Der Import und Export hat in den vergangenen Jahrzehnten innerhalb und außerhalb der Europäischen Union (EU) stark zugenommen. Bei dem Import von Fahrzeugen aus Ländern außerhalb der EU gibt es weiterhin strenge Regeln.

Im Regelfall erfolgt bei einem nicht EU Fahrzeug die Zulassung in Deutschland als Gebrauchtfahrzeug. Alle Fahrzeuge, welche bereits einmal zugelassen waren, gelten als Gebrauchtwagen.

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Welche Besonderheiten sind bei der Zulassung eines importierten Wagens aus dem Nicht EU Land zu beachten?

Die deutschen Zulassungsstellen nehmen bei Fahrzeugen außerhalb der Europäischen Union keine Dokumente entgegen, die nicht im Original existieren. Achten Sie bei dem Kauf Ihres Fahrzeuges auf die Verfügbarkeit der Unterlagen im Original.

Bestehen Sie bei der Fahrzeugübergabe auf die Original-Unterlagen. Insbesondere bei dem Kaufvertrag und der Rechnung als Eigentumsnachweis ist ein Original zwingend erforderlich.

Handelt es sich bei dem Fahrzeug um einen Gebrauchtwagen, gibt es ein vereinfachtes Verfahren. In diesem Fall entspricht das Kfz den deutschen Richtlinien und Regelungen. Die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung ist der Nachweis für die Einhaltung der wesentlichen Regularien.

Ist keine Übereinstimmungsbescheinigung vorhanden, ist eine Einzelabnahme des Fahrzeuges notwendig. Sie können Ihr Fahrzeug in diesem bei folgenden offiziellen Prüfstellen vorführen:

  • ✅ TÜV
  • ✅ DEKRA
  • ✅ KÜS
  • ✅ GTÜ

Ist die Abnahme erfolgreich, erhalten Sie ein technisches Gutachten zur Vorlage bei der Straßenverkehrsbehörde. Wenn Ihr Fahrzeug älter als drei Jahre alt ist, gelten die deutschen Regelungen für die Haupt- und Abgasuntersuchung.

Nicht EU Fahrzeug zulassen

Welche Unterlagen sind erforderlich, wenn Sie ein nicht EU Import Fahrzeug zulassen?

Unterlagen - nicht EU Import Fahrzeug zulassen

Im folgenden Überblick finden Sie alle notwendigen Dokumente, wenn Sie ein gebrauchtes nicht EU Fahrzeug in Deutschland zulassen:

  • ✅ die ausländischen Fahrzeugpapiere im Original
  • ✅ den Kaufvertrag und die Rechnung als Eigentumsnachweis
  • ✅ wenn verfügbar, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Dokument), alternativ das Vollgutachten einer zertifizierten Prüfstelle
  • ✅ die Unbedenklichkeitsbescheinigung des Zollamtes
  • ✅ bei bestehender Zulassung mit ausländischen Kennzeichen: die ausländischen Nummernschilder selbst
  • ✅ den Nachweis der Hauptuntersuchung
  • ✅ die eVB-Nummer als Nachweis für die Versicherung
  • ✅ das SEPA-Mandat der Kraftfahrzeugsteuer
  • ✅ einen gültigen Personalausweis oder Reisepass inklusive Meldebestätigung

Lassen Sie sich für die Zulassung vertreten, ist eine schriftliche Vollmacht mit Ausweisen des Fahrzeughalters und des Bevollmächtigten notwendig. Bei einem Verein ist zusätzlich der Auszug aus dem Vereinsregister vorzulegen. Handelt es sich um eine Firma, ist die Anmeldung des Gewerbes und ein Auszug aus dem Handelsregister beizubringen.

Erfolgt die Zulassung des nicht EU Fahrzeuges durch einen Minderjährigen, ist dies ausschließlich mit einer Einverständniserklärung der Vorsorgeberechtigten möglich.

