz-Zulassungsstellen auf seiner Website zu veröffentlichen.