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Ortsschild Waldbröl

Anschrift der Zulassungsstelle Kreis Oberbergischer

  • Gerdesstr. 5
    51545 Waldbröl

Kontaktdaten der Zulassungsstelle Kreis Oberbergischer

  • Telefonnummer:
    02261 / 883-633, -634 und -635
  • Faxnummer:
    02261 / 883-681
  • E-Mail-Adresse:

Öffnungszeiten der Zulassungsstelle Kreis Oberbergischer

Montag 08.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
Dienstag geschlossen
Mittwoch geschlossen
Donnerstag geschlossen
Freitag geschlossen

Weitere Zulassungsstellen für Kennzeichen "GM"
Gummersbach, Hückeswagen

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Zulassungsstelle Waldbröl

Serviceleistungen der Zulassungsstelle Waldbröl

Möchten Sie Ihr Kraftfahrzeug an- oder ummelden, Nummernschilder oder sonstige Kennzeichen beantragen oder Fahrzeugpapiere eintragen, ändern oder berichtigen lassen, ist die Zulassungsstelle Waldbröl die richtige Anlaufstelle für Sie.

Welche Services die Zulassungsstelle Waldbröl genau bietet

Die Zuständigkeit der Zulassungsstelle Waldbröl umfasst diverse Dienstleistungen. Konkret sind diese im Folgenden aufgelistet.

  • An- und Abmeldung von Fahrzeugen
  • Ausstellung von Kennzeichen und Plaketten
  • Eintragung, Änderung und Berichtigung
  • Verlust oder Diebstahl der Kennzeichen melden
  • Ausstellung von Kfz-Papieren
  • Ersatz von Kfz-Kennzeichen und Zulassungsbescheinigung (Teil I und Teil II)
  • Ersterteilung Fahrerlaubnis
  • Erweiterung der Fahrerlaubnis
  • Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
  • Neuerteilung Fahrerlaubnis nach Entzug
  • Internationaler Führerschein
  • Ausstellung von Bewohnerparkausweisen
  • Ausstellung von Ersatzdokumenten
  • Parkerleichterung für schwerbehinderte Menschen
  • Akteneinsicht

Auto anmelden in Waldbröl

Müssen Sie ein Kraftfahrzeug zulassen, das fabrikneu, importiert oder gebraucht ist, können Sie sich hierfür an die Kfz Zulassungsstelle in Waldbröl wenden. Zudem ist die Anmeldung von Oldtimern möglich. Ganz gleich, woher Ihr Kraftfahrzeug stammt, müssen Sie als Halter Ihren Hauptwohnsitz in Waldbröl in Nordrhein-Westfalen haben, um Ihr Fahrzeug hier zulassen zu können. Selbiges gilt für Unternehmen und sonstige Gewerbetreibende.

Unerlässliche Unterlagen zur Kfz Zulassung in Waldbröl

Wenn Sie sich für die Kfz-Zulassung in Waldbröl anmelden, sollten Sie gut vorbereitet sein, damit Sie nicht noch einmal wiederkommen müssen. Es ist notwendig, alle erforderlichen Dokumente mitzubringen. Damit Sie Ihr Auto anmelden können, benötigen Sie:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Zulassungsbescheinigung Teil I und II
  • Nachweis über gültige Hauptuntersuchung
  • Elektronische Versicherungsbestätigung in Form der eVB-Nummer
  • Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer

Handelt es sich bei dem Kraftfahrzeug um einen Import aus dem Ausland, müssen Sie zur Anmeldung in Waldbröl weitere Dokumente, wie den Kaufvertrag, die Originalrechnung und die EG-Übereinstimmungserklärung (COC) dabeihaben. Kann der Halter des Fahrzeuges die Anmeldung nicht persönlich ausführen, muss er eine Vollmacht ausstellen. Für die Anmeldung eines Kfz von einer juristischen Person, Firma oder Vereinigung muss des Weiteren ein Handels- oder Vereinsregisterauszug und eine Gewerbeanmeldung vorgelegt werden.