Welche finanziellen Aspekte sind zu beachten, wenn Sie ein Auto aus einem Nicht EU Land importieren?

Alle Fahrzeuge aus dem Nicht EU Ausland unterliegen der Zollsteuer und der Einfuhrumsatzsteuer. Mit 10 % berechnet die Zollstelle den Zoll. Zusätzlich unterliegt der Kauf des Fahrzeuges der aktuell gültigen Umsatzsteuer (derzeit 19 %). Den gesamten Betrag begleichen Sie an der Zollstelle. In der Folge erhalten Sie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Zollamtes. Dieses offizielle Dokument legen Sie als Nachweis bei der Zulassungsbehörde vor.

Welche Kosten fallen an, wenn Sie ein Nicht EU Import Fahrzeug zulassen?

Ein Auto aus einem Nicht EU Land importieren ist mit Kosten verbunden. Neben der Steuer kalkulieren Sie weitere Kostenfaktoren. In Deutschland gibt es keine bundesweit einheitlichen Kosten und die Gebühren variieren von Zulassungsstelle zu Zulassungsstelle. Die Höhe der Kosten liegt zwischen 27 € und 70 € und beinhaltet folgende Faktoren:

  • ✅ die Zulassung Ihres Importfahrzeuges für circa 27,00 €
  • ✅ die Erfassungsgebühr des Kraftfahrt-Bundesamtes für maximal 3,80 €
  • ✅ die Siegelgebühren für die Autokennzeichen für 0,30 € pro Siegel
  • ✅ die Erteilung der Betriebserlaubnis circa 39,50 €
  • ✅ auf Wunsch die Reservierung der Kennzeichen für etwa 2,60 €
  • ✅ die Zuteilung Ihres Wunschkennzeichens für 10,20 €

Ist es möglich das Nicht EU Fahrzeug online zuzulassen?

Über den digitalen Weg ist es aktuell noch nicht möglich, alle Formalitäten bei der Zulassung Ihres importierten Fahrzeuges zu realisieren. Für die Abwicklung auf dem digitalen Weg benötigen Sie deutsche Zulassungsbescheinigungen mit einem Datum nach dem 01.01.2015.

Unterlagen - nicht EU Import Fahrzeug zulassen

Welche weiteren Besonderheiten sind bei der Zulassung der Nicht EU Fahrzeuge zu beachten?

Nutzen Sie Ihr Fahrzeug in Städten oder Regionen mit Umweltzonen, benötigen Sie eine zum Nummernschild passende Umweltplakette. Für Kfz mit dem Status eines Oldtimers und einem H-Kennzeichen ist die Feinstaubplakette nicht nötig. Die Umweltplakette erhalten Sie bei Werkstätten, Zulassungsstellen oder den Kfz-Prüfstellen.

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Wenn Sie ein Wunschkennzeichen für Ihr importiertes Fahrzeug bevorzugen, nehmen Sie die Reservierung direkt bei der Zulassungsstelle vor. Über unseren Online-Dienst prüfen Sie problemlos und schnell, ob das gewünschte Kennzeichen noch verfügbar ist. Mit wenigen Klicks und auf jedem digitalen Endgerät kann die Prüfung Ihrerseits erfolgen. Dank unserer Schnittstelle zu zahlreichen Zulassungsstellen prüfen wir für Sie, ob das Wunschkennzeichen für Ihr Auto noch verfügbar ist. Die Reservierung nehmen Sie bei uns online zu jeder Tageszeit Ihrer Wahl vor. Damit sparen Sie sich den Gang auf die Zulassungsstelle und viel Zeit.

Wenn Sie einen Auto Import aus Nicht EU Ländern vollziehen, beachten Sie die Besonderheiten. Neben der Besteuerung ist es wichtig, dass Sie die Originalunterlagen bei dem Kauf einholen und im Vorfeld klären. Mit diesen Unterlagen ist die Zulassung einfacher und mit weniger Aufwand verbunden.