Zulassungsstelle Landkreis Trier-Saarburg
Anschrift der Zulassungsstelle Kreis Trier-Saarburg
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Schlossberg 3
54439 Saarburg
Kontaktdaten der Zulassungsstelle Kreis Trier-Saarburg
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Telefonnummer:06581 / 81-291 oder -292
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Faxnummer:0651 / 718-194-380, -382
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E-Mail-Adresse:
Öffnungszeiten der Zulassungsstelle Kreis Trier-Saarburg |
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Montag | 07.30 - 11.30 Uhr |
Dienstag | 07.30 - 11.30 Uhr |
Mittwoch | 07.30 - 11.30 Uhr |
Donnerstag | 07.30 - 11.30 Uhr |
Freitag | 07.30 - 11.30 Uhr |
Weitere Zulassungsstellen für Kennzeichen "TR"
Trier, Hermeskeil
Zulassungsstelle Landkreis Trier-Saarburg
Hiermit können Sie sich an die Zulassungsstelle Landkreis Trier-Saarburg wenden
Wollen Sie Ihr Kraftfahrzeug an- oder ummelden, Nummernschilder oder sonstige Kennzeichen beantragen oder Fahrzeugpapiere eintragen, ändern oder berichtigen lassen, ist die Zulassungsstelle Landkreis Trier-Saarburg Ihr Anlaufpunkt.
Welche Services die Zulassungsstelle Landkreis Trier-Saarburg im Detail bietet
Die Zulassungsstelle Landkreis Trier-Saarburg ist zuständig für eine Reihe von Dienstleistungen. Eine Auflistung dieser lesen Sie hier:
- An- und Abmeldung von Fahrzeugen
- Ausstellung von Kennzeichen und Plaketten
- Eintragung, Änderung und Berichtigung
- Verlust oder Diebstahl der Kennzeichen melden
- Ausstellung von Kfz-Papieren
- Ersatz von Kfz-Kennzeichen und Zulassungsbescheinigung (Teil I und Teil II)
- Ersterteilung Fahrerlaubnis
- Erweiterung der Fahrerlaubnis
- Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
- Neuerteilung Fahrerlaubnis nach Entzug
- Internationaler Führerschein
- Ausstellung von Bewohnerparkausweisen
- Ausstellung von Ersatzdokumenten
- Parkerleichterung für schwerbehinderte Menschen
- Akteneinsicht
Auto zulassen Landkreis Trier-Saarburg
In der Zulassungsstelle Landkreis Trier-Saarburg können Sie diese Kraftfahrzeuge anmelden:
- Neu- und Gebrauchtwagen
- Importfahrzeuge aus dem Ausland
- Gebrauchtfahrzeuge aus dem EU-Ausland
- Oldtimer
Um Ihr Fahrzeug in Landkreis Trier-Saarburg, Rheinland-Pfalz anmelden zu können, ist es zwingend erfordelich, dass auch Ihr Hauptwohnsitz sich ebenda befindet. Auch Unternehmen und Gewerbetreibende sind von dieser Regel nicht ausgeschlossen und müssen ihren Hauptsitz in Landkreis Trier-Saarburg haben.
Für die Kfz Zulassung in Landkreis Trier-Saarburg notwendige Papiere
Möchten Sie Ihr Kfz in Landkreis Trier-Saarburg zulassen, ist es wichtig, einige unerlässliche Unterlagen bereitzuhalten. Wer gut vorbereitet ist, spart sich Zeit und Mühe, einen weiteren Termin vereinbaren zu müssen. Die wichtigen Unterlagen finden Sie hier:
- Personalausweis oder Reisepass
- Zulassungsbescheinigung Teil I und II
- Nachweis über gültige Hauptuntersuchung
- Elektronische Versicherungsbestätigung in Form der eVB-Nummer
- Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer
Um ein Kraftfahrzeug, das aus dem Ausland kommt, in Landkreis Trier-Saarburg zu registrieren, sind weitere Unterlagen wie ein Kaufvertrag, eine Originalrechnung und die EG-Konformitätserklärung (COC) erforderlich. Kann der Fahrzeughalter persönlich nicht zur Anmeldung erscheinen, muss für die entsandte Person eine Vollmacht ausgestellt werden. Juristische Personen, Firmen und Vereinigungen müssen für die Anmeldung eines Kraftfahrzeugs ergänzend einen Handels- oder Vereinsregisterauszug sowie eine Gewerbeanmeldung mitbringen.
Das müssen Sie beim Ummelden eines Autos in Landkreis Trier-Saarburg beachten
Es kann ganz verschiedene Gründe haben, aus denen Sie Ihr Kfz ummelden möchten. Eine Kfz-Ummeldung ist notwendig, wenn:
- Sie innerhalb von Landkreis Trier-Saarburg umgezogen sind
- Sie innerhalb von Landkreis Trier-Saarburg umgezogen sind und ein Halterwechsel stattfand
- Sie aus einer anderen Stadt nach Landkreis Trier-Saarburg gezogen sind
Unerlässlich beim Ummelden Ihres Autos oder Motorrads ist, dass sich Ihr Hauptwohnsitz immer noch in Landkreis Trier-Saarburg befindet. Die hierfür benötigten Papiere sind dieselben, wie in der oben aufgeführten Liste zur Zulassung eines Kfz. So ist das Ummelden eines Fahrzeugs für private Halter wie auch Unternehmen möglich.