Das müssen Sie beim Ummelden eines Autos in Waldbröl beachten

Es kann ganz verschiedene Gründe geben, warum Sie Ihr Kfz ummelden möchten. Eine Kfz-Ummeldung ist notwendig, wenn:

  • Sie innerhalb von Waldbröl umgezogen sind
  • Sie innerhalb von Waldbröl umgezogen sind und ein Halterwechsel stattfand
  • Sie aus einer anderen Stadt nach Waldbröl gezogen sind

Gleich wie beim Anmelden eines Autos oder Motorrads in Waldbröl, ist es auch beim Ummelden notwendig, dass sich Ihr Hauptwohnsitz dort befindet. Um sich perfekt auf Ihren Termin vorzubereiten, halten Sie dieselben Dokumente bereit, welche auch zur Anmeldung eines Kfz benötigt werden. Wenn Sie dies bedenken, ist das Ummelden sowohl als privater Halter als auch als Unternehmen eine unkomplizierte Angelegenheit.

Ersatz der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II beim Straßenverkehrsamt Waldbröl

Wollen Sie beim Straßenverkehrsamt in Waldbröl (Nordrhein-Westfalen) Ersatz für die Zulassungsbescheinigung beantragen, müssen Sie auch dort Ihren Hauptwohnsitz haben. Um sich auf den Termin in Ihrem Straßenverkehrsamt Waldbröl optimal vorzubereiten, sollten Sie die im Folgenden aufgelisteten Dokumente vor dem Termin heraussuchen und zu Ihrem Termin mitbringen:

  • Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass)
  • Bescheinigung der letzten Hauptuntersuchung
  • eidesstattliche Versicherung
  • ggf. Teil I oder II der Zulassungsbescheinigung, insofern nur ein Teil ersetzt werden muss

In diesen Fällen müssen Sie einen Antrag auf Ersatz der Zulassungsbescheinigung stellen: * Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I und/oder Teil II * Beschädigung der Zulassungsbescheinigung Teil I und/oder Teil II * Diebstahl der Zulassungsbescheinigung Teil I und/oder Teil II

Ist Letzteres der Fall, sind Sie angehalten, bei der Polizei Anzeige zu erstatten und diese Anzeige – neben den oben aufgezählten Dokumenten – bei der Zulassungsbehörde zur Einsicht vorzulegen.

Kraftfahrzeug stilllegen in Waldbröl

Die Stilllegung eines Kraftfahrzeugs ergibt dann Sinn, wenn es auf bestimmte Zeit nicht gebraucht werden soll. Sie bietet eine unkomplizierte Möglichkeit, laufende Kosten und Steuern einzusparen, ohne das Fahrzeug tatsächlich abgeben zu müssen. Fahren dürfen Sie Ihr Fahrzeug in dieser Zeit jedoch nicht. Neben Ihren Nummernschildern benötigen Sie zum Abmelden Ihres Kraftfahrzeugs in Waldbröl dieselben Dokumente, welche in der oben aufgeführten Liste zur Anmeldung gefordert werden. Es ist zulässig, das Fahrzeug für eine Dauer von bis zu sieben Jahren außer Betrieb zu nehmen und anschließend wieder in Betrieb zu nehmen. Wenn Sie Ihr Kennzeichen für nur ein Jahr nicht nutzen möchten, können Sie es gegen eine geringe Gebühr reservieren, damit es nicht an andere vergeben wird. Zudem können Sie sich auch an die Zulassungsstelle Waldbröl wenden, wenn Sie Ihr Kraftfahrzeug betreffend der Fahrtüchtigkeit verschrotten möchten.

Zahlungsmöglichkeiten in der Zulassungsstelle Waldbröl

Abhängig von der Art der Dienstleistung werden unterschiedliche Beträge an Gebühren für die Bearbeitung fällig, die Ihnen der zuständige Beamte gerne nennt. Die Zahlung kann in bar oder via EC-Karte geschehen und muss in der Zulassungsstelle Waldbröl direkt verrichtet werden.

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