Wollen Sie ein EU Import Fahrzeug zulassen, unterscheidet sich das Prozedere im Vergleich zu einem in Deutschland gekauften Fahrzeuges. Oft finden Sie EU-Neuwagen zu günstigen Preisen oder profitieren von einer besseren Verfügbarkeit.
Die Bescheinigung ist der Beleg für die EG-Typengenehmigung und bestätigt die Prüfung des Fahrzeuges nach den Standards der Europäischen Union. Verfügen Sie über das Dokument, vereinfacht dies die Zulassung Ihres Kfz aus dem EU Ausland deutlich. Auf Grundlage der Bescheinigung erhalten Sie in Ihrer zuständigen Zulassungsstelle die Zulassungsbescheinigung Teil II. Dieses Dokument ist für die Nutzung Ihres Kfz im öffentlichen Straßenverkehr notwendig.
Im Idealfall enthält das COC-Dokument die zweistellige Schlüsselnummer als deutsche Schadstoffklassifizierung. Mit der Hilfe dieses Dokumentes berechnet sich die Steuer für Ihr Kfz.
Bei der Zulassung des EU Fahrzeuges in Deutschland ohne COC-Dokument ist das Prozedere deutlich komplexer und zeitaufwändiger. In dieser Konstellation kann Ihr Fahrzeug keine genehmigten Fahrzeugtyp zugeordnet werden. Mit einer einzelnen Abnahme Ihres Fahrzeuges bei einer Prüfstelle kann die Zulassung erfolgen.
Welche Unterlagen benötigen Sie, wenn Sie ein Kfz aus der EU in Deutschland zulassen?
Die Zulassungsstelle für Ihr Kfz verlangt für eine Zulassung für den öffentlichen Straßenverkehr die folgenden Unterlagen:
- ✅ die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung oder alternativ eine Vollabnahme durch eine zugelassene Prüfstelle, wie den TÜV, nach Paragraf 21 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung
- ✅ den Nachweis des Eigentums an dem Fahrzeug durch den Kaufvertrag im Original oder die Rechnung im Original
- ✅ die ausländischen Original-Fahrzeugpapiere, wenn verfügbar
- ✅ einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mit einer aktuellen Meldebescheinigung von Ihnen als Fahrzeughalter
- ✅ die elektronische Versicherungsnummer für das Fahrzeug (eVB-Nummer)
- ✅ das SEPA-Mandat als Nachweis der Anmeldung und Zahlung der Kfz-Steuer
Wenn Sie das EU Fahrzeug durch einen Vertreter zulassen, benötigen Sie weitere Unterlagen:
- ✅ die schriftliche Vollmacht von Ihnen als Fahrzeughalter und Ihren Personalausweis oder Reisepass mit einer aktuellen Meldebescheinigung
- ✅ den Personalausweis oder alternativ den Reisepass der von Ihnen bevollmächtigten Person
Beantragen Sie als minderjährige Person die Zulassung für das Fahrzeug aus dem EU Ausland ist die schriftliche Einverständniserklärung Ihrer Erziehungsberechtigten notwendig. Darüber hinaus sind die Personalausweise oder Reisepässe der Vorsorgeberechtigten vorzulegen.
Erfolgt die Beantragung durch einen Verein, ist der Vereinsregisterauszug erforderlich. Für juristische Personen bzw. Unternehmen ist die Gewerbeanmeldung und ein Handelsregisterauszug für die Straßenverkehrsbehörde nachzuweisen.
Welche finanziellen Aspekte sind zu beachten, wenn Sie ein EU Fahrzeug in Deutschland zulassen?
Das Finanzamt verlangt bei der Einfuhr eines Neuwagens aus der Europäischen Union eine Einfuhrumsatzsteuererklärung. Für alle Fahrzeuge, die durch das Finanzamt als Neuwagen klassifiziert werden, müssen Sie die Einfuhrumsatzsteuer entrichten. Ein Fahrzeug gilt in dieser Konstellation als Neuwagen, wenn Ihr Auto nicht älter als 6 Monate ist oder weniger als 6.000 Kilometer auf dem Tacho stehen. Wenn Sie ein EU Fahrzeug zulassen, ist die Abgabe der Erklärung für Zwecke der Umsatzsteuer erforderlich. Diese Erklärung wird an das zuständige Finanzamt weitergeleitet. Sie müssen innerhalb von zehn Tagen nach der Abgabe der Erklärung die Umsatzsteuererklärung einreichen.
Erfolgt der Import des Fahrzeuges durch Ihren Händler, kann dieser auch das EU Fahrzeug zulassen. Somit kann der Händler die Umsatzsteuer als Vorsteuer geltend machen. In der Folge können Sie das EU Fahrzeug in Deutschland zulassen. Wenn Sie das Fahrzeug kaufen, enthält die Rechnung die Umsatzsteuer in Höhe von 19 % und Sie müssen dann nur die in Deutschland üblichen Dokumente für die Zulassung vorlegen.
Wenn Sie ein EU Fahrzeug in Deutschland zulassen, sind die Kosten nicht bei jeder Zulassungsstelle gleich hoch. Kalkulieren Sie mit 27 € bis 100 €. Einige fixe Positionen sind:
- ✅ die Zulassung des EU Fahrzeuges für circa 27,00 €
- ✅ bei Bedarf die Reservierung und der Erhalt des Wunschkennzeichens für etwa 15 €
- ✅ die ggf. notwendige Erteilung der Betriebserlaubnis für etwa 40 €
Bei der Zulassung eines Fahrzeuges aus der EU beachten Sie zwingend die notwendigen Unterlagen. Mit dem COC-Dokument sparen Sie viel Zeit und weitere Kosten. Gern beraten wir Sie bei Fragen rund um die Zulassung Ihres Fahrzeuges in Deutschland.