So kommen Sie an Ersatz der Zulassungsbescheinigung (Teil I und II) in Landkreis Trier-Saarburg
Müssen Sie beim Straßenverkehrsamt in Landkreis Trier-Saarburg (Rheinland-Pfalz) Ersatz für die Zulassungsbescheinigung beantragen, müssen Sie auch dort mit Ihrem Hauptwohnsitz gemeldet sein. Zu Ihrem Termin im Straßenverkehrsamt Landkreis Trier-Saarburg bringen Sie bitte diese Unterlagen mit:
- Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass)
- Bescheinigung der letzten Hauptuntersuchung
- eidesstattliche Versicherung
- ggf. Teil I oder II der Zulassungsbescheinigung, insofern nur ein Teil ersetzt werden muss
In diesen Fällen müssen Sie einen Antrag auf Ersatz der Zulassungsbescheinigung stellen: * Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I und/oder Teil II * Beschädigung der Zulassungsbescheinigung Teil I und/oder Teil II * Diebstahl der Zulassungsbescheinigung Teil I und/oder Teil II
Ist Letzteres der Fall, sind Sie angehalten, bei der Polizei Anzeige zu erstatten und diese Anzeige – neben den oben aufgelisteten Dokumenten – bei der Zulassungsbehörde zur Einsicht vorzulegen.
Online Zulassungsservice in Landkreis Trier-Saarburg
Dank des digitalen Services der Zulassungsstelle Landkreis Trier-Saarburg lässt sich eine Vielzahl an Angelegenheiten auch online erledigen. Sie können speziell die Anmeldung eines Neuwagens, das Umschreiben eines Kfz, die Zulassung eines Motorrads und die Außerbetriebsetzung und anschließende Wiederzulassung online vornehmen. So können Sie sich ganz leicht den Weg zur Zulassungsstelle Landkreis Trier-Saarburg und vor allem auch die kostbare Zeit sparen. Auch den ganzen Prozess von der Beantragung Ihres Kfz-Kennzeichens bis hin zur Zahlung können Sie hier{:rel="noopener noreferrer nofollow"} digital abwickeln.
Unkompliziert, schnell und kostengünstig von zu Hause! In kürzester Zeit ist der Reservierungsprozess für Ihr Kfz-Kennzeichen abgeschlossen. Unser Serviceportal bietet Ihnen dabei einen vollumfänglichen Schutz Ihrer Daten durch verschlüsselte Verbindungen. Um dies zu gewährleisten, erfüllen unsere Verfahren jederzeit die gegenwärtigen Sicherheits- und Datenschutzbestimmungen.
Kraftfahrzeug außer Betrieb nehmen in Landkreis Trier-Saarburg
Beabsichtigen Sie, Ihr Fahrzeug für einen bestimmten Zeitraum nicht mehr zu nutzen, doch trotzdem nicht dazu bereit sind, es zu verkaufen, bietet sich die Alternative der Stilllegung an. So können Sie Steuern und andere Kosten reduzieren und das Fahrzeug weiterhin besitzen. Während dieser Zeit ist das Fahren des Fahrzeugs allerdings nicht erlaubt. Zur Abmeldung eines Kraftfahrzeugs in der Zulassungsstelle Landkreis Trier-Saarburg werden Unterlagen benötigt wie zur Anmeldung. Zusätzlich benötigen Sie Ihre Nummernschilder. Es ist gestattet, das Fahrzeug für eine Dauer von nicht länger als sieben Jahren außer Betrieb zu nehmen und anschließend wieder in Betrieb zu nehmen. Wenn Sie Ihr Kennzeichen für nur ein Jahr nicht nutzen möchten, können Sie es gegen eine geringe Gebühr reservieren, damit es nicht an andere vergeben wird. Zusätzlich können Sie sich auch an die Zulassungsstelle Landkreis Trier-Saarburg wenden, wenn Sie Ihr Kraftfahrzeug wegen der Fahrtüchtigkeit verschrotten möchten.
Das müssen Sie über die Möglichkeiten zur Zahlung in der Zulassungsstelle Landkreis Trier-Saarburg wissen
Je nachdem, welche Services Sie in Anspruch genommen haben, sind unterschiedlich hohe Gebühren fällig. Die genaue Bearbeitungsgebühr wird Ihnen der für Sie zuständige Beamte vor Ort nennen. In der Zulassungsstelle Landkreis Trier-Saarburg müssen die Zahlungen direkt vorgenommen werden. Beides, Barzahlung wie auch die Bezahlung mit Girokarte, sind hier möglich.
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